Bundesgerichtshof

Magnus Kaminski
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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was ist der Bundesgerichtshof?

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste ordentliche Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Damit stellt er in Zivil- und Strafverfahren die letzte Instanz dar. Verliert eine Partei vor dem BGH, kann sie sich nur noch an den EuGH oder das Verfassungsgericht wenden. Beides ist aber nur möglich, wenn tatsächlich eine Verletzung der Verfassung im Raum steht. helpcheck gibt einen umfassenden Überblick. 

Aufgaben des Bundesgerichtshofs 

Kernaufgabe des Bundesgerichtshofs ist die Entscheidung in grundsätzlichen Rechtsfragen und damit die Fortentwicklung des Rechts. Der BGH klärt insbesondere die fallbezogene Auslegung von Zivil- und Strafrechtsnormen. Ergebnisse der Rechtssprechung des BGH fließen nahezu täglich in Kommentare, Lehrbücher und die juristische Ausbildung ein. 

Seine Aufgaben nimmt der Bundesgerichtshof wahr, indem Verfahren der Instanzgerichte (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) an ihn abgegeben werden. Dies geschieht dadurch, dass Staatsanwaltschaft oder Angeklagte bzw. Kläger oder Beklagte die sogenannte Revision einlegen. 

Der Bundesgerichtshof führt in keinem Fall eine eigenständige Beweisaufnahme durch. Einzige Tätigkeit ist die Überprüfung des Verfahrens auf Rechtsfehler. Der BGH schaut sich beispielsweise an, ob die Verfahrensvorschriften bei der Vernehmung von Zeugen eingehalten wurden. 

Auswirkungen der Entscheidungen des BGH 

Grundsätzlich entscheidet auch der BGH nur im Einzelfall. Er fällt also ein Urteil, das ausschließlich den aktuell vorliegenden Fall betrifft und keine „Allgemeingültigkeit“ hat. Dennoch ist es gelebte Praxis, die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs als Richtschnur und Maßstab für die eigene Rechtsauslegung anzusehen. 

Deutlich wird dies beispielsweise beim Widerruf von Lebensversicherungen. Hier hat der BGH mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) über die Unwirksamkeit von Vertragsklauseln und den daraus resultierenden „ewigen Widerruf“ entschieden. Theoretisch müsste nun jeder Betroffene selbst klagen und das Verfahren vor den BGH bringen. Da es aber bereits eine Entscheidung im gleichgelagerten Sachverhalt gibt, verzichten selbst Versicherer mittlerweile auf ein gerichtliches Verfahren. 

Eine ähnliche Entwicklung besteht in der juristischen Ausbildung. Komplexe Zivil- und Strafrechtsfälle werden nahezu immer anhand vom Bundesgerichtshof entwickelter Ansätze gelöst. Auch wenn die Entscheidungen keine rechtliche Bindungswirkung haben, existiert diese de facto auf „sittlicher“ oder „Menschenverstandsebene“. 

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