Garantiezins

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz
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Was ist ein Garantiezins?

Der Begriff des Garantiezinses macht seit einigen Jahren immer wieder Schlagzeilen – allerdings fast ausschließlich negative. Hintergrund ist, dass viele Versicherungsgesellschaften die garantierte Verzinsung Ihrer Policen reduzieren, was vor allem für ältere Kunden mit spürbaren Nachteilen verbunden ist. Grundsätzlich bezeichnet der Garantiezins den Prozentsatz, mit dem das Versicherungsvermögen jährlich mindestens verzinst wird. 

Beim Garantiezins handelt es sich um die Mindestverzinsung bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen. Die Versicherungsgesellschaft garantiert der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer also eine jährliche Rendite, die sich zwar erhöhen, keinesfalls aber vermindern darf. Beim Garantiezins handelt es sich um einen vertraglichen Anspruch, der bei Nichterfüllung zu einem Sonderkündigungsrecht und weiteren Forderungen führen kann. 

Der Vorteil: Durch den Garantiezins können Sie von vornherein planen, wie sich Ihre Geldanlage über die Laufzeit mindestens entwickeln wird.

Der Nachteil: Der Versicherer muss den Garantiezins irgendwie erreichen und ist dadurch angehalten, in sehr sichere und damit wenig renditeversprechende Anlagen zu investieren. 

Die Berechnung des Garantiezinses

Zuständig für Berechnung und Festschreibung des Garantiezinses ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das die Prüfung teilweise an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen hat. Gemeinsam entscheiden die Behörden Jahr für Jahr, wie hoch der Garantiezins ausfällt. Versicherer können diesen Vertragsbestandteil also nicht selbst bestimmen, wohl aber über die Garantieverzinsung hinausgehen. 

Die Berechnung erfolgt auf Basis der Durchschnittsrendite einer zehn Jahre laufenden deutschen Staatsanleihe. Maximal 60 Prozent dieses Wertes dürfen als Garantiezins festgelegt werden. 

Welchen Vorteil hat die garantierte Verzinsung?

Die Garantieverzinsung soll vor allem Planungssicherheit ermöglichen und wurde vom Gesetzgeber daher bewusst nicht ausschließlich in die Hände der Versicherungswirtschaft gegeben. Durch den vertraglichen Garantiezins können Sie als Kundin oder Kunde bereits heute ausrechnen, welches Vermögen sich zu welchem Zeitpunkt in Ihrem Vertrag befindet. 

Der Haken: Viele klassische Anlageformen, insbesondere sichere Anleihen, erwirtschaften heute kaum mehr Rendite. Die Folge sind drastisch gesunkene Garantiezinsen (1994: 4 Prozent; 2022: 0,25 Prozent), die zusammen mit hohen Gebühren dafür sorgen, dass die meisten kapitalbildenden Policen nicht mehr rentabel sind. 

Ein Garantiezins gilt immer für die gesamte Vertragslaufzeit, wodurch Änderungen keine Altverträge betreffen. Haben Sie eine Lebensversicherung mit einer Garantieverzinsung von 4 Prozent, können Sie diese bei sonst guten Konditionen bedenkenlos weiterlaufen lassen. 

Ermittlung der finalen Versicherungsauszahlung

Zum Garantiezins kommen sogenannte Überschussbeteiligungen hinzu. Mit ihnen schüttet der Versicherer den Mehrertrag, den er oberhalb der Garantieverzinsung erwirtschaftet hat, gleichmäßig an die Versicherungsnehmer aus. Auch die Beteiligung an diesen Jahresgewinnen werden jedes Jahr vom Versicherungsunternehmen festgestellt und ausgezahlt. 

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Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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