Der Mehrwert ist die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie durch eine Kündigung erhalten würden bzw. bereits erhalten haben und dem Betrag, den Sie durch Widerruf und Rückabwicklung erhalten. Ihr Rückkaufswert bleibt somit unberührt.
Weltweit wurden in den letzten Jahren über eine Milliarde Datensätze gestohlen. Betroffene Anbieter sind unter anderem Facebook, Twitter, Deezer, LinkedIn sowie aktuell deutsche Krankenkassen. Alleine in Deutschland wurden mehrere Millionen Nutzerdatensätze entwendet. Unerwünschte Werbung per E-Mail oder Telefon sind dabei die geringsten potenziellen Gefahren.
Überprüfen Sie daher jetzt mit unserem kostenlosen Check, ob und wo Ihre Daten gestohlen wurden. Sie können dann Schadenersatzansprüche gegen die jeweilige Plattform geltend machen.
Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung einer Kostendeckung zustimmt, werden die anfallenden Verfahrenskosten vollständig von dieser übernommen. Falls Ihre Versicherung die Kostendeckung ablehnt, entstehen Ihnen keine Kosten für die bis dahin erbrachten Leistungen.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen (oder diese eine Kostendeckung ablehnt) und Ihr Verfahren erfolgreich ist, berechnen wir eine faire Erfolgsbeteiligung auf die erzielte Entschädigungssumme. Auch hier würde ein nicht erfolgreiches Verfahren für Sie kostenlos bleiben.
Alle von Datenlecks betroffenen persönlichen Informationen (Handynummer, E-Mail Adresse, etc.) wurden von Kriminellen im sogenannten “Darknet”, einem Teil des Internets, veröffentlicht. Sie sind dort für jeden frei zugänglich und einsehbar.
Unser System prüft, ob im Internet auch Ihre Daten sichtbar sind.
Die Höhe des Anspruchs ist individuell und hängt davon ab, wie stark Sie persönlich von dem Datenleck betroffen sind. Die Mindestentschädigung liegt in der Regel bei 100 Euro. Wenn Ihre Privatsphäre jedoch erheblich beeinträchtigt wurde oder Sie Opfer von Betrugsversuchen wurden, kann der Schadensersatz deutlich höher ausfallen.
Wenn Sie sich entscheiden, uns mit der Durchsetzung Ihres potenziellen Anspruchs zu beauftragen, gibt es zwei mögliche Szenarien:
Sie besitzen eine Rechtsschutzversicherung:
Nach der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung wird die persönliche Betroffenheit durch unsere bearbeitende Kanzlei geprüft. Im Anschluss erfolgt umgehend eine ausführliche anwaltliche Mahnung an die gegnerische Seite. Falls erforderlich, wird dann eine individuelle Klage in Betracht gezogen.
Sie besitzen keine Rechtsschutzversicherung:
In diesem Falle bieten wir Ihnen unseren außergerichtlichen Service an. Sollte dieser nicht zum gewünschten Erfolg führen, prüfen unsere Anwälte das weitere Vorgehen und unterbreiten Ihnen einen individuellen und unverbindlichen Vorschlag.
Wir streben eine zügige Abwicklung Ihres Falls an, jedoch erfordern die zugrundeliegenden juristischen Prozesse Geduld und lassen sich leider nicht von uns beschleunigen. Bei relevanten Neuigkeiten zu Ihrem Fall erhalten Sie immer eine E-Mail von uns.