Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln – Ablauf & Voraussetzungen
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
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Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Grundsätzlich ist die Umwandlung immer an das Vorliegen eines Härtefalls gebunden.
Es gibt keinen gesetzgeberisch verankerten Rechtsanspruch, der die Umwandlung jedem Verkehrsteilnehmer zuspricht.
Das Verfahren nimmt einen gewissen Zeitrahmen in Anspruch und ist mit hohen Kosten verbunden.
Inhaltsübersicht
1Wann droht ein Fahrverbot?
Auf deutschen Straßen gelten klare Regeln. Wer zu schnell unterwegs ist oder mit Alkohol am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Neben einem Bußgeld drohen hier noch deutlich schwerwiegendere Strafen – wie das Fahrverbot.
Diese wird in Deutschland als sogenannte Nebenfolge zu einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 25 Abs. 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz) verhängt. Es verfolgt auf der einen Seite ein erzieherisches Ziel, dient aber auch der Abschreckung und wird neben der Geldbuße verhängt.
Typische Gründe für ein Fahrverbot im Straßenverkehr können sein:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h oder mehr (bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres),
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer (wird auch bei erstmaligen Verstößen verhängt),
Rotlichtverstöße mit Gefährdung oder Sachschaden,
eine Gefährdung des Straßenverkehrs (zum Beispiel durch zu dichtes Auffahren).
Bezüglich der Dauer des Fahrverbots werden in der Regel zwischen einem und drei Monaten verhängt. Wie umfassend das Verbot ausfällt, ist auch ein Maß dafür, wie schwer die Verstöße sind. Für viele Autofahrer ist das Fahrverbot ein massives Problem – besonders dann, wenn der Führerschein im Beruf benötigt wird. Gerade im ländlichen Raum ist es eine spürbare Einschränkung, auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen zu sein.
2Gesetzliche Grundlage zur Umwandlung des Fahrverbots
Müssen Autofahrer das verhängte Verbot akzeptieren, ohne zu Alternativen greifen zu können? Es gibt die Möglichkeit, ein Fahrverbot aus einem Bußgeldbescheid in eine Geldstrafe umzuwandeln. Dieser Schritt lässt sich aus verschiedenen Verordnungen bzw. Gesetzen ableiten. Der Bußgeldkatalog umreißt die Chance in § 4 Abs. 4 BKatV, dass ein Gericht in besonders gelagerten Fällen von der Verhängung eines Fahrverbots absehen kann.
Weiterhin ergänzt § 17 Abs. 3 OWiG (Ordnungswidrigkeiten) für diesen Fall, dass die Geldbuße in diesem Zusammenhang entsprechend erhöht wird. Damit soll das entfallende Fahrverbot ausgeglichen werden. Das Verkehrsrecht hält letztlich daran fest, die Ziele des Fahrverbots zu erreichen und eine für den Autofahrer fühlbare Sanktion zu implementieren. Zudem ist die Umwandlung nichts, was über einen Rechtsanspruch pauschal geregelt ist. Hier greift generell eine Einzelfallentscheidung, die sich an persönlichen Voraussetzungen orientiert.
3Voraussetzungen für die Umwandlung – wann ist sie möglich?
Prinzipiell eröffnet der Gesetzgeber für die Umwandlung einen gewissen Spielraum. Auf der anderen Seite ist dieser Schritt an enge Voraussetzungen gebunden. Bedeutet für betroffener Autofahrer: Ein Fahrverbot wird nicht leichtfertig umgewandelt. Welche Bedingungen sind für diesen Schritt zu beachten?
Härtefall: Dieser liegt vor, wenn das Fahrverbot eine übermäßige Belastung für den Betroffenen darstellt – insbesondere im beruflichen oder familiären Bereich. Zu den Beispielen zählen ein drohender Arbeitsplatzverlust bei Berufskraftfahrern oder Außendienstmitarbeitern. Aber auch bei Selbstständigen, die ohne Fahrzeug keine wirtschaftliche Grundlage mehr wahrnehmen können, ist die Umwandlung möglich. Aber auch Alleinerziehende, die ohne Auto die Betreuung der Kinder nicht gewährleisten können, haben eine Chance auf die Umwandlung.
Unauffälligkeit im Straßenverkehr: Die Umwandlung kommt nur infrage, wenn Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr nicht negativ auffallen und im Verkehrszentralregister solide dastehen. Wer im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg dagegen als Wiederholungstäter auffällt, hat für die Umwandlung nur sehr geringe Erfolgschancen.
Glaubhafte Darlegung: Das Thema Härtefall muss natürlich nachvollziehbar und belegbar sein. Hierzu gehören beispielsweise schriftliche Stellungnahmen des Arbeitgebers und Arbeitsverträge, Schichtpläne oder Fahrtätigkeitsnachweise. Aber auch ein Pflegegutachten oder ein ärztliches Attest untermauern, welche Bedeutung das Auto und der Führerschein für Betroffene haben.
4Der Ablauf der Umwandlung – Schritt für Schritt zur höheren Geldbuße
Die Voraussetzung dafür, dass es zur Umwandlung in dein Fahrverbot kommt, sind die Prüfung und der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Dieser Schritt kann sich auf sehr unterschiedliche Gründe stützen. Ein wichtiges Element sind Formfehler. Dabei handelt es sich beispielsweise um falsche Angaben zur Person des Beschuldigten und zum Fahrzeug. Sollte klar werden, dass zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs das Fahrzeug nicht geführt wurde, braucht es keine Umwandlung des Fahrverbots.
Die Schritte im Überblick:
Zustellung des Bußgeldbescheids – Nach dem Verkehrsverstoß wird der Verstoß bewertet und die zuständige Bußgeldstelle verschickt einen Bußgeldbescheid, der die Geldbuße und das Fahrverbot benennt.
Einspruch einlegen (§ 67 OWiG) – Innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung ist der Einspruch schriftlich abzugeben.
Begründung & Nachweise – Dem Einspruch sind die bereits genannten Nachweise beizufügen. Wichtig ist, dass diese so klar und nachvollziehbar wie möglich herausstreichen, warum es sich hier um eine besondere Härte handelt.
Entscheidung über die Umwandlung – Für die Umwandlung ist ein Gericht zuständig, das den Sachverhalt prüft und das Fahrverbot (im Tausch gegen die höhere Geldstrafe) umwandelt.
Häufige Fragen zu Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln
Mit welchen Kosten ist für das Verfahren zu rechnen?
Kann ich auch ohne anwaltliche Vertretung in den Prozess starten?
Sollte ich immer gegen das Fahrverbot vorgehen?
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