Rentenversicherungen: Höhere Auszahlung Dank BGH Urteil

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Magnus Kaminski

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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigung einer Rentenversicherung ist jederzeit möglich. Hierbei verlieren Sie allerdings oft viel Geld, da der Versicherer zahlreiche Kosten vom Vertragsvermögen abziehen kann. Sie ist damit nur selten eine wirklich lukrative und rentable Entscheidung 
  • Beim Widerruf erfolgt eine vollständige Rückabwicklung der Police. Dadurch werden alle Vereinbarungen rückwirkend außer Kraft gesetzt und Sie erhalten insbesondere alle Kosten wieder zurück
  • Kunden, die ihre Rentenversicherung widerrufen, erhalten eine Auszahlung, die im Schnitt mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert liegt

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Millionen Versicherte sind betroffen

Ausgangspunkt der BGH-Urteile zur Rentenversicherung sind fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Denn neben den relevanten Vertragsdokumenten muss Sie der Versicherer wirksam über das Widerrufsrecht belehren. So regelt es § 8 Absatz 2 Nummer 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Widerrufsbelehrung muss deutlich verfasst und hervorgehoben sein, sie darf keine rechtlichen Fehler enthalten (§ 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG).

Typische Fehler in Widerrufsbelehrungen sind daher: 

  • Fehlende Hervorhebung, Belehrung ist im Vertragstext nicht deutlich erkennbar (beispielsweise dadurch, dass der Versicherer sie nicht fettdruckt)
  • Rechtliche Fehler (insbesondere eine fehlerhafte Widerrufsfrist, etwa „ein Monat“ statt „30 Tage“, § 152 Absatz 1 VVG)
  • Unvollständigkeit, etwa bei einem fehlenden Hinweis auf die Berechnung der Widerrufsfrist (Zugang der Vertragsunterlagen)

Ist eine Widerrufsbelehrung unwirksam, fehlt es an einer der Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist. § 5a Absatz 3 VVG (alte Fassung) hat dabei bestimmt, dass die Widerrufsfrist in jedem Fall nach einem Jahr endet, selbst wenn sie gar nicht wirksam beginnen konnte. Die Norm wurde vom EuGH für europarechtswidrig erklärt und ist damit bereits seit 2014 nicht mehr anzuwenden. Die Folge ist ein mitunter „ewiges“ Widerrufsrecht, da die Widerrufsfrist nicht enden kann. 

2Unrentable Rentenversicherungen: Hohe finanzielle Einbußen 

Immer mehr Lebens- und Rentenversicherungen sind durch unterschiedlichste Einflüsse kaum mehr rentabel. Im Fokus stehen dabei vor allem die sinkenden Zinsen, steigende und generell hohe Kosten sowie eine fehlende Flexibilität. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie schlicht keinen Einfluss darauf, wie der Versicherer Ihre Beiträge investiert. Hinzu kommt die eingeschränkte Transparenz der meisten Rentenversicherungen.

Die Kündigung führt Ihnen dabei deutlich vor Augen, wie hoch die Kosten tatsächlich sind. Denn der Versicherer zieht vom bis zum Zeitpunkt der Kündigung erreichten Vertragsvermögen unter anderem die folgenden Gebühren ab: 

  • Abschlusskosten, in der Regel verteilt auf die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit 
  • Verwaltungskosten, üblicherweise als jährlich fester Prozentsatz der eingezahlten Beiträge 
  • Stornokosten, also zusätzliche Gebühren für die Kündigung der Rentenversicherung

Dabei gilt der einfache Grundsatz:

Sind die Kosten höher als die bislang erzielte Rendite, lösen Sie Ihre Rentenversicherung mit einem spürbaren Verlust aus. Das VVG „deckelt“ diesen Verlust zwar auf 50 Prozent der Beiträge, auch dies ist aber vor allem bei einem hohen Vertragsvermögen nicht zu unterschätzen. Zusätzlich wirkt sich die Inflation auf den Wert des Vertragsvermögens und damit auf den Rückkaufswert aus.

3BGH-Urteil ermöglicht ewigen Widerruf von Rentenversicherungen

Zu den relevantesten BGH-Urteilen zur Rentenversicherung gehört die Entscheidung vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11). Hier hat das oberste deutsche Gericht den „ewigen Widerruf“ geprägt, da der Versicherungsvertrag im Hinblick auf die Widerrufsbelehrung folgende Fehler enthielt: 

  • Die Widerrufsbelehrung traf keine konkrete Aussage zum Beginn der Widerrufsfrist. Es war nicht erkennbar, ob sie bereits mit Unterschrift oder erst mit Zugang der Vertragsunterlagen zu laufen beginnt
  • Die Dauer der Widerrufsfrist war für die betroffene Kundin nicht zu erkennen, da weder Beginn, Ende noch die Dauer bekannt waren
  • Die Belehrung wurde vom Versicherer nicht deutlich hervorgehoben und war damit – im Vergleich zu den anderen Inhalten des Vertrags – nur eingeschränkt erkennbar 

Insgesamt wurde hier also gegen das Deutlichkeitsgebot des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG verstoßen. Der BGH entschied, dass die Widerrufsfrist weder beginnen noch enden konnte!

Eine Frau prüft ihren Rentenversicherungsvertrag

Verträge zwischen 1994 und 2007 sind betroffen 

Vom „ewigen Widerruf“ sind vor allem Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 betroffen. Experten gehen davon aus, dass es insgesamt rund 100 Millionen Verträge sind, bei denen die Kundinnen und Kunden nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über das Widerrufsrecht belehrt wurden.

Weitere Voraussetzung ist ein Abschluss nach dem damals üblichen Policenmodell. Bei ihm erhält die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer in der Regel nach der ersten Beratung den Versicherungsantrag. Die Annahme des Antrags erfolgte durch Zustimmung des Versicherers, der Kunde wurde dabei aber nicht ordentlich über sein Widerrufsrecht belehrt. Die Folge ist, dass die betroffenen Policen bis heute schwebend unwirksam sind! 

Mehr Geld erhalten dank BGH-Urteil zur Rentenversicherung – die Auszahlung!

Der wesentliche Unterschied zwischen Kündigung und Widerruf einer privaten Rentenversicherung besteht darin, dass die Kündigung eine nachträgliche Vertragsauflösung darstellt, durch den Widerruf der gesamte Vertrag aber so gestellt wird, als hätte er von Beginn an nicht bestanden. In der Folge ist der Versicherer bei der Ausübung des „ewigen Widerrufsrechts“ verpflichtet, 

  • dem Kunden alle eingezahlten Beiträge wieder auszuzahlen,
  • bereits eingezogene Abschlusskosten zurückzuzahlen, und 
  • Verwaltungskosten zu erstatten.

Außerdem haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Auszahlung der tatsächlich vom Versicherer erzielten Rendite. Denn dadurch, dass kein wirksamer Vertrag zustande kam, hat die Versicherungsgesellschaft Ihre Beiträge zu Unrecht einbehalten. Haben Sie mit dem Versicherer einen Garantiezins vereinbart, spielt dieser insoweit keine Rolle mehr. 

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Die Rückzahlung setzt sich also aus der Summe aller Beiträge und der tatsächlichen Rendite zusammen. Abziehen darf der Versicherer nur Beiträge, die auf Zusatzversicherungen wie einen BU-Schutz oder eine Todesfallabsicherung entfallen. 

4Wie widerrufe ich meine private Rentenversicherung?

Für den Widerruf der privaten Rentenversicherung sollten Sie sich stets an erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht wenden. Hintergrund ist, dass Sie dem Versicherer beweisen müssen, wie hoch der Ihnen zustehende Auszahlungsbetrag ist. Die hierfür notwendige versicherungsmathematische Berechnung können Laien kaum anstellen. Auch die Erfahrung zeigt, dass diese vor Gericht vergleichsweise schlechte Chancen haben. 

Aus diesem Grund arbeitet helpcheck mit erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht zusammen. Wir prüfen Ihre Vertragsunterlagen, berechnen die voraussichtliche Auszahlungssumme und machen auf Ihren Wunsch den Widerruf beim Versicherer geltend. 

Dabei tragen Sie kein Kostenrisiko. Denn bei helpcheck zahlen Sie ein Honorar nur auf den gegenüber der Kündigung erzielten Mehrwert. Entsteht ein solcher nicht oder sind wir vor Gericht nicht erfolgreich, fallen auch keinerlei Kosten an!

Häufige Fragen zu BGH-Urteil Rentenversicherung

Gilt das BGH-Urteil zur Rentenversicherung auch noch in 2022 und 2023?

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Was muss ich bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung beachten?

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Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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