Bußgeldbescheid: Bei falschem Tatvorwurf richtig verhalten

Das Wichtigste in Kürze

  • Bußgeldbescheide können einen falschen Tatvorwurf enthalten, wenn Halter und Fahrer nicht identischen sind.
  • Zu einem unrichtigen Vorwurf hinsichtlich der Begehung einer Ordnungswidrigkeit kommt es aber auch durch Messfehler.
  • Halter müssen gegen falsche Bußgeldbescheide innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben.

erhalten durch bgh-urteil

1Bußgeldbescheid erhalten – aber nichts falsch gemacht?

Innerorts zu schnell gefahren oder eine rote Ampel gefahren – in diesem Fall müssen Sie als Autofahrer mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Wer Glück, kommt vielleicht mit einem Verwarnungsgeld davon. Wie verhalten Sie sich, wenn der im Bescheid zur Last gelegte Tatbestand von Ihnen nicht begangen wurde?

Es gibt in der Praxis verschiedene Szenarien, die zu einem Bußgeldbescheid mit falschem Tatvorwurf führen.

  • Ungerechtfertigter Tatvorwurf: Dazu kommt es beispielsweise im Zusammenhang mit fehlerhafter Messtechnik. Sind Geschwindigkeitsmessgeräte falsch geeicht oder defekt, löst der „Blitzer“ aus, obwohl sich Autofahrer regelgerecht verhalten. Möglich wäre auch ein Defekt der Alkohol-Messgeräte.
  • Falsche Orts- oder Zeitangaben: Im Rahmen des Bußgeldbescheids werden Straßennamen genannt, die innerhalb der erwähnten Ortschaft überhaupt nicht existieren. Damit wird es natürlich schwierig, den Bußgeldbescheid und den falschen Tatvorwurf miteinander in Einklang zu bringen.
  • Falsches Kennzeichen: Der Bußgeldbescheid enthält weitgehend richtige Tatsache – bis auf eine Ausnahme. Ihr Auto hat nicht das festgehaltene Kfz-Kennzeichen. Damit ist der Bescheid natürlich formell so nicht mehr haltbar, es handelt sich höchstwahrscheinlich um einen falschen Tatvorwurf.
  • Anderer Fahrer: Halter und Fahrer eines Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Begehung einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr müssen nicht identisch sein. In Unternehmen und Familien werden Kraftfahrzeuge häufig von verschiedenen Personen bewegt. Bei einer Polizeikontrolle fällt der Unterschied schnell auf. Einem Blitzerfoto ist dies nicht ohne Weiteres anzusehen. Der Bußgeldbescheid geht – da der Behörde nur das Kennzeichen bekannt ist – immer an den Halter.
  • Fehler bei der Datenübertragung: Die öffentliche Verwaltung arbeitet zunehmend digital. Werden Informationen zu Ordnungswidrigkeiten noch von Hand übertragen, besteht ein gewisses Risiko für Fehler. Das Ergebnis kann ein Bußgeldbescheid mit falschem Tatvorwurf sein.
Ein Bußgeldbescheid neben einem Überweisungsträger.

2Das richtige Verhalten nach einem Bußgeldbescheid

Erhalten Sie als Halter einen Bußgeldbescheid und sehen sich zu Unrecht beschuldigt, darf in keine Richtung übereilt gehandelt werden. In einem ersten Schritt ist der Bescheid zu prüfen. Stimmen die Angaben zur eigenen Person und dem Fahrzeug, mit welchem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde?

Grobe Unstimmigkeiten werden sehr schnell die Vermutung erhärten, dass es sich um einen Bußgeldbescheid mit unrichtigen Tatvorwürfen handelt. Aber auch, wenn die Informationen auf den ersten Blick zu stimmen scheinen, darf über die Zahlung (und Anerkennung des Bescheids) oder den Einspruch nicht vorschnell entschieden werden. Zu überlegen ist in diesem Zusammenhang, was gegen den Vorwurf spricht.

  • Das Fahrzeug hat sich nachweislich zum Begehungszeitpunkt an einem anderen Ort befunden. Natürlich muss eine solche Behauptung beweisbar sein – etwa durch Zeugen, ein Fahrtenverzeichnis oder um Rahmen anderer, standortkodifizierter Gegenbeweise.
  • Sie haben als Halter das Fahrzeug nachweislich nicht geführt. Auf dem Foto des Bescheids ist meist schnell zu erkennen, ob sich der Tatvorwurf wirklich gegen den Halter richten kann oder eine andere Person das Fahrzeug geführt hat. Besonders eindeutig wäre die Situation bei einer männlichen Person hinterm Steuer – wenn das Fahrzeug auf eine weibliche Person zugelassen ist. Aber auch bei einem übereinstimmenden Geschlecht fallen Unterschiede auf.

Sind sich Autofahrer sicher, für die Tatbegehung nicht verantwortlich zu sein, heißt es handeln. Prinzipiell muss der Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen – entweder schriftlich oder zur Niederschrift.

Auch, wenn Sie nicht gefahren sind, darf das Bußgeld nicht einfach ausgesessen werden. Nach Ablauf der Frist wird es rechtskräftig und kann bei einer Nichtzahlung auch vollstreckt werden.

Hinweis:

Der Einspruch kann zur Fristwahrung auch ohne Begründung erfolgen – die allerdings nachgereicht werden sollte.

Während ein formell falscher Bußgeldbescheid im Hinblick auf fehlerhafte Angaben zur Person des Halters und Kennzeichens auch für Laien zu erkennen ist, sind Anfechtung der Messverfahren schwerer. Hier braucht es eine gewisse fachliche Kompetenz – auch im Hinblick auf das Verfahrensrecht.

Aus diesem Grund bietet es sich an, die Anfechtung des Bußgeldbescheids durch einen Fachanwalt begleiten zu lassen. Dieser ist in jedem Fall hinzuziehen, wenn Sie sich über die Rechtmäßigkeit des Tatvorwurfs nicht sicher sind oder damit rechnen, dass die vorgebrachten Beweise nicht ausreichen könnten. Gerade Punkte in Flensburg oder vielleicht sogar ein Fahrverbot werden sonst zu einem tiefen Einschnitt in den Alltag.

Häufige Fragen zu Bußgeldbescheid: Falscher Tatvorwurf

Wie lange dauert der Einspruch zu einem falschen Tatvorwurf?

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Woran erkenne ich ein fehlerhaftes Geschwindigkeitsmessverfahren im Bußgeldbescheid?

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