Öffentliche Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre Öffentliche Lebensversicherung jederzeit kündigen. Einschränkungen darf der Versicherer – abgesehen von Form und Frist, die einzuhalten sind – nicht machen
  • Wenn Sie Ihre Öffentliche Lebensversicherung kündigen, zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus. Dieser Betrag liegt aber oft unter den eingezahlten Beiträgen, da zahlreiche Kosten direkt abgezogen werden. Viele Kunden machen mit der Kündigung einen Verlust
  • Der Widerruf kann bei einer unwirksamen Belehrung in der Police noch Jahrzehnte später möglich sein. Hier darf der Versicherer kaum Kosten abziehen, was zu einer deutlich höheren Auszahlung führt

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Öffentliche Lebensversicherung kündigen: Form und Inhalt Ihrer Kündigung

Wenn Sie Ihre Öffentliche Lebensversicherung kündigen möchten, können Sie dies jederzeit tun. Sie müssen lediglich die vom Versicherer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorgeschriebene Form einhalten, wobei zwischen zwei Formen unterschieden wird: 

  • Schriftform: Sie können per Brief oder Fax kündigen
  • Textform: Neben Brief und Fax sind auch Kündigungen per E-Mail zulässig 

Hinweis:

Bei der Öffentlichen Lebensversicherung ist nur die Textform vorgegeben. Eine Mail an den Versicherer reicht daher für eine wirksame Kündigung aus. 

Halten Sie die entsprechende Form unbedingt ein, da Ihre Kündigung sonst unwirksam ist. Bei der Textform kann hier nicht viel schiefgehen, bei der Schriftform aber schon. Der Versicherer wird Sie in der Regel nicht darauf hinweisen, dass Sie unwirksam gekündigt haben – und der Vertrag läuft mit allen Kosten entsprechend weiter.

Auch wenn es bezüglich des Inhalts eines Kündigungsschreibens weder in den AVB noch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bestimmte Vorschriften gibt, empfehlen wir Ihnen, mindestens auf folgende Punkte einzugehen. So sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf der Kündigung: 

  1. Nennen Sie Ihre persönlichen und die Vertragsdaten, also vor allem Kunden- und Versicherungsnummer. 
  2. Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“, damit der Versicherer Ihr Schreiben nicht versehentlich falsch interpretiert.
  3. Geben Sie den Kündigungsgrund an, wenn Sie Ihre Öffentliche Lebensversicherung außerordentlich kündigen. 
  4. Entscheiden Sie sich für einen spezifischen Kündigungstermin oder kündigen Sie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ – hier wird der Vertrag zum Ende der Versicherungsperiode aufgelöst.
  5. Fordern Sie den Versicherer auf, Ihnen die Kündigung zu bestätigen, und darüber hinaus den Rückkaufswert zu berechnen und auszuzahlen. 
  6. Unterschreiben Sie Ihre (schriftliche) Kündigung persönlich, bei elektronischen Kündigungen ist keine Unterschrift erforderlich. 

Sie tragen die Verantwortung dafür, dass Ihr Schreiben beim Versicherer ankommt. Außerdem müssen Sie im Zweifel den Zugang beweisen, weshalb Sie Ihre Kündigung am besten per Fax oder Einschreiben versenden. Nur bei Kündigungen per Mail geht der Gesetzgeber von einem wirksamen Zugang aus, wenn der Versicherer nicht das Gegenteil beweisen kann. 

2Warum kündigen immer mehr Kunden ihre Öffentliche Lebensversicherung?

Dafür, dass immer mehr Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre Öffentliche Lebensversicherung kündigen, gibt es gleich mehrere Gründe. Sie werden immer wieder statistisch erfasst und lassen sich in den „Top drei“ so zusammenfassen: 

  1. Hohe Kosten: Die Abschluss- und Verwaltungskosten fressen bei vielen kapitalbildenden Policen nicht nur die Rendite, sondern auch einen Teil der Beiträge auf. Insgesamt stehen die Gebühren der meisten Lebensversicherungen in keinem Verhältnis zu den erzielbaren Zinsen, was die Policen zu einem der teuersten Anlageprodukte macht. Besonders in den ersten Jahren sind die Abzüge immens. 
  2. Niedrige Zinsen: Der von der EZB vorgegebene Leitzins (aktuell 2022: 0,25 Prozent) ist für Versicherungsgesellschaften bindend. Das bedeutet, dass der Versicherer mit keinem höheren Zinssatz kalkulieren darf, was sich widerum auf die Police selbst auswirkt. Außerdem fallen die Überschussbeteiligungen immer geringer aus oder sogar vollständig weg, weil ein großer Teil der Jahresgewinne für Rücklagen aufgewendet wird, um höher verzinste Altverträge zu bedienen. 
  3. Keine Flexibilität: Sind Sie mit den Konditionen Ihrer Lebensversicherung unzufrieden, können Sie die Anlageform bei kapitalbildenden Policen mit Garantiezins nicht einfach wechseln. Stattdessen sind Sie an die Auswahl des Versicherers gebunden.

Es gilt:

Wegen zahlreicher Nachteile sind kapitalbildende Lebensversicherungen mit garantierter Verzinsung heute nicht mehr zu empfehlen. Andere Formen der Lebensversicherung, etwa die Berufsunfähigkeits- oder Todesfallpolice, sind von diesen Nachteilen jedoch nicht betroffen. 

3Öffentliche Lebensversicherung kündigen: Außerordentliche und ordentliche Kündigung

Wie andere Verträge auch, können Sie Ihre Öffentliche Lebensversicherung sowohl außerordentlich als auch ordentlich kündigen. Für beide Fälle finden sich die entsprechenden Grundvoraussetzungen im VVG und werden durch die AVB des Versicherers konkretisiert. 

Außerordentliche Kündigung der Lebensversicherung

Eine außerordentliche Kündigung ist immer dann möglich, wenn der Versicherer zwar die Beiträge anhebt, Sie im Gegenzug aber kein „Mehr“ an Leistungen erhalten (§ 40 Abs.1 VVG). Außerdem besteht das Sonderkündigungsrecht, wenn Sie zwar denselben Beitrag zahlen, der Versicherer aber die versicherten Leistungen einschränkt oder reduziert (§ 40 Abs.2 VVG). 

Da die Versicherungsgesellschaft Sie mindestens einen Monat vor der Anpassung über das mit ihr verbundene Recht zur Sonderkündigung informieren muss, haben Sie entsprechend lange Zeit für Ihre außerordentliche Kündigung. 

Wichtig:

Geben Sie bei der Sonderkündigung unbedingt den Kündigungsgrund an, da der Versicherer sonst von einer ordentlichen Kündigung ausgeht und Ihr Vertrag erst später endet! 

Ordentliche Kündigung der Lebensversicherung

In allen anderen Fällen – also, wenn kein Sonderkündigungsrecht besteht – können Sie Ihre Öffentliche Lebensversicherung ordentlich kündigen. In diesem Fall ist die vom Versicherer vorgegebene Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten einzuhalten (§ 11 Abs.3 VVG), dafür benötigen Sie auf der anderen Seite keinen Kündigungsgrund. Die konkrete Kündigungsfrist wird in den AVB festgelegt.

Hinweis:

Bei der Öffentlichen Lebensversicherung müssen Sie eine dreimonatige Frist zum Ende der Versicherungsperiode einhalten, um Ihre Police zu kündigen. 

Die Versicherungsperiode wird auch „Versicherungsjahr“ genannt. Sie beginnt mit dem Abschluss der Versicherung und dauert genau ein Jahr (§ 12 VVG). Schließen Sie Ihre Öffentliche Lebensversicherung etwa am 01.10. eines Jahres ab, endet das Versicherungsjahr am 30.09. des Folgejahres. Allerdings ist es möglich, abweichende Zeiträume zu vereinbaren. 

Da sich die Kündigungsfrist immer auf das Ende der Versicherungsperiode bezieht, zwei Beispiele zum regulären und abweichenden Versicherungsjahr: 

  1. Sie haben Ihre Police am 01.12. abgeschlossen. Die Versicherungsperiode endet mangels abweichender Vereinbarung am 30.11. des Folgejahres. Durch die dreimonatige Frist muss Ihre Kündigung spätestens am 31.08. (= drei Monate vorher) beim Versicherer eingehen. 
  2. Wie Beispiel 1, mit dem Versicherer wurde aber vereinbart, dass die erste Versicherungsperiode nur bis Ende des Kalenderjahrs läuft. Sie endet daher am 31.12., am 01.01. des Folgejahres beginnt die zweite Versicherungsperiode. Ihre Lebensversicherung müssen Sie dann bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres gekündigt haben. 

Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang Ihrer Kündigung beim Versicherer. Wann Sie das Schreiben absenden oder wann die Versicherungsgesellschaft es bearbeitet, spielt hingegen keine Rolle. 

4Die Auszahlung des Rückkaufswerts

Wenn Sie Ihre Öffentliche Lebensversicherung kündigen, muss der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert auszahlen (§ 169 Abs.1 VVG). Insoweit gelten einheitliche Regelungen für alle Versicherungsgesellschaften, die sich auch in den jeweiligen AVB so wiederfinden. Die Berechnung des Rückkaufswerts erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 169 Abs.1 VVG) und ist dadurch auch für sachkundige Dritte nachvollziehbar.

Der Versicherer ist verpflichtet, Sie über die Berechnungsgrundlagen und die Methode zu informieren. Vereinfacht dargestellt, sieht die Berechnungsformel des Rückkaufswerts wie folgt aus: 

Formel:

Rückkaufswert = eingezahlte Beiträge (ohne Risikoanteile für BU- oder Todesfallschutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale

Der Rückkaufswert wird immer auf das Ende der Versicherungsperiode berechnet, da hier das sogenannte Stichtagsprinzip gilt. In der Regel dauert es daher einige Tage bis Wochen, bis Sie die Überweisung des Versicherers erhalten. Fragen Sie im Einzelfall einfach nach, wie lange Sie voraussichtlich auf die Auszahlung warten müssen – so sind Sie auf der sicheren Seite. 

Übrigens:

Der Abzug einer Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) ist nur möglich, wenn sie vereinbart, beziffert und angemessen ist (§ 169 Abs.5 VVG). Eine entsprechende Vereinbarung findet sich im Versicherungsschein. Fehlt sie, darf der Versicherer keine Zusatzkosten für die Kündigung in Rechnung stellen. 

5Öffentliche Lebensversicherung kündigen – Todesfall beim Versicherungsnehmer

Nicht immer laufen Lebensversicherungen bis zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt. Leider kommt es immer wieder vor, dass der Versicherungsnehmer – der meist auch Bezugsberechtigter ist – vor dem entsprechenden Tag verstirbt. In diesem Fall wird die Öffentliche Lebensversicherung wie „normales Vermögen“ behandelt, sie geht also im Rahmen der Erbfolge auf die Erbin oder den Erben über. 

Der Erbe führt den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten fort. Dazu gehören insbesondere Beitragszahlung und Bezugsrecht. Allerdings können Sie eine geerbte Öffentliche Lebensversicherung auch kündigen, wobei helpcheck hier empfiehlt, folgende Zusatzpunkte zu beachten: 

  • Der Versicherer kann die Kündigung und alle anderen Anträge nur bearbeiten, wenn er einen Nachweis über die Erbschaft vorliegen hat. Senden Sie daher den Erbschein direkt in Kopie mit 
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, sofern ein abweichendes nach § 159 Abs.1 VVG vereinbart wurde und eine Widerrufsmöglichkeit besteht (= widerrufliches Bezugsrecht)
  • Teilen Sie dem Versicherer Ihre Bankverbindung mit, um zu vermeiden, dass der Rückkaufswert auf ein nicht mehr existierendes Konto überwiesen wird

Dazu:

Bei der Kündigung einer geerbten Lebensversicherung gibt es im Übrigen keine Unterschiede zur „normalen Kündigung“. Denn auch hier müssen Sie die entsprechenden Kündigungsfristen einhalten und erhalten den Rückkaufswert der Police vom Versicherer ausgezahlt. 

6Öffentliche Lebensversicherung: Kündigen oder doch widerrufen?

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre Öffentliche Lebensversicherung nicht nur kündigen, sondern den Vertrag auch auf anderen Weisen auflösen. Besonders der Widerruf ist zwar in vielen Fällen möglich, leider aber nicht sehr bekannt – daher geben wir einen Überblick über die Alternativen zur oft teuren Kündigung!

Die Kündigung 

Bei der Kündigung wird der Rückkaufswert gezahlt. Leider täuschen die Berechnungsgrundsätze und verschiedene Vorgaben viele Kunden darüber hinweg, dass dennoch ein Verlust entstehen kann. Denn der Gesetzgeber hat lediglich vorgeschrieben, dass der Rückkaufswert bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen muss. Im Umkehrschluss bedeutet diese Regelung aber, dass der Verlust ebenfalls bei der Hälfte Ihrer Prämien liegen kann. 

Größter Kostentreiber bei kapitalbildenden Lebensversicherungen sind die Abschlusskosten. Denn sie werden auf Grundlage des voraussichtlichen Vertrags-Endvermögens kalkuliert und nicht an das bei der Kündigung reduzierte Vertragsvermögen angepasst. Daher fallen die Kosten immer in voller Höhe an und stehen entsprechend außer Verhältnis zum bisher erreichten Vertragsguthaben. Das folgende Beispiel zeigt, wie sich der Verlust bei Kündigung einer Lebensversicherung zusammensetzt: 

Beispiel:

Sie lösen Ihre Öffentliche Lebensversicherung nach 10 Jahren auf, haben bis dahin 15.000 Euro eingezahlt und insgesamt 1.300 Euro an Überschüssen und Zinsen erhalten. Der Versicherer zieht Abschluss- und Verwaltungskosten in Höhe von 4.300 Euro und eine Stornopauschale, die 1.000 Euro beträgt, ab. Als Rückkaufswert erhalten Sie 11.000 Euro. 

Hier machen Sie einen Verlust von 4.000 Euro, obwohl Sie eigentlich 1.300 Euro an Rendite erwirtschaftet haben. Die immensen Vertragsgebühren fressen die Rendite sowie einen Teil Ihrer Beiträge allerdings auf, sodass am Ende deutlich weniger übrig bleibt.

Daher sollten Sie Ihre Öffentliche Lebensversicherung nicht unüberlegt kündigen. Gehen Sie strukturiert vor und lassen Sie die Alternativen zunächst von erfahrenen Anwälten prüfen. So entscheiden Sie sich für den lukrativsten Weg

Der Widerruf 

Grundsätzlich ist ein Widerruf der Lebensversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage möglich (§§ 8 Abs.1 und 152 Abs.1 VVG). Die Widerrufsfrist beginnt, wenn Ihnen die wichtigsten Vertragsunterlagen zugegangen sind. Dazu gehören neben der Versicherungspolice selbst (= dem Versicherungsschein) auch der AVB-Auszug, diverse Pflichtinformationen nach der VVG-InfoV und eine Widerrufsbelehrung (§ 8 Abs.2 VVG).

Die Widerrufsbelehrung muss deutlich im Text hervorgehoben sein und alle relevanten Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts enthalten (= Deutlichkeitsgebot; § 8 Abs.2 Nr.2 VVG).

Erfüllt die Widerrufsbelehrung nicht die gesetzlichen Voraussetzungen oder fehlt sie gar vollständig, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen (unter anderem BGH mit Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11). Da Fristen, die nicht beginnen, auch nicht enden, haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer in diesen Fällen ein „ewiges Widerrufsrecht“, das Sie auch Jahrzehnte nach dem Abschluss noch ausüben können.

Besonders betroffen: Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 verkauft wurden.

Denn hier haben Versicherer rund 100 Millionen Verträge auf den Markt gebracht, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und bei denen die Widerrufsfrist bis heute nicht abgelaufen ist. Für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer hat der Widerruf besonders im Vergleich zur Kündigung zahlreiche Vorteile

  • Der Versicherer muss die gesamte Rendite, die er mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, und nicht nur den Garantiezins auszahlen
  • Der Widerruf wird immer sofort wirksam, Vorschriften wie bei der Kündigung, die erst am Ende der Versicherungsperiode Wirksamkeit entfaltet, gibt es hier nicht 
  • Beim Widerruf darf der Versicherer keine Abschluss- oder Stornokosten in Abzug bringen; zulässig sind lediglich Abzüge für Risikoanteile und unter bestimmten (seltenen) Umständen laufende Verwaltungskosten

In der Regel erhalten Kunden beim Widerruf bis zu 150 Prozent ihrer Beiträge oder mehrere tausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Dabei ist die Prüfung der Widerrufsmöglichkeit immer ohne Risiko möglich, denn kann kein Widerruf erfolgen, besteht immer noch das gesetzliche und vertragliche Kündigungsrecht. 

Das Büro einer großen Versicherungsgesellschaft

Tipp: Kündigen Sie Ihre Öffentliche Lebensversicherung nicht vorschnell. Lassen Sie die Widerrufsoption noch heute bei helpcheck prüfen! 

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7Öffentliche Lebensversicherung prüfen lassen und noch heute Geld zurückholen!

Bei helpcheck unterstützen Sie erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht dabei, das Maximum aus Ihrer Lebensversicherung herauszuholen. Im ersten Schritt beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Police und stellen uns die Vertragsdokumente dann komfortabel online oder auf dem Postweg zur Verfügung.

Unsere Partneranwälte prüfen, ob der Widerruf möglich ist. Außerdem berechnen sie die jeweiligen Auszahlungsbeträge nach versicherungsmathematischen und damit rechtssicheren Grundsätzen. Nur wenn der Widerruf tatsächlich rentabel ist und Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, setzen wir unsere Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft durch.

Am Ende fällt nur ein Honorar an, wenn der Widerruf zu einer Auszahlung oberhalb des Rückkaufswerts führt. Beispiel: 

  • Der Rückkaufswert liegt bei 20.000 Euro. Durch den Widerruf erhalten Sie 19.800 Euro – unsere Leistungen sind zu 100 Prozent kostenfrei. 
  • Der Rückkaufswert liegt bei 15.000 Euro, beim Widerruf erhalten Sie aber 28.000 Euro ausgezahlt. Auf die Differenz (13.000 Euro) fällt unser Erfolgshonorar von 29,75 oder 39,75 Prozent an. 

Sie tragen also keinerlei Kostenrisiko. Lassen Sie noch heute prüfen, ob es sich lohnt, Ihre Öffentliche Lebensversicherung zu kündigen, oder ob der Widerruf die bessere Alternative ist! 

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Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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