1Was versteht das Verkehrsrecht unter Rotlichtverstößen?
Rotlichtverstöße werden durch das Verkehrsrecht als schwerwiegende Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr eingestuft. Wer bei Rot über eine Ampel fährt, verstößt gegen § 37 StVO (Straßenverkehrsordnung) und stellt schnell eine erhebliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dar. Was im Verkehr oft falsch eingeschätzt wird, ist das gelbe Lichtsignal. Es wird häufig davon ausgegangen, in dieser Situation noch schnell über die Kreuzung „huschen“ zu können.
Gelb bedeutet jedoch nicht, schnell zu beschleunigen, sondern nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO das Warten auf das nächste Zeichen. Wer trotzdem über die Ampel fährt und dabei die Haltelinie bei Rot überquert, begeht damit einen Rotlichtverstoß. Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß, wobei die Dauer der Rotphase für die Einordnung an dieser Stelle entscheidend ist.
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde auf Rot umgestellt.
Der qualifizierte Verstoß wird Autofahrern vorgeworfen, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde das rote Lichtsignal zeigt.
Im Zusammenhang mit der Ahndung einer Ordnungswidrigkeit und den daraus resultierenden Strafen ist die Bewertung der Verkehrsgefährdung entscheidend. Kommt es sogar zu einem Unfall, müssen Autofahrer mit erheblichen Konsequenzen rechnen.
Welche Strafen drohen beim Rotlichtverstoß?
Die Strafe für das bei Rot über die Ampel fahren, richtet sich nach der Art und Schwere des Verstoßes und den Folgen für andere Verkehrsteilnehmer. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß werden 90 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister verhängt. Ein Fahrverbot als führerscheinrechtliche Maßnahme wird in diesem Fall noch nicht ausgesprochen.
Folgen eines einfachen Rotlichtverstoßes:
Einfacher Rotlichtverstoß – 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Verstoß mit Gefährdung – 100 Euro Bußgeld, ein Punkt und ein einmonatiges Fahrverbot
Verstoß mit Unfall – 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot
Deutlich teurer wird es beim qualifizierten Rotlichtverstoß. Hier sind 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot die Folge. Bei Rot über die Ampel geblitzt zu werden – mit einer zusätzlichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer – erhöht die Strafe deutlich.
Folgen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes:
Rotlichtverstoß – 200 Euro Bußgeld, und ein Punkt in Flensburg
Verstoß mit Gefährdung – 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot
Verstoß mit Unfall – 360 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot
Der grüne Rechtsabbiegerpfeil: Nicht einfach fahren!
Oft wird bei einem Rechtsabbiegerpfeil von Autofahrern fälschlicherweise angenommen, dass der grüne Pfeil automatisch zum Rechtsabbiegen berechtigt und einfach über die rote Ampel gefahren werden darf. Nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO muss auch bei einem grünen Rechtsabbiegerpfeil zunächst an der Haltelinie angehalten werden. Erst nach dem vollständigen Halt darf bei roter Ampel nach rechts abgebogen werden – wenn es der Verkehr zulässt.
Wer die Haltelinie beim grünen Pfeil missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Verstoß kostet 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Der grüne Pfeil darf nicht als „Freifahrtschein“ verstanden werden, sondern erfordert besondere Vorsicht und die Beachtung der Vorfahrtsregeln gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
2Rotlichtverstöße mit Fahrrad und E-Scooter
Die rote Ampel gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Nutzer von E-Rollern. Wer als Radfahrer das Lichtsignal missachtet, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Bei einer Gefährdung oder einem Unfall steigt die Strafe auf 100 bzw. 120 Euro. Zusätzlich wird bei den Verstößen auch für Radfahrer ein Punkt im Fahreignungsregister verhängt. Die Unterscheidung in den einfachen und qualifizierten Verstoß findet analog zu Autofahrern auch hier Anwendung. Radfahrer müssen mit bis zu 180 Euro Bußgeld rechnen.
E-Scooter-Fahrer werden ähnlich wie Autofahrer behandelt. Die Strafen – vom Bußgeld bis zur Eintragung von Punkten im FAER – sind an dieser Stelle identisch. Autofahrer, die mit einem E-Scooter unterwegs sind und bereits sieben Punkte in Flensburg haben, überfahren also besser keine rote Ampel.
3Bußgeldbescheid für einen Rotblitzer erhalten – aber gar nicht gefahren
Wer einen Bußgeldbescheid erhält, darf nicht übereilt bezahlen. Zuerst ist zu überlegen, ob man als Halter selbst gefahren ist. Bis der Rotblitzer ausgewertet, der Halter ermittelt und ein Bescheid verschickt ist, können einige Wochen vergehen. Es gibt immer wieder Situationen, in denen vielleicht der Partner, Kinder und Mitarbeiter (bei Firmenwagen) den Verstoß begangen haben.
In Deutschland gilt grundsätzlich die Fahrerhaftung – was bedeutet, dass nur die Person bestraft werden kann, der tatsächlich gefahren ist. Je nach individuellem Ablauf sieht die Reaktion anders aus. Verschickt die Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen nach § 55 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz), kann der Halter neben seinen persönlichen Daten auch Angaben zur Sache machen – sprich, dass er nicht selbst gefahren ist.
Wichtig ist das Zeugnisverweigerungsrecht für Familienangehörige: Ehepartner oder Kinder müssen nicht angegeben werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass falsche Angaben zur eigenen Person nach § 111 OWiG Bußgelder bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen. Zudem kann bei einer Nichtermittlung des Fahrers in der Folge auch die Verpflichtung zum Fahrtenbuch verhängt werden. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Mögliche Einspruchsgründe sind Formfehler, falsche Personalangaben, Messfehler oder die Überschreitung der dreimonatigen Verfolgungsverjährung.
Kostenloser Check statt vorschnell zahlen – und im nächsten Schritt ggf. mit Anwalt gegen den Bescheid vorgehen.
4Was passiert beim Rot über die Ampel fahren in der Probezeit
Für Fahranfänger in der Probezeit haben Rotlichtverstöße besonders schwerwiegende Konsequenzen. Bei Rot über die Ampel gefahren zu sein, ist ein A-Verstoß nach § 2a StVG (Straßenverkehrsgesetz). Neben dem regulären Bußgeld zieht der Verstoß probezeitspezifische Sanktionen nach sich.
Bei einem A-Verstoß wird die ursprünglich zweijährige Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre verlängert. Zusätzlich muss der Fahranfänger an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Die Teilnahme ist verpflichtend und muss innerhalb einer gesetzten Frist nachgewiesen werden – andernfalls droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Bei einem zweiten A-Verstoß folgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein dritter A-Verstoß führt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger ist das Thema rote Ampel also besonders wichtig und sollte mit der nötigen Umsicht behandelt werden.
5Ampelausfall und Blitzer–Problematik
Was passiert, wenn die Ampel ausfällt und trotzdem ein Rotlicht-Blitzer ausgelöst wird? Schaltet die Ampel ab bzw. hat eine Störung (Gelb blinkt dauerhaft) muss der Blitzer nicht automatisch abgeschaltet sein. Technische Defekte können daher zu Fehlauslösungen führen, da bei einem Ampelausfall nach § 41 StVO die Regelung durch Verkehrszeichen oder die allgemeinen Vorfahrtsregelungen gelten. Die Rotlichtblitzer sind in einer solchen Situation rechtlich anfechtbar.
In solchen Fällen ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Hinsichtlich des Verhaltens in einem solchen Fall sollte die Situation dokumentiert werden, um gegen den Tatbestand des Rotlichtverstoßes vorzugehen. Fotos können den Defekt belegen und im Einspruchsverfahren wirksam eingesetzt werden.
Häufige Fragen zu „Bei Rot über die Ampel gefahren”
Wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß kommt?
Die Bearbeitungszeiten zwischen den einzelnen Bußgeldstellen unterscheiden sich. In der Regel sollten Autofahrer aber mit zwei Wochen bis vier Wochen rechnen, bis der Bußgeldbescheid zugestellt wird. Im Rahmen des Bußgeldverfahrens wird den beschuldigten Haltern zuerst die Möglichkeit der Anhörung eingeräumt. Erst danach folgt nach der Auswertung des Sachverhalts die Festlegung der Sanktionen über den eigentlichen Bescheid. Die Verfolgungsverjährung beträgt zwar drei Monate, wird aber durch das Verschicken des Anhörungsbogens unterbrochen – was hinsichtlich eines Einspruchs zu berücksichtigen ist.
Kann ich ein Fahrverbot wegen eines Rotlichtverstoßes umwandeln lassen?
Ein Fahrverbot kann unter besonderen Umständen in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Härtefalls, etwa wenn der Führerschein beruflich zwingend benötigt wird oder die Pflege von Angehörigen ohne Auto unmöglich ist. Auf die Umwandlung haben Verkehrsteilnehmer aber keinen Rechtsanspruch. Es wird an dieser Stelle immer individuell durch die zuständigen Gerichte entschieden. Allgemein ist eine weitere Voraussetzung, dass Betroffene sich im Straßenverkehr bisher unauffällig verhalten haben.
Muss ich auch als Fußgänger mit Strafen rechnen, wenn ich bei Rot über die Ampel gehe?
Auch Fußgänger können für Rotlichtverstöße belangt werden, auch wenn dies in der Praxis eher selten vorkommt. Nach § 25 StVO müssen Fußgänger die Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr beachten. Bei Rot über die Ampel zu gehen, kann für Fußgänger ein Verwarnungsgeld von fünf Euro nach sich ziehen. Kommt es dabei zu einer Behinderung des Verkehrs bzw. einer Gefährdung, werden zehn Euro fällig. Punkte in Flensburg gibt es für Fußgänger jedoch nicht.
Inhaltsübersicht
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