Kündigung Probezeit: Das gilt es zu beachten
Arbeitsrecht
Grundsätzlich laufen Kündigungen im Minijob genauso ab wie „normale“ Kündigungen. Denn der Minijob, der offiziell „geringfügige Beschäftigung“ genannt wird, ist lediglich eine steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderform des Arbeitsverhältnisses. Hinsichtlich der Kündigungsfristen und -gründe gibt es keine Besonderheiten. helpcheck zeigt, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachten müssen.