Lebensversicherung kündigen: Maximaler Ertrag

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer mehr Menschen kündigen ihre Lebensversicherung oder stellen den Vertrag beitragsfrei. Auslöser sind die schlechten Konditionen und zusätzlich die fehlende Flexibilität, besonders im Vergleich zu den Alternativen
  • Die Kündigung ist wegen der Abschluss- und oft Stornokosten sowie der niedrigen Rendite oft ein Verlustgeschäft. Denn hier wird nur der Rückkaufswert gezahlt, der besonders in den ersten Jahren unter der Summe der eingezahlten Prämien liegt
  • Bei Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 kann der lukrative Widerruf noch heute möglich sein, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Kunden, die sich gegen die Kündigung und für den Widerruf entscheiden, erhalten bis zu 150 Prozent ihrer Beiträge zurück. Im Vergleich zur Kündigung sind das schnell mehrere tausend oder zehntausend Euro

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Häufige Gründe für die Kündigung einer Lebensversicherung

Aktuell kündigt rund jeder vierte Kunde seine laufende Lebensversicherung. Jede dritte Police wird beitragsfrei gestellt, also nicht mehr aktiv bespart – hier vermehrt sich das Vertragsvermögen nur noch durch Überschüsse und Zinsen. Erfahrungsgemäß ist es bereits seit mehreren Jahrzehnten so, dass nur etwa die Hälfte aller Lebensversicherungen wie vertraglich vereinbart ablaufen. Die anderen 50 Prozent der Policen werden entweder beitragsfrei gestellt, gekündigt oder widerrufen. 

Doch warum ist das so? Statistiken zeigen immer wieder, dass es vor allem folgende Gründe für eine frühzeitige Kündigung der Lebensversicherung gibt: 

  1. Hohe Beiträge: Die laufenden Prämien teilen sich bei kapitalbildenden Lebensversicherungen in einen Kosten- und einen Sparanteil auf. Einen Teil der Beiträge kassiert der Versicherer also ein, bevor er überhaupt investiert werden kann. Nur der verbleibende Anteil der Prämien wird dann in – meist unrentable – Anlageformen investiert. In den ersten Jahren beträgt die Kostenquote durch die Abschlussgebühren schnell 30 Prozent und mehr. Vielen Kunden sind diese Kosten und damit auch die Versicherungsbeiträge insgesamt zu hoch. 
  2. Schlechte Renditechancen: Die Europäische Zentralbank (EZB) gibt mit dem Leitzins die Berechnungsgrundlage für Versicherungsgesellschaften vor. Liegt der Leitzins wie aktuell (2022) bei 0,25 Prozent, kann der Versicherer bei der kapitalbildenden Police keinen höheren Garantiezins mehr anbieten. Im Jahr 2000 lag der Garantiezins noch bei vier Prozent – davon lässt sich heute nur noch träumen. Die Rendite der meisten Kapitallebensversicherungen reicht heute nicht einmal mehr zur Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten aus. 
  3. Fehlende Flexibilität: Die meisten Kunden, die mittlerweile von hohen Kosten und schlechten Zinsaussichten betroffen sind, würden ihr Geld lieber anders anlegen – etwa am Kapitalmarkt. Klassische Kapitallebensversicherungen bieten diese Möglichkeiten aber nicht, sodass als Ausweg nur noch die Kündigung oder eine Freistellung von der Beitragszahlung bleibt. 

Neben den objektiven Kündigungsgründen spielt ein persönlicher Aspekt ebenfalls eine Rolle: Geldnot. Denn in Lebensversicherungen sammeln sich mit der Zeit größere Summen an, die etwa zur Tilgung von Schulden benötigt werden.

Aber Achtung: Kündigen Sie keinen gut verzinsten Altvertrag nur aus Geldnot. Hier gibt es bessere Alternativen, etwa das Policendarlehen. Möchten Sie den Vertrag definitiv auflösen, können Sie ihn widerrufen – die Kündigung ist aber immer der letzte Ausweg! 

Generell raten wir Ihnen heute vom Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit garantierter Verzinsung ab. Die Policen lohnen sich nicht mehr und bieten ein äußerst schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Sie gehören zu den teuersten Anlageprodukten, bringen aber gleichzeitig mit die schlechteste Rendite

Tipp: Lebensversicherung noch heute bei helpcheck prüfen lassen & Auszahlungsbetrag bei Kündigung und Widerruf ermitteln!

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Wer sollte eine Lebensversicherung kündigen? 

Generell sollten Sie Ihre Lebensversicherung nur kündigen, wenn die möglichen Alternativen nicht infrage kommen bzw. zu einem höheren Verlust führen. Bei helpcheck prüfen wir Ihre Police auf diese Optionen: 

So ist sichergestellt, dass Sie nicht mehr Verlust in Kauf nehmen müssen, als unbedingt notwendig. 

Was gibt es bei der Kündigung grundsätzlich zu beachten?

Welche Formalitäten es bei der Kündigung zu beachten gibt und wie sich die Auszahlungssumme berechnet, erfahren Sie im weiteren Verlauf des Beitrags. Wichtig ist – und hier sollten Sie vorsichtig sein – dass Sie Ihren Vertrag nicht unüberlegt auflösen

Entscheiden Sie sich bei kurzfristiger Geldnot lieber zunächst für ein Policendarlehen, bei dem Sie Ihre Lebensversicherung beleihen, und lassen Sie dann den Vertrag prüfen. Lohnt sich ein Widerruf oder der Verkauf, zahlen Sie das Policendarlehen zunächst zurück und holen sich dann Ihr Geld von der Versicherungsgesellschaft. 

2Lebensversicherung kündigen – diese Punkte müssen Sie beachten!

Die Kündigung einer Lebensversicherung ist mit einem Schreiben an den Versicherer erledigt. Abgesehen von Form und Frist müssen Sie dabei keine besonderen Punkte oder Vorgaben beachten. Ein kurzer Überblick.

Die Form der Kündigung

Bei der Form des Kündigungsschreibens wird zwischen Schrift- und Textform unterschieden. Welche der beiden zulässig ist, schreibt der Versicherer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vor. Maßgeblich ist immer die Vorgabe, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt. Die Unterschiede: 

  • Schriftform: Der Versicherer muss ein „echtes Schreiben“ erhalten, das Sie entweder per Fax oder auf dem Postweg absenden
  • Textform: Neben Brief und Fax sind hier auch Kündigungen in elektronischer Form, also per Mail oder über das Online-Portal der Versicherungsgesellschaft, zulässig 

Wichtig:

Halten Sie die entsprechende Form unbedingt ein. Der Versicherer muss eine fehlerhafte Kündigung nicht akzeptieren, selbst wenn sie fristgerecht eingeht.

Auch wenn es für den Inhalt des Schreibens keine rechtlichen Vorgaben gibt, empfehlen wir Ihnen, mindestens auf folgende Punkte einzugehen: 

  1. Nennen Sie Ihre Vertragsdaten – Versicherungs- und Kundennummer – für eine schnellere Bearbeitung Ihres Anliegens.
  2. Entscheiden Sie sich für einen Kündigungstermin oder kündigen Sie zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“, dem Ende der Versicherungsperiode.
  3. Machen Sie Ihren Wunsch klar, indem Sie den Begriff „Kündigung“ verwenden – das verhindert eine falsche Auslegung. 
  4. Bitten Sie um Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts. Sofern Sie nicht direkt kündigen, können Sie zunächst auch nur um die Berechnung des Auszahlungsbetrags bitten.
  5. Bitten Sie außerdem um eine zeitnahe Kündigungsbestätigung, auf der der Versicherer auch den Ablaufzeitpunkt der Lebensversicherung nennt.
  6. Unterschreiben Sie Kündigungen in Schriftform persönlich.

Nur bei E-Mails und Kündigungen über die Webseite des Versicherers gehen die Gerichte zu Ihren Gunsten davon aus, dass Ihr Vertragspartner die Kündigung erhalten hat. Kündigen Sie hingegen per Fax oder auf dem Postweg, sollten Sie selbst für einen Zugangsnachweis sorgen, da Sie hier in der Beweispflicht sind. Wir empfehlen, den Faxbericht aufzubewahren oder per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen; so sind Sie auf der sicheren Seite.

Die Frist bei der Kündigung 

Ihre Lebensversicherung können Sie ordentlich und außerordentlich kündigen. In beiden Fällen sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Bestimmungen in den AVB des Versicherers maßgeblich. 

Die außerordentliche Kündigung 

Eine außerordentliche (= fristlose) Kündigung der Lebensversicherung ist möglich, wenn der Versicherer ohne Leistungsanpassung die Beiträge erhöht (§ 40 Abs.1 VVG). Sie müssen für Ihre Versicherung also mehr bezahlen, erhalten im Gegenzug aber nicht mehr Leistungen. 

Der Versicherer muss Sie einen Monat vorher auf die geplante Beitragsanpassung und das mit ihr verbundene Recht zur Sonderkündigung nach § 40 Abs.2 VVG hinweisen. 

Bei der außerordentlichen Kündigung gelten abgesehen von der Frist dieselben Vorgaben wie für eine reguläre Kündigung. Insbesondere erhalten Sie auch hier den aktuellen Rückkaufswert der Lebensversicherung ausgezahlt und müssen die entsprechende Form einhalten. 

Die ordentliche Kündigung 

Die ordentliche Kündigung ist in allen Fällen, in denen keine außerordentliche Kündigung infrage kommt, möglich. Der Versicherer legt für die ordentliche Kündigung eine Frist zwischen einem und drei Monaten fest (§ 11 Abs.3 VVG), wobei die Kündigungsfrist bei nahezu allen Lebensversicherungen drei Monate beträgt. Dieser Zeitraum bezieht sich immer auf das Ende der Versicherungsperiode

Ihre Kündigung muss also spätestens drei Monate vor dem Ende der individuellen Versicherungsperiode beim Versicherer eingegangen sein.  

Diese Periode beginnt mit dem Abschluss der Lebensversicherung (§ 12 VVG). Sie dauert exakt ein Jahr und entspricht daher nur selten dem Kalenderjahr. Dazu einige Beispiele: 

  • Sie haben Ihre Lebensversicherung am 01.08. abgeschlossen. Die Versicherungsperiode endet am 31.07. des Folgejahres
  • Sie haben Ihre Lebensversicherung am 10.02. abgeschlossen. Die Versicherungsperiode endet am 09.02. des Folgejahres
  • Sie schließen Ihre Police im Dezember ab, der Versicherungsschutz besteht ab dem 01.01. Die Versicherungsperiode endet dann am 31.12.

Da Lebensversicherungen immer nur zum Ende der Versicherungsperiode kündbar sind (§ 168 Abs.1 VVG), sollten Sie die Kündigungsfrist unbedingt einhalten. Im Versicherungsschein steht, wann Ihre Versicherungsperiode beginnt und wann sie endet. Vom Ende der Versicherungsperiode rechnen Sie drei Monate zurück und erhalten den Zeitpunkt, zu dem Ihre Kündigung spätestens beim Versicherer eingehen muss. 

Tipp:

Sind Sie sich nicht sicher, wann Ihre Kündigung spätestens ankommen muss, fragen Sie einfach beim Versicherer nach.

Für die Einhaltung der Kündigungsfrist kommt es nicht auf die tatsächliche Bearbeitung Ihrer Kündigung an, sondern nur auf den Eingang bei der Versicherungsgesellschaft. Maßgeblich ist also das Datum Ihrer E-Mail, auf dem Rückschein des Einschreibens oder auf dem Faxbericht. Daher sind diese Nachweise besonders bei einer „knappen“ Kündigung unverzichtbar, da bereits eine Verzögerung von wenigen Minuten ausreicht, um die Frist zu versäumen. 

3Was bekomme ich bei Kündigung meiner Lebensversicherung ausgezahlt?

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, zahlt der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert der Police (§ 169 Abs.1 VVG). Der Rückkaufswert ist eine nach komplexen versicherungsmathematischen Methoden ermittelte Summe, die den Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft wiedergibt. In ihn preist der Versicherer neben Beiträgen und Zinsen auch alle Überschüsse sowie die Abschluss- und Verwaltungskosten ein.

Eine vereinfachte Darstellung der Berechnungsgrundsätze nach § 169 Abs.3 VVG sieht in etwa so aus: 

Rückkaufswert (= Auszahlungsbetrag) = Summe der Beiträge + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten

Vom Rückkaufswert zieht der Versicherer – sofern im Vertrag enthalten – Risikoanteile ab. Das sind die Teile der Prämien, die auf eine ergänzende Absicherung wie einen BU- oder Todesfallschutz entfallen. 

Außerdem darf die Versicherungsgesellschaft eine Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) in Abzug bringen, wenn dieser Abzug angemessen, beziffert und vereinbart worden ist (§ 169 Abs.5 VVG). Besonders der Punkt „Angemessenheit“ führt immer wieder zu Streitigkeiten, da dem Versicherer nachweisbare Mehraufwendungen durch die Kündigung entstehen müssen und ggf. auch das Versichertenkollektiv von diesen Aufwendungen betroffen sein muss. 

Unser Tipp:

Zieht auch Ihr Versicherer eine Stornopauschale ab, prüfen Sie die vertragliche Vereinbarung und die Angemessenheit des Abzugs genau nach. Hier lohnt es sich, den Vertrag und die genaue Berechnung anwaltlich prüfen zu lassen!

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4Wann wird der Rückkaufswert ausgezahlt, wenn ich meine Lebensversicherung kündige?

Wie der Rückkaufswert berechnet wird, haben wir im vorherigen Absatz bereits gezeigt. Allerdings gibt es neben dem „Wie“ der Berechnung auch noch ein „Wann“. Hier sehen die gesetzlichen Vorschriften das sogenannte Stichtagsprinzip vor. Für die Auszahlung und ihre Höhe sind also die Wertverhältnisse am letzten Tag der Versicherungsperiode maßgeblich. Der Versicherer muss alle Überschüsse, Zinsen und Kosten bis zu diesem Stichtag in die Ermittlung einbeziehen.

Daher kann der Rückkaufswert erst am Ende der Versicherungsperiode berechnet werden, selbst wenn Sie Ihre Lebensversicherung bereits Monate vorher kündigen. Daraus resultiert eine Auszahlung erst nach dem Ende der Versicherungsperiode, wobei Sie hier rund eine Woche auf Ihr Geld warten.

Tipp: Die Angabe „eine Woche“ ist nicht verbindlich. Möchten Sie einen konkreten Zeitpunkt erfahren, rufen Sie beim Versicherer an und lassen Sie ihn sich bestätigen. 

5Widerruf vs. Kündigung der Lebensversicherung: Ihre Optionen im Überblick

Die eigene Lebensversicherung zu kündigen ist in den wenigsten Fällen eine rational sinnvolle Entscheidung, da Sie hier mit hohen Verlusten rechnen müssen. helpcheck zeigt anhand zweier ausführlicher Rechenbeispiele, wie sich Kündigung und Widerruf bei einer ansonsten identischen Lebensversicherung auswirken.

In beiden Fällen gehen wir von einer kapitalbildenden Lebensversicherung aus, die nach dem 10. Jahr aufgelöst wird. In den Vertrag wurden 15.000 Euro eingezahlt. Der Versicherer hat 1.000 Euro Zinsen gutgeschrieben (Garantieverzinsung), hat aber tatsächlich 2.800 Euro mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet. Die Abschlusskosten des Vertrags liegen bei 3.000 Euro, die Verwaltungsgebühren bei 400 Euro und der Stornoabzug bei 800 Euro. 

  1. Kündigung: Der Rückkaufswert berechnet sich wie folgt: 15.000 Euro Beiträge + 1.000 Euro Garantiezins – 3.400 Euro Kosten – 800 Euro Stornoabschlag = 11.800 Euro Rückkaufswert und damit Auszahlungsbetrag. 
  2. Widerruf: Der Auszahlungsbetrag berechnet sich wie folgt: 15.000 Euro Beiträge + 2.800 Euro tatsächlicher Zinsen – 400 Euro Verwaltungskosten = 17.400 Euro.

Selbst bei einer vergleichsweise kurzen Laufzeit und einer niedrigen Vertragssumme erhalten Sie im obigen Beispiel durch den Widerruf 5.600 Euro mehr vom Versicherer ausgezahlt! Andersherum bedeutet das, dass Sie mit der Kündigung diese Summe als Verlust verbuchen müssten! 

Wie sich der Auszahlungsbetrag beim Widerruf zusammensetzt und warum nahezu immer ein Gewinn gegenüber der Kündigung erzielt wird, zeigen wir anhand verschiedener Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) im weiteren Verlauf des Artikels. 

6Die Beitragsfreistellung als Alternative zur Kündigung

Viele Kunden sehen die Beitragsfreistellung als Alternative zur Kündigung. Auch hier hat der Versicherer über die AVB aber ein Wörtchen mitzureden, wobei dieser Punkt nur bei Lebensversicherungen mit angeschlossener Risikoabsicherung gilt. Beantragen Sie hier eine Beitragsfreistellung, fällt der Versicherungsschutz in der Regel weg. Rein kapitalbildende Versicherungen ohne Risikoanteile lassen sich dagegen einfacher beitragsfrei stellen.

Bei einer Beitragsfreistellung zahlen Sie keine Prämien mehr in den Vertrag ein. Das vorhandene Vertragsvermögen vermehrt sich durch Überschussbeteiligungen und die laufende Verzinsung. Zu beachten ist aber, dass der Vertrag nicht aufgelöst wird, und daher auch die Kosten weiterlaufen. Besonders in den ersten Jahren ist eine Beitragsfreistellung riskant, da die Abschlusskosten, die von den Beiträgen abgezogen werden, dann unmittelbar das Vertragsvermögen belasten – denn Beiträge zur Verrechnung werden schließlich nicht mehr gezahlt. 

In der Regel ist eine Beitragsfreistellung daher frühestens dann zu empfehlen, wenn die Abschlusskosten bereits vollständig bezahlt wurden. Dann ist sie zwar die bessere Alternative als die Kündigung, kann mit den Gewinnchancen beim Widerruf aber nicht mithalten.

7Lebensversicherung kündigen: Die drei wichtigsten Nachteile

Die Kündigung einer Lebensversicherung ist in mehrerlei Hinsicht für Sie als Kundin oder Kunde mit Nachteilen verbunden. Auf der einen Seite stehen hier de vertraglichen Vereinbarungen mit dem Versicherer, auf der anderen Seite die großen finanziellen Nachteile einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung. 

Verbraucherschützer raten von Kündigung ab – die vertraglichen Hintergründe

Beim Abschluss Ihrer Lebensversicherung haben Sie einen Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft unterschrieben. Möglicherweise haben Sie sich damals aber nicht im Detail mit der Kündigung und ihren Folgen beschäftigt, da Sie davon ausgegangen sind, dass Sie den Vertrag ohnehin nicht vorzeitig auflösen. 

Bei der Kündigung wird dann aber deutlich, was vor vielen Jahren oder Jahrzehnten unterschrieben wurde. Denn Sie akzeptieren alle Vorgaben, die der Versicherer in den AVB und im Versicherungsschein macht, ohne dass Ihnen hier ein Mitspracherecht zusteht. Zwar würden wir hier nicht von „Willkür“ sprechen, aber durchaus von für Kunden sehr nachteilige Vereinbarungen, verpackt in typisches „Versicherungsdeutsch“. 

Die Verluste bei einer Kündigung 

Generell sind es drei Faktoren, die bei einer Kündigung der Lebensversicherung dazu führen, dass sie selbst bei positiver Rendite zum Verlustgeschäft wird:

  1. Abschlusskosten: Je früher Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, desto mehr fallen die hohen Abschlusskosten ins Gewicht, da sie über die ersten Jahre verteilt werden. Unser obiges Praxisbeispiel zeigt, wie deutlich sich diese Abzüge auswirken. 
  2. Schlussüberschuss: Der Schlussüberschuss, der bis zu 20 Prozent der Gesamtrendite der Police ausmacht, fällt weg, wenn der Vertrag nicht bis zum Ende läuft.
  3. Stornopauschale: Je nach Vereinbarung ist der Versicherer befugt, vom ohnehin niedrigen Rückkaufswert eine Kündigungsgebühr im zweistelligen Prozentbereich abzuziehen. 

Einzige „Untergrenze“ beim Rückkaufswert sind 50 Prozent der eingezahlten Beiträge. Haben Sie also 15.000 Euro eingezahlt, müssen Sie als Rückkaufswert mindestens 7.500 wieder herausbekommen. Selbst dadurch kann aber ein Verlust von bis zu 50 Prozent entstehen! 

8Muster: So kündigen Sie Ihre Proxalto Lebensversicherung

Um Ihre Proxalto Lebensversicherung rechtssicher zu kündigen, nutzen Sie am besten das folgende Musterformular und ergänzen Sie Ihre persönlichen sowie die Vertragsdaten. Wichtig ist, dass in der Kündigung folgende Punkte enthalten sind:

  • Kunden- und Versicherungsnummer
  • Der Begriff „Kündigung“ 
  • Kündigungszeitpunkt 
  • Bitte um Kündigungsbestätigung 
  • Bitte um Zahlung des Rückkaufswerts 
  • Händische Unterschrift (nicht bei Mails)

9Wann ist ein Widerruf der Lebensversicherung möglich?

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer schließen Sie mit dem Versicherungsunternehmen einen Vertrag, der gegenseitige Rechte und Pflichten beinhaltet. Wie bei anderen Verträgen auch, steht Ihnen hier ein Widerrufsrecht zu. Üben Sie dieses aus, wird der Vertrag vollständig rückabgewickelt und Sie erhalten die zu viel gezahlten Versicherungsprämien wieder ausgezahlt. Abziehen darf der Versicherer nur einen Teil, wenn bereits Versicherungsschutz bestand. 

Das Widerrufsrecht besteht für 30 Tage und beginnt mit Abschluss der Police (§§ 8 Abs.1, 152 Abs.1 VVG). Innerhalb dieser Frist können Sie Ihre Vertragserklärung ohne Begründung zurücknehmen. 

Voraussetzung für einen wirksamen Beginn der Widerrufsfrist ist, dass Sie über das Widerrufsrecht belehrt wurden (§ 8 Abs.2 Nr.2 VVG). Die Belehrung muss unter anderem fettgedruckt und deutlich erkennbar sein. Außerdem muss sie alle Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts sowie den Beginn und das Ende der entsprechenden Frist enthalten (= Deutlichkeitsgebot). 

Ist die Widerrufsbelehrung unwirksam, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Dadurch endet sie auch nicht und Sie als Kundin oder Kunde haben ein „ewiges Widerrufsrecht“. Mit § 5a Abs.3 (alte Fassung) VVG wollte der Gesetzgeber diese Möglichkeit auf ein Jahr beschränken, die Vorschrift wurde aber vom BGH gekippt (Urteil vom 07.05.2014; Az. IV ZR 76/11). Das oberste deutsche Gericht und der EuGH haben damit den „ewigen Widerruf“ bestätigt.

Betroffen sind Schätzungen zufolge über 100 Millionen Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Lassen Sie Ihre Lebensversicherung daher noch heute auf die Widerrufsmöglichkeit prüfen!

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10Die Vorteile des Widerrufs gegenüber der Kündigung

Indem Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen und den Vertrag nicht kündigen, kommen Sie in den Genuss gleich mehrerer Vorteile. Besonders relevant sind diese drei Pluspunkte

  1. Während die Kündigung der Lebensversicherung erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam wird, gibt es eine entsprechende Vorgabe beim Widerruf nicht. Dieser entfaltet sofort mit Eingang beim Versicherer Wirksamkeit.
  2. Der Versicherer darf beim Widerruf keine Abschluss- und Stornokosten abziehen. Die entsprechenden Gebühren werden aus dem Vertragsvermögen herausgerechnet und die Verzinsung richtet sich nach dem entsprechend höheren Betrag. 
  3. Sie haben Anspruch auf die Zinsen, die der Versicherer mit Ihrem Geld tatsächlich verdient hat. Der Garantiezins spielt beim Widerruf keine Rolle. 

In Zahlen:

Beim Widerruf erhalten Sie bis zu 150 Prozent Ihrer Beiträge ausgezahlt. Im vergleich zur Kündigung sind es mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro, um die die Auszahlungssumme höher als der Rückkaufswert ist!

11Online-Rechner: Mehr als den Rückkaufswert durch Widerruf erhalten!

Auch wenn ein „echter“ Online-Rechner für die Lebensversicherung wegen der Komplexität der Berechnung nicht einheitlich für alle Policen entwickelt werden kann, profitieren Sie bei helpcheck vom ganzheitlichen Allround-Service für den Widerruf Ihrer Lebensversicherung.

Online beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Police, unter anderem, wann Sie den Vertrag abgeschlossen haben und bei welchem Versicherer. Anschließend stellen Sie uns Ihre Vertragsunterlagen zur Verfügung. Unsere Anwälte berechnen die voraussichtliche Auszahlungssumme nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und stellen sie dem Rückkaufswert gegenüber. So sehen Sie auf einen Blick, ob sich der Widerruf lohnt.

Ihr Vorteil: Berechnung & Prüfung der Lebensversicherung sind für Sie zu 100 Prozent kostenfrei!

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12Niedrige Rendite in der Lebensversicherung: Woran liegt das?

Die Rendite einer kapitalbildenden Lebensversicherung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die wichtigsten sind Überschüsse und Zinsen, die unmittelbar dem Vertragsvermögen gutgeschrieben werden oder Ihre laufenden Beiträge senken. 

Die Niedrigzinspolitik der EZB wirkt sich hier aber gleich doppelt aus: 

  • Auf der einen Seite erwirtschaften die Versicherungsgesellschaften immer weniger Gewinn. Entsprechend weniger bleibt für Überschussbeteiligungen. Hinzu kommt, dass ein größerer Teil der Jahresüberschüsse in Rücklagen eingestellt wird, um die höher verzinsten Altverträge überhaupt noch bedienen zu können
  • Auf der anderen Seite ist der Garantiezins der Policen selbst niedrig und liegt Anfang 2022 bei maximal 0,25 Prozent. Wegen der schlechten Aussichten haben einzelne Versicherer bereits damit begonnen, Neuverträge nur noch ohne garantierte Verzinsung zu verkaufen

Folglich:

Auslöser der sinkenden Renditen ist also vor allem die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Verstärkt wird die Entwicklung durch die hohen Vertragsgebühren, da es schlicht nicht mehr realistisch ist, die Kosten über die Rendite wieder hereinzuholen.

13Lebensversicherung mit helpcheck kündigen oder widerrufen: So geht’s!

helpcheck bietet Ihnen das Rundum-Sorglos-Paket für Prüfung und Auflösung Ihrer Lebensversicherung. Den Aufwand, der dabei entsteht, nehmen wir Ihnen zu 100 Prozent ab. Praktisch läuft das Verfahren in diesen Schritten ab: 

  1. Sie übermitteln uns die wichtigsten Vertragsdaten. Anschließend reichen Sie uns die Versicherungsdokumente online oder auf dem Postweg ein.
  2. Unsere Partneranwälte prüfen die Unterlagen. Wir schauen, ob eine Widerrufsmöglichkeit besteht. Gleichzeitig berechnen wir die möglichen Auszahlungen bei Kündigung, Verkauf und Widerruf.
  3. Im Anschluss vereinbaren unsere Kooperationsanwälte ein Beratungsgespräch mit Ihnen. Auf Basis der ermittelten Werte entscheiden Sie sich für die Möglichkeit, bei der Sie die höchste Auszahlung erhalten – in der Regel ist das der Widerruf. 
  4. Nun machen wir den Widerruf für Sie geltend. Sollte der Versicherer unsere Forderung nicht akzeptieren, ziehen wir dabei auch vor Gericht. 
  5. Erhalten Sie am Ende eine Auszahlung, die höher als der Rückkaufswert ist, erzielen Sie einen Mehrwert. Nur von diesem Mehrwert behalten wir unser Honorar von 29,75 oder 39,75 Prozent ein.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Kein Erfolg, kein Honorar! Sie tragen bei helpcheck keinerlei Kostenrisiko und geben dieses vollständig an uns ab. Nur wenn wir tatsächlich einen Mehrwert für Sie erzielen, fällt ein Honorar an. 

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Häufige Fragen zu Lebensversicherung kündigen

Wie kündige ich meine Generali Lebensversicherung?

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Wie kündige ich eine fondsgebundene Lebensversicherung?

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Kann man auch bereits gekündigte Verträge widerrufen?

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Welche Lebensversicherungen können nicht gekündigt werden?

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Wie muss die Auszahlung bei einer Kündigung der Lebensversicherung verteuert werden?

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Aktuelle Urteile

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September 2022

Landgericht Zwickau

  • 1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
  • Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
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August 2023
"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
Darius T.
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Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

  • 3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
  • Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
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August 2023
"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
Alexandra M.
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Mai 2023

Landgericht Stuttgart

  • 500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
  • Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt

Aktuelle Urteile & Bewertungen

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November 2021

Landgericht Traunstein

  • Klage auf Rückabwicklung einer Debeka Lebensversicherung
  • Erhalt von 35% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
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November 2021
“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P.
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October 2021

Landgericht Traunstein

  • Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchener Lebensversicherung
  • Erhalt von 27% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
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März 2023
“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
Tobias E.
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September 2022

Amtsgericht Aachen

  • Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
  • Erhalt von 2.700 € Nutzungsentschädigung und Rückerstattung

Aktuelle Urteile & Bewertungen

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April 2022

Oberlandesgericht Frankfurt

  • Klage gegen Bwin
  • Der Anbieter wurde zur Rückzahlung von Spielverlusten i. H. v. 12.000 € verurteilt
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März 2022
“Ich habe nicht damit gerechnet, dass es wirklich so einfach geht, aber: Vom gesamten Ablauf bis hin zum Ergebnis war ich durchweg positiv überrascht.”
Norbert K.
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Januar 2021

Oberlandesgericht München

  • Klage gegen Mr. Green
  • Spielverluste i. H. v. 11.760 € müssen durch Mr. Green zurückgezahlt werden
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März 2022
“Mit Hilfe von helpcheck konnte ich einen vierstelligen Betrag zurückfordern und das ganz einfach und ohne großen Aufwand. Sehr empfehlenswerter Service!”
David S.
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Juni 2021

Landgericht Coburg

  • Klage gegen BWIN
  • BWIN wurde zur Rückzahlung von Verlusten i. H. v. 4.900 € verurteilt

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