EUROPA Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Es ist immer Ihnen überlassen, ob und wann Sie Ihre EUROPA Rentenversicherung kündigen. Vor Ihrer Kündigung sollten Sie sich aber immer über die Konditionen Ihres Versicherers informieren, denn oft entsteht durch hohe Abzüge ein Verlust 
  • Die Alternativen zur Kündigung sind die Beitragsfreistellung und der Verlauf der Police. Sie kommen meist dann infrage, wenn sich der Widerruf der Police nicht lohnt oder nicht möglich ist 
  • Der Versicherer darf Ihre Kündigungsmöglichkeit nicht einschränken oder untersagen. Nachdem Sie Ihre Kündigung abgegeben haben, endet der Vertrag zum Ende der Versicherungsperiode

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Was ist die private Rentenversicherung? 

Im Prinzip ist die private Rentenversicherung eine Lebensversicherung, welche Sie gegen verschiedene biometrische Risiken absichert. Zu diesen gehören unter anderem Invalidität, Tod oder Langlebigkeit. Eine Rentenversicherung zahlt Ihnen eine vorher festgelegte monatliche Rente aus, wenn Sie das im Vertrag festgelegte Alter erreicht haben. Die Höhe dieser monatlichen Rente bestimmen Sie selbst, sie richtet sich nach der angesparten Summe (=Vertragsvermögen).

Ihr Rente richtet sich immer nach mehreren Vorgaben, diese werden vom Versicherer im sogenannten Rentenfaktor zusammengefasst. Ein Faktor von 25 sagt beispielsweise aus, dass Sie pro angesparten 10.000 Euro später 25 Euro Rente erhalten würden. Bei einer angesparten Summe von 500.000 wären das dann schon 1.250 Euro Rente im Monat. 

Die Vorschriften sind für die private Rentenversicherung die gleichen, wie für alle anderen Formen der Lebensversicherung. Das liegt daran, da sich die Rentenversicherung nur in der Auszahlung von der klassischen Lebensversicherung unterscheidet. In allen weiteren Punkten ist die Police fast identisch aufgebaut. 

2Warum immer mehr Menschen ihre EUROPA Rentenversicherung kündigen möchten 

In den letzten Jahren sind die Kündigungen bei der EUROPA Rentenversicherung sprunghaft angestiegen. Oft sind es persönliche Gründe wie Geldnot oder Unsicherheit, die die Menschen zum Abstoß ihrer Police bewegen. In der Statistik fallen jedoch auch drei allgemeinere Gründe auf: 

  • Viele Menschen haben die Kosten einer privaten Rentenversicherung unterschätzt. Zusammen mit der Inflation entsteht in den allermeistern Fällen ein Verlust für Sie als Kunden. Die Kosten für eine private Rentenversicherung liegen bei etwa zwei bis drei Prozent, während sich die Rendite meist bei etwa einem Prozent einpendelt – sie lohnt sich also schlicht und ergreifend nicht mehr. Rechnen Sie gerne einmal selbst aus, wie viel von Ihren Einzahlungen sich tatsächlich noch in der Police befindet
  • Klassische Rentenversicherungen mit Zinsbindung bieten kaum Spielraum für Anpassungen. Sie können beispielsweise die Höhe der monatlichen Rente nicht im Nachhinein an eine veränderte Lebenssituation anpassen, etwa wenn Sie ein Kind bekommen oder ein Haus bauen möchten. Auch bei den Auszahlungen sind Ihnen die Hände gebunden, hier müssen Sie sich immer an die Vorgaben des Versicherers halten
  • Auch die fehlende Transparenz bewegt viele Menschen dazu, die Police lieber wieder loszuwerden. Versicherungsgesellschaften geben keine klare Auskunft darüber, welche Rendite Sie nun wirklich erwarten können, und vor allem wann. So ist es unmöglich, mit der Police zu planen, und vielen Menschen ist das mittlerweile zu unsicher. Die Versicherer selbst begründen dieses Vorgehen mit dem Prinzip des kollektiven Ansparens, bei dem alle Versicherte angeblich gleich viel an der Police verdienen

Diese Punkte gelten selbstverständlich nicht für alle Formen der privaten Rentenversicherung. Es gibt auch moderne Police, welche beispielsweise das Investieren in Aktien und ETFs ermöglichen. Mit diesen haben Sie einen planbaren Erfolg, auch Anpassungen sind in der Regel möglich. Informieren Sie sich hier zu den Konditionen direkt bei Ihrem Versicherer!

3Der Rückkaufwert bei Kündigung der privaten Rentenversicherung 

Wenn Sie sich entscheiden, Ihre EUROPA Rentenversicherung zu kündigen, dann muss Ihnen der Versicherer den Rückkaufwert der Police erstatten (§ 169 Absatz 1 VVG). Dieser Rückkaufwert ist der mathematisch berechnete Restwert Ihrer Police aus Sicht des Versicherers. Die Formel zur Berechnung ist in § 169 Absatz 3 VVG geregelt und lässt sich auch vereinfacht darstellen: 

Auszahlungssumme = Summe eingezahlter Beiträge – enthaltene Risikoanteile für BU-Schutz o.Ä. – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – ggf. Stornopauschale 

Die Risikoanteile werden wieder abgezogen, da Sie die entsprechenden Leistungen – etwa den Schutz vor Berufsunfähigkeit – bereits erhalten haben. Eine Stornopauschale fällt nicht immer an, dies ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Sie muss allerdings vertraglich geregelt und verhältnismäßig sein. Gesetzlich zählt sie zu den zusätzlichen Gebühren, die bei einer Kündigung anfallen (§ 169 Absatz 5 VVG).

Der Rückkaufwert Ihrer EUROPA Rentenversicherung wird nach dem Stichtagsprinzip ermittelt. Das bedeutet, dass er immer erst am letzten Tag der Versicherungsperiode ausbezahlt werden kann. In der Regel vergehen etwa zwei Wochen, bis die Summe dann auf Ihrem Bankkonto eingeht. Für genauere Informationen empfehlen wir Ihnen, einmal bei Ihrem Versicherer nachzufragen.

Wichtig:

Es ist gesetzlich geregelt, dass der Rückkaufwert immer mindestens bei 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen muss. Dies ist die sogenannte Untergrenze.

4Wer kann die EUROPA Rentenversicherung bei Todesfall des Versicherten kündigen? 

Die EUROPA Rentenversicherung geht beim Tod des Versicherten automatisch auf die gesetzlichen oder im Testament bestimmten Erben über. Hier gilt die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge, der Erbe übernimmt die Police also mit allen Rechten und Pflichten. Sollte ein Bezugsrecht beim Verstorbenen gelegen haben, geht auch dieses auf die Erben über.

Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur dann, wenn der Erblasser ein unwiderrufliches und abweichendes Bezugsrecht vereinbart hat. Dieses bleibt auch dann bei der bezugsberechtigten Person, wenn sich der Versicherungsnehmer – etwa durch Erbschaft – geändert hat. 

Um ein unwiderrufliches Bezugsrecht zu ändern, benötigt es die Zustimmung des aktuellen Bezugsberechtigten. Diese muss schriftlich vorliegen und zusammen mit dem Änderungsantrag beim Versicherer eingereicht werden. Ohne diese Zustimmung können Sie nur widerrufliche Bezugsberechtigungen anpassen. 

Auch eine geerbte Rentenversicherung können Sie regulär kündigen. Ihr Versicherer benötigt hierzu allerdings einen Nachweis über Ihre Erbschaft, also beispielsweise den Erbschein. Andernfalls kann Ihre Kündigung nicht bearbeitet werden. 

5Ordentliche und außerordentliche Kündigung der EUROPA Rentenversicherung: Das sind die Unterschiede 

Bei der Kündigung Ihrer EUROPA Rentenversicherung haben Sie immer mehrere Optionen. Ihnen bleibt die Wahl zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Welche für Sie die bessere Wahl ist, richtet sich in erster Linie nach den gesetzlichen Vorgaben und Ihrer persönlichen Situation. Maßgeblich ist immer das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG. 

EUROPA Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Bei der ordentlichen Kündigung Ihrer EUROPA Rentenversicherung müssen Sie die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Diese sind in den AVB geregelt und liegen zwischen einem und drei Monaten (§ 11 Absatz 3 VVG).

Die EUROPA Rentenversicherung hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode.

Die Versicherungsperiode ist ein zwölfmonatiger Zeitraum, der mit Abschluss der Versicherung beginnt und damit auch verlängert und verkürzt werden kann. Viele Versicherer legen in ihren AVB fest, dass die erste Versicherungsperiode auch mit Abschluss des Kalenderjahres endet. Somit sind die darauffolgenden Versicherungsperioden identisch mit den Jahren, was den Verwaltungsaufwand für beide Seiten enorm erleichtert.

Beispiel: Sie haben am 01.07. eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Somit beginnt Ihre Versicherungsperiode am 01.07. und endet am 30.06. des Folgejahres. Eine Kündigung muss mindestens drei Monate vor Ende der Versicherungsperiode beim Versicherer eingehen, in diesem Fall wäre das der 31.03. Sollte Ihre Kündigung zu spät beim Versicherer eingehen, wendet Ihre Versicherung erst zum Ende der nächsten Versicherungsperiode, Sie müssen also ein Jahr länger Beiträge leisten. 

Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall, wenn Sie die Police loshaben möchten. Für die außerordentliche Kündigung braucht es wichtige Gründe, welche bei der Rentenversicherung sehr selten sind. Dieser Fall kommt eher dann zustande, wenn Sie eine Kombipolice zwischen Lebens- und Rentenversicherung abgeschlossen haben. 

EUROPA Rentenversicherung außerordentlich kündigen

Die außerordentliche Kündigung Ihrer EUROPA Rentenversicherung ist nur in einigen wenigen Fällen möglich. Für sie braucht es immer einen wichtigen Grund nach § 40 Absatz 1 VVG. Dieser ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Versicherer

  • die Beiträge erhöht, ohne auch die Leistungen anzupassen. 
  • die Leistungen senkt, aber nicht auch die Beiträge anpasst.

In einem dieser Fälle ist die EUROPA verpflichtet, Sie mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Regelung darüber in Kenntnis zu setzen. Dementsprechend haben Sie im Anschluss einen Monat Zeit, Ihre außerordentliche Kündigung zu verfassen und an die Gesellschaft zu senden. Für diese gelten in der Regel die gleichen Vorschriften wie für eine ordentliche Kündigung, werfen Sie hierfür einfach einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). 

Tipp:

In Ihrem Kündigungsschreiben sollten Sie immer die Formulierung "außerordentliche Kündigung“ verwenden. So kann der Versicherer das Schreiben nicht falsch auslegen und Sie können so schnell wie möglich aus der Police aussteigen. 

Die fristlose Kündigung ist immer sofort wirksam. Auszahlungstag ist stets der Tag, an dem die Änderungen wirksam geworden wären. Auch hier müssen Sie mit etwa zwei Wochen rechnen, bis das Geld auf Ihrem Konto angekommen ist.

6So sollten Sie bei der Kündigung der EUROPA Rentenversicherung vorgehen 

Vor der Kündigung Ihrer EUROPA Rentenversicherung sollten Sie sich immer über die Vorgaben Ihres Versicherers informieren. In Altverträgen beispielsweise kann es vorkommen, dass eine Kündigung nur in Schriftform akzeptiert wird – also nur als Brief oder Fax. Die Textform würde auch die Kündigung per Mail ermöglichen.

Zur Sicherheit empfehlen wir Ihnen, immer einen Brief an Ihren Vertragspartner zu senden. So gehen Sie auf Nummer Sicher und Ihre Kündigung wird nicht ungültig!

Zusätzlich müssen Sie immer daran denken, dass Sie als Absender im Zweifelsfall die Zustellung beweisen müssen. Versenden Sie die Kündigung immer nur per Einschreiben mit Rückschein oder als Fax mit Faxbericht. Somit haben Sie immer einen gerichtsfesten Nachweis und gehen kein Risiko ein! 

Auch interessant: Bei einer E-Mail geht der Gesetzgeber immer automatisch von der Zustellung aus. Sollte Ihr Versicherer etwas anderes behaupten, dann ist er in der Beweispflicht.

Maßgeblich für die Gültigkeit Ihrer Kündigung ist immer der Eingang beim Versicherer. Wann dieser dann mit der Bearbeitung beginnt oder Ihnen eine Rückmeldung gibt, spielt keine Rolle. 

Für den konkreten Inhalt Ihrer Kündigung gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Damit sie jedoch schnell bearbeitet wird und es nicht zu Missverständnissen kommt, empfehlen wir Ihnen, folgende Punkte zu erwähnen oder anzuschneiden: 

  1. Persönliche Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer. So kann der Bearbeiter Sie bei Rückfragen schnell erreichen und es kommt nicht zu Verzögerungen 
  2. Kundennummer und Vertragsinformationen. Sollten Sie mehrere Policen bei einer Versicherung abgeschlossen haben, dann werden diese unter Ihrer Kundennummer gespeichert. So kann der Bearbeiter die richtige Police schnell finden 
  3. Kündigung der Rentenversicherung. Verwenden Sie am besten immer genau diese Formulierung, damit es nicht zu einer Verwechslung oder Falschauslegung kommt
  4. Bitten Sie die EUROPA unbedingt um eine Bestätigung Ihrer Kündigung, sowie um die Berechnung und Auszahlung des Rückkaufwerts 
  5. Die Kündigung müssen Sie unbedingt händisch unterschreiben. Eine kopierte oder gedruckte Unterschrift reicht in diesem Fall nicht aus

Wenn Sie alle diese Punkte inkludiert haben, dann kann bei Ihrer Kündigung nichts mehr schiefgehen. Die EUROPA kann Ihr Schreiben nicht falsch auslegen und dank der Informationen wird Ihre Kündigung schnell bearbeitet. Entsorgen Sie die Zugangsbestätigung allerdings erst dann, wenn die EUROPA Ihre Kündigung bestätigt hat. Alle weiteren Unterlagen sollten Sie sorgfältig aufbewahren.

7EUROPA Rentenversicherung – Kündigung oder Widerruf? 

Eine Kündigung ist die einfachste Möglichkeit, aus der EUROPA Rentenversicherung auszusteigen. Sie ist durch ein einfaches Schreiben oder sogar eine Mail erledigt und so mit keinem wirklichen Aufwand verbunden. Allerdings entstehen durch die Berechnung des Rückkaufwerts durch den Versicherer meist hohe Verluste, und das auch nach vielen Jahren. Somit haben Sie am Ende immer wenige Geld, als Sie eigentlich eingezahlt haben.

Die gesamten Kosten für Ihre Police berechnet der Versicherer bereits bei Abschluss der Versicherung. Die Laufzeit wird dabei so angesetzt, dass sie mit dem Renteneintritt endet. Beenden Sie die Versicherung nun frühzeitig, haben Sie dennoch die kompletten Kosten zu tragen. 

Bei allen anderen Arten der privaten Lebensversicherung sieht es ähnlich aus. Prüfen Sie also immer im Voraus, welche Optionen Ihnen sonst noch bleiben – denn sonst verschenken Sie bares Geld! 

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Ein Paar spricht über ihre Rentenversicherung

Der Widerruf – Ihr Joker in der Hinterhand 

Der Versicherer ist verpflichtet, Sie bei Vertragsabschluss über alle Rechte und Pflichten zu informieren. Im VVG ist dabei genau geregelt, welche Unterlagen Ihnen zugehen müssen: 

  • Pflichtinformationen zur VVG-Grundverordnung 
  • Versicherungsschein (=der eigentliche Vertrag)
  • Basisdaten zu Vertrag, Beiträgen und Kostenquote 
  • Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgrundsatz entspricht 

In der Widerrufsbelehrung müssen alle wichtigen Informationen deutlich erwähnt werden. Des Weiteren darf sie natürlich keine rechtlichen Fehler enthalten. 

Viele Versicherungsgesellschaften haben im Zeitraum von 1994 bis 2007 Policen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen verkauft. Diese Widerrufsbelehrung ist die Grundlage für die 30-tägige Widerrufsfrist, die so nie gestartet ist. 

Der BGH hat in seinem Urteil vom 07.05.2014 beschlossen, dass in diesen Fällen ein Widerrufsrecht besteht (Az. IV ZR 76/11).

So haben Sie die Möglichkeit, Ihre EUROPA Rentenversicherung auch nach Jahren und Jahrzehnten noch zu widerrufen. In diesem Prozess muss der Versicherer die gesamte Police rückabwickeln, Sie erhalten Also Beiträge, Gebühren und Verwaltungskosten zurück. Auch wenn Sie Ihre Rentenversicherung bereits gekündigt haben, steht Ihnen dennoch die Differenz zwischen den beiden Auszahlungsbeträgen zu. 

Nutzen Sie diese Möglichkeit und nehmen Sie noch heute den "ewigen Widerruf“ in Anspruch. Die Anwälte bei helpcheck wissen, auf welche Punkte und Vorgaben Sie achten müssen – so kann auch garantiert nichts schiefgehen!  

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Zuallererst müssen Sie Ihre Vertragsunterlagen online einreichen. Im Anschluss überprüfen unsere Anwälte Ihren Vertrag und melden sich bei Ihnen – hier haben Sie dann auch die Möglichkeit, offene Fragen zu klären. Im Anschluss kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihres Anliegens, Sie können sich zurücklehnen!

Wir bei helpcheck geben Ihnen eine Erfolgsgarantie. Unser Honorar wird nur fällig, wenn wir Ihr Anliegen auch wirklich durchsetzen können – sollte das nicht der Fall sein, dann sind unsere Leistungen für Sie kostenfrei! 

Zögern Sie nicht und lassen Sie Ihre EUROPA Rentenversicherung noch heute prüfen!

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Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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