Hamburger Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Möchten Sie Ihre Hamburger Lebensversicherung kündigen, müssen Sie auf der einen Seite die Schriftform und auf der anderen Seite die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Beide Vorgaben sind für Sie verbindlich
Bei einer wirksamen Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert. Hier kann der Versicherer aber erhebliche Abzüge vornehmen, wodurch Sie schnell weniger ausgezahlt bekommen, als Sie eingezahlt haben
Anders sieht es beim „ewigen Widerruf“ aus, der seinen Ursprung in unwirksamen Widerrufsbelehrungen hat. Mit ihm erhalten viele Versicherungsnehmer bis zu 150 Prozent ihrer eingezahlten Prämien zurück
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Wie Sie Ihre Hamburger Lebensversicherung rechtssicher kündigen
Der Versicherer gibt in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und im Versicherungsschein(= der eigentlichen Police) vor, wie Sie Ihre Hamburger Lebensversicherung kündigen können. Relevant ist hier vor allem die Form, denn Sie sollten zwischen schriftlichen Kündigungen und solchen in Textform unterscheiden:
Gibt der Versicherer die Schriftform vor, müssen Sie zwingend einen Brief oder ein Fax an Ihren Vertragspartner senden. Elektronische Kündigungen, etwa per Mail, sind unwirksam.
Ist die Textform vorgeschrieben, können Sie Ihre Hamburger Lebensversicherung auch elektronisch kündigen (zusätzlich zu Brief und Fax).
Wichtig:
Bei der Hamburger Lebensversicherung ist für alle Verträge einheitlich die Schriftform vorgeschrieben.
Halten Sie sich an die Vorgabe des Versicherers und kündigen Sie im Zweifel immer schriftlich. Denn Sie laufen sonst Gefahr, dass Ihre Kündigung – auch bei fristgerechtem Eingang – keine Wirksamkeit entfaltet. Daraus resultiert, dass der Versicherungsvertrag mit allen Kosten einfach weiterläuft. Dieses Risiko sollten Sie keinesfalls eingehen.
Neben der Form macht der Versicherer keine weiterenVorgaben. Auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gibt es keine Regelungen zum Inhalt eines Kündigungsschreibens. helpcheck empfiehlt aber dennoch, gewisse Grundsätze einzuhalten:
Adressieren Sie Ihre Kündigung zutreffend. Geben Sie außerdem Ihre persönlichen sowie die Vertragsdaten, vor allem Kunden- und Versicherungsnummer, an. So ermöglichen Sie dem Versicherer eine schnelle Zuordnung Ihrer Kündigung.
Nennen Sie den Kündigungsgrund, sofern Sie Ihre Police außerordentlich auflösen (Sonderkündigung).
Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“. So vermeiden Sie, dass der Versicherer Ihr Schreiben falsch auslegt.
Denken Sie daran, einen fixen Kündigungstermin zu bestimmen. Kündigen Sie zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“, erlischt die Vertragsbeziehung mit Ablauf der Versicherungsperiode.
Bitten Sie den Versicherer zum einen um Auszahlung desRückkaufswerts, zum anderen um eine – am besten schriftliche – Kündigungsbestätigung.
Unterschreiben Sie Ihre (schriftliche) Kündigung persönlich.
Grundsätzlich ist der Absender einer schriftlichen Kündigung im Zweifel in der Beweispflicht. Sie müssen also nachweisen, dass der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat, sollte er das Gegenteil behaupten. Sorgen Sie daher für einen gerichtsfesten Nachweis, zum Beispiel den Faxbericht oder bei Kündigungen per Post das Einschreiben. Damit vermeiden Sie Unsicherheiten und eine Auslegung zu Gunsten des Versicherers.
Ausnahmen von der Beweislast:
Bei elektronischen Kündigungen. Da es hier keinen echten Grund gibt, warum sie nicht ankommen sollten, muss der Versicherer entsprechende Tatsachen vorbringen.
2Die Kündigungsfristen: Außerordentliche und ordentliche Kündigung
Auch bei Versicherungsverträgen ist zwischen der außerordentlichen auf der einen und der ordentlichen Kündigung auf der anderen Seite zu unterscheiden (§§ 40 und 168 VVG). Grundsätzlich giltdabei, dass Sie für eine Sonderkündigung stets einen wichtigen Grund benötigen, was bei der ordentlichen Kündigung nicht der Fall ist. helpcheck gibt einen kurzen Überblick über die geltendenVoraussetzungen.
Die außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist bei der Hamburger Lebensversicherung nur unter den engen Voraussetzungen des § 40 Abs.1 und 2 VVG möglich. Der Versicherer muss dazu entweder
die Beiträge erhöhen, ohne die Leistungen entsprechend anzupassen, oder
die Leistungen reduzieren, ohne die Beiträge entsprechend anzupassen.
Der Gesetzgeber geht also in beiden Fällen davon aus, dass der Versicherer zu Ihren Ungunsten von der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung abweichen möchte. Daher besteht das Sonderkündigungsrecht, auf das Sie die Versicherungsgesellschaft einen Monat vor Umsetzung der geplanten Änderungen hinweisen muss (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Sie haben dann mindestens genauso lange Zeit, Ihre Hamburger Lebensversicherung außerordentlich zu kündigen.
Achtung:
Geben Sie unbedingt den Kündigungsgrund an, damit der Versicherer nicht von einer ordentlichen Kündigung ausgeht!
Sonderkündigungen betreffen Lebensversicherungen vor allem dann, wenn sie mit zusätzlichen Bausteinen – etwa einem BU- oder Todesfallschutz – kombiniert wurden. Oftmals lassen sich diese Module nicht separat von der eigentlichen Versicherung kündigen. Ist das der Fall, bezieht sich das Kündigungsrecht auf die gesamte Lebensversicherung einschließlich eventueller Zusatzbausteine.
Die ordentliche Kündigung
Ordentliche Kündigungen sind bei kapitalbildenden und sonstigen Lebensversicherungen stets zum Ende einer Versicherungsperiode möglich (§ 168 Abs.1 VVG). Dabei benötigen Sie zwar keinen Grund, müssen aber die Kündigungsfrist einhalten. Sie dauert je nach Vereinbarung ein bis drei Monate (§ 11 Abs.3 VVG).
Es gilt:
Die Hamburger Lebensversicherung hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode festgelegt.
Konkret muss Ihre Kündigung also drei Monate vor dem Ende der Versicherungsperiode beim Versicherer eingehen. Wann das Versicherungsjahr beginnt und endet, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen existieren, beginnt es mit Abschluss der Police und dauert exakt 12 Monate (§ 12 VVG).
Beispiel: Sie haben Ihre Hamburger Lebensversicherung am 01.10. abgeschlossen. Am 30.09. des Folgejahres endet die Versicherungsperiode. Drei Monate vorher muss Ihre Kündigung den Versicherer erreichen, spätestens also am 30.06. des Jahres, in dem sie wirksam werden soll.
Versäumen Sie die Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr und Ihre Kündigung wird erst entsprechen später wirksam.
Relevant für die Einhaltung der Frist ist der Zugang Ihres Schreibens beim Versicherer. Keine Rolle spielt hingegen, wann er mit der Bearbeitung beginnt oder wann Sie Ihre Kündigung versendet haben. Im Zweifel gilt stets das Datum und die Uhrzeit auf Ihrem Zugangsnachweis, etwa auf dem Rückschein des Einschreibens. Besonders bei „knappen“ Kündigungen sollten Sie daher auf eine lückenlose Nachweisbarkeit achten.
3Hamburger Lebensversicherung kündigen – der Rückkaufswert nach § 169 VVG
Kündigen Sie Ihre Hamburger Lebensversicherung, erhalten Sie vom Versicherer den Rückkaufswert überwiesen (§ 169 Abs.1 VVG). Er ist von der sogenannten Ablaufleistung, die zum Ende der Vertragslaufzeit gezahlt wird, zu unterscheiden. Der Rückkaufswert wird nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet und grundsätzlich an die bezugsberechtigte Person nach § 159 VVG ausgezahlt (§ 169 Abs.3 VVG).
Bei der Berechnung kommt folgende – vereinfacht dargestellte – Formel zum Einsatz:
Formel:
Auszahlungsbetrag = Summe der eingezahlten Beiträge ohne Risikoanteile – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale
Nicht alle Versicherer berechnen eine Stornopauschale (= Kündigungsgebühr). Denn ihr Abzug ist nur zulässig, wenn die Zusatzkosten der Höhe nach angemessen und beziffert sind. Außerdem erfordert er eine eindeutige vertragliche Vereinbarung (§ 169 Abs.5 VVG). Nach allen Abzügen muss der Rückkaufswert mindestens bei 50 Prozent der eingezahlten Versicherungsbeiträge liegen.
Der Auszahlungsbetrag wird vom Versicherer stets am letzten Tag der Versicherungsperiode berechnet und entsprechend frühestens hier ausgezahlt. Im Schnitt warten Sie rund eine Woche auf die Auszahlung des Rückkaufswerts.
4Todesfall beim Versicherungsnehmer – so geht es jetzt weiter
Stirbt der Versicherungsnehmer einer kapitalbildenden Lebensversicherung, wird die Police weder aufgelöst noch besteht ein Sonderkündigungsrecht. Stattdessen geht der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben über. Als Erbin oder Erbe führen Sie die Versicherung fort, zahlen Beiträge und erhalten im Versicherungsfall die Ablaufleistung.
Achtung: In der Regel liegt das Bezugsrecht beim Versicherungsnehmer selbst, er kann es aber auf eine andere Person übertragen. Ein abweichendes Bezugsrecht müssen Sie nach § 159 VVG selbst ändern, da es auch beim Erbfall bei der entsprechenden Person verbleibt.
Möchten Sie die geerbte Hamburger Lebensversicherung kündigen, können Sie dies im Wege der ordentlichen Kündigung erledigen. Beachten Sie dabei aber zusätzlich folgende Punkte:
Informieren Sie den Versicherer zeitnah über den Erbfall und legen Sie den Erbschein oder einen anderen Nachweis in Kopie vor
Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, sofern Sie es nicht vom Versicherungsnehmer unmittelbar übernehmen
Passen Sie die Bankverbindung, die für die Zahlung des Rückkaufswerts relevant ist, an
So sind Sie bei der Kündigung auf der sicheren Seite und vermeiden zeitaufwendige Rückfragen der Versicherungsgesellschaft.
5Die Top drei der Kündigungsgründe
Immer mehr Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer möchten ihre Hamburger Lebensversicherung kündigen. In erster Linie sind dafür nach statistischen Erhebungen, die immer wieder durchgeführt werden, folgende Gründe ausschlaggebend:
Hohe Kosten: Vor allem in den ersten Jahren, aber auch über die gesamte Laufzeit der Police, fallen immense Kosten an. Sie fressen meist einen großen Teil der oder sogar die gesamte Rendite auf. Zahlreiche Lebensversicherungen enden daher mit einem Verlust, die Ablaufleistung ist also niedriger als die Summe der vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge – ein Verlustgeschäft.
Niedrige Zinsen: Aktuell (2022) liegt der Leitzins, den die EZB vorgibt, bei 0,25 Prozent. Versicherer müssen mit diesem Prozentsatz kalkulieren und dürfen Ihnen daher keine höhere Rendite versprechen. Durch teure Altverträge und die entsprechenden Rücklagen, die Versicherungsgesellschaften aufbauen, fallen auch die Überschussbeteiligungen immer niedriger aus.
Keine Flexibilität: Sind Sie mit Ihrer Hamburger Lebensversicherung unzufrieden, haben Sie keine Möglichkeiten, den Vertrag anzupassen. Sie müssen mehr oder weniger hinnehmen, was der Versicherer vorgibt.
helpcheck rät wegen dieser und vieler weitererNachteile heute vom Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit Garantiezinsab. Diese Policen entwickeln sich fast immer zum Verlustgeschäft.
6Hamburger Lebensversicherung kündigen oder besser widerrufen?
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist es Ihre Entscheidung, die Hamburger Lebensversicherung zu kündigen oder lieber zu widerrufen. Allerdings können Sie als Laie kaum überblicken, welcher der beiden Wege sich „unterm Strich“ am meisten lohnt. Daher empfehlen wir Ihnen, sich bei der Prüfung der Lebensversicherung an einen erfahrenen Anwalt für Versicherungsrecht zu wenden.
Die Kündigung – meist mit Verlusten verbunden
Wenn Sie Ihre Hamburger Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie vom Versicherer den Rückkaufswert – so weit, so bekannt. Allerdings müssen Sie hier meist hohe Abzüge in Kauf nehmen, die vor allem aufgrund der Abschlusskosten zustande kommen. Denn sie berechnet der Versicherer auf Basis des voraussichtlichen Vertrags-Endvermögens Ihrer Lebensversicherung. Dieses haben Sie bei einer Kündigung aber meist längst nicht erreicht.
Das folgende Beispiel zeigt, wie Abschluss- und Stornokosten bei Kündigung der Hamburger Lebensversicherung schnell zu hohen Verlusten führen:
Beispiel:
Sie lösen Ihren Vertrag nach 10 Jahren auf und haben 11.000 Euro eingezahlt. Der Versicherer hat 1.400 Euro Zinsen gutgeschrieben. Abschluss- und Verwaltungskosten zieht der Versicherer mit 3.000 Euro ab, zusätzlich müssen Sie eine Stornopauschale von 1.100 Euro in Kauf nehmen. Insgesamt machen Sie mit der Kündigung so einen Verlust von 2.700 Euro!
Daher raten wir Ihnen grundsätzlich von einer Kündigung ab. Lassen Sie Ihre Hamburger Lebensversicherung lieber zunächst umfassend prüfen. So erhalten Sie eine objektive Vergleichsgrundlage, auf der Sie Ihre Entscheidung treffen können.
Der Widerruf – Ihr Ass im Ärmel
Versicherungsverträge lassen sich grundsätzlich nur innerhalb der ersten 14 Tage, nachdem die Vertragsunterlagen den Versicherungsnehmer erreicht haben, widerrufen (§ 8 Abs.1 und 2 VVG). Bei Lebensversicherungen beträgt die entsprechende Widerrufsfrist 30 Tage und beginnt ebenfalls mit Zugang der Vertragsdokumente (§ 152 Abs.1 VVG).
Allerdings kann die Widerrufsfrist nur beginnen, wenn der Versicherer Sie wirksam über das Widerrufsrecht belehrt hat. Die Widerrufsbelehrung muss strengen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, unter anderem deutlich hervorgehoben werden (§ 8 Abs.2 Nr.2 VVG).
Der Clou:
Ist die Widerrufsbelehrung unwirksam, kann die Widerrufsfrist weder beginnen noch enden. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie dann ein „ewiges Widerrufsrecht“.
Betroffen sind zahlreiche Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007. Der BGH hat unter anderem mit Grundsatzurteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) entschieden, dass das Widerrufsrecht tatsächlich noch Jahrzehnte nach dem Abschluss der Police bestehen kann. Dabei hat der Widerruf zahlreiche Vorteile gegenüber der Kündigung:
Sie erhalten alle Gewinne, die der Versicherer mit Ihren Prämien erwirtschaftet hat, ausgezahlt
Alle einbehaltenen Abschluss-, Verwaltungs- und Stornokosten muss die Versicherungsgesellschaft wieder auszahlen
Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam
Lassen Sie Ihre Hamburger Lebensversicherung daher noch heute prüfen und sichern Sie sich bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge als Rückzahlung!
Bei helpcheck tragen Sie keinerlei Kostenrisiko. Denn Sie senden uns einfach Ihre Vertragsunterlagen zu. Erfahrene Partneranwälte für Versicherungsrecht machen dann den Widerruf für Sie geltend. Nur wenn Sie am Ende tatsächlich eine Auszahlung erhalten, die höher als der Rückkaufswert ist, fällt ein Honorar an. Es bemisst sich nach dem erzielten Mehrwert.
Häufige Fragen zu Hamburger Lebensversicherung kündigen
Wann erhalte ich die Auszahlung bei einer Hamburger Lebensversicherung?
Kann ich auch eine Hamburger Riester Lebensversicherung kündigen?
Welche Vorteile hat der Widerruf meiner Hamburger Lebensversicherung?
Kann ich eine bereits gekündigte Hamburger Lebensversicherung widerrufen?
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