Bußgeldbescheid: Bei falschem Tatvorwurf richtig verhalten
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Bußgeldbescheide können einen falschen Tatvorwurf enthalten, wenn Halter und Fahrer nicht identischen sind.
Zu einem unrichtigen Vorwurf hinsichtlich der Begehung einer Ordnungswidrigkeit kommt es aber auch durch Messfehler.
Halter müssen gegen falsche Bußgeldbescheide innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben.
Inhaltsübersicht
1Bußgeldbescheid erhalten – aber nichts falsch gemacht?
Innerorts zu schnell gefahren oder eine rote Ampel gefahren – in diesem Fall müssen Sie als Autofahrer mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Wer Glück, kommt vielleicht mit einem Verwarnungsgeld davon. Wie verhalten Sie sich, wenn der im Bescheid zur Last gelegte Tatbestand von Ihnen nicht begangen wurde?
Es gibt in der Praxis verschiedene Szenarien, die zu einem Bußgeldbescheid mit falschem Tatvorwurf führen.
Ungerechtfertigter Tatvorwurf: Dazu kommt es beispielsweise im Zusammenhang mit fehlerhafter Messtechnik. Sind Geschwindigkeitsmessgeräte falsch geeicht oder defekt, löst der „Blitzer“ aus, obwohl sich Autofahrer regelgerecht verhalten. Möglich wäre auch ein Defekt der Alkohol-Messgeräte.
Falsche Orts- oder Zeitangaben: Im Rahmen des Bußgeldbescheids werden Straßennamen genannt, die innerhalb der erwähnten Ortschaft überhaupt nicht existieren. Damit wird es natürlich schwierig, den Bußgeldbescheid und den falschen Tatvorwurf miteinander in Einklang zu bringen.
Falsches Kennzeichen: Der Bußgeldbescheid enthält weitgehend richtige Tatsache – bis auf eine Ausnahme. Ihr Auto hat nicht das festgehaltene Kfz-Kennzeichen. Damit ist der Bescheid natürlich formell so nicht mehr haltbar, es handelt sich höchstwahrscheinlich um einen falschen Tatvorwurf.
Anderer Fahrer: Halter und Fahrer eines Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Begehung einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr müssen nicht identisch sein. In Unternehmen und Familien werden Kraftfahrzeuge häufig von verschiedenen Personen bewegt. Bei einer Polizeikontrolle fällt der Unterschied schnell auf. Einem Blitzerfoto ist dies nicht ohne Weiteres anzusehen. Der Bußgeldbescheid geht – da der Behörde nur das Kennzeichen bekannt ist – immer an den Halter.
Fehler bei der Datenübertragung: Die öffentliche Verwaltung arbeitet zunehmend digital. Werden Informationen zu Ordnungswidrigkeiten noch von Hand übertragen, besteht ein gewisses Risiko für Fehler. Das Ergebnis kann ein Bußgeldbescheid mit falschem Tatvorwurf sein.
2Das richtige Verhalten nach einem Bußgeldbescheid
Erhalten Sie als Halter einen Bußgeldbescheid und sehen sich zu Unrecht beschuldigt, darf in keine Richtung übereilt gehandelt werden. In einem ersten Schritt ist der Bescheid zu prüfen. Stimmen die Angaben zur eigenen Person und dem Fahrzeug, mit welchem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde?
Grobe Unstimmigkeiten werden sehr schnell die Vermutung erhärten, dass es sich um einen Bußgeldbescheid mit unrichtigen Tatvorwürfen handelt. Aber auch, wenn die Informationen auf den ersten Blick zu stimmen scheinen, darf über die Zahlung (und Anerkennung des Bescheids) oder den Einspruch nicht vorschnell entschieden werden. Zu überlegen ist in diesem Zusammenhang, was gegen den Vorwurf spricht.
Das Fahrzeug hat sich nachweislich zum Begehungszeitpunkt an einem anderen Ort befunden. Natürlich muss eine solche Behauptung beweisbar sein – etwa durch Zeugen, ein Fahrtenverzeichnis oder um Rahmen anderer, standortkodifizierter Gegenbeweise.
Sie haben als Halter das Fahrzeug nachweislich nicht geführt. Auf dem Foto des Bescheids ist meist schnell zu erkennen, ob sich der Tatvorwurf wirklich gegen den Halter richten kann oder eine andere Person das Fahrzeug geführt hat. Besonders eindeutig wäre die Situation bei einer männlichen Person hinterm Steuer – wenn das Fahrzeug auf eine weibliche Person zugelassen ist. Aber auch bei einem übereinstimmenden Geschlecht fallen Unterschiede auf.
Sind sich Autofahrer sicher, für die Tatbegehung nicht verantwortlich zu sein, heißt es handeln. Prinzipiell muss der Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen – entweder schriftlich oder zur Niederschrift.
Auch, wenn Sie nicht gefahren sind, darf das Bußgeld nicht einfach ausgesessen werden. Nach Ablauf der Frist wird es rechtskräftig und kann bei einer Nichtzahlung auch vollstreckt werden.
Hinweis:
Der Einspruch kann zur Fristwahrung auch ohne Begründung erfolgen – die allerdings nachgereicht werden sollte.
Während ein formell falscher Bußgeldbescheid im Hinblick auf fehlerhafte Angaben zur Person des Halters und Kennzeichens auch für Laien zu erkennen ist, sind Anfechtung der Messverfahren schwerer. Hier braucht es eine gewisse fachliche Kompetenz – auch im Hinblick auf das Verfahrensrecht.
Aus diesem Grund bietet es sich an, die Anfechtung des Bußgeldbescheids durch einen Fachanwalt begleiten zu lassen. Dieser ist in jedem Fall hinzuziehen, wenn Sie sich über die Rechtmäßigkeit des Tatvorwurfs nicht sicher sind oder damit rechnen, dass die vorgebrachten Beweise nicht ausreichen könnten. Gerade Punkte in Flensburg oder vielleicht sogar ein Fahrverbot werden sonst zu einem tiefen Einschnitt in den Alltag.
Häufige Fragen zu Bußgeldbescheid: Falscher Tatvorwurf
Muss ich Angaben zu einem Familienangehörigen machen, wenn dieser die Ordnungswidrigkeit begangen hat?
Wie lange dauert der Einspruch zu einem falschen Tatvorwurf?
Woran erkenne ich ein fehlerhaftes Geschwindigkeitsmessverfahren im Bußgeldbescheid?
Aktuelle Urteile
September 2022
Landgericht Zwickau
1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
August 2023
"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
Darius T.
Oktober 2022
Landgericht Oldenburg
3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
August 2023
"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
Alexandra M.
Mai 2023
Landgericht Stuttgart
500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
Aktuelle Urteile & Bewertungen
November 2021
Landgericht Traunstein
Klage auf Rückabwicklung einer Debeka Lebensversicherung
Erhalt von 35% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
November 2021
“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P.
October 2021
Landgericht Traunstein
Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchener Lebensversicherung
Erhalt von 27% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
März 2023
“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
Tobias E.
September 2022
Amtsgericht Aachen
Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
Erhalt von 2.700 € Nutzungsentschädigung und Rückerstattung
Aktuelle Urteile & Bewertungen
April 2022
Oberlandesgericht Frankfurt
Klage gegen Bwin
Der Anbieter wurde zur Rückzahlung von Spielverlusten i. H. v. 12.000 € verurteilt
März 2022
“Ich habe nicht damit gerechnet, dass es wirklich so einfach geht, aber: Vom gesamten Ablauf bis hin zum Ergebnis war ich durchweg positiv überrascht.”
Norbert K.
Januar 2021
Oberlandesgericht München
Klage gegen Mr. Green
Spielverluste i. H. v. 11.760 € müssen durch Mr. Green zurückgezahlt werden
März 2022
“Mit Hilfe von helpcheck konnte ich einen vierstelligen Betrag zurückfordern und das ganz einfach und ohne großen Aufwand. Sehr empfehlenswerter Service!”
David S.
Juni 2021
Landgericht Coburg
Klage gegen BWIN
BWIN wurde zur Rückzahlung von Verlusten i. H. v. 4.900 € verurteilt