1Rotlichtverstöße: Warum bei Gelb halten besser ist
Ampeln sind in Deutschland ein gewohntes Bild. Fast jeder Autofahrer begegnet ihnen täglich. Und es passiert immer wieder, dass man in der Gelbphase an die Haltelinie fährt und denkt: „Das schaffe ich noch. Oft wird Gelb als Aufforderung verstanden, noch schnell über die Ampel zu fahren. Dabei heißt Gelb in § 37 StVO (Straßenverkehrsordnung), dass auf das nächste Zeichen gewartet werden muss.
Wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie auf Rot umschaltet, handelt es sich beim Einfahren in den Kreuzungsbereich um eine Ordnungswidrigkeit. Rotlichtverstöße sieht der Gesetzgeber laut Bußgeldkatalog als so schwerwiegend an, dass es bei den Sanktionen schnell bis zum Fahrverbot geht. Wer bei Rot geblitzt wird, muss in jedem Fall mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Stellt sich die Frage, wie Autofahrer in diesem Moment richtig reagieren?
Bei Rot geblitzt kann teuer werden
Im Verkehrsrecht werden verschiedene Rotlichtverstöße unterschieden. Einmal ist hier die Dauer entscheidend, über welche die Ampel bereits auf Rot umgeschaltet ist. Auf der anderen Seite spielt es eine Rolle, ob „nur“ die Haltelinie überfahren oder direkt in den Kreuzungsbereich eingefahren wird.
Grundsätzlich geht es im Bußgeldverfahren wegen eines Ampelblitzers um:
den einfachen Rotlichtverstoß
einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
Bei beiden handelt es sich um schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden. Aber: Im Fall eines einfachen Rotlichtverstoßes, bei dem die Ampel weniger als eine Sekunde das rote Lichtsignal zeigt, werden 90 Euro über den Bußgeldbescheid – zusammen mit einem Punkt im Verkehrszentralregister – verhängt. Weitere fahrerlaubnisrechtliche Folgen hat der Verstoß erst einmal nicht.
Anders sieht die Situation aus, wenn die Ampel länger Rot zeigt. Der qualifizierte Rotlichtverstoß kostet mit 200 Euro Bußgeld nicht nur deutlich mehr. An dieser Stelle kommen auch zwei Punkte in Flensburg hinzu. Der Eintrag im Fahreignungsregister ist nicht die einzige Konsequenz. Überfahren Sie eine rote Ampel, zieht der Verstoß an dieser Stelle auch einen Monat Fahrverbot nach sich.
Rotlichtblitzer arbeiten mit unterschiedlichen Methoden. Sehr oft wird auf Verfahren mit Messschleifen in der Straße (vor der Ampel) gesetzt. Diese registrieren, ob ein Fahrzeug zum Halten kommt, über die Haltelinie fährt oder die Ampel vollständig passiert. Eine zweite Variante nutzt die LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Mit deren Hilfe lassen sich nicht nur Rotlichtverstöße festhalten, sondern auch die Geschwindigkeit messen.
2Was passiert bei Gefährdung und Unfällen?
Sollte es im Rahmen eines Rotlichtverstoßes zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar einem Unfall kommen, droht nicht nur ein hohes Bußgeld. Gerade im Hinblick auf den einfachen Verstoß ist die Erhöhung auf 200 Euro mehr als eine Verdopplung – und es kommt auch noch ein Fahrverbot hinzu. Dass die Bußgeldstelle jetzt zwei Punkte ins FAER einträgt, kann für einige Autofahrer zu einem besonderen Problem werden.
Ab acht Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sind bereits sechs Punkte eingetragen, wird ein bei Rot geblitzt also schon schwierig. Eine Möglichkeit, vielleicht doch noch etwas dagegen zu tun: Das Abbauen von Punkten durch Fahreignungsseminare. Allerdings funktioniert dies nur bei bis zu fünf Punkten und einmal in fünf Jahren (für einen Punkt).
Nicht gefahren, aber bei Rot geblitzt: Was passiert jetzt?
Es kommt immer wieder vor, dass Halter eines Fahrzeugs einen Bußgeldbescheid erhalten, der Situationen ahndet, in denen es bei Rot geblitzt hat – die selbst aber gar nicht hinterm Steuer gesessen haben. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Fahrerhaftung. Wenn Sie nicht gefahren sind, aber als Halter mit einem Bußgeld und Punkten konfrontiert werden, müssen Sie reagieren.
In der Regel verschickt die Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid. Über diesen geben Halter an, zum Tatzeitpunkt nicht selbst gefahren zu sein. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass es ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt – wenn beispielsweise der Ehe- oder Lebenspartner das Fahrzeug geführt hat. Laufen Ermittlungen zum Fahrer aus diesem Grund ins Leere und kommt es häufiger zu Verstößen, kann Haltern allerdings die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.
Gut zu wissen:
Autofahrer haben grundsätzlich die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Dieses Recht besteht allerdings nur zeitlich begrenzt. Innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bescheids muss der Einspruch schriftlich der Bußgeldstelle vorliegen bzw. per Niederschrift der zuständigen Behörde erklärt werden.
Häufige Fragen zu „Bei Rot geblitzt”
Womit muss ich rechnen, wenn es an der Ampel einmal blitzt?
Normalerweise löst ein Rotlichtblitzer immer zweimal aus – einmal beim Überfahren der Messschleife, wenn die Haltelinie überquert wird und ein zweites Mal, wenn Autofahrer in den Kreuzungs-/Schutzbereich einfahren. Dies wäre der eigentliche Rotlichtverstoß. Hat es nur einmal geblitzt, wurde in der Regel ein Haltelinienverstoß dokumentiert, der ein Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich zieht. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einer Verkehrsgefährdung, wird von der Bußgeldstelle mit Bußgeldern bis 85 Euro und einem Punkt in Flensburg reagiert.
Wie teuer ist das Überfahren einer Ampel mit grünem Pfeil?
Der grüne Pfeil an manchen Ampeln signalisiert Autofahrern, dass rechts auch bei Rot abgebogen werden darf. Aber: Trotzdem muss das Fahrzeug an der Haltelinie zum Stehen kommen. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die nicht nur 70 Euro als Bußgeld nach sich zieht. Autofahrer erhalten hier auch einen Punkt in Flensburg.
Wann muss ich das Fahrverbot nach dem Rotblitzer antreten?
Wer bei Rot geblitzt wurde und einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen hat, muss einen Monat das Auto stehen lassen. In diesem Zusammenhang sind drei Situationen denkbar: Es wird Einspruch eingelegt und bei einem Härtefall das Fahrverbot in eine hohe Geldstrafe umgewandelt, das Fahrverbot muss mit dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid angetreten werden oder innerhalb von vier Monaten. Letzteres steht als Option im Raum, wenn Fahrer bisher nicht negativ im Straßenverkehr aufgefallen sind.
Inhaltsübersicht
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