Hamburger Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Möchten Sie Ihre Hamburger Rentenversicherung kündigen, müssen Sie dabei die Schriftform einhalten – also per Brief oder Fax kündigen. Weitere Einschränkungen darf der Versicherer nicht vornehmen
  • Bei der Kündigung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert der Police, den er nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet, aus. Er liegt wegen zahlreicher Abzüge aber oft unter der Summe Ihrer Beiträge
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen führen dazu, dass viele Rentenversicherungen noch Jahrzehnte nach ihrem Abschluss widerrufbar sind. Hier erhalten Sie schnell mehrere tausend oder zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Was unterscheidet die Hamburger Rentenversicherung von einer kapitalbildenden Lebensversicherung?

Eigentlich ist bereits die Frage in der Überschrift falsch gestellt. Denn Rentenversicherungen gehören – wie übrigens auch Policen gegen Berufsunfähigkeit oder Unfallfolgen – zu den Lebensversicherungen. „Lebensversicherung“ ist also nur der Oberbegriff für Versicherungen auf sogenannte biometrische Risiken, wie es der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) beschreibt. 

Daher gelten für Ihre Hamburger Rentenversicherung dieselben Vorschriften wie für andere Rentenversicherungen. Allerdings unterscheidet sich eine Renten- dadurch von der Kapitallebensversicherung, dass nicht der Vermögensaufbau, sondern die lebenslange Rente im Vordergrund steht. Der wesentliche Unterscheid liegt also in der Auszahlung des angesparten Vertragsvermögens, während die Ansparung weitgehend identisch abläuft. 

Wie hoch die Rente ausfällt, richtet sich nach dem Rentenfaktor. Ihn teilt Ihnen der Versicherer im Versicherungsschein mit. Der Faktor bezieht sich immer auf ein Vertragsvermögen von 10.000 Euro. Bei einem Rentenfaktor von 30 erhalten Sie pro 10.000 Euro Vertragsvermögen 30 Euro monatliche, lebenslange Rente. 

Beispiel: Sie haben insgesamt 500.000 Euro Vertragsvermögen in Ihrer Hamburger Rentenversicherung angespart und einen Rentenfaktor von 25. Als monatliche Rente erhalten Sie 1.250 Euro (500.000 Euro geteilt durch 10.000 Euro multipliziert mit 25). 

Dazu:

Versichert ist bei der Rentenversicherung das Langlebigkeitsrisiko. Denn ist das Vertragsvermögen rechnerisch aufgebraucht, erhalten Sie die Rente trotzdem weiter. Beim privaten Vermögensaufbau müssten Sie vorsichtiger kalkulieren, damit Ihnen nicht irgendwann das Geld ausgeht. 

Die private Rentenversicherung hat daher durchaus ihre Daseinsberechtigung. Allerdings sollten Sie auf gute Konditionen, eine niedrige Kostenquote und viel Flexibilität achten. Einige Versicherer geben Ihnen beispielsweise die Möglichkeit, mehrfach größere Einmalsummen aus dem Vertragsvermögen zu entnehmen. So kombinieren Sie die Vorteile der Kapitallebens- mit denen der Rentenversicherung. 

2Warum immer mehr Kunden ihre Hamburger Rentenversicherung kündigen 

Die Hamburger Rentenversicherung war damals eine sehr beliebte Anlagemöglichkeit – jedoch nehmen mittlerweile die Kündigungen immer weiter zu, knapp 70 Prozent aller Policen werden vorzeitig wieder abgegeben. Oft hat die Kündigung persönliche Gründe wie etwa eine große Veränderung in der Lebenssituation, doch auch allgemeinere Ursachen, die jeden Versicherten betreffen, machen eine Kündigung für viele Menschen zur Option. In der Statistik fallen drei Ursachen für den Ausstieg aus dem Vertrag besonders auf: 

  • Wenn Sie eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben, dann haben Sie meist keinen oder nur einen sehr geringen Spielraum für Anpassungen. Beispielsweise können Sie die spätere monatliche Auszahlungssumme nicht an eine veränderte Lebenssituation anpassen, auch die Art der Auszahlungen wird vom Versicherer vorgegeben. Das ist zumindest dann der Fall, wenn es sich um eine klassische, zinsgebundene Versicherung handelt, und somit ein häufiger Kündigungsgrund 
  • Neben der geringen Flexibilität sind es auch die hohen Kosten einer Police, die viele Kunden erst während des laufenden Vertrages bemerken. Diese sind in den letzten Jahren trotz fallender Zinsen und einer hohen Inflation immer weiter angestiegen und liegen heute bei etwa drei Prozent der Versicherungssumme. Da die Rendite meist ein Prozent nicht überschreitet, entsteht bereits hier für den Kunden ein großes Minusgeschäft. Da vielen Kunden die tatsächlichen Kosten bei Vertragsabschluss nicht vorgelegt werden, führt dies erst im Laufe der Zeit zu einer Kündigung 
  • Dazu kommen lange Laufzeiten, die Sie als Kunde weiter einschränken. Bei Vertragsabschluss müssen Sie in Kauf nehmen, dass Sie diese Police 30 Jahre oder länger haben werden, oftmals gibt es hier keinen Anpassungsspielraum. Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert oder Sie beispielsweise eine höhere Rente benötigen, bleiben Sie dennoch an die Vorgaben Ihres Versicherers gebunden – das sorgt bei vielen Kunden dafür, dass sie lieber auf moderne Anlagemöglichkeiten umstellen

Nicht alle privaten Rentenversicherungen sind von diesen Nachteilen betroffen. Mit einer modernen und zeitgemäßen Police haben Sie beispielsweise immer die Möglichkeit, im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie noch Veränderungen vorzunehmen, beispielsweise an der späteren monatlichen Rente. Informieren Sie sich zu einer solchen Police am besten direkt bei Ihrem Versicherer.

3Die Fristen bei der Kündigung einer Hamburger Rentenversicherung

Wenn Sie Ihre Hamburger Rentenversicherung kündigen möchten, müssen Sie – wie bei anderen Verträgen auch – dabei die entsprechenden Kündigungsfristen einhalten. Sie ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den entsprechenden Vereinbarungen mit dem Versicherer im Versicherungsschein (der eigentlichen Police). Zu unterscheiden ist zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung. 

Die ordentliche Kündigung 

Eine ordentliche Kündigung Ihrer Hamburger Rentenversicherung können Sie jederzeit zum Ende einer Versicherungsperiode aussprechen (§ 168 Absatz 1 VVG). Die Versicherungsperiode dauert 12 Monate, sie wird daher auch „Versicherungsjahr“ genannt (§ 12 VVG). Allerdings entspricht sie nicht zwingend dem Kalenderjahr, da sie mit dem Abschluss der Rentenversicherung beginnt. Zusätzlich legt der Versicherer eine Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten fest (§ 11 Absatz 3 VVG).

Hinweis:

Bei der Hamburger Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist – wie bei den meisten Versicherungsgesellschaften – drei Monate.

Zwei Beispiele zur Berechnung der Kündigungsfrist, die jeweils angibt, bis wann Ihre Kündigung den Versicherer erreichen muss: 

  1. Reguläre Versicherungsperiode: Sie haben Ihre Police am 01.10. abgeschlossen. Dadurch endet das Versicherungsjahr am 30.09. des Folgejahres und Sie müssen Ihre Rentenversicherung jeweils drei Monate vorher, also bis 30.06., gekündigt haben. 
  2. Abweichende Versicherungsperiode: Mit dem Versicherer wurde vereinbart, dass die erste Versicherungsperiode am 31.12. des Abschlussjahres endet. Dadurch entsprechen die weiteren Versicherungsjahre dem Kalenderjahr und der Versicherer muss Ihre Kündigung bis 30.09. des jeweiligen Jahres erhalten. 

Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist stets der Eingang der Kündigung bei der Versicherungsgesellschaft. Keine Rolle spielt hingegen, wann Sie Ihr Schreiben absenden oder wann der Versicherer mit der Bearbeitung beginnt. 

Die außerordentliche Kündigung der Hamburger Rentenversicherung

Um Ihre Hamburger Rentenversicherung außerordentlich kündigen zu können, benötigen Sie einen der in § 40 Absatz 1 und 2 VVG normierten Kündigungsgründe. Ein solcher liegt vor, wenn der Versicherer 

  • entweder die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen entsprechend ebenfalls anzupassen, oder 
  • die Leistungen reduziert, die Prämien aber nicht anpasst oder sogar erhöht. 

In diesen Fällen geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Versicherer zu Ihrem Nachteil von den ursprünglichen Vereinbarungen abweichen möchte. Daher besteht ein Sonderkündigungsrecht, von dem in erster Linie Rentenversicherungen betroffen sind, die mit anderen Policen – etwa einem BU-Schutz als Baustein – kombiniert wurden. 

Der Versicherer muss Sie nach § 40 Absatz 1 Satz 2 VVG mindestens einen Monat vor der Anpassung auf diese hinweisen. Außerdem muss er Sie über das Sonderkündigungsrecht und dessen Ausübung informieren. Sie haben dann bis zum Wirksamwerden der Änderungen, mindestens also ebenfalls einen Monat, Zeit, Ihre Hamburger Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. 

Achtung: Vergessen Sie bei der außerordentlichen Kündigung nicht, den Kündigungsgrund anzugeben. So vermeiden Sie, dass der Versicherer von einer ordentlichen Kündigung ausgeht. 

4Hamburger Rentenversicherung kündigen – Form und Inhalt des Schreibens 

Wenn Sie Ihre Hamburger Rentenversicherung kündigen, sollten Sie neben der Frist auch die Form der Kündigung beachten. Der Versicherer kann in den Vertragsunterlagen entweder die Schrift- oder die Textform vorgeben, wobei sie sich folgendermaßen unterscheiden: 

  • Schriftform: Kündigungen sind nur per Brief oder Fax möglich
  • Textform: Neben Brief und Fax können Sie auch elektronisch, etwa per E-Mail, kündigen

Wichtig:

Bei der Hamburger Rentenversicherung ist die Schriftform für alle Kündigungen verbindlich vorgeschrieben. 

Halten Sie diese Form unbedingt ein. Denn Ihre Kündigung ist sonst unwirksam, worauf Sie der Versicherer aber in der Regel mit Verzögerung oder gar nicht hinweisen wird. Bis Sie den Fehler bemerken, haben Sie die Kündigungsfrist möglicherweise bereits verpasst. 

Auch wenn es hierfür keine besonderen Vorgaben gibt, empfehlen wir Ihnen, in Ihrer Kündigung selbst mindestens auf folgende Punkte einzugehen. So vermeiden Sie Rückfragen und den damit verbundenen Zeitaufwand: 

  1. Achten Sie auf die richtige Adressierung. Nennen Sie außerdem Ihre Vertragsdaten, vor allem Kunden- und Versicherungsnummer.
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung, um eine falsche Auslegung Ihres Anliegens zu vermeiden.
  3. Geben Sie bei einer außerordentlichen Kündigung den Kündigungsgrund nach § 40 Absatz 1 oder 2 VVG an.
  4. Nennen Sie einen konkreten Kündigungstermin oder kündigen Sie zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ – also zum Ende der Versicherungsperiode.
  5. Bitten Sie den Versicherer um Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts sowie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich. 

Sorgen Sie zur Sicherheit für einen Zugangsnachweis. Denn im Zweifel müssen Sie beweisen, dass der Versicherer Ihre Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist respektive bis zu deren Ende erhalten hat. Beim Fax empfehlen wir, den Faxbericht aufzuheben. Postalische Kündigungen versenden Sie am besten mit Einschreiben. Entsorgen Sie den Nachweis frühstens dann, wenn Sie die Kündigungsbestätigung von der Versicherungsgesellschaft erhalten und auf mögliche Fehler hin geprüft haben. 

5Die Berechnung des vertraglichen Rückkaufswerts der Rentenversicherung 

Wenn Sie Ihre Hamburger Rentenversicherung kündigen, muss der Versicherer den Rückkaufswert nach § 169 Absatz 1 und 3 VVG auszahlen. Er wird nach folgender – vereinfacht dargestellter – Formel berechnet: 

Formel:

Auszahlungsbetrag = Summe der Beiträge ohne Risikoanteile – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale 

Der Rückkaufswert steht dem Bezugsberechtigten zu. Eine sogenannte Stornopauschale (Kündigungsgebühr) darf der Versicherer nur abziehen, wenn der Abzug angemessen, beziffert und vereinbart ist (§ 169 Absatz 5 VVG). Außerdem muss der Auszahlungsbetrag mindestens bei der Hälfte der eingezahlten Beiträge liegen. 

Der Versicherer berechnet den Rückkaufswert am letzten Tag der Versicherungsperiode. Daher müssen Sie in der Regel rund zwei Wochen warten, bis Sie die Überweisung erhalten haben. Fragen Sie im Zweifel aber einfach bei der Versicherungsgesellschaft nach. 

6Todesfall beim Versicherungsnehmer – so geht es jetzt weiter

Private Rentenversicherungen bestehen einerseits aus einer Einzahlungs- und Investitionsphase und sehen andererseits einen festen Auszahlungszeitpunkt vor. Erst zahlen Sie Beiträge ein, später erhalten Sie die sogenannte Leibrente oder beim Kapitalwahlrecht die Ablaufleistung ausgezahlt. Für diese Auszahlung vereinbaren Sie mit dem Versicherer einen bestimmten Zeitpunkt, etwa das 60. Lebensjahr.

Stirbt der Versicherer nun vor Erreichen dieses Auszahlungszeitpunkts, wäre das Vertragsvermögen theoretisch verloren. Dies ist aber nicht der Fall, da private Rentenversicherungen zum übertragbaren Vermögen gehören. Der Vertrag geht bei einem Erbfall daher mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben über. Er führt die Police fort, erhält das Bezugsrecht und zahlt die vereinbarten Prämien.

Achtung:

Das Bezugsrecht geht nur über, wenn es beim Versicherungsnehmer selbst liegt. Abweichende Bezugsrechte bleiben als solche bestehen. 

Daher können Sie eine geerbte Hamburger Rentenversicherung auch kündigen. Sie sollten dabei aber folgende Punkte beachten: 

  • Informieren Sie Ihren Vertragspartner rechtzeitig über den Erbfall
  • Legen Sie entsprechende Unterlagen, etwa den Erbschein, als Nachweis vor 
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, sofern es nicht beim Versicherungsnehmer selbst liegt
  • Passen Sie die Bankverbindung für die Auszahlung des Rückkaufswerts an 

Sofern Sie den Vertrag nicht direkt auflösen, erhalten Sie zunächst geänderte Versicherungsunterlagen auf Ihren Namen. Denn Sie werden durch den Erbfall neue Versicherungsnehmerin oder neuer Versicherungsnehmer.

7Hamburger Rentenversicherung kündigen oder doch widerrufen? 

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie grundsätzlich selbst, ob Sie Ihre Hamburger Rentenversicherung lieber kündigen oder widerrufen möchten. Allerdings ist die Kündigung nur selten die beste Entscheidung. Mit einem Anwalt für Versicherungsrecht an Ihrer Seite stellen Sie sicher, dass Sie die wirtschaftlich sinnvollste Option für sich und Ihre Rentenversicherung wählen. Wir geben einen Überblick über Kündigung & Widerruf!

Die Kündigung der Rentenversicherung 

Bei der Kündigung wird der Versicherer den Rückkaufswert auszahlen und von ihm eventuell weitere Abzüge vornehmen. Der größte Kostenpunkt sind dabei meist die Abschlusskosten, da die Versicherungsgesellschaft diese auf Basis des voraussichtlichen Endvermögens der Police berechnet. Auch wenn Sie Ihre Hamburger Rentenversicherung vorzeitig kündigen, erfolgt keine Anpassung der Abschlusskosten – daher steht der Abzug dann außer Verhältnis zum tatsächlichen Vertragsvermögen.

Das folgende Beispiel verdeutlicht, warum die Kündigung meist der teuerste Weg ist, eine laufende Rentenversicherung aufzulösen: 

Beispiel:

Sie kündigen nach 10 Jahren. Bis dahin haben Sie 15.000 Euro eingezahlt und 1.200 Euro an Zinsen erhalten. Der Versicherer zieht Abschluss- und Verwaltungskosten von in der Summe 4.200 Euro ab. Außerdem erfolgt ein Stornoabschlag von 500 Euro. Insgesamt erhalten Sie als Rückkaufswert 11.500 Euro und machen einen Verlust von 3.500 Euro!

Obwohl Sie einen ordentlichen Gewinn erzielt haben, entsteht durch die Kündigung ein Verlust von 35 Prozent der eingezahlten Beiträge. Je früher Sie Ihre Hamburger Rentenversicherung kündigen, desto höher würde dieser Verlust ausfallen. Daher raten wir Ihnen dringend von einer vorschnellen Kündigung ab. Lassen Sie Ihren Vertrag zunächst von einem Anwalt prüfen und entscheiden Sie sich dann für den wirtschaftlich sinnvollsten Weg, ihn aufzulösen!

Ein Gebäude eines Versicherungskonzerns

Der Widerruf – Ihr Joker in der Hinterhand 

Grundsätzlich lässt sich eine Rentenversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage, nachdem der Versicherer die Vertragsunterlagen an den Versicherungsnehmer versandt hat, widerrufen (§§ 8 Absatz 1 und 152 Absatz 1 VVG). Diese Frist beginnt außerdem nur, wenn Sie wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Dabei muss die Widerrufsbelehrung dem Deutlichkeitsgrundsatz entsprechen und unter anderem sichtbar hervorgehoben werden (§ 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG).

Verstößt der Versicherer gegen die gesetzlichen Vorgaben und nutzt er zum Beispiel eine unwirksame Widerrufsbelehrung, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Da sie in der Folge auch nicht enden kann, haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ein „ewiges Widerrufsrecht“. Dieses können Sie zeitlich unbefristet, auch Jahrzehnte nach der eigentlich bereits abgelaufenen Widerrufsfrist, ausüben. 

Betroffen sind Schätzungen zufolge mehr als 100 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 verkauft wurden. Denn hier hat der Versicherer gegen die gesetzlichen Regelungen rund um die Widerrufsfrist verstoßen, was das „ewige Widerrufsrecht“ auslöst. Der BGH hat diese Rechtsauffassung unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt. 
Durch den Widerruf kommen Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer in den Genuss zahlreicher Vorteile, besonders gegenüber der Kündigung: 

  1. Sie erhalten die gesamte Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, ausgezahlt. Der Garantiezins spielt insoweit keine Rolle mehr, da die ursprüngliche Vereinbarung durch den Widerruf nicht mehr existiert. 
  2. Alle Abschluss- und Verwaltungskosten muss der Versicherer wieder auszahlen (inklusive Zinsen). Wurde der Vertrag bereits gekündigt, erhalten Sie auch eine abgezogene Stornopauschale wieder zurück.
  3. Der Widerruf wird sofort und nicht – wie die Kündigung – erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam.

Die meisten Kunden, die ihre Hamburger Rentenversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen, erhalten mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!

helpcheck prüft kostenfrei und ohne Kostenrisiko, ob bei Ihrer Hamburger Rentenversicherung die Möglichkeit des ewigen Widerrufs besteht. Ist dies der Fall, berechnen wir die zu erwartende Auszahlung und machen darauf basierend Ihre Forderung beim Versicherer geltend. Ein Honorar fällt nur an, wenn der Widerruf der Hamburger Rentenversicherung zu einer höheren Auszahlung als die Kündigung führt. 

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Häufige Fragen zu Hamburger Rentenversicherung kündigen

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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