Immer mehr Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer sind mit ihrer Rentenversicherung unzufrieden. Dies liegt vor allem an den hohen Kosten, aber auch an sinkenden Zinsen und Renditechancen in zahlreichen Verträgen. Möchten Sie aus Ihrer privaten Rentenversicherung Beiträge zurück erhalten, sollten Sie allerdings nicht auf die Kündigung setzen. Denn mit dem „ewigen Widerruf“ stehen die Chancen auf eine hohe Auszahlung deutlich höher!
Der einfachste Weg, aus einer privaten Rentenversicherung Beiträge zurück zu erhalten, besteht in der Kündigung beziehungsweise dem Rückkauf der Police. Denn hier erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert vom Versicherer ausgezahlt und müssen vergleichsweise wenig Formalitäten beachten. Bei den meisten Versicherungsunternehmen reicht für die Kündigung bereits eine einfache Mail oder ein Brief aus.
Dieser auf den ersten Blick komfortable Weg hat allerdings auch Nachteile. Denn mit der Kündigung machen viele Kunden durch die Berechnung des Rückkaufswertes einen erheblichen Verlust, weil der Versicherer zahlreiche Kosten vom Vertragsvermögen abziehen kann. Die entsprechenden Aufwendungen sind schlichtweg verloren, denn mit der Kündigung erlischt das Vertragsverhältnis und mit ihm alle Rechte und Pflichten beider Seiten.
Bereits die Abschluss- und Verwaltungskosten reichen in der Regel aus, dass sich die Kündigung der Rentenversicherung nicht lohnt. Dies wäre nur der Fall, wenn Sie bis zur Kündigung höhere Überschüsse und Zinsen erhalten hätten, als der Versicherer an Gebühren und Kosten zum Abzug bringt. Je weniger Zeit aber zwischen Abschluss und Rückkauf der Police vergangen ist, desto höher wird hier in der Regel auch der Verlust.
Außerdem bringen zahlreiche Versicherungsgesellschaften mit der Stornopauschale noch eine vertraglich geregelte Kündigungsgebühr zum Abzug. Sie mindert den Auszahlungsbetrag weiter, sodass Sie aus Ihrer privaten Rentenversicherung noch weniger Beiträge zurück erhalten. Im Ergebnis ist die Kündigung derartiger Policen damit nicht zu empfehlen und sollte nur im Ausnahmefall erfolgen.
Die meisten Kunden erhalten bei Kündigung ihrer privaten Rentenversicherung kaum Beiträge zurück. Im Gegenteil – in vielen Fällen entsteht sogar ein erheblicher Verlust, sodass Sie am Ende eine Auszahlung erhalten, die unter der Summe Ihrer Prämien liegt. Dies gilt es mit dem „ewigen Widerruf“ privater Lebens- und Rentenversicherungen zu vermeiden. Die entsprechenden Grundsätze hat der BGH bereits 2014 in einem maßgebenden Urteil (Az. IV ZR 76/11) aufgestellt.
Denn im Grundsatz dauert die Widerrufsfrist einen Monat und beginnt mit Zugang der Vertragsunterlagen bei der Versicherungsnehmerin oder beim Versicherungsnehmer. Weitere Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist allerdings eine wirksame Widerrufsbelehrung. Fehlt es an einer solchen, beginnt und endet die Widerrufsfrist nicht. Dies bedeutet für Sie als Kundin oder Kunde ein „ewiges Widerrufsrecht“, was insbesondere bei Policen aus den Jahren 1994 bis 2007 greift.
Dabei erhalten Sie aus Ihrer Rentenversicherung mehr als nur die Beiträge zurück. Konkret hat der ewige Widerruf im Vergleich zur Kündigung folgende Vorteile:
- Der Versicherer ist verpflichtet, alle Prämien wieder auszuzahlen. Gegebenenfalls haben Sie darüber hinaus einen Anspruch auf die Zahlung von Verzugszinsen
- Sie erhalten alle Abschluss- und Verwaltungskosten ausgezahlt, weil durch den Widerruf das Vertragsverhältnis als von Anfang an unwirksam gilt. Es fehlt damit die Rechtsgrundlage, auf der der Versicherer Kosten einbehalten darf
- Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer erhalten Sie Überschüsse und Zinsen vollständig ausgezahlt
Viele Kunden erhalten aus Ihrer Rentenversicherung daher nicht nur Beiträge zurück, sondern machen mit dem „ewigen Widerruf“ sogar einen spürbaren Gewinn in vier- oder fünfstelliger Höhe.