Kündigung des Arbeitsvertrages: Komfortabel und einfach

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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz

Das Wichtigste zum Thema "Kündigung Arbeitsvertrag PDF"

  • Kündigungen von Arbeitsverträgen bedürfen ohne Ausnahme der Schriftform. Sie können weder telefonisch noch per Mail kündigen 
  • Die Pflicht, den Zugang der Kündigung im Zweifel zu beweisen, liegt beim Arbeitnehmer. Sorgen Sie daher unbedingt für einen wirksamen Nachweis, denn der Arbeitgeber kann sonst einfach behaupten, er habe Ihr Schreiben nie erhalten
  • Auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gelten gesetzliche Kündigungsfristen, allen voran die in § 622 BGB

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1Allgemeines: Die Kündigungsfristen

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt im Detail, wie eine Kündigung des Arbeitsvertrags durch die jeweilige Vertragspartei auszusehen hat. In § 622 Abs.1 BGB ist dabei normiert, dass Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer stets eine Frist von vier Wochen einhalten müssen. Die Kündigung wird dann – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt – zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats wirksam.

Achtung:

Vier Wochen sind nicht ein Monat, sondern exakt 28 Tage. Eine Monatsfrist hingegen endet am der Zahl nach gleichen Tag des Folgemonats. 

Beispiele

  • Gerechnet ab dem 01.01.2022 endet eine Frist von vier Wochen am 29.01.2022, also exakt 28 Tage später 
  • Eine Monatsfrist, die am 01.01.2022 beginnt, endet am 01.02.2022 („dem Tag, der seiner Zahl nach dem des Vormonats entspricht“)

Für den Fristbeginn ist der Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber maßgeblich. Geht sie am 10.01. zu, würde die Kündigungsfrist grundsätzlich am 07.02. enden. Der nächstmögliche Wirksamkeitstag ist aber der 15.02., sodass Ihr Arbeitsverhältnis erst hier endet. 

2Der Nachweis des Zugangs der Kündigung

Ebenfalls im BGB geregelt ist die Nachweispflicht des Absenders. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie im Zweifel nachweisen, dass der Arbeitgeber Ihre Kündigung erhalten hat. Behauptet er das Gegenteil und haben Sie keinen Beweis vorliegen, gilt die Aussage des Arbeitgebers. Der strafrechtliche Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ könnte hier als Sinnbild stehen. 

Sorgen Sie daher immer für einen nachweisbaren Zugang, etwa durch folgende Vorgehensweisen: 

  • Versand der Kündigung mit Einschreiben und Rückschein 
  • Persönliche Übergabe mit schriftlicher Bestätigung des Arbeitgebers 
  • Persönliche Übergabe der Kündigung unter vertrauenswürdigen Zeugen, etwa eines Freundes 

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Übrigens:

Wenn der Arbeitgeber Ihnen kündigt, gelten für ihn dieselben Grundsätze. Hier ist er in der Beweispflicht, sodass Sie theoretisch behaupten können, die Kündigung nicht erhalten zu haben. 

3Aufbau und Inhalt der Kündigung

Der Gesetzgeber macht bei Form, Aufbau und Inhalt der Kündigung nur wenige Vorgaben. Viele Punkte ergeben sich stattdessen aus dem Deutlichkeitsgebot bei Willenserklärungen. Eine Willenserklärung ist nach dem BGB nur dann wirksam, wenn der Wille des Erklärenden tatsächlich deutlich wird. Bei „schwammigen“ Aussagen ist der Arbeitgeber allerdings verpflichtet, das Schreiben im wahrscheinlichen Interesse Ihrerseits auszulegen (§ 133 BGB). 

Verpflichtend ist lediglich die Schriftform der Kündigung (§ 623 BGB). Mündliche oder elektronische Kündigungen entfalten keine Wirksamkeit. Grundsätzlich gelten Faxe zwar als „schriftlich“, für Arbeitsvertragskündigungen hat das BAG aber eine Ausnahme festgelegt. 

Inhaltlich sollten Sie bei Ihrem Kündigungsschreiben auf folgende Punkte achten: 

  • Klarheit: Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“ und vermeiden Sie Aussagen, die der Arbeitgeber auch anders auslegen könnte. Lange Erklärungen, die Anführung von Gründen etc. können Sie sich für ein persönliches Gespräch aufheben – im Kündigungsschreiben haben diese Punkte nichts zu suchen
  • Zeitpunkt: Sie entscheiden im Rahmen der gesetzlichen Fristen selbst, wann Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Nutzen Sie hier eine eindeutige Formulierung, etwa „zum 31.07.2022“
  • Unterschrift: Sie müssen Ihre Kündigung selbst unterschreiben. Ohne „echte“ Unterschrift entfaltet das Schreiben keine Wirksamkeit 

Beim Aufbau beachten Sie am besten die klassische Reihenfolge beim Geschäftsbrief, um keine wichtigen Punkte zu vergessen: 

  1. Briefkopf: Er enthält Ihre persönlichen Daten wie Namen, Anschrift und wahlweise Telefonnummer sowie Mailadresse. 
  2. Datum: Nennen Sie den Tag, an dem Sie das Kündigungsschreiben verfassen. Verwechseln Sie dieses nicht mit dem Wirksamkeitsdatum Ihrer Kündigung! 
  3. Betreff: Wählen Sie einen prägnanten Betreff, etwa „Kündigung des Arbeitsvertrags zum 01.08.2022“.
  4. Anrede: Die Kündigung muss an die Person gerichtet werden, die dazu befugt ist, Sie zu entlassen. Eine Ansprache mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ reicht daher keinesfalls aus.
  5. Erklärung: Nun gehen Sie auf die genannten Punkte (Kündigung zum TT.MM.JJJJ) und gegebenenfalls den § 622 Abs.1 BGB ein.
  6. Dankesworte: Optional bedanken Sie sich für die gute Zusammenarbeit. Übertreiben Sie es hier nicht – ein bis zwei Sätze sind völlig ausreichend. Sie sollten beim Arbeitgeber nicht den Eindruck hinterlassen, dass Sie beim verfassen Ihrer Kündigung ein schlechtes Gewissen haben.
  7. Grußformel: „Mit freundlichen Grüßen“ oder „Hochachtungsvoll“ – damit ist Ihr Schreiben beendet.
  8. Unterschrift

Je nach Situation können und sollten Sie weitere Punkte ins Schreiben aufnehmen. Dazu gehören etwa die Bitte nach einem Arbeitszeugnis oder eine Empfangsbestätigung. 

4Sonderfall: Die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Bei einer fristlosen Kündigung fällt die nach § 622 Abs.1 BGB einzuhaltende Kündigungsfrist weg. Alle weiteren Vorschriften und Empfehlungen, insbesondere zur Schriftform und mit Blick auf die persönliche Unterschrift, gelten aber weiterhin.

Nach § 626 Abs.1 BGB ist für die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags ein „wichtiger Grund“ erforderlich. Ein solcher ist regelmäßig dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber etwa durch ein Fehlverhalten schwerwiegende Schäden erlitten hat. Dies ist beispielsweise in folgenden Fällen relevant: 

  • Der Arbeitgeber verweigert die Gehaltszahlung, gibt dies offen zu oder sucht nach „guten“ Ausreden 
  • Sie werden vom Arbeitgeber gedemütigt, gemobbt oder sexuell belästigt 
  • Obwohl er sie kennen muss, ignoriert der Arbeitgeber die Vorschriften zur Arbeitszeit oder zum Arbeitsschutz, wodurch Sie einer Gefährdung ausgesetzt sind
  • Von Ihnen werden strafbare Handlungen, etwa Manipulationen der Buchhaltung zugunsten des Arbeitgebers, verlangt 

Während bei der ordentlichen Kündigung kein Kündigungsgrund notwendig ist, brauchen Sie ihn bei der fristlosen Kündigung zwingend. Für den Ausspruch der Kündigung gilt außerdem eine 14-tägige Frist (§ 626 Abs.2 BGB). Sie beginnt, sobald Sie vom Ereignis, das den Kündigungsgrund darstellt, erfahren haben.

Mann muss Entscheidung zwischen verschiedenen Türen treffen

Beispiel:

Sie wurden am 05.10. vom Arbeitgeber sexuell belästigt. Ihre fristlose Kündigung müssen Sie bis zum 19.10. aussprechen. 

Hinweis: Hat der Arbeitgeber durch sein Verhalten bewirkt, dass Ihnen eine Weiterbeschäftigung im Betrieb nicht mehr zumutbar ist und kündigen Sie deshalb fristlos, haben Sie einen Schadensersatzanspruch. Er richtet sich nach § 628 Abs.2 BGB und umfasst alle Aufwendungen einschließlich des entgangenen Verdienstes, die Ihnen durch die Kündigung entstehen.

Häufige Fragen zu Kündigung Arbeitsvertrag pdf

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Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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