Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Ablauf und wichtige Fristen
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Bußgeldbescheide werden bei Ordnungswidrigkeiten, von denen eine gewisse Schwere ausgeht, erlassen. Für gewisse Tatbestände drohen zusätzlich Punkte in Flensburg und Fahrverbote verhängt.
Nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids haben Autofahrer eine Frist von 14 Tage für den Einspruch. Dieser kann in einem ersten Schritt auch ohne ausführliche Begründung erfolgen.
Erfolgt der Einspruch fristgerecht, erfolgt durch die zuständige Behörde eine Prüfung des Bescheids. Währenddessen hat der Bußgeldbescheid keine Rechtskraft und ist nicht vollstreckbar.
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1Bußgeldbescheid erhalten: Wie geht es weiter?
Einmal nicht aufgepasst – und schon blitzt es kurz am Straßenrand auf. Gerade mobile Blitzer sorgen nicht nur für eine Schrecksekunde, sondern auch für Ärger. Wenn Sie als Autofahrer in eine sogenannte Radarfalle tappen, wird es inzwischen aber auch schnell teuer. Selbst eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 10 km/h kostet heute 30 Euro Verwarnungsgeld.
Bei mehr als 15 km/h Überschreitung wird aus dem Verwarnungsgeld ein Bußgeldbescheid. Zusätzlich können auch noch Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg dazukommen. Bußgelder und Fahrverbote oder Eintragungen in Flensburg werden aber nicht nur bei Geschwindigkeitsverstößen verhängt.
Was passiert, wenn Sie als Autofahrer einen Bußgeldbescheid erhalten? Ganz wichtig: In einem ersten Schritt sollte der Bescheid geprüft werden. Formfehler oder Fristen, die seitens der Bußgeldbehörde nicht eingehalten werden, können den Bescheid ungültig machen. Was im Alltag ebenfalls regelmäßig vorkommt: Die Person des Halters eines Fahrzeugs und dessen Fahrer zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit sind nicht identisch.
Letztlich können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben, damit dessen Prüfung erreichen und den Klageweg vorbereiten. Der Ablauf sieht so aus, dass Autofahrer nach dem Erhalt des Bescheids fristgerecht Einspruch erheben, dieser geprüft und der Bescheid aufgehoben oder der Einspruch abgelehnt wird. Anschließend steht der Klageweg offen. Ob dieser Schritt in letzter Konsequenz sinnvoll ist, hängt von den individuellen Rahmenbedingungen ab.
Bußgeldbescheid vs. Verwarnungsgeld
Einen Bußgeldbescheid erhalten Autofahrer bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die das Verwarnungsgeld von 55 Euro übersteigen. Eine geringfügige Überschreitung von weniger als 15 km/h der erlaubten Geschwindigkeit oder Parkverstöße werden auf diese Weise geahndet. Das Verwarnungsgeld zieht eine Besonderheit nach sich: Es ist keine Möglichkeit eines Einspruchs möglich.
Diese besteht erst, wenn von den zuständigen Stellen ein Bußgeld verhängt wird. Aber: Betroffene Autofahrer und Halter können auf indirektem Weg gegen das Verwarnungsgeld vorgehen. Erfolgt nicht innerhalb der gesetzten Frist (in der Regel eine Woche) die Zahlung, ergeht ein Bußgeldbescheid. Gegen diesen ist das Einlegen des Einspruchs möglich. Allerdings erhöhen sich in diesem Zusammenhang auch die Kosten.
Fristen für Prüfung und Einspruch
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids haben Autofahrer zwei Wochen, um Einspruch einzulegen (§ 67 OWiG). Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde erfolgen, die den Bescheid erlassen hat. Wird innerhalb dieser Frist kein Einspruch eingelegt, wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar.
Daher ist es für den weiteren Ablauf des Verfahrens wichtig, den Zustellungszeitpunkt im Blick zu behalten. Zum Begleichen des Bußgelds stehen regelmäßig noch einmal 14 Tage zur Verfügung.
Achtung:
Die Frist zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid läuft nicht ab dem Datum der Ausstellung, sondern ist an den Zustelltag gebunden. In der Regel gehen die Behörden von einer Zustellung innerhalb von vier Tragen aus, da seit dem 1. Januar 2025 neue Zustellfristen gelten. Da Bußgeldbescheide normalerweise mit Zustellungsurkunde verschickt werden, ist das Zustelldatum eigentlich bekannt.
Kann ein Bußgeldbescheid auch verjähren? Die Kenntnis der Fristen rund um den Bußgeldbescheid ist für das Auftreten nach dessen Erhalt wichtig. In Deutschland sind die Bescheide an sehr enge Fristen gebunden. Nach § 26 StVG (Straßenverkehrsgesetz) muss der Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten bekanntgegeben werden.
2Welche Ordnungswidrigkeiten ziehen einen Bußgeldbescheid nach sich?
Bußgeldbescheide werden im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr aus verschiedenen Gründen erlassen. Sehr oft geht es um Übertretung der gestatteten Höchstgeschwindigkeit. Aber auch wegen Rotlichtverstößen, zu geringem Abstand oder dem Fahren unter Alkohol und Drogen drohen Bußgelder.
Grundsätzlich zählen in diesem Zusammenhang die individuellen Umstände. Die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids kann aus verschiedenen Gründen in Zweifel gezogen werden – etwa, weil der Bescheid grobe Formfehler umfasst. Dies können Fehler in den Angaben zur Person oder dem Tatbestand sein. Aber auch die Rechtsmittelbelehrung zählt zu den Formvorschriften. Fehlt sie, wird der Bescheid ungültig.
Neben der Tatsache, dass ein Bußgeldbescheid wegen Formfehler angefochten werden kann, stellt sich die Frage nach den Aussichten. Diese sind nur nach einer Prüfung durch Verkehrsrechtsanwälte abzuschätzen. Ob sich die nächsten Schritte wirklich lohnen, richtet sich auch nach der verhängten Geldbuße und den Punkten in Flensburg.
Was der Einspruch aber in jedem Fall erst einmal bewirkt: Der Bescheid wird nicht rechtskräftig. In einem Fall sollten Halter aber immer Einspruch einlegen: Wenn sie selbst gar nicht gefahren sind.
Häufige Fragen zu Einspruch Bußgeldbescheid
Kann ich ohne Anwalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben?
Was passiert, wenn ich den Bescheid nicht erhalte?
Muss ich ein fremdes Bußgeld bezahlen?
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