Quelle Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie sich selbst für oder gegen die Kündigung Ihrer Rentenversicherung. Sie sollten sich allerdings gut über die Höhe der Auszahlung und mögliche Nachteile informieren 
  • Die Kündigung einer Rentenversicherung führt zur Auszahlung des Rückkaufswertes. Hohe Kosten sorgen dabei oft dafür, dass Sie weniger erhalten, als Sie eingezahlt haben – am Ende entsteht also ein Verlust 
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen führen dazu, dass zahllose Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 noch heute nach allgemeinen Grundsätzen widerrufbar sind. Nutzen Sie diese Chance, denn hier darf der Versicherer nahezu keine Gebühren vom Vertragsvermögen abziehen

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1Quelle Rentenversicherung kündigen – welche Gründe gibt es?

Dafür, dass immer mehr Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre Quelle Rentenversicherung kündigen, gibt es mehrere Gründe. Diese werden immer wieder statistisch erfasst, wodurch auch bekannt ist, dass nur rund die Hälfte aller Policen bis zum geplanten Vertragsende läuft. Alle anderen Versicherungen werden vorher gekündigt oder auf andere Weise aufgelöst. Außerdem sind aktuell (Januar 2022) rund 30 Prozent der Lebensversicherungen beitragsfrei gestellt.

Die häufigsten Gründe für die Entscheidung der Kunden sind:

  1. Hohe Kosten: Lebensversicherungen gehören zu den teuersten Anlageprodukten überhaupt. Besonders in den ersten Jahren nach dem Abschluss fallen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten an, hinzu kommen die laufenden Gebühren der Policen. Viele Kunden stellen die Abzüge beim Blick auf die jährliche Wertestandsmitteilung fest und merken, dass ihr Vermögen Jahr für Jahr schrumpft – ein Grund für die Kündigung.
  2. Niedrige Zinsen: Der von der EZB vorgegebene Leitzins ist zwischen 2000 und 2022 von rund vier auf etwa 0,25 Prozent gesunken. Die Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, mit den entsprechenden Vorgaben zu kalkulieren, wodurch sich die niedrigen Zinsen unmittelbar auf die Verträge auswirken. Hinzu kommt, dass die Versicherer einen großen Teil ihrer Jahresüberschüsse nicht an die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer auszahlen, sondern in Rücklagen für höher verzinste Altverträge einstellen. 
  3. Keine Flexibilität: Einmal abgeschlossen, ist die Anlageform bei kapitalbildenden Lebensversicherungen vorgegeben. Sie können Ihr Vertragsvermögen nicht einfach in andere Anlagen umschichten, sondern sind an die Entscheidung des Versicherers gebunden. Erzielt der Vertrag keine Rendite mehr, können Sie Ihre Quelle Rentenversicherung nur noch kündigen, beitragsfrei stellen oder müssen den Verlust in Kauf nehmen.

Wegen der zahlreichen Nachteile sind Kapitallebensversicherungen mit Garantiezins heute keine empfehlenswerten Anlageprodukte mehr. Wir raten Ihnen daher vom Abschluss einer solchen Police ab. 

Etwas anderes gilt für Berufsunfähigkeits- und Todesfallabsicherungen. Denn hier wird kein Vermögen aufgebaut, sondern ein möglicherweise existenzielles Risiko abgesichert. Diese Formen der Lebensversicherung sind daher weiterhin zu empfehlen. 

2Lebens- vs. Rentenversicherung: Wo liegen die Unterschiede?

Immer wieder kommt es zu Verwechslungen zwischen den Begriffen „Lebens- und Rentenversicherung“. Gemeint ist dabei die klassische Kapitallebensversicherung, bei der der Versicherungsnehmer am Ende der Einzahlungsphase das angesparte Vertragsvermögen ausgezahlt bekommt. Allerdings gehören auch private Rentenversicherungen zu den Lebensversicherungen, da sie nach demselben Prinzip funktionieren. Der Unterschied besteht lediglich in der Auszahlung des Vermögens. 

Entsprechend sind beide Versicherungsformen im selben Abschnitt des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Dies ist insbesondere für Kündigung und Widerruf der Quelle Rentenversicherung relevant.

Die private Rentenversicherung sichert durch ihren Aufbau das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab. Bauen Sie privat Vermögen auf und nutzen es später für die Altersvorsorge, wissen Sie nicht, wie lange das verfügbare Kapital ausreichen wird. Daher können Sie kaum planen, wann das angesparte Geld aufgebraucht sein wird, weil Sie schlicht und ergreifend keine Aussage zu Ihrer Lebensdauer treffen können. 

Von der Rentenversicherung erhalten Sie allerdings eine lebenslange Rente. Der Versicherer berechnet die Auszahlungsdauer dabei nach statistischen Durchschnittswerten, der sogenannten Sterbetafel. Selbst wenn Sie das berechnete Ende der Rentenzahlung überleben und das Kapital rechnerisch bereits aufgebraucht ist, erhalten Sie die Rente weiter. 

Eine private Rentenversicherung hat durch ihre Funktionsweise durchaus eine Daseinsberechtigung. Achten Sie aber auf gute und faire Konditionen, niedrige Kosten und ein hohes Maß an Flexibilität. Heutzutage gibt es – anders als noch vor einigen Jahren – viele Anbieter, die gleich mehrere Vorteile vereinen. 

3Form und Inhalt der Kündigung Ihrer Quelle Rentenversicherung

Hinsichtlich der Form der Kündigung wird grundsätzlich zwischen zwei Varianten unterschieden. Hier gibt es zwar keine gesetzlichen Vorgaben, der Versicherer kann in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) aber eine bestimmte Form vorgeben:

  • Schriftform: Sie können per Brief oder Fax (= schriftlich) kündigen
  • Textform: Sie können die Kündigung sowohl schriftlich als auch elektronisch (per E-Mail) aussprechen

Ihre Quelle Rentenversicherung können Sie nur schriftlich, also per Fax oder auf dem Postweg, kündigen. 

Was den Inhalt der Kündigung angeht, gibt es weder in den AVB noch im Gesetz bestimmte Vorgaben. Dennoch ist es zweckmäßig, mindestens auf folgende Punkte einzugehen: 

  1. Nennen Sie Ihre persönlichen und die Vertragsdaten, zu denen vor allem Kunden- und Versicherungsnummer gehören.
  2. Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“, um zu vermeiden, dass der Versicherer Ihr Schreiben falsch auslegt.
  3. Geben Sie, sofern erforderlich, den Kündigungsgrund an (nur bei der außerordentlichen Kündigung).
  4. Entscheiden Sie sich für einen bestimmten Kündigungstermin oder nutzen Sie den Passus „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Im letztgenannten Fall endet der Vertrag mit Ablauf der Versicherungsperiode.
  5. Bitten Sie den Versicherer um Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts sowie um eine – möglichst schriftliche – Kündigungsbestätigung. 
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich. 

Achtung:

Halten Sie die vom Versicherer vorgegebene Form unbedingt ein, wenn Sie Ihre Quelle Rentenversicherung kündigen. Die Kündigung ist sonst unwirksam, auch wenn sie fristgerecht eingeht. 

Bei schriftlichen Kündigungen sollten Sie außerdem einen Zugangsnachweis, etwa den Faxbericht oder den Rückschein beim Einschreiben, vorlegen können. Denn im Zweifel müssen Sie als Absender beweisen, dass der Versicherer Ihr Schreiben tatsächlich erhalten hat. Nur bei elektronischen Kündigungen gehen die Gerichte von einem wirksamen Zugang aus, wenn der Versicherer nicht das Gegenteil beweisen kann. 

4Quelle Rentenversicherung kündigen: Ordentlich oder außerordentlich? 

Wie nahezu alle Verträge, können Sie auch Ihre Quelle Rentenversicherung sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündigen. Hierbei müssen Sie lediglich die gesetzlichen Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) beachten, nach denen sich der Versicherer richten muss. Die für Sie geltenden Fristen und Kündigungsgründe finden Sie daher im individuellen Versicherungsschein der Quelle. Wir können hier nur auf allgemeine Grundsätze eingehen.

Die ordentliche Kündigung 

Eine ordentliche Kündigung der Quelle Rentenversicherung ist jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode, auch Versicherungsjahr genannt, möglich (§ 168 Absatz 1 VVG). Dabei müssen Sie lediglich die Kündigungsfrist beachten, die der Versicherer im Rahmen zwischen einem und drei Monaten festlegen kann (§ 11 Absatz 3 VVG). Sie bezieht sich immer auf das Ende des Versicherungsjahres, das in der Regel 12 Monate dauert (§ 12 VVG).

Bei der Quelle Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate.

Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Abschluss der Rentenversicherung, zum Beispiel am 01.04. 12 Monate später, am 31.03. des Folgejahres, endet die Versicherungsperiode wieder. Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten muss Ihre Kündigung spätestens am 31.12. des Vorjahres bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. 

Wichtig:

Beachten Sie dabei die individuellen Vorgaben im Versicherungsschein. Denn viele Versicherer legen eine abweichende Versicherungsperiode, die am 31.12. endet, fest. In diesen Fällen müssen Sie Ihre Quelle Rentenversicherung bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres kündigen. Das erste Versicherungsjahr ist dann entsprechend kürzer, sodass auch dieses bereits am 31.12. endet. 

Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigung beim Versicherungsunternehmen, nicht deren Bearbeitung. Auch wann Sie das Schreiben absenden, spielt keine Rolle. Im Zweifel kommt es auf das Datum des Zugangsnachweises, etwa des Faxberichts oder Rückscheins beim Einschreiben, an. 

Die außerordentliche Kündigung der Quelle Rentenversicherung

Anders als für die reguläre Kündigung, benötigen Sie für die außerordentliche Kündigung einen festen Kündigungsgrund. Er ergibt sich in der Regel aus den Grundsätzen § 40 VVG, wobei es dem Versicherer freisteht, zusätzliche Kündigungsgründe festzulegen und das Sonderkündigungsrecht insoweit auszuweiten. Gesetzlich geregelt ist allerdings nur, dass Sie die Rentenversicherung bei einer geplanten Vertragsanpassung zu Ihren Ungunsten außerordentlich kündigen können.

Der Versicherer ist nach § 40 Absatz 1 Satz 2 VVG verpflichtet, Sie zeitnah (mindestens einen Monat vorher) auf die Anpassung und das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Entsprechend lange haben Sie dann auch Zeit, Ihre Quelle Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht erlischt wieder, wenn Sie die besondere Kündigungsfrist verpassen oder das Recht schlicht nicht ausüben. 

In der Police finden Sie auch für die außerordentliche Kündigung eine vorgeschriebene Form, die meist identisch zur ordentlichen Kündigung ist. Im Übrigen gibt es keine Unterschiede zur fristgerechten Kündigung, auch hier erhalten Sie also den Rückkaufswert der Quelle Rentenversicherung ausgezahlt. 

5Quelle Rentenversicherung kündigen: Der Rückkaufswert 

Wenn Sie Ihre Quelle Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie vom Versicherer nach § 169 Absatz 1 VVG den Rückkaufswert ausgezahlt. Der Rückkaufswert ist dabei ein versicherungsmathematisch berechneter Wert, der das Vertragsvermögen aus Sicht der Versicherungsgesellschaft widerspiegelt. Die entsprechenden Berechnungsformeln finden Sie in den Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) des Versicherers (§ 169 Absatz 3 VVG).

Um es etwas vereinfacht darzustellen, können Sie bei der Berechnung des Rückkaufswertes von der folgenden Formel ausgehen: 

Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale nach § 169 Absatz 5 VVG = Rückkaufswert

Dabei gelten die folgenden Grundsätze, wenn Sie Ihre Quelle Rentenversicherung kündigen

  • Der Versicherer darf eine Stornopauschale nach § 169 Absatz 5 VVG nur abziehen, wenn sie der Höhe nach angemessen ist und vertraglich vereinbart wurde. Schauen Sie daher am besten in den Versicherungsschein und dort unter die Regelungen zur Kündigung der Rentenversicherung
  • Der Rückkaufswert respektive die Auszahlungssumme muss bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen
  • Bei der Berechnung des Rückkaufswerts und der 50-Prozent-Grenze bleiben in den gezahlten Beiträgen enthaltene Risikoanteile außer Betrachtung. Hintergrund ist, dass Sie für die Beiträge, die Sie beispielsweise für Ihren BU-Schutz gezahlt haben, bereits den entsprechenden Versicherungsschutz genießen konnten

Der Versicherer muss den Rückkaufswert außerdem nach dem sogenannten Stichtagsprinzip und damit am letzten Tag des Versicherungsjahres berechnen. Im Schnitt warten Sie daher rund zwei Wochen, bis Sie die entsprechende Überweisung erhalten. 

Sollten Sie weder eine Kündigungsbestätigung noch eine Information zur Auszahlung des Rückkaufswerts erhalten, fragen Sie einfach persönlich beim Versicherer nach. Hier erhalten Sie in der Regel eine verbindliche und persönliche Auskunft. 

6Todesfall beim Versicherten: Quelle Rentenversicherung kündigen

Leider kommt es immer wieder vor, dass der Versicherungsnehmer stirbt, bevor das Vertragsvermögen der Lebensversicherung zur Auszahlung kommt. Lebensversicherungen gehören zum übertragbaren Vermögen und werden daher auch bei einem Todesfall nicht einfach aufgelöst, sondern im Rahmen der gesetzlichen oder durch Testament bestimmten Erbfolge auf den Erben übertragen. Neben der Erbschaft gibt es weitere Möglichkeiten, eine Police anderen Personen zuzuschreiben, etwa durch Schenkung oder Verkauf der Lebensversicherung.

Der Übernehmer (meist Erbe) der Lebensversicherung führt den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer fort. Dadurch hat er auf der einen Seite alle Rechte, die sich aus der Police ergeben, trägt aber auf der anderen Seite auch die mit ihr verbundenen Pflichten, insbesondere zur Zahlung der Beiträge. Zu den wichtigsten Rechten gehört das Bezugsrecht, also der Anspruch auf Auszahlung der Vertragssumme. 

Als Erbe können Sie die Quelle Rentenversicherung aber auch kündigen oder widerrufen. Beachten Sie bei der Kündigung für einen reibungslosen Ablauf ergänzend folgende Punkte:

  • Weisen Sie den Versicherer rechtzeitig auf den Erbfall und darauf hin, dass Sie die Police übernommen haben
  • Denken Sie an einen entsprechenden Nachweis, etwa den Erbschein vom Amtsgericht 
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, sofern Sie dieses nicht vom Versicherungsnehmer übernommen haben und es widerruflich ist 
  • Teilen Sie dem Versicherer Ihre Bankverbindung mit, wenn er bisher nur die des Verstorbenen gespeichert hat

Hinweis:

Wurde in der Lebensversicherung ein unwiderrufliches Bezugsrecht zugunsten einer dritten Person vereinbart, können Sie es als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer nur mit deren Zustimmung ändern (§ 159 Absatz 3 VVG). 

7Ihre Optionen: Quelle Rentenversicherung kündigen – oder besser widerrufen?

Grundsätzlich entscheiden Sie als Kundin oder Kunde selbst, ob Sie Ihre Quelle Rentenversicherung kündigen oder sich bei der Auflösung des Vertrags für eine der Alternativen entscheiden. Relevant ist hier vor allem der Widerruf, da Sie mit ihm deutlich mehr aus Ihrer Police herausholen können. Hintergrund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und das mit ihnen verbundene „ewige Widerrufsrecht“. Wir zeigen, wie Sie am besten vorgehen und wo die Unterschiede liegen. 

Die Kündigung – denken Sie an mögliche Verluste

Wenn Sie Ihre Quelle Rentenversicherung kündigen, nehmen Sie in vielen Fällen hohe Verluste in Kauf. Dabei ist die Kündigung zwar vergleichsweise komfortabel – schließlich reicht hier ein Schreiben an den Versicherer aus – dieser Komfort steht aber in keinem guten Verhältnis zu den Abzügen, die das Versicherungsunternehmen vom Vertragsvermögen vornehmen kann. 

Hintergrund ist die Berechnung der Abschluss- und Verwaltungskosten. Sie erfolgt auf Basis des voraussichtlichen Endvermögens in der Police, das der Versicherer anhand der geplanten Einzahlungen und der vertraglichen Verzinsung berechnet. Die entsprechenden Kosten werden dann fixiert und von den jeweiligen Prämien abgezogen. Kündigen Sie die Police nun frühzeitig, ist das Vertragsvermögen zwar erst deutlich niedriger, die Gebühren bleiben aber gleich. 

Die Folge ist eine unverhältnismäßig hohe Kostenquote. Um dieses Risiko zu minimieren, sollte die Kündigung immer der letzte Ausweg sein. Lassen Sie zunächst andere Optionen prüfen und entscheiden Sie sich auf dieser Basis dann für die in Ihrem Fall beste Alternative. So vermeiden Sie Verluste, die nicht sein müssten. 

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Der Widerruf – denken Sie an den Joker in der Hinterhand

Generell ist der Widerruf einer Rentenversicherung unter regulären Umständen nur innerhalb von 30 Tagen nach dem Abschluss selbiger möglich. So regeln es die §§ 8 Absatz 1 und 152 Absatz 1 VVG für alle Lebens- und Rentenversicherungen einheitlich. In § 8 Absatz 2 VVG ist allerdings normiert, dass die Widerrufsfrist nur beginnt, wenn Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Außerdem müssen Ihnen alle relevanten Vertragsdokumente und die Verbraucherinformationen, geregelt in der VVG-InfoV, bereits vor Abschluss des Vertrags zugehen. 

Mangelt es an einer der Voraussetzungen nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 VVG, kommt es nicht zu einem Beginn und damit auch nicht zum Ende der Widerrufsfrist. In diesen Fällen haben Sie ein vom höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), bestätigtes, ewiges Widerrufsrecht (BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11). Dieses kann zeitlich unbeschränkt und damit auch Jahre oder gar Jahrzehnte nach dem eigentlichen Ende der Widerrufsfrist ausgeübt werden. 

Der Widerruf hat – insbesondere im Vergleich zur meist teuren Kündigung – gleich mehrere Vorteile

  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt. Außerdem darf der Versicherer keine Kosten einbehalten, bereits einbehaltene Kosten zahlt er ebenfalls wieder aus
  • Ihnen steht die gesamte Rendite, die der Versicherer mit den gezahlten Prämien erwirtschaftet hat, zu. Eine Begrenzung auf einen eventuell vereinbarten Garantiezins gibt es nicht
  • Der Widerruf der Rentenversicherung wird sofort und nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam 

Kunden, die sich für einen Widerruf und dagegen, ihre Quelle Rentenversicherung zu kündigen, entscheiden, erhalten im Schnitt mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt! 

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Ein Honorar wird nur fällig, wenn tatsächlich ein Mehrwert gegenüber der Kündigung entsteht. Es beträgt dann zwischen 29,75 und 39,75 Prozent der jeweiligen Differenz.

Häufige Fragen zu Quelle Rentenversicherung kündigen

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Über den Autor

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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