Lebensversicherung Auszahlung: Maximaler Ertrag

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Wird die Lebensversicherung nicht aufgelöst, etwa durch Kündigung oder Widerruf, zahlt der Versicherer bei Fälligkeit die Ablaufleistung. Durch die immer weiter sinkenden Zinsen und niedrige Überschussbeteiligungen kann hier aber sogar ein Verlust entstehen
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen führen dazu, dass Lebensversicherungen noch Jahrzehnte nach dem Abschluss widerrufbar sind. Alleine dadurch, dass der Versicherer kaum Kosten abziehen darf, können Sie mehrere tausend oder zehntausend Euro oberhalb der Ablaufleistung ausgezahlt bekommen
  • Die Versteuerung der Auszahlung richtet sich in erster Linie nach Abschluss- und Auflösungszeitpunkt sowie Laufzeit. In vielen Fällen ist sie allerdings steuerfrei, auch beim Widerruf

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Auszahlungsmöglichkeiten bei Lebensversicherungen

Lebensversicherungsverträge kommen auf unterschiedliche Weise zur Auszahlung, je nachdem, für welche Schritte Sie sich als Kundin oder Kunde entscheiden. Die jeweiligen Summen, die Ihnen der Versicherer überweist, unterscheiden sich je nach Art der Vertragsauflösung allerdings enorm – daher ist es keineswegs „egal“, wie Sie Ihre Police „loswerden“. 

Die Ablaufleistung

Die Ablaufleistung ist der Wert der Lebensversicherung am Ende der Vertragslaufzeit. Er setzt sich aus Ihren Beiträgen sowie den erzielten Überschüssen und Zinsen zusammen. Von dieser Summe abgezogen werden die Abschluss- und Verwaltungskosten der Police, wobei die Abschlusskosten in der Regel auf die ersten fünf Jahre entfallen. Die Verwaltungsgebühren fallen hingegen Jahr für Jahr an und sind entweder prozentual oder nominal festgelegt.

Hinweis:

Der Versicherer zahlt die Ablaufleistung aus, wenn der vertragliche Zeitpunkt (meist ein bestimmtes, etwa das 67. Lebensjahr) erreicht ist.

Wenngleich das Abwarten der Ablaufleistung vorteilhafter als die Kündigung ist, bringt es einige Nachteile mit sich: 

Weniger Geld nach Laufzeitende: Gebühren und Inflation

Die Versicherungsgesellschaft zieht die laufenden Verwaltungskosten jedes Jahr von Ihren Beiträgen oder vom Vertragsvermögen selbst ab. Hier reicht eine einfache Rechnung, um die Rentabilität festzustellen: Ist der jährliche Abzug höher als die Rendite, die mit der Lebensversicherung erzielt wird, verlieren Sie Jahr für Jahr bares Geld. 

Beispiel: Sie erhalten den aktuell gültigen Leitzins der EZB (0,25 Prozent), das Vertragsvermögen liegt bei 100.000 Euro am Jahresbeginn und vor Kosten entsprechend bei 100.250 Euro am Jahresende. Der Versicherer zieht ein Prozent Verwaltungskosten, also 1.000 Euro, ab. Am Ende des Jahres liegt Ihr Vertragsvermögen damit bei 99.250 Euro – ein Verlust von 750 Euro. 

Läuft die Police nun 20 oder mehre Jahre, machen die laufenden Kosten einen beträchtlichen Anteil aus und sorgen dafür, dass Sie bei niedrigen Zinsen keinen Totalgewinn mehr erzielen. Auch die Überschussbeteiligungen können das Defizit meist nicht ausgleichen, weil sie schlicht immer weiter sinken. 

Hinzu kommt die Inflation (= der Kaufkraftverlust). Sie sorgt dafür, dass Ihr Geld im Schnitt jedes Jahr etwa zwei Prozent an Wert verliert. Dazu ein weiteres Beispiel

Ihre Police schafft es, ein Prozent Gewinn pro Jahr zu erwirtschaften. Das ist aber nur der Nominalgewinn („auf dem Papier“). Nach Berücksichtigung der Inflation verliert Ihr Geld Jahr für Jahr ein Prozent an Wert („Realgewinn“ oder „Realverlust“).

In der Regel ist es nicht sinnvoll, die Ablaufleistung der Police abzuwarten; besonders dann nicht, wenn die Zinsen wie seit einigen Jahren auf einem rekordverdächtig niedrigen Niveau sind.

Mit einer individuellen Berechnung, die Ihr helpcheck-Partneranwalt gerne für Sie anstellt, verschaffen Sie sich Klarheit!

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Geringe Chancen auf eine Überschussbeteiligung

Parallel zu den Zinsen fallen auch die Überschussbeteiligungen immer niedriger aus. Denn die Versicherungsgesellschaften, die die Beiträge aufgrund der Zinsgarantie konservativ anlegen müssen, erzielen schlicht weniger Gewinne. Außerdem müssen sie einen großen Teil ihrer laufenden Überschüsse in Rücklagen einstellen, um höher verzinste Altverträge weiterhin bedienen zu können. 

Entsprechend weniger bleibt für neuere Versicherungsverträge übrig. Einige Versicherungsgesellschaften haben den Garantiezins bereits vollständig abgeschafft und garantieren auch keine Überschussbeteiligungen mehr. Sie können Ihrem Geld daher im wahrsten Sinne des Wortes dabei zusehen, wie es an Wert verliert.

Die Kündigung der Lebensversicherung

Bei der Kündigung entstehen bis zum Kündigungszeitpunkt vergleichbare Kosten. Denn der Versicherer muss hier den sogenannten Rückkaufswert berechnen (§ 169 Abs.1 Versicherungsvertragsgesetz; VVG). Allerdings erhalten Sie in der Regel weniger Gewinn und erzielen mit der Kündigung einen spürbaren Verlust, was an folgenden Punkten liegt:

  • Der Schlussüberschuss, den die meisten Versicherer am Ende der Vertragslaufzeit auszahlen und der bis zu 20 Prozent der Gesamtrendite ausmachen kann, fällt weg
  • Der Versicherer kann eine Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) abziehen, wenn sie angemessen ist und im Vorfeld vereinbart wurde (§ 169 Abs.5 VVG)

Folglich:

Die Kündigung ist damit der unrentabelste Weg, die Lebensversicherung aufzulösen. Diesen Schritt sollten Sie nur gehen, wenn es tatsächlich keine anderen Optionen mehr gibt.

Der Verkauf der Police

Statt die Ablaufleistung abzuwarten oder die Police vorschnell zu kündigen, können Sie den Vertrag auch als Ganzes verkaufen. Denn Lebensversicherungen sind nichts anderes als Vermögen, das im Eigentum der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers steht. Daher können Sie frei über die Police verfügen.

Für den Verkauf einer Lebensversicherung gelten bei den meisten Ankäufern einige Voraussetzungen, die gemeinsam erfüllt sein müssen: 

  • Es muss sich um eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung handeln
  • Die verbleibende Vertragslaufzeit beträgt mindestens fünf Jahre
  • Der Rückkaufswert liegt bei 5.000 Euro oder höher
  • Die Police wurde vor 2015 abgeschlossen 

Fondsgebundene Lebensversicherungen können in der Regel nicht verkauft werden, weil das Verlustrisiko für den Ankäufer zu hoch ist. Selbiges gilt für Policen, die als Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurden. 

Beim Verkauf lassen sich rund 10 bis 20 Prozent mehr Ertrag als bei der Kündigung erzielen. Damit ist der Verkauf zwar die bessere Alternative, weiterhin aber nicht die beste Option. Er kommt aber infrage, wenn mit dem Widerruf keine oder schlechtere Erfolgsaussichten bestehen.

Der Widerruf

Als Kundin oder Kunde haben Sie grundsätzlich ein 30-tägiges Widerrufsrecht nach dem Abschluss der Police, das mit Zugang der Vertragsunterlagen beginnt (§§ 8 Abs.1, 152 Abs.1 VVG). Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist unter anderem, dass Sie eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten haben. Hier haben zahlreiche Versicherungsgesellschaften schwerwiegende Fehler gemacht, die dazu führen, dass Sie Ihre Police noch heute widerrufen können. 

Höhere Auszahlung dank Widerruf

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, darf der Versicherer nur einen Bruchteil der Kosten abziehen. Verboten ist unter anderem der Abzug von Abschluss- und Stornogebühren. Außerdem haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Auszahlung der tatsächlich erzielten Gewinne. Maßgeblich ist also nicht der Garantiezins, sondern der Ertrag, den der Versicherer mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat. 

Hinweis:

Im Schnitt erhalten Sie beim Widerruf bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge und tausende oder sogar zehntausende Euro mehr als bei der Kündigung ausgezahlt. Daher ist der Widerruf der vielversprechendste Weg und gleichzeitig mit nur geringem Aufwand verbunden!

Für den Widerruf kommen Lebens- und Rentenversicherungen infrage, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Denn diese Verträge enthalten mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch hat die Widerrufsfrist nie begonnen und Sie haben ein „ewiges Widerrufsrecht“

Auszahlungs-Rechner: Das ist Ihre Lebensversicherung wirklich wert!

Bei helpcheck lassen Sie kostenfrei prüfen, wie hoch Ihre Lebensversicherungs-Auszahlung tatsächlich ist. Unsere Anwälte wissen, auf welche Klauseln sie achten müssen und wie der Auszahlungsbetrag nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen ist. 

Bestehen beim Widerruf realistische Chancen, machen wir ihn gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend. Ein Honorar fällt nur im Erfolgsfall an und wird von uns direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten. So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko!

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2Versteuerung der Auszahlung einer Lebensversicherung

Bei der Auszahlung einer Lebensversicherung – egal ob Ablaufleistung, Rückkaufswert oder Widerrufssumme – kommen verschiedene Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) zur Anwendung. Grundsätzlich gilt dabei: 

  • Wurde die Police vor 2005 abgeschlossen und läuft der Vertrag seit mindestens fünf Jahren, ist die Auszahlung steuerfrei 
  • Wurde die Lebensversicherung im Jahr 2005 oder später abgeschlossen, wird der normale Einkommensteuersatz auf die Auszahlung fällig. Lief der Vertrag aber mindestens 12 Jahre und wird das Geld erst im Alter von 60 Jahren oder später ausbezahlt, muss nur der halbe Gewinn versteuert werden

Hilfsformel:

Steuerlicher Gewinn = Aktueller Wert der Police (= Ablaufleistung oder Rückkaufswert) abzüglich der Einzahlungen

Dabei handelt es sich um die allgemeinen Grundsätze, von denen je nach Art der Versicherung, Abschlusszeitpunkt und Laufzeit Abweichungen möglich sind. Wenden Sie sich daher bei Einzelfragen und zur Abklärung Ihres individuellen Sachverhalts an einen Steuerberater Ihres Vertrauens. 

3Auszahlung der Lebensversicherung bei Arbeitslosigkeit: Das gibt es zu beachten

Um die Auswirkungen einer Lebensversicherung auf den Arbeitslosengeldanspruch genauer unter die Lupe zu nehmen, kommt es zunächst auf das Arbeitslosengeld (ALG) selbst an: 

  • ALG I wird unmittelbar nach Eintritt der Arbeitslosigkeit gewährt. Die Maximalbezugsdauer liegt bei 12 Monaten; ist der Bezieher aber 50 Jahre oder älter, verlängert sich dieser Zeitraum auf bis zu 24 Monate
  • ALG II wird gewährt, wenn der ALG-I-Bezug endet, noch keine neue berufliche Tätigkeit aufgenommen wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen (aktive Arbeitssuche etc.) erfüllt sind 

Beim Anspruch auf ALG I spielt Ihr Vermögen keine Rolle. Sie sind nicht verpflichtet, Immobilien zu verkaufen oder eine Lebensversicherung zur Auszahlung zu bringen, bevor Sie die Sozialleistung erhalten. Alle Vermögenswerte, die Sie vor dem ALG-Bezug hatten, dürfen Sie während des Bezugs und im Anschluss behalten. 

Anders sieht es beim ALG II aus. Hier müssen Sie zunächst das „verwertbare Vermögen“ aufbrauchen, bevor Sie einen Anspruch auf Zahlung haben. Speziell für Lebensversicherungen gilt aber, dass bei der Kündigung nicht mehr als 10 Prozent des Vertragsvermögens verloren gehen dürfen – sonst gilt die Auflösung als unzumutbar und Sie dürfen sie entsprechend behalten. 

4Warum Sie die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung prüfen lassen sollten

Eine laufende Lebensversicherung können Sie auf verschiedenen Wegen auflösen. Nicht jede Möglichkeit ist aber in der individuellen Situation gleich gut geeignet. Da Sie als Laie bei zahlreichen Vorschriften und Ausnahmeregelungen kaum durchblicken und darüber hinaus die Grundsätze der Versicherungsmathematik beherrschen müssen, empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung der Police. Bei helpcheck erledigen Sie das einfach online. 

Überprüfung von Ansprüchen

Im ersten Schritt der Prüfung geht es um die Frage, welche Ansprüche Sie gegen den Versicherer haben und inwieweit diese noch geltend gemacht werden können (Stichwort: Verjährung). Denn nach den §§ 194 und 195 BGB verjähren zivilrechtliche Ansprüche nach drei Jahren.

Dies bedeutet:

Wurde Ihnen die Ablaufleistung oder der Rückkaufswert bereits ausgezahlt und stellen Sie später fest, dass die Auszahlung zu niedrig war, können Sie den höheren Anspruch nur innerhalb der dreijährigen Frist geltend machen.

Beispiel: Sie haben Ihre Police am 01.01.2022 gekündigt. Der Versicherer hat den Rückkaufswert gezahlt und den Vertrag aufgelöst. Am 01.02.2025 stellen Sie fest, dass Sie mit einem Widerruf 5.000 Euro mehr ausgezahlt bekommen hätten. Dieser Anspruch kann aufgrund der Verjährungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden, selbst wenn er besteht. 

Lassen Sie Ihre Lebensversicherungs-Auszahlung daher möglichst zeitnah und am besten bereits vor der Kündigung oder dem Vertragsende prüfen. So vermeiden Sie, dass Sie die Verjährungsfrist vergessen und höhere Ansprüche erst nach deren Ablauf ans Licht kommen!

Welche Unterlagen benötigen wir für die Prüfung?

Damit helpcheck Ihre Lebensversicherung umfassend prüfen kann, benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen: 

Senden Sie uns am besten alle Dokumente, die Sie vom Versicherer erhalten haben, zu. Wir nutzen dann genau die Unterlagen für die Prüfung, die wir im Einzelfall benötigen. Ihre Vertragsdokumente können Sie sowohl elektronisch als auch auf dem Postweg bei helpcheck einreichen.

Kostenlose Prüfung und Berechnung durch helpcheck-Partneranwälte

Für die Prüfung Ihrer Lebensversicherung arbeiten wir mit erfahrenen Fachanwälten aus dem Versicherungsvertragsrecht zusammen. Zunächst schauen wir nach einer Widerrufsmöglichkeit in Ihrem Vertrag. Besteht sie, machen wir den Widerruf geltend, berechnen aber vorher noch die Auszahlungssumme – so stellen wir sicher, dass sich der Widerruf im Vergleich zur Kündigung auch tatsächlich lohnt.

Nur wenn helpcheck Ihren Widerruf erfolgreich durchsetzt, fällt ein Honorar an. Mit Rechtsschutzversicherung liegt es bei 29,75 Prozent, ohne bei 39,75 Prozent des erzielten Mehrwerts. Der Mehrwert ist der Betrag, um die die Auszahlung infolge des Widerrufs den Rückkaufswert bei Kündigung übersteigt. 

Ihr Vorteil: Sie tragen keinerlei Kostenrisiko! Sind wir nicht erfolgreich, sind alle Leistungen kostenfrei. Lassen auch Sie Ihre Lebensversicherung prüfen & profitieren Sie von unserer Erfahrung! 

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5Lebensversicherung bereits ausgezahlt – wie geht es jetzt weiter?

Wurde Ihre Lebensversicherung bereits ausgezahlt, etwa weil der Ablaufzeitpunkt erreicht ist oder Sie den Vertrag gekündigt haben, ändert diese Tatsache nichts am Widerrufsrecht. Letzteres bleibt also weiter bestehen, wenn der Versicherer bei der Widerrufsbelehrung damals Fehler gemacht hat (§ 8 Abs.2 VVG). 

Zunächst berechnen wir die Auszahlung, die Sie bei einem Widerruf zu erwarten hätten. Diese Summe stellen wir der bereits gezahlten Ablaufleistung oder dem Rückkaufswert gegenüber. So sehen Sie auf einen Blick, ob sich der Widerruf lohnt. Der Versicherer muss die entsprechende Differenz dann nachzahlen. 

Kein Erfolg, kein Honorar! Sie tragen bei helpcheck keinerlei Kostenrisiko und geben dieses vollständig an uns ab. Nur wenn wir tatsächlich einen Mehrwert für Sie erzielen, fällt ein Honorar an.

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Häufige Fragen zu Lebensversicherung Auszahlung

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Stephanie Prinz

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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