Rentenversicherung Beiträge zurück: Bis zu 150% der eingezahlten Beiträge

Magnus KaminskiGeprüft Symbol
geprüft von 
Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Rentenversicherung kostenlos prüfen lassen und 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten!

Jetzt kostenlos prüfen
erhalten durch bgh-urteil

1Rentenversicherung Beiträge zurück – so gelingt es mit dem Widerruf!

Immer mehr Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer sind mit ihrer Rentenversicherung unzufrieden. Dies liegt vor allem an den hohen Kosten, aber auch an sinkenden Zinsen und Renditechancen in zahlreichen Verträgen. Möchten Sie aus Ihrer privaten Rentenversicherung Beiträge zurück erhalten, sollten Sie allerdings nicht auf die Kündigung setzen. Denn mit dem „ewigen Widerruf“ stehen die Chancen auf eine hohe Auszahlung deutlich höher! 

2So erhalten Sie aus Ihrer Rentenversicherung Beiträge zurück

Der einfachste Weg, aus einer privaten Rentenversicherung Beiträge zurück zu erhalten, besteht in der Kündigung beziehungsweise dem Rückkauf der Police. Denn hier erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert vom Versicherer ausgezahlt und müssen vergleichsweise wenig Formalitäten beachten. Bei den meisten Versicherungsunternehmen reicht für die Kündigung bereits eine einfache Mail oder ein Brief aus. 

Dieser auf den ersten Blick komfortable Weg hat allerdings auch Nachteile. Denn mit der Kündigung machen viele Kunden durch die Berechnung des Rückkaufswertes einen erheblichen Verlust, weil der Versicherer zahlreiche Kosten vom Vertragsvermögen abziehen kann. Die entsprechenden Aufwendungen sind schlichtweg verloren, denn mit der Kündigung erlischt das Vertragsverhältnis und mit ihm alle Rechte und Pflichten beider Seiten. 

Formel:

Die Formel für die Berechnung des Rückkaufswertes lautet vereinfacht: Auszahlungsbetrag = Summe der Beiträge (ohne Risikoanteile, etwa für einen BU-Schutz) + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten = Rückkaufswert – Stornopauschale (je nach Versicherer) 

Bereits die Abschluss- und Verwaltungskosten reichen in der Regel aus, dass sich die Kündigung der Rentenversicherung nicht lohnt. Dies wäre nur der Fall, wenn Sie bis zur Kündigung höhere Überschüsse und Zinsen erhalten hätten, als der Versicherer an Gebühren und Kosten zum Abzug bringt. Je weniger Zeit aber zwischen Abschluss und Rückkauf der Police vergangen ist, desto höher wird hier in der Regel auch der Verlust. 

Außerdem bringen zahlreiche Versicherungsgesellschaften mit der Stornopauschale noch eine vertraglich geregelte Kündigungsgebühr zum Abzug. Sie mindert den Auszahlungsbetrag weiter, sodass Sie aus Ihrer privaten Rentenversicherung noch weniger Beiträge zurück erhalten. Im Ergebnis ist die Kündigung derartiger Policen damit nicht zu empfehlen und sollte nur im Ausnahmefall erfolgen.  

Justitia auf einem blauen Hintergrund.

3Rentenversicherung: Beiträge zurück mit „ewigem Widerruf“!

Die meisten Kunden erhalten bei Kündigung ihrer privaten Rentenversicherung kaum Beiträge zurück. Im Gegenteil – in vielen Fällen entsteht sogar ein erheblicher Verlust, sodass Sie am Ende eine Auszahlung erhalten, die unter der Summe Ihrer Prämien liegt. Dies gilt es mit dem „ewigen Widerruf“ privater Lebens- und Rentenversicherungen zu vermeiden. Die entsprechenden Grundsätze hat der BGH bereits 2014 in einem maßgebenden Urteil (Az. IV ZR 76/11) aufgestellt. 

Denn im Grundsatz dauert die Widerrufsfrist einen Monat und beginnt mit Zugang der Vertragsunterlagen bei der Versicherungsnehmerin oder beim Versicherungsnehmer. Weitere Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist allerdings eine wirksame Widerrufsbelehrung. Fehlt es an einer solchen, beginnt und endet die Widerrufsfrist nicht. Dies bedeutet für Sie als Kundin oder Kunde ein „ewiges Widerrufsrecht“, was insbesondere bei Policen aus den Jahren 1994 bis 2007 greift. 

Dabei erhalten Sie aus Ihrer Rentenversicherung mehr als nur die Beiträge zurück. Konkret hat der ewige Widerruf im Vergleich zur Kündigung folgende Vorteile: 

  • Der Versicherer ist verpflichtet, alle Prämien wieder auszuzahlen. Gegebenenfalls haben Sie darüber hinaus einen Anspruch auf die Zahlung von Verzugszinsen 
  • Sie erhalten alle Abschluss- und Verwaltungskosten ausgezahlt, weil durch den Widerruf das Vertragsverhältnis als von Anfang an unwirksam gilt. Es fehlt damit die Rechtsgrundlage, auf der der Versicherer Kosten einbehalten darf 
  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer erhalten Sie Überschüsse und Zinsen vollständig ausgezahlt 

Viele Kunden erhalten aus Ihrer Rentenversicherung daher nicht nur Beiträge zurück, sondern machen mit dem „ewigen Widerruf“ sogar einen spürbaren Gewinn in vier- oder fünfstelliger Höhe.

Lassen Sie Ihren Vertrag noch heute von einer erfahrenen Kanzlei für Versicherungsrecht prüfen. So stellen Sie fest, ob sich der Widerruf auch in Ihrem Fall lohnt! 

Jetzt prüfen

Häufige Fragen zu Rentenversicherung Beiträge zurück

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Aktuelle Urteile & Bewertungen

Icon Waage
September 2022

Landgericht Zwickau

1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
Icon Gesprächsblase
August 2023
“Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht.”

Darius T., Emden
Icon Waage
Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
Icon Gesprächsblase
Juli 2023
“Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke.”
Alexandra M., Tübingen
Icon Waage
Mai 2023

Landgericht Stuttgart

500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

Weitere Ratgeber Artikel

Scroll to top Icon

Unsere Kunden bewerten helpcheck.de mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4.86 von 5 Sternen, basierend auf 1040 Bewertungen.