Lebensversicherung mit Auszahlung: Mehr Geld erhalten
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Wie hoch die ausgezahlte Summe der Lebensversicherung ausfällt, hängt maßgeblich davon ab, aus welchem Grund (Ablauf, Kündigung oder Widerruf) die Lebensversicherung zur Auszahlung kommt
Am höchsten fällt die Auszahlung in der Regel beim regulären Auslauf und bei einem Widerruf der Police aus. Entscheiden Sie sich für die vorzeitige Kündigung, müssen Sie mit erheblichen Einbußen rechnen
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1Definition: Was ist eigentlich eine Lebensversicherung?
Eine Lebensversicherung – daher auch der Name – sichert ein Risiko ab, das mit dem Leben der versicherten Person zusammenhängt. Unterschieden wird dabei zwischen sogenannten Erlebens- und Todesfallversicherungen.
Eine Erlebensfallversicherung kommt zur Auszahlung, wenn die versicherte Person das vertraglich vereinbarte Alter erreicht bzw. zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt noch am Leben ist. Ist die oder der Versicherte hier bereits verstorben, fällt die Versicherungssumme – sofern nichts anderes vereinbart wurde – den Erben zu.
Das Gegenteil der Erlebensfallversicherung ist die Todesfallpolice. Sie kommt zur Auszahlung, wenn die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit stirbt. Tritt dieser Versicherungsfall nicht ein, wird bei einer reinen Risikolebensversicherung nichts ausgezahlt. Lebenslange Todesfallpolicen kommen hingegen immer zur Auszahlung, da jeder Mensch irgendwann stirbt – nur der Zeitpunkt ist hier nicht bekannt.
Auch die Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen gehören zu den Lebensversicherungen. Denn auch sie sichern jeweils einen lebensverändernden Umstand und damit ein mit dem Leben der versicherten Person zusammenhängenden Vorfall (Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. von Unfallfolgen) ab.
Sie schützt die Hinterbliebenen vor finanziellen Folgen, falls die versicherte Person stirbt
Sie zahlt eine monatliche Rente oder Einmalsumme aus, wenn der Versicherte den Leistungszeitpunkt erreicht
Damit kommt die Kapitallebensversicherung in jedem Fall zur Auszahlung, wobei Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer in den meisten Policen ein so genanntes Kapitalwahlrechthaben. Mit ihm können Sie selbst entscheiden, ob Sie die angesparte Summe lieber auf einmal oder in Form einer monatlichen Rente erhalten möchten.
Beachten Sie:
Ausgangswert für die Berechnung der Auszahlungssumme sind immer Ihre eingezahlten Beiträge zuzüglich der erhaltenen Verzinsung und zuzüglich des Schlussüberschusses. Außerdem erhalten Sie – sofern der Versicherer sie auszahlt – so genannte Überschussbeteiligungen, also Anteile am Jahresgewinn der Versicherungsgesellschaft.
Am Ende der Vertragslaufzeit steht damit ein Kapitalbetrag, der – wenn Sie sich für die Sofortzahlung entscheiden – einfach auf Ihr Konto überwiesen wird.
Entscheiden Sie sich für die Rente, berechnet der Versicherer auf Basis der sogenannte Sterbetafel, wie lange die versicherte Person voraussichtlich noch lebt. Das vorhandene Vermögen wird dann entsprechend der so berechneten Laufzeit als monatliche Rente ausgezahlt – lebenslang. So dient die Kapitallebensversicherung der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Denn niemand weiß bereits heute, wie hoch die voraussichtliche Lebenserwartung noch ist.
Welche Nachteile haben Sofortauszahlung und Verrentung?
Sowohl die einmalige Auszahlung als auch die Verrentung der angesparten Summe haben Vor- und Nachteile.
Zu den Vorteilen der Verrentung gehört vor allem die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Denn egal wie lange Sie oder die versicherte Person leben, die Rente wird bis zum Tod ausgezahlt. Wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, erhalten die Erben die Rente weiterhin, nachdem die versicherte Person verstorben ist.
Die einmalige Kapitalauszahlung hat den Vorteil, dass die gesamte Summe unmittelbar zur Verfügung steht. Das Risiko, bei der Verrentung vor dem Verbrauch des gesamten Kapitals zu versterben und damit auf einen Teil der Summe verzichten zu müssen, besteht hier nicht. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungsleistung anderweitig anzulegen und so beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen.
Unter dem Strich kommt es also auf die individuelle Situation an. Wenn Sie nicht auf die lebenslange Zusatzrente angewiesen sind und/oder größere Anschaffungen planen, ist die Sofortauszahlung der wohl günstigste Weg. Möchten Sie sich aber eine stabile und lebenslange Zusatzversorgung aufbauen, könnte die monatliche Rente die bessere Wahl sein.
Ablauf der Auszahlung einer Lebensversicherung
Haben Sie bei Ihrer Lebensversicherung das Kapitalwahlrecht, fragt Sie der Versicherer vor dem geplanten Auszahlungszeitpunkt, wie Sie die Versicherungssumme erhalten möchten. Dabei teilt er Ihnen mit, wie viel Geld Sie bei der einmaligen Auszahlung erhalten würden und wie hoch die monatliche Rente, sollten Sie sich für die Verrentung entscheiden, ausfallen könnte.
Nun teilen Sie Ihrem Versicherer die Entscheidung, die Sie bestenfalls mit Ihren Angehörigen und einem Steuerberater besprochen haben, mit. Zum Fälligkeitszeitpunkt der Lebensversicherung erhalten Sie dann den angesparten Kapitalbetrag oder die erste Rentenzahlung überwiesen.
3Auszahlung der Lebensversicherung bei Arbeitslosigkeit
Leider kann es immer wieder passieren, dass der Versicherungsnehmer (= Beitragszahler) während der Ansparphase der Lebensversicherung seinen Job verliert und arbeitslos wird. Hier ist klar zwischen Risikolebensversicherungen und kapitalbildenden Policen zu unterscheiden, da eine reine Risikoversicherung keinerlei Einfluss auf das Arbeitslosengeld hat. Sie sichert lediglich den Todesfall oder das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab – tritt dieser Versicherungsfall nicht ein, erhalten Sie auch keine Leistungen.
Anders sieht es jedoch bei kapitalbildenden Lebensversicherungen aus. Hier kann die Agentur für Arbeit verlangen, dass Sie Ihre bestehende Police auflösen, bevor Sie Leistungen von der Behörde erhalten. Dies gilt aber nur beim Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV), für das ALG I ergeben sich keine Konsequenzen.
Allerdings gibt es Lebensversicherungen, die vor einer Anrechnung auf das ALG II geschützt sind oder bei denen das Amt keine Verwertung anordnen kann. Das ist der Fall, wenn
es sich bei der Lebensversicherung um einen staatlich geförderten Riester- oder Rürup-Vertrag handelt oder
Sie mit dem Versicherer einen Verwertungsausschluss vereinbart haben; diese Klausel verhindert, dass die Lebensversicherungssumme vor dem Rentenalter ausgezahlt werden kann.
Erfüllt Ihre Lebensversicherung keine dieser „Schonvoraussetzungen“, werden Sie von der Arbeitsagentur aufgefordert, Ihren Vertrag aufzulösen. Das ausgezahlte Kapital muss dann zunächst aufgebraucht werden, bevor die Behörde das ALG II auszahlt.
Ausnahme:
Würden Sie durch die frühzeitige Auflösung Ihrer Lebensversicherung einen Verlust von mindestens zehn Prozent erleiden, dürfen Sie nicht zur Kündigung des Vertrags aufgefordert werden. Stellen Sie hierzu einfach den Rückkaufswert der Police der Summe Ihrer eingezahlten Beträge gegenüber – beträgt die Differenz zehn Prozent oder mehr, erfolgt keine Anrechnung.
4Wann zahlt eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung dient der Absicherung des namensgebenden Risikos, sie soll also die versicherte Person oder ihre Hinterbliebenen vor den finanziellen Folgen des Versicherungsfalls (meist dem Tod) schützen. Je nach Art und Ausgestaltung der Police kommt es dabei in unterschiedlichen Fällen zur Auszahlung der vereinbarten oder angesparten Versicherungssumme.
Auszahlung zu Lebzeiten
Viele Lebensversicherungen sehen sowohl eine Auszahlung zu Lebzeiten als auch im Todesfall vor. Stirbt die versicherte Person vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, wird eine Todesfallsumme an die Hinterbliebenen gezahlt. Erlebt sie den Auszahlungszeitpunkt, zahlt die Versicherungsgesellschaft das vereinbarte oder bis dahin angesparte Kapital aus – je nach Ausgestaltung des Versicherungsvertrags.
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sollten Sie besonders bei der Kalkulation der Todesfallleistung vorsichtig sein und sie lieber etwas höher ansetzen. Bedenken Sie, dass die Auszahlung im Optimalfall alle Schulden und den laufenden Lebensunterhalt Ihrer Familie decken muss.
Auszahlung bei Kündigung der Risikolebensversicherung
Kündigen Sie eine reine Risikolebensversicherung, bei der also kein Kapital aufgebaut wird, erlischt der Versicherungsschutz. Die Versicherungsgesellschaft zahlt in diesem Fall keine Leistung aus, da kein Rückkaufswertbesteht.
Auszahlung im Todesfall
Sowohl reine Risikolebensversicherungen als auch Policen mit einer kombinierten Erlebens- und Todesfallabsicherung sehen für den Tod der versicherten Person eine feste, im Vorfeld bei Abschluss vereinbarte, Auszahlung vor. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie auf Grundlage des finanziellen Bedarfs Ihrer Hinterbliebenen im Fall der Fälle, wie hoch diese Leistung ausfällt.
Beachten Sie dabei diese Faustregeln:
Bestehen Darlehensschulden, etwa durch den Bau oder Kauf eines Eigenheims, muss die Versicherungssumme in jedem Fall die Restschuld abdecken
Möglicherweise kann Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner durch die Kindererziehung oder eine starke psychische Belastung längere Zeit nicht mehr arbeiten. Die Versicherungssumme sollte daher auch den Lebensunterhalt zumindest für einige Jahre sichern
Jede Person, die vom Einkommen des Versicherten abhängig ist, muss in der Risikolebensversicherung angemessen berücksichtigt werden. Das gilt auch für Eltern, Großeltern und andere Angehörige – denn hier fällt im Todesfall die Existenzgrundlage weg
Beachten Sie:
Auszahlungen aus Risikolebensversicherungen sind steuerfrei. Hier kommen keine weiteren Belastungen auf die Bezugsberechtigten zu.
Nahezu alle Versicherer bieten bei der Risikolebensversicherung die Möglichkeit, die Versicherungssumme dynamisch an die sinkenden Restschulden anzupassen. So zahlen Sie keinen höheren Beitrag, als im Ernstfall tatsächlich notwendig ist. Kommt die Police zur Auszahlung, müssen keine Prämien mehr gezahlt werden.
In diesen Fällen erfolgt keine Auszahlung
Hinter jeder Risikolebensversicherung steht ein privates Versicherungsunternehmen, was die zu zahlenden Prämien entsprechend des Risikos im Einzelfall kalkuliert. Grundsätzlich gilt dabei, dass es keine Rolle spielt, wie der Tod der versicherten Person zustande kam – etwa durch eine Krankheit oder einen Unfall. In bestimmten Fällen kann die Lebensversicherung aber dennoch die Auszahlung verweigern:
Suizid: Tötet sich die versicherte Person selbst, wird die Versicherungssumme nur ausgezahlt, wenn der Suizid infolge eines „labilen, instabilen Gemütszustandes“ oder durch eine vorübergehende bzw. dauerhafte Störung der Geistestätigkeit begangen wurde. Diese Tatsache muss vom Bezugsberechtigten in der Regel per Gutachten nachgewiesen werden
Fremdverschulden: Wird der Versicherte durch einen Dritten getötet – egal ob fahrlässig oder vorsätzlich – zahlt der Versicherer nur, wenn der Vorfall lückenlos aufgeklärt wurde. Maßgeblich ist, dass tatsächlich ein Fremdverschulden – und eben kein Suizid – vorliegt
Falsche oder unvollständige Angaben: Kommt bei der Leistungsprüfung ans Licht, dass Sie der Versicherung gegenüber falsche Angaben gemacht oder wichtige Punkte weggelassen haben, kann der Versicherer leistungsfrei sein. Bei Risikolebensversicherungen müssen vor allem Fragen zum Lebensstil (Alkohol-, Tabak- und sonstiger Drogenkonsum), zu Vorerkrankungen und eventuellen Extremsportarten umfangreich beantwortet werden. Aspekte, die die Versicherungsgesellschaft nicht explizit abfragt, müssen Sie jedoch nicht offenlegen (etwa eine Erkrankung vor 20 Jahren, wenn nur nach Krankheiten der letzten zehn Jahre gefragt wird)
Keine Beiträge gezahlt: Achten Sie unbedingt darauf, Ihre Beiträge vollständig und pflichtgemäß zu zahlen. Selbst ein Rückstand von wenigen Euro kann Ihren Versicherungsschutz zumindest teilweise gefährden
Unser Tipp:
Machen Sie stets wahrheitsgemäße Angaben – selbst Risikofaktoren wie das Rauchen erhöhen den Beitrag nur um wenige Euro. Zahlen Sie außerdem Ihre Beiträge pünktlich, am besten jährlich im Voraus, um nichts zu vergessen – denn viele Versicherungsgesellschaften versuchen leider um jeden Preis, die Leistung im Versicherungsfall zu verweigern.
5Alternativen zur Auszahlung am Vertragsende
Lebensversicherungsverträge werden üblicherweise bis zum Eintritt in den Ruhestand abgeschlossen. Verschiedene Änderungen und Anpassungen in den letzten Jahren, insbesondere was Zinsen und Überschüsse angeht, machen bestehende und neue Policen aber immer unattraktiver. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen ist es daher nur verständlich, wenn Versicherte ihren Vertrag schon frühzeitig loswerden und sich das Kapital auszahlen lassen wollen. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Auszahlung durch Kündigung
Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Dabei handelt es sich um die Summe Ihrer eingezahlten Beiträge und aller erhaltenen Zinsen. Abziehen darf der Versicherer sämtliche Kosten, insbesondere die Abschluss- und laufenden Verwaltungsgebühren, sowie eine Stornopauschale (= Kündigungsgebühr).
Besonders in den ersten Jahren sind die Kosten deutlich höher als die bis dahin erzielte Rendite. Das führt dazu, dass Sie weniger ausgezahlt bekommen, als Sie eingezahlt haben – ein absolutes Verlustgeschäft.
Daher gilt:
Die Kündigung ist der teuerste Weg, seine lästige Lebensversicherung loszuwerden. Für sie sollten Sie sich nur dann entscheiden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt!
Auszahlung durch Verkauf
Neben der Kündigung können Sie Ihre Lebensversicherung auch an spezialisierte Ankäufer verkaufen. Sie übernehmen den Vertrag und lassen ihn weiterlaufen – insbesondere zahlt der Käufer auch die Beiträge weiter ein.
Sie erhalten als Gegenleistung einen Kaufpreis, der im Schnitt zwischen fünf und zehn Prozent über dem vom Versicherer berechneten Rückkaufswert liegt.
Auszahlung durch Widerruf – Ihr „Joker“
Zahlreiche Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Sie resultieren aus einem Urteil des BGH aus 2014 und vielen weiteren Urteilen in den Folgejahren. Hier haben der EuGH und das oberste deutsche Gericht entschieden, dass eine Klausel im VVG, durch die das Widerrufsrecht von Versicherten auch bei unwirksamer Widerrufsbelehrung nach einem Jahr erlischt, unwirksam – nicht mit dem Europarecht vereinbar – ist.
Die Folge: Ein lebenslanges Widerrufsrecht für Verträge aus den genannten Jahren, bei denen die Widerrufsbelehrung rechtliche Fehler enthält!
Bei einem wirksamen Widerruf muss der Versicherer alle eingezahlten Beiträge wieder auszahlen. Dieser Betrag muss außerdem verzinst werden, wobei die Versicherungsgesellschaft hier die Rendite ansetzen muss, die sie selbst mit dem Geld der Versicherten erwirtschaftet hat. Außerdem dürfen weniger Gebühren in Abzug gebracht werden, insbesondere keine Abschluss- und Stornokosten.
Mit helpcheck und unseren Kooperationsanwälten haben Sie starke Partner an Ihrer Seite. Wir prüfen, wie viel sich bei einem Widerruf rausholen ließe, und gehen im Zweifel gegen den Versicherer vor. Ein Honorar fällt nur an, wenn der Widerruf erfolgreich ist und Sie tatsächlich einen Mehrwert erhalten!
Die anhaltende Niedrigzinspolitik der EZB hat aber auch hier Folgen für Versicherte. Die laufenden Überschüsse sind in den letzten Jahren immer weiter gesunken. Auch der Schlussüberschuss, der schnell 20 Prozent der gesamten Rendite ausmachen kann, wurde bei vielen Versicherern reduziert. Dabei sollten Sie beachten, dass diese Verschlechterungen noch zu den ohnehin niedrigen Renditemöglichkeiten hinzukommen.
Andersherum gilt aber genauso: Kündigen oder widerrufen Sie keinen Altvertrag, der gute Konditionen bietet. Lassen Sie Ihren Mehrwert daher in jedem Fall zunächst berechnen und treffen Sie auf dieser Grundlage eine Entscheidung.
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