1Was bedeutet es rechtlich, eine rote Ampel zu überfahren?
Fährt man bei Rot über die Haltelinie in den Kreuzungsbereich, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Er zählt zu den schwerwiegendsten Ordnungswidrigkeiten im deutschen Straßenverkehr. Nach § 37 StVO bedeutet das rote Lichtsignal „Halt vor der Kreuzung“. Vor der Haltelinie ist also zu stoppen, und die Kreuzung darf erst in der nächsten Grünphase passiert werden.
Häufig falsch eingeschätzt wird das gelbe Signal. Gelb bedeutet nicht, schnell zu beschleunigen, sondern nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO, auf das nächste Zeichen zu warten. Wer trotzdem weiterfährt und die Haltelinie bei Rot überquert, riskiert einen Rotlichtverstoß.
Gut zu wissen: Haltelinienverstoß vs. Rotlichtverstoß
Der eigentliche Rotlichtverstoß beginnt erst mit dem Einfahren in den Gefahrenbereich (meist der Kreuzungsbereich). Kommt das Fahrzeug nach der Haltelinie, aber vor dem Gefahrenbereich zum Stehen, liegt nur ein Haltelinienverstoß vor. Er wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro deutlich milder geahndet.
2Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß?
Der Unterschied liegt allein in der Dauer der Rotphase: Beim einfachen Verstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot, beim qualifizierten Verstoß bereits länger als eine Sekunde.
- Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigt weniger als eine Sekunde Rot. In der Grundform werden 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig, ein Fahrverbot wird nicht ausgesprochen.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigt bereits länger als eine Sekunde Rot. Hier sind 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und in der Regel ein einmonatiges Fahrverbot die Folge.
Diese Trennung ist für den Bußgeldbescheid und die möglichen Reaktionen entscheidend. In Extremfällen mit Personenschaden kann ein Rotlichtverstoß sogar strafrechtlich relevant werden.
3Welche Strafen drohen, wenn man bei Rot über die Ampel fährt?
Die Spanne reicht von 90 bis 360 Euro Bußgeld, dazu kommen ein bis zwei Punkte in Flensburg. Beim qualifizierten Verstoß wird zusätzlich ein Monat Fahrverbot verhängt. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt von der Dauer der Rotphase und den Folgen für andere Verkehrsteilnehmer ab.
Die folgende Bußgeldtabelle bietet eine kompakte Übersicht der Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog.
Verstoßart
Bußgeld (€)
Punkte
Fahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sek. Rotphase)
90
1
-
… mit Gefährdung
200
2
1 Monat
… mit Sachbeschädigung
240
2
1 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sek. Rotphase)
200
2
1 Monat
… mit Gefährdung
320
2
1 Monat
… mit Sachbeschädigung
360
2
1 Monat
Kommt es durch den Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall, fällt das Bußgeld höher aus. Zusätzlich werden höhere Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot fällig.
Welche Kosten kommen zum Bußgeld noch hinzu?
Zum eigentlichen Bußgeld kommen Verwaltungsgebühren und Auslagen für den Postversand hinzu, die im Bußgeldbescheid separat ausgewiesen werden. Nach § 107 OWiG beträgt die Gebühr mindestens 25 Euro oder fünf Prozent des festgesetzten Bußgeldes (gedeckelt bei 7.500 Euro). Hinzu kommen Zustellauslagen von 3,50 Euro.
Rechenbeispiel
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß erhöht sich das Bußgeld von 90 Euro um 25 Euro Verwaltungsgebühr plus 3,50 Euro Auslagen. Im Ergebnis kostet der Verstoß 118,50 Euro. Wird Einspruch eingelegt oder ein Fahrverbot umgewandelt, kommen weitere Kosten hinzu.
4Wie funktioniert ein Rotlichtblitzer?
Ein Rotlichtblitzer registriert über Induktions- bzw. Messschleifen in der Fahrbahn, ob ein Fahrzeug die Haltelinie bei Rot überfährt, und dokumentiert dies mit mindestens zwei Lichtbildern: Das erste entsteht beim Überfahren der Haltelinie, das zweite beim Einfahren in den Kreuzungs- bzw. Schutzbereich.
Für die rechtliche Verfolgung sind beide Aufnahmen entscheidend. Nur sie belegen, dass tatsächlich in den geschützten Bereich eingefahren wurde und nicht bloß ein Haltelinienverstoß vorliegt.
Manche Anlagen messen zusätzlich die Geschwindigkeit, etwa über die LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Das erklärt, warum Autofahrer mitunter geblitzt werden, obwohl die Ampel scheinbar nicht auf Rot stand. Neben festen Geräten kommen auch mobile Ampelblitzer zum Einsatz. Fehler bei Kamera, Sensoren oder der Rotzeitmessung sind möglich und im Einzelfall ein Ansatzpunkt für den Einspruch.
Was gilt beim grünen Rechtsabbiegerpfeil?
Der grüne Pfeil ist kein Freifahrtschein: Auch hier muss zunächst an der Haltelinie vollständig angehalten werden, bevor bei Rot nach rechts abgebogen werden darf, und das nur, wenn es der Verkehr zulässt (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO).
Ohne diesen Halt liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Sie kostet 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg; bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt das Bußgeld auf bis zu 180 Euro.
5Welche Strafen drohen mit Fahrrad oder E-Scooter?
Die rote Ampel gilt auch für Radfahrer und Nutzer von E-Scootern. Missachtet ein Radfahrer das Rotlicht, werden 60 Euro fällig, bei Gefährdung 100 Euro und bei einem Unfall 120 Euro. Hinzu kommt jeweils ein Punkt im Fahreignungsregister; beim qualifizierten Verstoß sind bis zu 180 Euro möglich.
E-Scooter-Fahrer werden ähnlich wie Autofahrer behandelt, Bußgeld und Punkte fallen entsprechend an.
6Was passiert mit den Punkten, und wann ist der Führerschein weg?
Ab acht Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wer also bereits sechs oder sieben Punkte hat, für den kann ein einziger Rotlichtverstoß den Führerschein kosten.
Punkte lassen sich unter Umständen über ein Fahreignungsseminar abbauen. Das funktioniert allerdings nur bei bis zu fünf Punkten und höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren (für einen Punkt).
7Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Was passiert?
In der Probezeit ist ein Rotlichtverstoß ein A-Verstoß nach § 2a StVG. Folge: Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar wird Pflicht.
Fahranfänger werden zunächst genauso bestraft wie alle anderen. Hinzu kommen aber die probezeitspezifischen Sanktionen. Innerhalb der Probezeit unterscheidet man zwischen schwerwiegenden A- und weniger schweren B-Verstößen:
- Erster A-Verstoß: Verlängerung der Probezeit von 24 auf 48 Monate plus verpflichtendes, kostenpflichtiges Aufbauseminar.
- Zweiter A-Verstoß: schriftliche Verwarnung und Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung.
- Dritter A-Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis.
Misst der Blitzer zusätzlich die Geschwindigkeit, zählt eine Überschreitung von mehr als 20 km/h ebenfalls als A-Verstoß.
8Bußgeldbescheid erhalten, aber nicht selbst gefahren?
In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Bestraft werden kann nur die Person, die tatsächlich am Steuer saß. Erhält man als Halter einen Bescheid, ohne selbst gefahren zu sein, muss man trotzdem reagieren.
In der Regel verschickt die Bußgeldstelle zunächst einen Anhörungsbogen (§ 55 OWiG). Darin kann der Halter angeben, zum Tatzeitpunkt nicht gefahren zu sein. Wichtig ist das Zeugnisverweigerungsrecht: Ehepartner, Lebenspartner und nahe Angehörige müssen nicht benannt werden.

Achtung:
Falsche Angaben zur eigenen Person können nach § 111 OWiG ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen. Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln und kommt es häufiger zu Verstößen, kann die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.
9Wie können Sie den Bußgeldbescheid anfechten?
Gegen jeden Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Statt vorschnell zu zahlen, lohnt sich zuerst eine Prüfung der Unterlagen. Die entscheidende Frage ist oft, ob der Vorwurf überhaupt ausreichend belegt ist.
Mögliche Einspruchsgründe sind Formfehler, falsche Personalangaben, Mess- oder Auslösefehler des Blitzers sowie die Überschreitung der dreimonatigen Verfolgungsverjährung. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann auch bei unzureichenden Beweisen sinnvoll sein. Je nach Aktenlage bestehen zudem verschiedene Möglichkeiten der Verteidigung, etwa bei Beweisproblemen oder technischen Zweifeln.
Auch ein Ampelausfall ist relevant: Blinkt die Ampel dauerhaft gelb oder ist sie gestört, gelten die Regeln nach Verkehrszeichen oder die allgemeinen Vorfahrtsregeln. Ein dennoch ausgelöster Rotlichtblitzer ist dann anfechtbar. In jedem Fall sollten die Unterlagen genau geprüft werden. In solchen Fällen sollte die Situation dokumentiert werden (z. B. mit Fotos).