Versicherungsnehmer

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was ist ein Versicherungsnehmer?

In einem Versicherungsvertragsverhältnis gibt es mehrere Parteien, die alle eine festgelegte Aufgabe haben bzw. Rolle einnehmen. Eine dieser Parteien ist der Versicherungsnehmer, der die Police abschließt und die Beiträge zahlt. Die Vertragspartei gegenüber ist der Versicherer bzw. das Versicherungsunternehmen, das den Versicherungsschutz gegen entsprechende Prämien anbietet. So kommt der Vertrag letztendlich erst zustande.

Definition: Der Versicherungsnehmer 

Die Bedeutung des Versicherungsnehmers wird bereits aus seiner Bezeichnung deutlich. Er oder sie ist die Person, die den Versicherungsschutz (in Anspruch) „nimmt“. Dem Versicherungsnehmer gegenüber steht der „Versicherungsgeber“, der aber entweder „Versicherer“ oder „Versicherungsgesellschaft“, gerne aber auch nur „Versicherung“, genannt wird. Zwischen beiden Parteien kommt ein Dauerschuldverhältnis, ein Versicherungsvertrag, zustande. 

Grundsätzlich gilt auch bei Versicherungsverträgen die Vertragsfreiheit. Sie wird aber durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und weitere Rechtsvorschriften an einigen Stellen eingeschränkt. Üblicherweise gibt der Versicherer die Konditionen vor und der Versicherungsnehmer erteilt oder verweigert die Zustimmung. 

Als Versicherungsnehmer haben Sie unter anderem folgende Rechte

  • Vertragsabschluss; Abgabe der notwendigen Willenserklärung 
  • Anpassungen am Vertrag, etwa der Versicherungssumme oder der Prämien
  • Kündigung und Widerruf der Police 

Der Versicherungsnehmer muss klar von den übrigen Beteiligten, den Begünstigten und der versicherten Person, unterschieden werden.

Versicherungsnehmer vs. Begünstigter vs. versicherte Person 

In der Regel schließen Sie eine Versicherung auf Ihren Namen und für sich selbst ab. Sie zahlen den Beitrag und erhalten im Versicherungsfall die versicherte Leistung. Allerdings ist es auch möglich, Versicherungen zwar im eigenen Namen, aber zugunsten einer anderen Person abzuschließen. Daher müssen Sie zwischen drei wichtigen Begriffen unterscheiden: 

  • Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft. Er kann die Police verwalten und Willenserklärungen jeder Art abgeben 
  • Begünstigter ist derjenige, der im Versicherungsfall die Leistung erhält. Bei der Risikolebensversicherung sind üblicherweise die Hinterbliebenen begünstigt
  • Versicherte Person ist diejenige, deren Risiko abgesichert ist – bei der Berufsunfähigkeitsversicherung also der Mensch, der berufsunfähig werden muss, damit die Versicherung die Rente auszahlt 

Dabei gilt: Unter „Person“ fallen alle juristischen und natürlichen Personen. Auch eine GmbH kann Versicherungen, etwa die Berufshaftpflicht, abschließen. 

Versicherungsnehmer oder Begünstigten ändern – geht das? 

Grundsätzlich kann sich sowohl der Begünstigte einer Versicherung als auch der Versicherungsnehmer ändern. Der klassische Fall ist hier der Verkauf einer Lebensversicherung, bei der alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den Ankäufer übergehen. Dadurch ändern sich automatisch die Vertragsparteien. Im Todesfall geht die Police auf die Erben des Versicherungsnehmers über, da sie in die „Fußstapfen“ des Verstorbenen treten. 

Wer begünstigt ist, hat ein sogenanntes Bezugsrecht. In Lebensversicherungsverträgen kann das Bezugsrecht widerruflich oder unwiderruflich vereinbart werden: 

  • Widerrufliches Bezugsrecht: Als Versicherungsnehmer können Sie die begünstigte Person jederzeit neu bestimmen. Einer Zustimmung bedarf es dazu nicht
  • Unwiderrufliches Bezugsrecht: Das unwiderrufliche Bezugsrecht kann nur mit Zustimmung des Begünstigten auf eine andere Person übertragen werden

Die meisten Lebensversicherungen beinhalten ein widerrufliches Bezugsrecht. Sie sollten sich allerdings bereits beim Abschluss der Police die jeweiligen Klauseln genau durchlesen, um nicht später in eine ungünstige Situation zu geraten. 

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Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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