Das Wichtigste in Kürze
- Ein Blitzer innerorts kann Bußgelder, Punkte und Fahrverbote nach sich ziehen.
- Innerhalb von Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
- Besondere Rahmenbedingungen gelten für Fahranfänger ab 21 km/h.
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Jetzt prüfenDie rechtliche Basis für Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften bildet die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Gemäß § 3 StVO gilt innerorts grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern durch Verkehrszeichen keine andere Geschwindigkeit angeordnet ist.
Auf dieser Grundlage werden Messungen der Geschwindigkeit durchgeführt. Wer geblitzt wird und innerorts zu schnell ist, muss mit Strafen rechnen. Die Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen kann dabei in verschiedenen Messverfahren erfolgen – wie Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessungen. Gerade auf Autobahnen sind oft auch ProVida-Messfahrzeuge unterwegs.
Wer im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung geblitzt wird, muss mit Strafen rechnen. Die Palette reicht von einem Verwarnungsgeld bis 55 Euro, Bußgeldern bis hin zu Fahrverboten. Autofahrer, die in der Vergangenheit bereits aufgefallen sind, können sogar die Fahrerlaubnis aufgrund des Blitzers innerorts verlieren.
Die Sanktionen für eine zu hohe Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften nach der Höhe der Überschreitung. Hierdurch drückt sich die Schwere der Ordnungswidrigkeit und Gefahr für den Straßenverkehr aus.
* Wird die Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres wiederholt überschritten, kann laut Bußgeldkatalog das Fahrverbot von 1 Monat verhängt werden.
Wer als Autofahrer geblitzt wird und innerorts zu schnell gewesen ist, kann gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen (gegen ein Verwarnungsgeld besteht diese Möglichkeit nicht). Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Wichtig: Hier ist zu beachten, dass der Einspruch schriftlich erfolgen muss. Dieser kann auch bei der Behörde zur Niederschrift erfolgen.
Der Einspruch selbst muss nicht sofort begründet werden, was zur Fristwahrung von Vorteil sein kann. Die Begründung lässt sich später nachreichen. Da es sich oft um komplexe Sachverhalte handelt, ist die Betreuung beim Widerspruch durch einen Fachanwalt empfehlenswert.
Häufige Gründe für den Einspruch sind Messfehler, eine fehlerhafte Eichung der Messgeräte, die unzulässige Aufstellung der Messanlage oder Formfehler im Bußgeldbescheid. Auch Fehler in der Identifikation des Fahrers stützen den Einspruch.
Ab einer Überschreitung von 16 km/h drohen Ihnen Punkte in Flensburg. Deren Eintragung im Fahreignungsregister (FAER) ist für viele Autofahrer in erster Linie ärgerlich. Allerdings gibt es auch Momente, in denen die Punkte aus dem Blitzer innerorts drastische Konsequenzen haben – wenn Sie sich der 8-Punkte-Grenze nähern. In diesem Fall droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Hintergrund: Seitens der Bußgeldstelle wird in diesem Moment angenommen, dass Autofahrer die nötige Fahreignung vermissen lassen.
Die Folgen der Punkte, wenn es blitzt und Autofahrer innerorts zu schnell sind:
Basierend auf § 2a StVG greift bei Fahranfängern eine Probezeit von zwei Jahren. In dieser ziehen Ordnungswidrigkeiten unter Umständen weiterführende Konsequenzen nach sich. Ein Blitzer innerorts ab 21 km/h ist ein A-Verstoß. Dieser hat fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen, wie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. Bei wiederholten Auffälligkeiten erfolgt nach dem zweiten A-Verstoß eine Verwarnung und die verkehrspsychologische Beratung. Bei einem dritten Verstoß wird die Fahrerlaubnis wieder eingezogen.
Die Gültigkeit von Punkten im Fahreignungsregister richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Punkte wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts haben eine Tilgungsfrist von 2 1/2 Jahren. Wichtig ist dabei die Berücksichtigung der Überliegefrist von einem Jahr.
Ein Fahrverbot muss von Ersttätern innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids angetreten werden. Der genaue Zeitpunkt kann innerhalb dieser Frist selbst bestimmt werden, um zum Beispiel berufliche oder private Termine zu berücksichtigen. Diese Möglichkeit können Autofahrer, die wiederholt auffallen, nicht in Anspruch nehmen. Hier wird das Fahrverbot mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids wirksam.
Die Umwandlung eines Fahrverbots in ein höheres Bußgeld ist nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen einer besonderen Härte möglich. Dies kommt bei nachgewiesener (beruflicher) Abhängigkeit vom Führerschein in Betracht gezogen werden. Allerdings handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, es besteht dazu kein Rechtsanspruch.