Generali Lloyd Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre Generali Lloyd Lebensversicherung kündigen. Generell wird die Kündigung zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirksam
Durch die Kündigung muss der Versicherer nur den vertraglichen Rückkaufswert auszahlen. Dieser liegt in vielen Fällen sogar unter den eingezahlten Beiträgen – so entsteht ein spürbarer Verlust
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1Gründe für die Kündigung der eigenen Lebensversicherung
Für die Kündigungder Lebensversicherung gibt es so viele Gründe, wie es auch für den Abschluss der Police gibt. Einige Anlässe fallen aber besonders auf, da immer mehr Kundinnen und Kunden sich aus ihnen für die Kündigung entscheiden:
Sinkende Überschüsse und Zinsen: Die Niedrigzinspolitik der EZB wirkt sich auf die Versicherungsunternehmen und in der Folge auch auf die Versicherungskunden aus. Auf der einen Seite sinkt die Garantieverzinsung, die bei vielen Verträgen bereits unter einem Prozent liegt, auf der anderen Seite fallen Überschüsse geringer aus oder gänzlich weg. Erschwerend hinzu kommt, dass die Versicherer Rücklagen für hoch verzinste Altverträge aufbauen müssen.
Steigende Gebühren: Um die Ertragsausfälle durch niedrige Zinsen zu kompensieren, erhöhen diverse Versicherer die laufenden Abschluss- und Verwaltungskosten oder führen neue Gebühren ein. Dieser Faktor schmälert die Rendite weiter.
Fehlende Flexibilität: Lebensversicherungen lassen sich eingeschränkt bis gar nicht an eine geänderte Lebenssituation anpassen. Im Laufe der Zeit passt die Police daher nicht mehr zu den Vorstellungen und Wünschen der Kunden – die Folge ist die Kündigung des Vertrags.
Geldnot: Auch Geldnot ist ein Kündigungsgrund. Hier sollten Sie aber vorsichtig sein – setzen Sie keinen gut verzinsten Altvertrag und im Zweifel Ihre Altersvorsorge aufs Spiel!
Unser Tipp:
Bei Geldnot lieber Police verkaufen oder ein Policendarlehen annehmen. Nutzen Sie auch den helpcheck Sofort-Ankauf der Lebensversicherung! Wir machen Ihnen innerhalb weniger Tage ein attraktives Angebot für den unkomplizierten Verkauf Ihrer Lebensversicherung.
2Generali Lloyd Lebensversicherung kündigen: So gehen Sie vor
Für die Kündigung Ihrer Lebensversicherung reicht ein einfachesSchreiben an den Versicherer. Es sollte folgende Punkte enthalten:
Ihre Vertragsdaten: Persönliche Informationen, Vertrags- und Kundennummer
Den Begriff „Kündigung“, damit der Versicherer Ihre Kündigung nicht anders auslegen kann
Den Kündigungszeitpunkt, wobei Sie sich hier auf den „nächstmöglichen Termin“ beziehen können
Die Bitte nach Berechnung und Auszahlung des vertraglichenRückkaufswerts sowie nach einer Kündigungsbestätigung
Ihre Unterschrift
Die Generali Lloyd hat für Kündigungen die Schriftform vorgeschrieben – sie ergibt sich aus den entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Dadurch können Sie nur per Brief oder Fax kündigen, eine Kündigung per E-Mail entfaltet keine rechtliche Wirkung. Wäre hingegen die „Textform“ vorgegeben, könnten Sie sich auch für eine Mail entscheiden.
Beachten Sie:
Im Zweifel muss der Absender, also die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer, den Zugang der Kündigung nachweisen. Entscheiden Sie sich daher bestenfalls für den Versand via Einschreiben. Wenn Sie per Fax kündigen, reicht der Faxbericht als Zugangsnachweis bei der Generali Lloyd aus.
3Welche Fristen gilt es bei der Kündigung einzuhalten?
Die Kündigungsfristen, die von anderen Verträgen bekannt sind, gibt es auch bei Versicherungen aller Art. Ihre Kündigung muss also bis zu einem vorgegebenen Stichtag beim Versicherungsunternehmen eingehen, um zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam zu werden. Auch das ergibt sich auf der einen Seite aus den AVB, auf der anderen Seite aus den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes(VVG).
Die Kündigung wird immer zum Ende der Versicherungsperiode, die ein Jahr dauert (§ 12 VVG) wirksam, wenn sie rechtzeitig eingeht. Als Kündigungsfrist kann der Versicherer ein bis drei Monate bestimmen (§ 11 Abs.3 VVG), wobei die Generali sich für eine dreimonatige Frist entschieden hat. Haben Sie Ihre Lebensversicherung etwa am 01.08. abgeschlossen, dauert die Versicherungsperiode bis zum 31.07. des Folgejahres. Ihre Kündigung muss spätestensdreiMonate vor diesem Datum bei der Versicherungsgesellschaft, hier also am 30.04., eingehen.
Kommt Ihr Kündigungsschreiben zu spät beim Versicherer an, wird die Kündigung erst zum Ende der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Dies gilt es zu vermeiden – und ein Zugangsnachweis ist besonders bei knappenKündigungen zu empfehlen.
4Kann ich meine Generali Lloyd Lebensversicherung auch fristlos kündigen?
Wie bei allen Verträgen, können Sie auch Ihre Generali Lloyd Lebensversicherung unter bestimmten Voraussetzungen ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dafür muss der Versicherer auf der einen Seite den Beitrag (die Prämie) erhöhen, ohne die Leistungen auf der anderen Seite entsprechend nach oben anzupassen.
In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht nach § 40 Abs.1 VVG. Die Versicherungsgesellschaft muss Sie spätestens einen Monat vor der geplanten Prämienanpassung auf diese aufmerksam machen (Absatz 2). Außerdem müssen Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Lebensversicherung vor der neuen, höherenPrämienzahlung aufzulösen.
Aber Achtung:
Auch bei der Sonderkündigung erhalten Sie nur den Rückkaufswert ausgezahlt. Unterschiede zur normalen, fristgemäßen Kündigung bestehen insoweit nicht.
5Wann erfolgt die Auszahlung nach der Kündigung?
Wenn Sie Ihre Generali Lloyd Lebensversicherung kündigen, muss der Versicherer nach § 169 Abs.1 VVG den Rückkaufswert auf den letzten Tag der Versicherungsperiode (= Stichtag) berechnen. Dafür wendet er versicherungsmathematischeGrundsätze, vereinfacht dargestellt mit folgender Formel, an:
Der Stornoabzug, auch als Kündigungsgebühr oder -pauschale bezeichnet, ist nur zulässig, wenn er vertraglich vereinbart wurde und der Höhe nach angemessen ist. Wegen zahlloser rechtlicher Auseinandersetzungen verzichten viele Versicherer mittlerweile auf den Abzug einer Stornopauschale, erheben aber dennoch eine Bearbeitungsgebühr. Prüfen Sie die Berechnung des Rückkaufswertsdaher genau nach und gehen Sie im Zweifel dagegen vor!
Durch das Stichtagsprinzip erfolgt die Auszahlung bei Kündigung der Lebensversicherung in der Regel einige Tage nach Wirksamkeit Ihres Kündigungsschreibens.
6Todesfall beim Versicherten: So gehen Sie optimal vor
Stirbt der Versicherungsnehmer, geht die Lebensversicherung auf die Erben über. Sie treten in die „Fußstapfen“ des früheren Versicherungsnehmers und übernehmen alle Rechte und Pflichten, die der Versicherungsvertrag mit sich bringt. Im Grunde können Sie die geerbte Generali Lloyd Lebensversicherung wie Ihre eigene Police behandeln, den Vertrag kündigen, widerrufen oder die Bezugsrechte anpassen.
Wichtig:
Enthält die Versicherung ein unwiderrufliches Bezugsrecht, kann dieses nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten geändert werden. Davon unberührt bleibt aber Ihr Recht, die Versicherung zu kündigen.
Möchten Sie eine geerbte Generali Lloyd Lebensversicherung kündigen, beachten Sie dabei einfach folgende Punkte:
Verfassen Sie ein Schreiben an den Versicherer, in dem alle oben genannten Punkte enthalten sind
Weisen Sie den Versicherer zusätzlich darauf hin, dass Sie neuer Versicherungsnehmer sind, und legen Sie den Erbschein in Kopie bei
Nennen Sie Ihre Bankverbindung, da der Rückkaufswert sonst auf das (nicht mehr existente) Konto des Verstorbenen überwiesen wird
Sorgen Sie außerdem auch hier für einen Zugangsnachweis und lassen Sie sich die Kündigung bestätigen. Fragen Sie im Zweifel bei der Versicherungsgesellschaft nach, ob noch Punkte offen sind oder Rückfragen bestehen.
7Generali Lloyd Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?
Allgemein können Sie Ihre Lebensversicherung auf mehrere Arten loswerden. Entweder Sie verkaufen den Vertrag oder Sie kündigen ihn. Besonders mit der Kündigung sind besonders hohe Verluste verbunden, die es zu vermeiden gilt. Lukrativer, aber kaum bekannt ist der Widerrufder Lebensversicherung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die beiden Möglichkeiten und zeigen, wie Sie das Maximum aus Ihrem Vertrag herausholen!
Die Kündigung: Meist mit Verlusten verbunden
Bei einer Kündigung wird der Versicherer verpflichtet, Ihnen den vertraglichen Rückkaufswert, der nach obiger Formel berechnet wird, auszuzahlen. Niedrige Zinsen und gleichzeitig hohe Gebühren sorgen dafür, dass hier besonders in den ersten Jahren und Jahrzehnten schnell ein spürbarer Verlust entsteht. Dazu ein Beispiel mit folgenden Vertragsmerkmalen:
Laufzeit bis zur Kündigung: 10 Jahre
Eingezahlte Beiträge: 20.000 Euro
Erhaltene Überschüsse und Zinsen: 4.000 Euro
Abschluss- und Verwaltungskosten: 5.000 Euro
Kündigungsgebühr: 500 Euro
Die Abschlusskosten werden auf die ersten fünf Jahre verteilt, die Verwaltungskosten fallen laufend an. Die Stornopauschale wird aufgrund Ihrer Kündigung zusätzlich abgezogen. So ergibt sich ein Rückkaufswert von 18.500 Euro – und damit ein Verlust in vierstelliger Höhe. Hinzu kommt die Inflation, die wir im Rechenbeispiel aus Vereinfachungsgründen ausgelassen haben.
Das Beispiel zeigt anschaulich, wie die hohen Vertragskosten die Rendite innerhalb kürzester Zeit wieder zunichte machen.
Unser Tipp: Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung niemals kurzfristig! Prüfen Sie in jedem Fall die möglichen Alternativen, etwa eine Beitragsfreistellung und den Verkauf der Versicherung. Auch die Möglichkeiten des Widerrufs sollten Sie von einem erfahrenen Anwalt unter die Lupe nehmen lassen. Die Kündigung der Police ist immer der letzteAusweg!
Der Widerruf: Ihr sprichwörtliches Ass im Ärmel!
Nachdem Sie Ihre Lebensversicherung abgeschlossen haben, können Sie diese innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 8 Abs.1 VVG). Der Widerruf hat zur Folge, dass Sie so gestellt werden, als hätten Sie den Vertrag nie unterschrieben. Alle Beiträge und Kosten muss der Versicherer wieder erstatten. Die Widerrufsfristbeginnt nach § 8 Abs.2 VVG, wenn Sie alle Versicherungsdokumente (Schein, AVB und Pflichtinformationen nach der VVG-InfoV) erhalten haben. Außerdem müssen Sie auf das Widerrufsrecht hingewiesen worden sein (Widerrufsbelehrung).
Hier gilt:
Ist die Widerrufsbelehrung unvollständig, fehlerhaft oder nicht deutlich genug, beginnt die Widerrufsfrist nie zu laufen. Sie haben dann ein „ewiges Widerrufsrecht“, da Fristen, die nie beginnen, auch niemals enden können.
Beim Widerruf darf der Versicherer nur die laufenden Verwaltungskosten und einen prozentualen Anteil für die enthaltenen Risikoabsicherungen (etwa BU- und Todesfall-Schutz) vom Vertragsvermögen abziehen. Ein Stornoabschlag ist unzulässig. Außerdem haben Sie Anspruch auf die vollen Renditen, die das Versicherungsunternehmen mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat.
Im Ergebnis erhalten Sie durch den Widerruf bis zu 150 Prozent der eingezahlten Prämien wieder ausgezahlt. Damit ist er die deutlich bessere Alternative zur Kündigung und sollte in jedem Fall geprüft werden!
Verzichten Sie nicht auf Ihr Geld und lassen Sie Ihre bestehende Lebensversicherung auf die Möglichkeit des Widerrufs prüfen! Unsere Partnerkanzleien übernehmen nicht nur die notwendigePrüfung, sondern erstellen auch die versicherungsmathematischeBerechnung der Auszahlungssumme und machen die Forderung beim Versicherungsunternehmen geltend. Dabei tragen Sie keinerlei Kostenrisiko!
Denn: Ein Honorar wird nur fällig und direkt von der Auszahlungssumme einbehalten, wenn wir den Widerruf erfolgreich durchsetzen können. Es beträgt zwischen 29,75 und 39,75 Prozent des im Vergleich zur Kündigung erzielten Mehrwerts (Auszahlungssumme – Rückkaufswert bei Kündigung = Mehrwert).
Von einem Widerruf „auf eigene Faust“ ist dagegen abzuraten. Die Erfahrung zeigt leider, dass Privatkunden kaum Chancen gegen die Versicherungsunternehmen haben. Eine weitere Hürde ist die versicherungsmathematische Kalkulation, die ein erfahrener Anwalt am besten durchführen kann.
Prüfen Sie Ihren Anspruch bei Verträgen von 1994 bis 2007
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