Lebensversicherung verkaufen: Das gilt es zu beachten

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Verkauf einer Lebensversicherung werden alle Ansprüche aus dem Vertrag – der sogenannten Police – an den Käufer übertragen. Dafür erhält der Verkäufer, also der Vertragspartner der Lebensversicherung, eine Summe ausgezahlt, die sich am aktuellen Rückkaufswert orientiert.
  • Der Verkauf von Lebensversicherung ist eine echte Alternative zu deren Kündigung und führt immer zu einem höheren Ertrag. Denn der Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaft richtet sich nach dem aktuellen Wert abzüglich diverser Kosten und Gebühren. Beim Verkauf der Police steht der spätere Auszahlungsbetrag, den also auch Sie als Versicherungsnehmer erhalten würden, im Fokus der Berechnung.
  • Neben dem Verkauf oder im Zuge dessen macht es Sinn, den Widerruf der Lebensversicherung zu prüfen. Das ist bei Verträgen mit Abschluss zwischen 1994 und 2007 meist allein aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung möglich. Das Ertragspotenzial ist hier nochmal höher als bei einem Verkauf.

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1Gründe für einen Kündigungswunsch: Viele Kunden sind mit ihrer Police unzufrieden!

Der Wunsch nach Kündigung der eigenen Lebensversicherung – wohlgemerkt einer als langfristig geplanten Geldanlage und Vorsorge – kommt bei vielen Kunden erst im Laufe der Jahre auf. Der Ablauf ist hier immer derselbe:

  1. Sie erhalten die Empfehlung zur Versicherung in jungen Jahren, etwa bei Beginn der Ausbildung oder bei Gründung einer Familie. Sie schließen den Vertrag ab, ohne sich wirklich intensiv mit ihm auseinanderzusetzen oder Vergleiche anzustellen. 
  2. Erst später, wenn Sie sich tiefer mit dem Thema Finanzen beschäftigen oder aus dem Bekanntenkreis etwas erfahren, stellen Sie fest, dass die Versicherung Ihren Bedarf nicht deckt, anderweitig ungeeignet oder aufgrund der Konditionen unattraktiv ist. Auch Vertragsänderungen durch die Versicherungsgesellschaft sind nicht selten ein Auslöser für solche Gedanken.
  3. Nun möchten Sie Ihre Police kündigen, werden aber durch den niedrigen Rückkaufswert abgeschreckt. Es ist nur sinnvoll, sich jetzt auf die Suche nach passenden Alternativen zu machen! 

Das Team von helpcheck rät daher: Beschäftigen Sie sich grundsätzlich und frühzeitig mit dem Thema Finanzen. Stellen Sie beim Abschluss bestimmter Versicherungen, insbesondere solchen zur langfristigen Vermögensvorsorge, unbedingt Vergleiche an. So können Sie verhindern, überhaupt erst eine für Sie ungeeignete Police abzuschließen! 

Die häufigsten Gründe für einen Kündigungswunsch der Lebensversicherung sind aus den genannten und weiteren Aspekten folgende: 

  • Unzufriedenheit: Die Konditionen sind ungünstig, etwa durch horrende Gebühren und schlechte Renditechancen. 
  • Vertrauensschaden: Durch einseitige, für Sie nachteilige, Änderungen hat der Versicherer an Vertrauen verloren. 
  • Geldnot: Sie brauchen schnell Geld und wissen, dass in der Lebensversicherung größere Beträge verfügbar sind. Hier sollten Sie aber dreimal über eine Kündigung nachdenken und Alternativen prüfen!

Wichtig:

„Kündigungsgrund“ ist hier streng genommen die falsche Formulierung. Vielmehr müsste es „Gründe, warum Kunden ihre Lebensversicherung loswerden möchten“ heißen. Denn wie bereits erwähnt, ist die Kündigung die schlechteste aller Arten, seine Police aufzulösen.

2Nachteile einer Kündigung der Lebensversicherung im Überblick

Dass die Kündigung der Lebensversicherung nicht gerade der günstigste Weg ist, wissen viele Kunden nicht. Schließlich ist sie die einzige deutlich kommunizierte Möglichkeit vonseiten des Versicherers, wie die Police bei Nichtgefallen oder aus bestimmten Gründen aufgelöst werden kann. Außerdem ist eine Kündigung für Sie als Kunde oder Kundin vergleichsweise komfortabel, da ein formloses Schreiben an die Versicherungsgesellschaft ausreicht. 

Doch wie in allen Lebensbereichen gilt auch hier: Wer mehr Einsatz zeigt – etwa beim Widerruf oder Verkauf der Lebensversicherung – wird am Ende mit einem höheren Ertrag belohnt.

Eine Kündigung der Lebensversicherung bringt für Kunden erhebliche Nachteile mit sich:

  • Abschlusskosten: Die meisten Policen sind so aufgebaut, dass die Abschlusskosten – gerne mehrere tausend Euro – über die ersten Jahre abgezahlt werden. In jedem Monats- oder Jahresbeitrag ist also ein gewisser Kostenanteil enthalten. Wer seine Lebensversicherung hier kündigt, erhält natürlich nur die gezahlten Beiträge ohne die Kosten zurück. Da die Rendite diesen Verlust kaum auffangen kann, geht hier schnell jede Menge Geld flöten. 
  • Schlussüberschuss entfällt: Ihre Lebensversicherung enthält die Garantie, dass der Versicherer bei Eintreten des Versicherungsfalls einen festgelegten Mindestbetrag auszahlt. Schafft es die Versicherung, über die Laufzeit mehr als diesen Betrag zu erwirtschaften, also einen Ertrag über der Prognose zu erzielen, werden Sie als Kunde daran beteiligt. Bei einer frühzeitigen Kündigung entfällt dieser sogenannten Schlussüberschuss. 
  • Zusatzkosten möglich: Leider gibt es nicht wenige Versicherer, die – neben den ohnehin oft horrenden Abschlusskosten – für die vorzeitige Vertragsauflösung weitere Gebühren erheben. Diese werden zusätzlich vom Auszahlbetrag, dem sogenannten Rückkaufswert der Police, abgezogen. 

Für die meisten Kunden ist die Kündigung der eigenen Lebensversicherung kein rentierliches Geschäft. Denn je nach Aufbau und Investitionsweise der Police erwirtschaftet diese ohnehin nur eine niedrige Rendite, die wenn überhaupt nur knapp über der Inflation liegt. Weitere Kosten führen hier „unterm Strich“ sogar zu einem Verlust. 

Fazit: Eine Kündigung der Lebensversicherung lohnt sich selten – im Vergleich zu Widerruf und Verkauf der Police tatsächlich nie. Da die Kündigung also nicht der einzige Ausweg ist, sollten Sie immer verschiedene Optionen in Betracht ziehen. Nur so lässt sich ein böses Erwachen im Nachhinein verhindern. 

3Der Unterschied zwischen Kündigung und Verkauf der Lebensversicherung

Lebensversicherungen können gekündigt, verkauft und widerrufen werden. Was auf den ersten Blick ähnlich klingt und für Sie als Kunde oder Kundin auch vergleichbare Folgen zu haben scheint, muss in der Praxis gut überlegt sein. Zwar sind Sie Ihre Lebensversicherung in allen Fällen los, die finanziellen Folgen sind bei einer Kündigung aber besonders schwerwiegend. Nur bei der Abtretung (dem Verkauf) und dem Widerruf gibt es meist keine wirtschaftlichen Nachteile für Sie.

Der entscheidende Unterschied: Bei der Kündigung lösen Sie Ihren Vertrag mit dem Versicherer zu den vereinbarten Bedingungen auf. Es gilt also das, was Sie vor einigen oder vielen Jahren mit Ihrem Vertragspartner, dem Versicherungsunternehmen, vereinbart haben. Beim Verkauf läuft Ihre Police aber weiter, nur der Begünstigte ändert sich. Die Versicherungsgesellschaft ist also verpflichtet, die Leistungen entsprechend der Vereinbarung auszuzahlen.

Die Pluspunkte für Sie: 

  • Sie sind Ihre Lebensversicherung los und müssen keine Beiträge mehr einzahlen
  • Der Kaufpreis ist deutlich höher als der Rückkaufswert, den der Versicherer angibt
  • Bei eventuellen Vertragsänderungen tragen Sie kein Risiko mehr. Dieses wird mitverkauft

Lebensversicherung verkaufen in der Praxis: So funktioniert es

Für den Verkauf der Lebensversicherung gibt es verschiedene Dienstleister, von denen sich viele auf den Ankauf und Widerruf dieser Policen spezialisiert haben. Auch helpcheck bietet den Sofort-Kauf von Lebensversicherungen an. Doch wie läuft das in der Praxis ab? Ein kurzer Überblick: 

  1. Sie reichen alle Unterlagen zu Ihrer Lebensversicherung bei uns ein. Die spezialisierten Partneranwälte von helpcheck prüfen, in welcher Höhe sich welche Ansprüche ergeben und ob Sie mit dem Policenverkauf einen Gewinn erzielen können. 
  2. Wir unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Nehmen Sie dieses an, treten Sie Ihre Police und die mit ihr verbundenen Ansprüche an uns ab.
  3. Wir zahlen Ihnen den vereinbarten, selbst errechneten Kaufpreis aus. Damit gehen alle Rechte und Pflichten aus der Versicherung an uns über. 

Wichtig für Sie:

Sollten unsere Anwälte es nicht schaffen, die Lebensversicherung zu widerrufen oder ergibt sich eine nachteilige Vertragsänderung, tragen Sie keinerlei Risiko. Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags gehen sowohl alle Vorteile als auch die Risiken auf uns über!

Welche Verträge können verkauft werden?

Der Verkauf der Lebensversicherung ist nicht mit allen Policen möglich. Stattdessen sind zwar wenige, aber dennoch einige, Voraussetzungen zu beachten:

  • Es muss sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung handeln. Fondsgebundene Policen sowie Direktversicherungen stehen für einen Verkauf nicht zur Verfügung. 
  • Die Versicherung muss einen vertraglichen Rückkaufswert von mindestens 5.000 Euro haben. 
  • Die Restlaufzeit der Lebensversicherung sollte maximal 25 Jahre betragen.

Wie viel Geld erhalte ich beim Verkauf meiner Lebensversicherung?

Fragen wie diese lassen sich nicht oder nur sehr schwer pauschal beantworten. Erfahrungsgemäß erhalten Kunden, die ihre Lebensversicherung verkaufen, einen Preis, der zwischen 5 und 15 Prozent oberhalb des im Vertrag festgehaltenen Rückkaufswertes liegt. Es entsteht also in den meisten Fällen ein Gewinn, der je nach vorhandenem Kapital eine beachtliche Höhe erreichen kann. 

Gerne berechnen unsere erfahrenen Partneranwälte gemeinsam mit Ihnen den zu erwartenden Auszahlungsbetrag beim Widerruf der Lebensversicherung und stellen ihn den Möglichkeiten bei einer Kündigung gegenüber. Hier wird schnell deutlich, wie hoch die Gebühren der Versicherungsgesellschaften bei vielen Policen sind – und warum sich der Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt immer lohnt.

4Lohnt sich der Verkauf meiner Lebensversicherung?

Besonders gegenüber der Kündigung hat der Verkauf der Lebensversicherung klar die Nase vorn. Denn der größte Vorteil liegt darin, dass die Police eben nicht gekündigt wird. Durch das Auslassen dieses Schritts kommen auch die mit ihm verbundenen Nachteile nicht zum Tragen. Die Folge: Als Kunde oder Kundin erhalten Sie deutlich mehr Geld, haben im Vergleich zur Kündigung aber keine Nachteile. Wir geben auch hier einen etwas ausführlicheren Überblick.

Vorteile beim Verkauf der Police

Die drei Top-Vorteile beim Verkauf der Lebensversicherung im Überblick: 

  1. Höherer Kaufpreis: Beim Verkauf der Lebensversicherung können Kunden bis zu 15 Prozent mehr Geld erhalten als bei einer Kündigung. Ein höheres Risiko besteht dabei nicht, schließlich bleibt die Möglichkeit der Kündigung, wenn sich der Verkauf im Einzelfall nicht lohnt. 
  2. Steuerliche Vergünstigung: Läuft die Versicherung zwölf Jahre oder kürzer, muss bei der Kündigung Kapitalertragsteuer auf den erzielten Gewinn gezahlt werden. Bei einem Verkauf ist das zwar ebenfalls der Fall, haben Sie die Police aber vor 2005 abgeschlossen, ist dieser steuerfrei. 
  3. Zusatzversicherungen bleiben erhalten: Viele Lebensversicherungen werden mit einem Todesfallschutz oder der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit kombiniert. Diese Bausteine, für die rein rechtlich ein separater Vertrag notwendig ist, bleiben auch dann erhalten, wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen. 

Ablauf: Was passiert bei Abtretung der Police?

Entscheiden Sie sich dafür, Ihre Lebensversicherung zu verkaufen, handelt es sich rein rechtlich um eine sogenannte Abtretung. Die Ansprüche aus dem Vertrag, die eigentlich Ihnen zustehen, treten Sie an uns ab. Dafür erhalten Sie – vereinbart mittels separaten Vertrags – ein entsprechendes Entgelt. 

Dabei verkaufen Sie stets nur die Lebensversicherung als solche. Alles „Drumherum“, etwa die notwendige Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Absicherung des eigenen Todes, bleibt bestehen. Wenn Sie möchten, können Sie natürlich auch diese Verträge kündigen. Ob sich das lohnt, ist immer eine Einzelfallentscheidung

5Alternativen zum Verkauf der Lebensversicherung: Drei Wege im Fokus

Die eigene Lebensversicherung zu verkaufen, ist eine, aber bei weitem nicht die einzige Möglichkeit, seine Police loszuwerden. Neben dem Verkauf kann die Versicherung auch beitragsfrei gestellt, widerrufen oder gekündigt werden. Letzteres können wir hier direkt abhaken, denn dass sich die Kündigung einer Lebensversicherung fast nie lohnt, ist mittlerweile bekannt. Die anderen Punkte verdienen aber etwas mehr Aufmerksamkeit.

Widerruf der Lebensversicherung

Der Widerruf einer Lebensversicherung führt dazu, dass die gesamte Police aufgelöst wird. Genauer gesagt, werden Sie als Kunde oder Kundin so gestellt, als hätten Sie die Lebensversicherung nie abgeschlossen. Möglich ist der Widerruf bei den meisten Versicherungsverträgen, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden. Denn hier haben Versicherungsunternehmen in ihrer Widerrufsbelehrung, die als einheitlicher Textbaustein allen Policen beiliegt, gegen das sogenannte Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs.2 BGB verstoßen.

Im Klartext:

Kunden wurden nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht belehrt. Eine unwirksame Widerrufsbelehrung führt dazu, dass die Widerrufsfrist nie beginnt und damit auch nie endet – so ist die Police auch nach vielen Jahren oder Jahrzehnten noch widerrufbar.

Doch wann ist eine Widerrufsbelehrung nicht deutlich genug? Die Rechtsprechung hat hier in einigen Fällen immer wieder gleich entschieden: 

  • Fehlende Hervorhebung: Die Belehrung über das eigene Widerrufsrecht muss sich im Vertragswerk deutlich von den anderen Texten abheben. Ist sie irgendwo versteckt und eben nicht direkt erkennbar, ist die Belehrung unwirksam.
  • Unklare Formulierungen: Spricht der Versicherer von „einem Monat“ und nicht konkret von Tagen oder Wochen, kann unter anderem ein Verstoß gegen § 355 BGB vorliegen. Selbiges gilt, wenn er nicht klar darauf hinweist, wann die Widerrufsfrist genau beginnt. 
  • Rechtliche Fehler: Natürlich ist die Widerrufsbelehrung auch dann unwirksam, wenn sie falsche Informationen enthält. Schreibt der Versicherer beispielsweise, dass die Frist bereits mit Zugang des ersten Schreibens beginnt, ist das falsch. Die Widerrufsfrist beginnt stattdessen erst dann zu laufen, wenn Kunden sämtliche Unterlagen – insbesondere den Versicherungsschein, also die Police selbst – vom Anbieter erhalten haben.

Die Folgen des Widerrufs sind für Kunden meistens vorteilhaft. Denn die Versicherungsgesellschaft muss den Vertrag auflösen und den Kunden so stellen, als wäre er nie zustande gekommen. Dadurch sind vor allem sämtliche Gebühren, die der Versicherer erhoben hat, hinfällig. Ganz im Gegenteil: Die Versicherung muss Ihnen eine angemessene Verzinsung für Ihr Geld zahlen, da es Ihnen während der gesamten Vertragslaufzeit nicht für andere Zwecke zur Verfügung stand.

Mit unserem Rechner ermitteln Sie selbst, wie hoch der mögliche Gewinn beim Widerruf im Vergleich zur Kündigung ist.
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Verkauf vs. Widerruf: Wann lohnt sich was?

Wie oben erwähnt, besteht die Möglichkeit, die Lebensversicherung zu verkaufen, nur bei bestimmten Arten von Versicherungsverträgen. Die logische Folge ist, dass sie für andere nicht besteht. 

Hier empfehlen wir, den Widerruf von einem unserer spezialisierten Partneranwälte checken zu lassen. Denn neben fehlenden Nachteilen ist auch die rechtliche Prüfung nur mit wenig Aufwand verbunden und damit in kürzester Zeit erledigt.

Die Beitragsfreistellung 

Lebens- und andere Versicherungen können „beitragsfrei“ gestellt werden, so der Begriff aus der Versicherungssprache. Bei der Lebensversicherung bedeutet es nichts anderes, als dass Sie Ihrer vertraglichen Pflicht zur Zahlung von Beiträgen nicht mehr nachkommen müssen. Auf der anderen Seite hat es natürlich Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz bzw. die später zu erwartende Leistung, wenn Sie weniger als vertraglich vorgesehen einzahlen.

Die Beitragsfreistellung ist eine gute Möglichkeit, um einerseits Geld zu sparen und andererseits einen möglichen Verkauf oder Widerruf der Lebensversicherung vorzubereiten. Die gesparte Summe können Sie in bessere und lukrativere Geldanlagen investieren. 

Einige Punkte, die es bei der Freistellung von der Beitragsverpflichtung zu beachten gibt: 

  • Ist die Lebens- mit einer BU- oder anderen Versicherung verbunden, erlöschen – sofern nicht anders vereinbart – auch hier die Ansprüche. Da der Berufsunfähigkeitsschutz keinesfalls stillgelegt werden sollte, sollten Sie mit dem Versicherer klären, inwieweit dieser fortgeführt werden kann. Eine schriftliche Bestätigung ist hier unumgänglich.
  • Die Gebührenquote wird höher. Die Gebühren des Versicherers werden anhand der laut Vertrag geplanten Beiträge berechnet und ändern sich nicht mehr. 
  • Bei vielen Versicherern ist die Freistellung erst ab einer gewissen Vertragslaufzeit, für einen beschränkten Zeitraum und erst ab einer bestimmten, bereits angesparten Summe möglich. Es gibt also durchaus Einschränkungen

Fazit: Die Beitragsfreistellung eignet sich durchaus als vorübergehende Alternative. Sie sollten aber beachten, dass Sie mit (kleineren) finanziellen Nachteilen verbunden ist und Sie auf die Kulanz Ihres Versicherers angewiesen sind. 

6Mehr Geld durch den Widerruf der Lebensversicherung: helpcheck-Service im Überblick!

Der Widerruf der eigenen Lebensversicherung lohnt sich in fast allen Fällen und ist mit sehr wenig zeitlichem sowie nervlichem Aufwand verbunden. Kundinnen und Kunden erhalten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung schnell bis zu 150% Ihrer eingezahlten Beiträge zurück und damit wesentlich mehr, als wenn sie die Lebensversicherung nach den Vertragsbedingungen kündigen würden. Die Kündigung ist daher der letzte und ein kaum relevanter Weg.

Lebensversicherung widerrufen Rechner: Wir ermitteln Ihren Anspruch

Mit dem komfortablen Rechner von helpcheck ermitteln Sie selbst, ob sich Ihre Lebensversicherung für einen Widerruf eignet und wie hoch die zu erwartende Summe ausfallen wird. Dabei berücksichtigen wir bereits die angemessene Verzinsung und bestimmte Gebühren, die der Anbieter trotz eines wirksamen Widerrufs berechnen darf. 

Der Rechner ist für Sie kostenfrei. Wenn Sie nach der ersten Berechnung mehr erfahren und sich entsprechend beraten lassen möchten, sind unsere spezialisierten Anwälte sofort für Sie da. Dabei gilt: Schaffen wir es nicht, einen wirksamen Widerruf Ihres Vertrags zu bewirken, zahlen Sie auch keine Vergütung. Als Kunde tragen Sie damit keinerlei Risiko – und wir machen den bestmöglichen Job für Sie! 

Ein Vertrag wird gemeinsam mit einem Makler unterschrieben

Lebensversicherung verkaufen oder widerrufen: Wir raten zu anwaltlicher Beratung

Egal ob Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen oder widerrufen möchten, Versicherungsgesellschaften finden gute Gründe, warum sie Sie nicht aus dem Vertrag lassen müssen. Im Zweifel lässt es die Versicherung auch auf ein gerichtliches Verfahren ankommen, vor dem dann viele Kunden im letzten Moment zurückschrecken. Entsprechend niedrig ist die Erfolgsquote in Fällen, in denen Kunden auf eigene Faust einen Widerruf ihrer Lebensversicherung durchbekommen wollten.

Auch eine geringe Erfolgsquote zeigt: Es gibt Menschen, die ohne Fachanwalt für Versicherungsrecht einen Widerruf ihrer Lebensversicherung durchgesetzt haben. Mehr Komfort und Sicherheit, dass Sie auch den höchstmöglichen Betrag erhalten, bietet aber ein spezialisierter helpcheck-Partneranwalt

Dabei überzeugen wir mit fairen und transparenten Vergütungsmodellen und berechnen nur im Erfolgsfall ein Honorar! Dieses ermittelt sich als Anteil des Mehrbetrages, den Sie im Vergleich zu einer Kündigung erhalten haben. 

Beispiel: Rückkaufswert bei Kündigung 120.000 Euro. Erhalten durch Widerruf: 140.000 Euro. Mehrbetrag: 20.000 Euro. Die letztgenannte Summe ist für die Berechnung des Honorars relevant, nicht der Gesamtbetrag!

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Häufige Fragen zu Lebensversicherung verkaufen

Was ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung?

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Was empfiehlt die Verbraucherzentrale?

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Welche steuerlichen Folgen müssen beim Verkauf der Lebensversicherung beachtet werden?

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Aktuelle Urteile

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September 2022

Landgericht Zwickau

  • 1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
  • Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
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August 2023
"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
Darius T.
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Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

  • 3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
  • Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
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August 2023
"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
Alexandra M.
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Mai 2023

Landgericht Stuttgart

  • 500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
  • Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt

Aktuelle Urteile & Bewertungen

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November 2021

Landgericht Traunstein

  • Klage auf Rückabwicklung einer Debeka Lebensversicherung
  • Erhalt von 35% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
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November 2021
“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P.
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October 2021

Landgericht Traunstein

  • Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchener Lebensversicherung
  • Erhalt von 27% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
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März 2023
“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
Tobias E.
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September 2022

Amtsgericht Aachen

  • Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
  • Erhalt von 2.700 € Nutzungsentschädigung und Rückerstattung

Aktuelle Urteile & Bewertungen

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April 2022

Oberlandesgericht Frankfurt

  • Klage gegen Bwin
  • Der Anbieter wurde zur Rückzahlung von Spielverlusten i. H. v. 12.000 € verurteilt
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März 2022
“Ich habe nicht damit gerechnet, dass es wirklich so einfach geht, aber: Vom gesamten Ablauf bis hin zum Ergebnis war ich durchweg positiv überrascht.”
Norbert K.
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Januar 2021

Oberlandesgericht München

  • Klage gegen Mr. Green
  • Spielverluste i. H. v. 11.760 € müssen durch Mr. Green zurückgezahlt werden
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März 2022
“Mit Hilfe von helpcheck konnte ich einen vierstelligen Betrag zurückfordern und das ganz einfach und ohne großen Aufwand. Sehr empfehlenswerter Service!”
David S.
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Juni 2021

Landgericht Coburg

  • Klage gegen BWIN
  • BWIN wurde zur Rückzahlung von Verlusten i. H. v. 4.900 € verurteilt

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