Handy am Steuer: Welche Strafen drohen Autofahrern

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Griff zum Handy während der Fahrt ist ohne Freisprecheinrichtung eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO.
  • Neben Bußgeldern drohen Punkte in Flensburg und bei Gefährdung sogar Fahrverbote.
  • Selbst beim Halten (mit laufendem Motor) bleibt die Nutzung des Smartphones weiterhin verboten.

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1Handy am Steuer: Was ist eigentlich verboten?

Das Smartphone gehört für viele Menschen in Deutschland zu den ständigen Begleitern und wird nicht nur zum Telefonieren benutzt. Es ersetzt inzwischen sogar das Portemonnaie. Mehr als 65 Millionen Deutsche greifen inzwischen regelmäßig zum Mobiltelefon. Diese Vielseitigkeit macht sie im Alltag so wichtig, aber auch zu einer Gefahrenquelle im Straßenverkehr, die man gerade als Autofahrer einfach nicht unterschätzen darf.

Wer im Auto telefoniert oder Kurznachrichten beantwortet, ist abgelenkt – und sollte daher als Beifahrer Platz nehmen oder auf dem Rücksitz. Der Gesetzgeber ist sich der Bedeutung von Smartphone und Co. bewusst. Entsprechend hat sich das Verkehrsrecht verändert und auf diese Entwicklung reagiert. Es gelten klare Regeln für die Handynutzung während der Fahrt.

§ 23 Abs. 1a der StVO (Straßenverkehrsordnung) regelt, wann und wie elektronische Geräte im Auto benutzt werden dürfen. Dabei geht die Regelung über das klassische Smartphone hinaus und umfasst alle elektronischen Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation wie Tablets, Navigationsgeräte oder Laptops.

Grundsätzlich ist die Nutzung nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt:

  • das Gerät darf nicht in die Hand genommen werden
  • eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion ist zulässig
  • die Bedienung erfordert nur einen kurzen Blick ohne längere Ablenkung

Besonders wichtig: Selbst an einer roten Ampel oder beim kurzen Halten am Straßenrand besteht das Handyverbot. Nur wer auch den Motor abstellt, wenn das Fahrzeug steht, darf das Smartphone zur Hand nehmen. Viele Autofahrer unterschätzen diese Regelung und riskieren dadurch unnötige Bußgelder für das Handy am Steuer.

Eine Frau im Auto diskutiert mit einem Polizisten.

Wie fallen die Strafen bei Handyverstößen aus?

Wer als Autofahrer gegen das Verbot zum Griff nach dem verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Die Ahndung erfolgt über den Bußgeldkatalog und richtet sich nach der Schwere des Verstoßes, also ob das Ganze ohne Folgen geblieben ist oder sich daraus vielleicht sogar noch eine Gefährdung des Verkehrs ergeben hat.

Bei der Nutzung des Handys im Auto ohne weitere Folgen verhängen die Bußgeldstellen ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg.

Diese Strafe sieht auf den ersten Blick nach eine „blauen Auge“ aus, hat aber weitreichende Konsequenzen. Der Eintrag im Verkehrsregister bleibt zweieinhalb Jahre gespeichert und kann bei weiteren Verstößen zusätzliche Sanktionen nach sich ziehen.

Außerdem kommen zu dem Bußgeld für das Handy am Steuer weitere Kosten – durch Verwaltungsgebühren und Zustellkosten – hinzu, die nach § 107 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) erhoben werden. Die Verwaltungsgebühr beträgt fünf Prozent des festgesetzten Bußgeldes, mindestens aber 25 Euro. Zusätzlich können für die Zustellung per Einschreiben oder Zustellungsurkunde noch 3,50 Euro anfallen.

Verschärfte Strafen bei Gefährdung und Unfällen

Deutlich härter fallen die Strafen für das Handy am Steuer aus, wenn durch dessen Nutzung (etwa, weil Autofahrer im Stadtverkehr zu abgelenkt sind) andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder es sogar zu einem Unfall kommt. In diesen Situationen steigen sowohl die Bußgelder als auch die Nebenstrafen erheblich an.

Bei einer Gefährdung durch Handynutzung verhängen die Behörden:

  • 150 Euro Bußgeld
  • zwei Punkte in Flensburg
  • ein Monat Fahrverbot

Kommt es zu einem Unfall mit Sachschäden, verschärfen sich die Strafen weiter:

  • 200 Euro Bußgeld
  • zwei Punkte im FAER
  • ein Monat als Fußgänger

Bei Unfällen mit Personenschäden verlassen Autofahrer schnell den Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Hier können strafrechtliche Verfahren wegen Körperverletzung oder im schlimmsten Fall sogar der fahrlässigen Tötung hinzukommen, die mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu mehreren Jahren geahndet werden.

2Punktesystem und Führerscheinentzug

Autofahrer, die das Handy am Steuer in der Hand halten, füllen auch das Punktekonto in Flensburg auf. Warum ist diese Nebenstrafe aus dem Bußgeldbescheid für einige Personengruppen so wichtig? Das Punktesystem dient einer Überwachung der Fahreignung und sieht bei wiederholten Verstößen eine stufenweise Verschärfung der Sanktionen vor. Bereits ein einzelner Handyverstoß bringt mindestens einen Punkt ein, bei Gefährdung oder Unfällen sogar zwei Punkte.

Die einzelnen Stufen des Punktesystems sehen folgendermaßen aus:

  • bis drei Punkte drohen Autofahrern keine Konsequenzen
  • zwischen vier und fünf Punkten erfolgt eine Ermahnung mit Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar (mit dem ein Punkteabbau möglich ist)
  • sechs bis sieben Punkte ziehen die Verwarnung mit der Empfehlung zur Seminarteilnahme nach sich
  • acht Punkte bedeuten den automatischen Entzug der Fahrerlaubnis

Für Autofahrer, bei denen sich im Register bereits einige Punkte gesammelt haben, wird die Handynutzung am Steuer riskant. Wer zum Beispiel bereits sechs Punkte hat und durch einen vom Handy am Steuer ausgelösten Unfall zwei weitere Punkte erhält, verliert automatisch den Führerschein. Die Wiedererteilung ist dann nur nach Ablauf einer Sperrfrist und häufig erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) möglich.

3Handy am Steuer: Kosten und Konsequenzen in der Probezeit

Fahranfänger unterliegen besonderen Regelungen, die Handyverstöße in den Konsequenzen besonders schwerwiegend ausfallen lassen. Hintergrund: Diese Personengruppe unterliegt in der Probezeit besonderen Regelungen. Ein Verstoß gegen das Handyverbot gilt als A-Verstoß im Sinne des § 2a StVG (Straßenverkehrsgesetz) und zieht neben dem normalen Bußgeld zusätzliche Konsequenzen nach sich.

Die Folgen für Fahranfänger sehen so aus, dass es zu einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre kommt. Hinzu treten weitere Maßnahmen:

  • verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar
  • bei erneutem A-Verstoß erfolgt eine Verwarnung und die Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung
  • bei dem dritten A-Verstoß zieht die zuständige Behörde die Fahrerlaubnis wieder ein

Das Aufbauseminar muss übrigens innerhalb einer gesetzten Frist absolviert werden. Versäumen Fahranfänger diese Frist, droht ebenfalls der Führerscheinentzug. Die Kosten für das Seminar in Höhe von mehreren hundert Euro kommen zum Bußgeld noch dazu.

4Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Autofahrer, die einen Bußgeldbescheid wegen des Handys am Steuer mit einem hohen Bußgeld als Strafe erhalten, haben als Reaktionsmöglichkeit immer noch den Einspruch. Innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung kann Einspruch nach §§ 67 ff. OWiG eingelegt werden. Dabei kann sich dieser auf verschiedene Gründe stützen, wie formelle Fehler im Bußgeldbescheid. Diese umfassen unter anderem falsche Angaben zur Person oder zum Fahrzeug, unvollständige oder fehlerhafte Tatvorwürfe sowie Verstöße gegen Verfahrensvorschriften (Verfahrensfehler) oder die Überschreitung der Verfolgungsverjährung von drei Monaten.

Gerade im Rahmen der Verjährung ist zu beachten, dass ein Überschreiten der Frist von drei Monaten zwischen dem Verstoß und dem Bescheid nicht automatisch das Bußgeld ungültig macht. Durch verschiedene Sachverhalte kann die Verjährung unterbrochen werden, die Bußgeldstelle kann die Strafe wegen des Handys am Steuer also immer noch verhängen.

Allerdings muss klar sein, dass ein unbegründeter Einspruch Zusatzkosten verursachen kann – wenn die Behörde an ihrer Entscheidung festhält und das Verfahren vor Gericht landet. Gerichtskosten und Anwaltsgebühren übersteigen die ursprüngliche Geldbuße in der Regel deutlich. Gerade ohne die Absicherung im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung ist dieser Aspekt gründlich abzuwägen.

5Strafen fürs Handy bei anderen Verkehrsteilnehmern

Das Handyverbot beschränkt sich nicht auf Autofahrer, sondern erfasst auch andere Verkehrsteilnehmer. Radfahrer müssen bei Handyverstößen mit Bußgeldern von 55 Euro rechnen, die sich bei Gefährdung oder Unfällen auf bis zu 100 Euro erhöhen können. Allerdings werden hier keine Punkte in Flensburg eingetragen. Auf das Handy sollten auch E-Scooter-Fahrer verzichten, da die Elektroroller bzw. deren Benutzung mit einem Smartphone in der Hand zu den Ordnungswidrigkeiten gehört, für die ein Bußgeld winkt.

Auch Fußgänger können aufgrund der Nutzung des Handys belangt werden, wenn sie durch Unaufmerksamkeit den Verkehrsfluss behindern oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Strafen bewegen sich in der Regel zwischen fünf Euro und zehn Euro – etwa für die Missachtung einer roten Ampel oder das widerrechtliche Überqueren von Straßen.

6Besondere Situationen und Ausnahmen in Bezug auf das Handy am Steuer

Es gibt allerdings beim Thema Handy am Steuer und Bußgeld auch Situationen, in denen der Blick etwas differenzierter ausfallen muss. Das Absetzen von Notrufen ist grundsätzlich auch während der Fahrt erlaubt – sofern damit größerer Schaden verhindert wird. Es ist aber in jedem Fall anzuraten, anzuhalten und den Motor abzustellen.

Sind Fahrerassistenzsysteme und Infotainment-Anlagen fest im Auto verbaut, ist deren Nutzung insofern gestattet, als dass hier keine längere Ablenkung entsteht und die Bedienung nur einen kurzen Blick braucht. Die Verbindung des Smartphones mit solchen Systemen über Apple CarPlay oder Android Auto ist ebenfalls zulässig – wenn sie vor Beginn der Fahrt hergestellt wird.

Ist für die Nutzung von Navigationsanwendungen mehr als ein kurzer Blick auf das Handy oder ein Navi nötig bzw. muss das Gerät aus seiner Halterung genommen werden, wäre die Nutzung am Steuer tabu und würde ein Bußgeld nach sich ziehen.

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Häufige Fragen zu „Handy am Steuer - Strafen”

Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid wegen des Handys am Steuer Einspruch einlegen?

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Gilt das Handyverbot auch für Beifahrer?

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