Versicherungsgesellschaft

Magnus Kaminski
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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was ist eine Versicherungsgesellschaft?

Versicherungsgesellschaft ist der Oberbegriff für Unternehmen, die in der Versicherungsbranche tätig sind und dort Versicherungsgeschäfte jeder Art abwickeln. Dabei ist zwischen verschiedenen Unterkategorien der Versicherungsunternehmen zu unterscheiden – helpcheck gibt einen ersten Überblick.

Definition: Die Versicherungsgesellschaft 

Das Versicherungsunternehmen ist im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) definiert. Nach § 1 Abs.1 und § 7 Nr.33 VAG fällt darunter jedes Unternehmen, das Versicherungsgeschäfte abwickelt und dabei kein Träger der gesetzlichen Sozialversicherung ist. 

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird etwa bei der Kranken- und Rentenversicherung zwischen „gesetzlich“ auf der einen und „privat“ auf der anderen Seite unterschieden. Private Versicherungen werden von Versicherungsunternehmen angeboten, die gesetzlichen Versicherungen von den Trägern der Sozialversicherung.

Eine „Versicherungsgesellschaft“ liegt vor, wenn das Versicherungsunternehmen als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als Aktiengesellschaft (AG) oder einer anderen Gesellschaftsform wie der Limited (Ltd.) aufgebaut ist. Grundvoraussetzung ist aber in jedem Fall, dass es sich um ein Versicherungsunternehmen im Sinne des VAG handelt. 

Besonderheit: Die steuerliche Behandlung der Versicherungsgesellschaft 

Nahezu alle großen Versicherer sind aus Haftungs- und Steuergründen als Kapitalgesellschaft (in Deutschland GmbH oder AG) organisiert. Besonders bei der steuerlichen Behandlung gibt es Unterschiede zu „normalen“ Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie zu den gesetzlichen Sozialversicherungen:

  1. Träger der Sozialversicherung: Sie sind von der Besteuerung ausgenommen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtung tätig werden (Kerngeschäft). Vermietet aber die Rentenversicherung beispielsweise Büroräume an ein anderes Unternehmen, handelt es sich um klassische unternehmerische Tätigkeiten und damit um Umsätze, die der Umsatzsteuer unterliegen. Einkommen-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuer fällt aber nicht an.
  2. Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Ihre Gewinne unterliegen unmittelbar der Einkommen- sowie der Gewerbesteuer. 
  3. Körperschaften: Kapitalgesellschaften sind Körperschaften. Auf ihre Gewinne fällt 15 Prozent Körperschaftsteuer (Stand: 2022) an, § 23 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Ausschüttungen unterliegen beim Anteilseigner (= Aktionär oder GmbH-Gesellschafter) der Abgeltungsteuer. Ihre Umsätze unterliegen zwar der Umsatzsteuer, Versicherungsleistungen sind hiervon allerdings – genau wie ihre Vermittlung – ausgenommen (§ 4 Nr.11 Umsatzsteuergesetz; UStG). 

Außerdem spielt die Haftung eine entscheidende Rolle, denn Kapitalgesellschaften haften nur bis zur Höhe ihres Gründungskapitals (GmbH: 25.000 Euro; AG: 50.000 Euro). Aktionäre und Gesellschafter können nur in die Haftung genommen werden (sog. Durchgriffshaftung), wenn sie einen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. 

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