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Die Eingabe aller für einen Rechtsanspruch relevanten Daten erfolgt online und per Formular auf www.helpcheck.de. Wählen Sie dazu einfach Ihren gewünschten Service aus. Sollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen der jeweiligen Formularfelder haben, kontaktieren Sie uns gerne über help@helpcheck.de.
Selbstverständlich möchten wir Sie in diesem Fall unterstützen. Da Ihre Angaben als Grundlage für die anwaltliche Tätigkeit dienen, ist es besonders wichtig, dass diese wahrheitsgemäß und möglichst detailliert übermittelt werden. Sofern Sie beim Ausfüllen der notwendigen Formularfelder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter 0211 33 99 66 00 (Mo - Fr 9:00 - 18:00 Uhr).
Sie können uns Ihre Unterlagen gerne per Post zukommen lassen (idealerweise in Kopie). Wählen Sie dazu im Anmeldeprozess aus, dass Sie Ihre Unterlagen auf postalischem Wege einreichen möchten.
Egal, welchen unserer Services Sie nutzen: Wir erhalten nur dann ein Honorar, wenn wir erfolgreich sind. Je nach Finanzierungsmodell entstehen Ihnen nach Beauftragung unserer Partneranwälte maximal die Kosten eines möglichen Selbstbehaltes Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Sobald es Neuigkeiten bei der Durchsetzung Ihres Anspruches gibt, benachrichtigen wir Sie umgehend per E-Mail. Über den aktuellen Bearbeitungsstatus können Sie sich zudem jederzeit in Ihrem persönlichen helpcheck-Kundenbereich informieren.
Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da jedes Verfahren unterschiedlich ist. Die Dauer hängt stark davon ab, welches Ziel Sie erreichen wollen sowie von der Gegenseite und dem zuständigen Gericht.
Bitte laden Sie das Schreiben zur Bearbeitung unter dem Reiter “Unterlagen hinzufügen” in Ihrem helpcheck-Kundenbereich hoch. Wir werden bei Rückfragen selbstverständlich auf Sie zukommen.
Als Abfindung wird eine Abgeltung in Form einer Geldzahlung bezeichnet, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält.
Das deutsche Recht sieht keine Pflicht zur Zahlung einer Abfindung vor - dennoch werden regelmäßig Abfindungszahlungen geleistet. Oftmals wird damit eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers im Falle einer unrechtmäßigen Kündigung verhindert oder ein bereits eingeleitetes Gerichtsverfahren verkürzt.
Während der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung das Arbeitsverhältnis einseitig beendet, geschieht die Beendigung beim Aufhebungsvertrag einvernehmlich. Beide Parteien haben sich dementsprechend über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses geeinigt.
Unter dem Begriff Kündigungsschutz werden im Arbeitsrecht gesetzliche Regelungen verstanden, welche die Kündigung eines Arbeitsvertrages erschweren bzw. ausschließen. Entsprechend des Kündigungsschutzgesetzes darf ein Arbeitsverhältnis nur auf Basis von Gründen beendet werden, die in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Darüber hinaus sind betriebsbedingte Gründe erlaubt.
Innerhalb von drei Wochen nach Zugang muss gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden.
In § 1a KSchG wird eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr genannt. Es können aber auch höhere Summen vereinbart werden.
Sollten Sie innerhalb der vergangenen drei Wochen eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, können Sie Ihren Fall bei helpcheck in wenigen Schritten einreichen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Firma mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt, Sie länger als 6 Monate angestellt waren und Ihnen ein Brutto-Gehalt von mindestens 1.000€ gezahlt wurde.
Die rechtliche Prüfung Ihrer Angelegenheit und die Berechnung einer möglichen Abfindung sind für Sie immer kostenlos und unverbindlich. Erst nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entscheiden Sie über das weitere Vorgehen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie diese zu Ihrem Fall hinzuziehen. Hier entstehen Ihnen nach Beauftragung unserer Partneranwälte maximal die Kosten eines möglichen Selbstbehaltes der Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen und der Fall eintreten, dass Ihr Arbeitgeber außergerichtlich oder im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Klageverfahrens eine Abfindung leistet, erhalten wir im Erfolgsfall eine Beteiligung in Höhe von 29,75% (inkl. MwSt.) des geleisteten Betrages. Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sofern Sie in Ihr bisheriges Arbeitsverhältnis zurückkehren möchten und wir zusammen mit unseren Partneranwälten eine Wiedereinstellung erzielen können, erhalten wir eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 29,75% (inkl. MwSt.) basierend auf drei Bruttomonatsgehältern (errechnet aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate). Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sofern mit Ihrem Arbeitgeber die Umwandlung einer fristlosen Kündigung in eine ordentliche Kündigung vereinbart werden kann, erhalten wir eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 29,75% (inkl. MwSt.) basierend auf drei Bruttomonatsgehältern (errechnet aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate). Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Ungefähr ein Drittel aller Bußgeldbescheide haben formale oder technische Fehler. Dadurch sind sie anfechtbar.
Sie haben 14 Tage Zeit, um bei der Behörde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheides.
1. Die Verjährungsfrist von 3 Monaten wird überschritten
2. Fehlerhafter Aufbau bzw. Standort der Messgeräte und Messfehler
3. Formfehler, wie z. B. fehlende Aktenzeichen, falsche Angaben im Bescheid oder fehlende Rechtsbehelfsbelehrung
4. Unscharfes bzw. nicht eindeutiges Blitzerfoto, falsche Fristenberechnung bzw. mangelhafte Beweisführung
Wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, ist es wichtig, Ihren Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen. Insbesondere, wenn der Führerschein beruflich genutzt wird. Generell ist eine Prüfung Ihres Bußgeldbescheides, sofern Zweifel bestehen, immer empfehlenswert.
Eine versierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten kann erst nach einer umfassenden rechtlichen Prüfung gegeben werden. Daher empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
Ein Bußgeldbescheid muss nicht eigenhändig unterschrieben sein und ist auch ohne Unterschrift seitens der Behörde als maschinell erstelltes Dokument gültig.
Zahlreiche Renten- und Lebensversicherungen aus dem Zeitraum 21.07.1994 - 31.12.2007 wurden unter einer unzureichenden Widerrufsbelehrung abgeschlossen und können daher heute noch widerrufen werden - egal, ob es sich um einen bestehenden, gekündigten oder ausgelaufenen Vertrag handelt. Auch fondsgebundene Verträge können widerrufen werden. Renten- und Lebensversicherungen, die außerhalb des genannten Zeitraums abgeschlossen wurden, sind leider von einem Widerruf mit helpcheck ausgeschlossen.
Reichen Sie Ihre Unterlagen mit geringem Aufwand kostenlos und unverbindlich zur anwaltlichen Prüfung auf www.helpcheck.de ein. Innerhalb von wenigen Tagen erhalten Sie Ihr individuelles Prüfungsergebnis. Sofern sich Ihr Versicherungsvertrag für einen Widerruf mit helpcheck qualifiziert, informieren wir Sie über die Höhe Ihres möglichen finanziellen Mehrwerts. Erst im Anschluss entscheiden Sie darüber, ob Sie Ihren Vertrag mit helpcheck widerrufen möchten.
Im Falle einer Kündigung behält der Versicherer alle während der Vertragslaufzeit entstandenen Kosten ein und beendet den Vertrag mit einem Rückkaufswert. Dieser liegt in den meisten Fällen weit unter den eingezahlten Beiträgen. Entscheiden Sie sich für einen Widerruf Ihrer Renten- oder Lebensversicherung, wird Ihr Vertrag so aufgehoben, als wäre er nie zustande gekommen. Somit ist der Versicherer dazu verpflichtet, den Großteil aller eingezahlten Beiträge zuzüglich einer Nutzungsentschädigung an Sie zurückzuzahlen.
Ja, auch Verträge die bereits ausgezahlt oder gekündigt wurden sind rückabwickelbar. Wurde Ihr gekündigter oder ausgelaufener Vertrag erfolgreich widerrufen, erhalten Sie eine nachträgliche Auszahlung.
Im Falle eines Widerrufs verlieren Sie möglicherweise eine in Ihrem Versicherungsvertrag integrierte Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die in der Regel einen wichtigen Schutz bietet. Ist dies der Fall, sollte ein Widerruf nur in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden. Sind Sie jedoch der Meinung, dass Ihre BU nicht erforderlich ist, bieten wir Ihnen selbstverständlich die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu prüfen.
Angesichts der erforderlichen rechtlichen Kenntnisse sowie der umfassenden Berechnung des Mehrwertes sind die Erfolgschancen für einen Widerruf ohne professionelle Unterstützung insgesamt sehr gering.
Erst wenn wir Ihren Widerruf erfolgreich durchsetzen konnten, erhält helpcheck ein Honorar zwischen 29,75% und 39,75% (je nach Service-Modell) auf den zusätzlich erzielten Mehrwert. Der Mehrwert ist der Betrag, den Sie über die reguläre Auszahlung bei Beendigung Ihres Vertrages hinaus erhalten, bzw. rückwirkend bei bereits gekündigten Verträgen erhalten.
Sollten Sie sich für das Service-Modell “helpcheck Kostenairbag” entscheiden, werden alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten von helpcheck getragen. Hierfür erhalten wir im Erfolgsfall ein Honorar i.H.v. 39,75% auf den erzielten Mehrwert.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, erhalten wir im Erfolgsfall eine reduzierte Provision i.H.v. 29,75% auf den erzielten Mehrwert. In diesem Fall ist maximal ein möglicher Selbstbehalt Ihrer Rechtsschutzversicherung zu zahlen.
Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden: Die Dauer eines Widerrufsverfahrens hängt stark von der Gegenseite sowie dem zuständigen Gericht ab. Erfahrungsgemäß dauert ein Widerrufsverfahren zwischen 3 und 18 Monaten.
Im Durchschnitt erhalten unsere Kunden durch einen erfolgreichen Widerruf 10.000 € zusätzlich zum jeweiligen Rückkaufswert, bzw. nachträglich bei bereits gekündigten oder ausgelaufenen Verträgen. Erfahrungsgemäß entspricht dies einem zusätzlichen Plus von 30 bis 50% der eingezahlten Beiträge.
helpcheck ist ein erfolgsabhängiges Unternehmen. Das bedeutet auch, dass unser Interesse darin besteht, ausschließlich Verträge zu widerrufen, die erfolgsversprechend und wirtschaftlich für unsere Kunden sind.
Leider ist eine Prüfung dieser Verträge derzeit ausgeschlossen.
Der garantierte Zins bezeichnet die Mindestverzinsung, welche ausschließlich auf den Sparanteil von Lebens- und Rentenversicherungen gewährt werden muss. Da sich alle eingezahlten Beiträge sowohl aus dem Sparanteil, den Verwaltungs- und Betriebskosten als auch den sogenannten Risikokosten zusammensetzen, werden in vielen Fällen lediglich 70-90% der Beiträge tatsächlich angelegt und entsprechend verzinst. Durch ein erfolgreiches Widerrufsverfahren können hingegen Verwaltungs- und Betriebskosten sowie alle Nutzungszinsen, die mit den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftet wurden, zurückgefordert werden. Somit kann eine Rückabwicklung trotz hoher Garantieverzinsung für Sie lohnenswert sein.
Eine unvollständige Dokumentenlage ist für helpcheck kein direkter Ausschlussgrund, da wir über eine umfangreiche Datenbank von Dokumenten der Versicherer verfügen, die wir für die Argumentation in Ihrem Fall verwenden können. Generell gilt allerdings: Je mehr Vertragsdokumente, desto besser. Sie können sich darüber hinaus an Ihren Versicherer wenden und etwaige Versicherungsdokumente einfordern. Gerne stellen wir Ihnen dafür Musterschreiben unserer Partneranwälte zur Verfügung.
Wenn die Leistungsausgaben um zehn Prozent von der ursprünglichen Vorabberechnung abweichen, ist eine Anpassung der Beiträge erlaubt.
Beitragserhöhungen sind unwirksam, wenn der Versicherer keine ausreichende Begründung für die Beitragserhöhung genannt hat. Die Versicherung verstößt damit gegen § 203 Abs. 5 VVG. Wortlaut: „Die Neufestsetzung der Prämie und die Änderungen nach den Absätzen 2 und 3 werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.“
Bisher sind folgenden Versicherungen betroffen: AXA, Barmenia, DKV, Allianz, ARAG und die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK). Ob Ihre Versicherung ebenfalls betroffen ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht anders bestimmt, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kläger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste (§ 199 Abs. 1 BGB).
Wir nehmen Ihnen zusammen mit unseren qualifizierten Partneranwälten jeglichen Aufwand ab. Sofern wir weitere Informationen benötigen, kommen wir auf Sie zu.
Je weiter die Beitragsanpassung zurückliegt, desto höher sind die Chancen auf eine Rückerstattung, da die Erläuterungen der Beitragserhöhungen vor 2017 kaum begründet wurden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beinhaltet die Vorschriften zur Regulierung des Mietanstiegs auf dem Wohnungsmarkt: Diese sogenannte Mietpreisbremse beschränkt die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und sieht vor, dass die Miete bei Eintritt in das Mietverhältnis höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
10 Bundesländer haben bisher eine entsprechende Verordnung eingeführt: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Folgende Möglichkeiten bieten sich: 1. Der örtliche Mietspiegel 2. Miete von Vergleichswohnungen 3. Das Gutachten eines Sachverständigen 4. Auskunft einer Mietdatenbank der Stadt
Die Mietpreisbremse bezieht sich ausschließlich auf Neuvermietungen nach Einführung der Mietpreisbremse in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.
Eine Mieterhöhung darf innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent betragen.
Es gilt eine Frist von zwei vollen Monaten nach Erhalt der Mieterhöhung.
Nein. Alle Klauseln, die sich nachteilig für den Mieter auswirken, sind gegenstandslos.
In diesem Falle gilt die Mietpreisbremse leider nicht, da der Gesetzgeber Wohnungseigentümern einen Bestandsschutz gewährt.