Widerrufsbelehrung

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was ist eine Widerrufsbelehrung?

Die Widerrufsbelehrung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation. Mit ihr werden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer auf Ihr Recht zum Widerruf aufmerksam gemacht und über die Ausübung des Rechts informiert. Eine unwirksame Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen beginnt – und dass der Vertrag auch Jahrzehnte später noch widerrufen werden kann. 

Allgemeines zur Widerrufsbelehrung 

Jeder Versicherungsvertrag muss eine Widerrufsbelehrung enthalten. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in § 8 Abs.2 Nr.2, welche Informationen zwingend in der Belehrung genannt werden müssen: 

  • Grundlegende Möglichkeit des Widerrufs
  • Beginn und Dauer der Widerrufsfrist 
  • Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs
  • Wahrnehmung des Widerrufsrechts 
  • Stelle, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist 
  • Hinweis, dass die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genügt

Diese Punkte werden als „Deutlichkeitsgebot“ bezeichnet. Sind nicht alle notwendigen Informationen in der Widerrufsbelehrung enthalten oder enthält sie fehlerhafte Angaben, liegt ein Verstoß gegen dieses Gebot vor. Die Folge ist ein „ewiges Widerrufsrecht“, weil die Widerrufsfrist nie zu laufen beginnt. 

Die Vorgaben des § 8 VVG werden durch die Informationspflichtenverordnung zum Versicherungsvertragsgesetz (VVGInfoV) ergänzt. Sie schreibt vor, welche Informationen (unter anderem zu Kosten und Rendite) der Versicherungsnehmer vor Abschluss der Police erhalten muss.

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Die Widerrufsfrist beginnt nach § 8 Abs.2 VVG, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

  1. Der Versicherungsnehmer hat den Versicherungsschein, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers und alle Informationen nach der VVGInfoV erhalten.
  2. Der Vertrag enthält eine Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgebot entspricht. 

Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. 

Typische Fehler in der Widerrufsbelehrung 

Der BGH hat mit zahlreichen Urteilen ab 2014 die Unwirksamkeit verschiedener Widerrufsbelehrungen festgestellt. Zu den häufigsten Fehlern gehören dabei: 

  • Die Widerrufsbelehrung enthält wichtige Angaben nicht oder diese sind unvollständig; es fehlen etwa Informationen zur Dauer der Widerrufsfrist
  • Die Widerrufsbelehrung wurde nicht deutlich hervorgehoben und geht im Fließtext unter – Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot 
  • In der Widerrufsbelehrung steht, dass die Frist mit Zugang der Police beginnt – das ist falsch. Sie beginnt erst, wenn Police, AVB und Informationen nach VVGInfoV zugegangen sind

Unser Tipp:

Viele Versicherungsverträge aus den Jahren 1994 bis 2007 enthalten genau solche Fehler in der Widerrufsbelehrung. Dadurch haben auch Sie möglicherweise ein „ewiges Widerrufsrecht“, durch das Sie Ihre Police noch heute rückabwickeln lassen können. Im Schnitt erhalten Sie dabei bis zu 150% Ihrer eingezahlten Beiträge zurück – lassen Sie sich kostenfrei von unseren Kooperationsanwälten beraten! 

Besitzen Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung? Mit einem erfolgreichen Widerruf Ihres Vertrages erhalten Sie bis zu 150% Ihrer eingezahlten Beiträge zurück - das gilt auch für bereits gekündigte und ausgelaufene Verträge.

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Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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