Sind auch Sie betroffen?
Bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
Auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
Kostenfreie rechtliche Prüfung & Berechnung
Bereits über 12 Mio. € durchgesetzt
Der Mehrwert ist die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie durch eine Kündigung erhalten würden bzw. bereits erhalten haben und dem Betrag, den Sie durch Widerruf und Rückabwicklung erhalten. Ihr Rückkaufswert bleibt somit unberührt.
Sollten Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, können Sie diese bei fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen noch heute widerrufen und einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurückfordern. Auch wenn die Versicherung bereits gekündigt wurde oder ausgelaufen ist.
Durch den Widerruf Ihres Vertrages erhalten Sie bis zu 150% Ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Selbst bereits gekündigte oder ausgelaufene Verträge können widerrufen werden.