AachenMünchener Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherungsnehmer können ihre AachenMünchener Rentenversicherung jederzeit kündigen. Der Versicherer zahlt hier aber nur den Rückkaufswert der Police aus, was in der Regel zu einem spürbaren Verlust führt 
  • Mit einem Widerruf holen Sie deutlich mehr aus Ihrer Rentenversicherung und erzielen selbst gegenüber der Ablaufleistung häufig einen Gewinn. helpcheck steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite
  • Der „ewige Widerruf“ ist möglich, wenn Versicherer fehlerhafte Widerrufsbelehrungen genutzt haben. Denn dadurch konnte die eigentlich nur 30 Tage dauernde Widerrufsfrist weder beginnen noch enden

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Was ist eine private Rentenversicherung?

Bei der privaten Rentenversicherung handelt es sich um eine Unterform der klassischen Lebensversicherung. Zu diesen Unterformen gehören beispielsweise auch Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung

Von der AachenMünchener Rentenversicherung erhalten Sie eine lebenslange Rente, sobald Sie das vereinbarte Auszahlungsalter erreichen. Dieses können Sie in der Regel frei mit dem Versicherer vereinbaren. Außerdem haben Sie in vielen Policen die Möglichkeit, das Geld nicht als Rente, sondern in einer Summe auszuzahlen. 

Maßgeblich für die Höhe der Rente sind das angesparte Vermögen und die sogenannte Sterbetafel. Sie gibt statistische Durchschnittswerte dafür, wann ein Mensch mit heutigem Alter „X“ sterben wird, an. Nach diesen Werten richten sich auch Versicherungsgesellschaften. 

2AachenMünchener Rentenversicherung kündigen: So gehen Sie vor

Möchten Sie Ihre AachenMünchener Rentenversicherung kündigen, müssen Sie zunächst die vom Versicherer vorgeschriebene Form beachten. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es hier nicht. Werfen Sie daher einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Police. Unterschieden wird zwischen

  • Textform, die Kündigungen per Mail sowie Brief ermöglicht, und 
  • Schriftform, die ausschließlich den Postweg und das Fax umfasst. 

Bei der AachenMünchener ist die Schriftform vorgeschrieben. Der Versicherer sollte also ein „echtes Schreiben“ von Ihnen erhalten. Beachten Sie, dass ein Formmangel dazu führt, dass Ihre Kündigung nicht wirksam wird! 

Wie bei der Form, gibt es auch bezüglich des Inhalts der Kündigung Ihrer AachenMünchener Rentenversicherung keine besonderen Vorgaben. Damit sie aber möglichst schnell bearbeitet werden kann, sollten Sie folgende Punkte beachten: 

  1. Nennen Sie Ihre persönlichen Daten wie Anschrift, Geburtsdatum und natürlich Name. Geben Sie außerdem Kunden- und Vertragsnummer an, damit der Versicherer Ihre Kündigung einwandfrei zuordnen kann. 
  2. Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“. So vermeiden Sie, dass Ihr Schreiben falsch ausgelegt wird. 
  3. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Dennoch können Sie eine solche dazuschreiben, wenn Sie möchten. Nachteile drohen dadurch nicht. 
  4. Geben Sie einen festen Kündigungstermin an oder kündigen Sie „zum Ende der Versicherungsperiode“. 
  5. Bitten Sie Ihren Vertragspartner um Berechnung und Überweisung des vertraglichen Rückkaufswerts.
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch. 

Als Absender tragen Sie das Risiko, dass Ihre Kündigung die AachenMünchener nicht erreicht. Auch kann der Versicherer behaupten, er habe Ihr Schreiben nicht oder zu spät erhalten. 

Sorgen Sie aus Beweisgründen daher für einen gerichtsfesten Zugangsnachweis. Dazu bietet sich bei der Post etwa das Einschreiben an. Versenden Sie Ihre Kündigung per Fax, sollten Sie den Faxbericht aufheben. So sind Sie im Fall der Fälle auf der sicheren Seite. Denn wenn Sie einen Beweis vorlegen, muss der Versicherer seinerseits wieder das Gegenteil belegen. 

Ausnahme:

Kündigungen, die Sie per Mail versenden, gelten als angekommen. Um diese Vermutung zu widerlegen, muss der Empfänger entsprechende Gründe vortragen. 

Den Zugangsnachweis können Sie entsorgen, wenn Sie die Kündigungsbestätigung der AachenMünchener erhalten haben. Überprüfen Sie sie in jedem Fall auf Fehler, besonders was den Kündigungszeitpunkt angeht. 

3Die Fristen bei Kündigung einer privaten Rentenversicherung

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre AachenMünchener Rentenversicherung jederzeit kündigen. So steht es auch in § 168 Abs.1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die Kündigungsfrist kann der Versicherer nach § 11 Abs.3 VVG im Rahmen von einem bis drei Monaten selbst festlegen.

Die Frist bezieht sich immer auf das Ende der Versicherungsperiode. Dieser auch „Versicherungsjahr“ genannte Zeitraum beginnt mit dem Abschluss der Police und endet exakt 12 Monate später. Viele Versicherer vereinbaren aber auch eine abweichende Versicherungsperiode. Sie endet dann beispielsweise am 31.12. des Abschlussjahres, wodurch alle zukünftigen Versicherungsjahre dem Kalenderjahr entsprechen. 

Tipp:

Werfen Sie einen Blick in Ihren Versicherungsschein. Dort ist das Ende der jeweiligen Versicherungsperiode genannt. 

Ihre Kündigung muss dann innerhalb der Frist beim Versicherer eingehen. Endet das Versicherungsjahr Ihrer AachenMünchener Rentenversicherung etwa am 30.06.2023, müsste Ihre Kündigung den Versicherer bei einer dreimonatigen Frist spätestens am 30.03.2023 erreichen. 

Besonders bei knappen Kündigungen ist ein Zugangsnachweis daher Pflicht. Denn schwarze Schafe unter den Versicherern berufen sich gerne darauf, dass sie Ihr Schreiben „zufällig“ genau einen Tag nach dem Ende der Kündigungsfrist erhalten haben. 

4Sonderfall: Die außerordentliche Kündigung 

Neben der ordentlichen gibt es auch bei Versicherungsverträgen die außerordentliche Kündigung. Darunter versteht der Gesetzgeber eine Auflösung des Vertragsverhältnisses ohne Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist. Die Voraussetzungen für die außerordentliche oder fristlose Kündigung sind in § 40 VVG geregelt: 

  • Der Versicherer erhöht die Beiträge, ohne die Leistungen anzupassen
  • Der Versicherer reduziert zwar die Leistungen, nicht aber den Beitrag 

Beide Fälle betreffen vor allem Rentenversicherungen, die mit einem BU- oder Todesfallschutz kombiniert wurden. Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, Sie als Kundin oder Kunde einen Monat vor der geplanten Anpassung auf das mit ihr verbundene Sonderkündigungsrecht hinzuweisen (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Sie haben dann bis zum Wirksamwerden der Änderungen Zeit, Ihre AachenMünchener Rentenversicherung zu kündigen. 

Für die außerordentliche Kündigung gelten dabei dieselben Grundsätze wie für die ordentliche. Insbesondere sollten Sie auch hier für einen gerichtsfesten Beweis des Zugangs beim Versicherer sorgen! 

5Todesfall beim Versicherten – das gilt jetzt für Ihre AachenMünchener Rentenversicherung

Stirbt der Versicherungsnehmer einer Rentenversicherung, geht der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über. Wer dabei konkret erbt, ist von der Art der Erbfolge abhängig. Entweder gelten die allgemeinen, gesetzlichen Vorschriften oder der Inhalt eines Testaments. 

Während auf der einen Seite Beiträge fällig werden, zahlt der Versicherer auf der anderen Seite die vereinbarte Rente aus. Damit die AachenMünchener die notwendigen Änderungen vornehmen kann, sollten Sie sie rechtzeitig über den Erbfall informieren

Eine Besonderheit gilt bei einem unwiderruflich vereinbarten, abweichenden Bezugsrecht. Beispiel: Sie haben die Rentenversicherung auf Ihren Namen abgeschlossen, die Rente soll aber Ihre Ehefrau erhalten. Damit sind Sie Versicherungsnehmer und Ihre Ehefrau ist begünstigt bzw. bezugsberechtigt. 

Wurde dieses Recht nun unwiderruflich vereinbart, kann es vom Erben nicht geändert werden. Der Versicherungsnehmer „wechselt“ dann zwar, die Ehefrau behält aber ihren Anspruch auf die Rentenzahlungen. Eine Änderung ist nur mit Zustimmung des oder der aktuellen Bezugsberechtigten zulässig. 

Möchten Sie eine geerbte AachenMünchener Rentenversicherung hingegen kündigen, sollten Sie zusätzlich folgende Punkte beachten: 

  • Informieren Sie den Versicherer über den Todesfall und legen Sie direkt entsprechende Dokumente, etwa den Erbschein, vor 
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, da es auch für den Rückkaufswert gilt

Sie beschleunigen und vereinfachen so das Verfahren. Gleichzeitig verhindern Sie zeitaufwendige Rückfragen des Versicherers. 

6Der Rückkaufswert bei Kündigung einer privaten Rentenversicherung

Kündigen Sie Ihre AachenMünchener Rentenversicherung, erhalten Sie vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt (§ 169 Abs.1 VVG). Dabei handelt es sich um den Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft. Die Berechnung erfolgt nach für Sie nachvollziehbaren, versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 169 Abs.3 VVG). Die konkrete Ermittlungsmethode finden Sie in den Technischen Berechnungsgrundlagen der AachenMünchener. 

Der Rückkaufswert steht der bezugsberechtigten Person zu. In der Regel ist sie identisch mit der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer. Für die Berechnung kommt – vereinfacht dargestellt – die folgende Formel zur Anwendung:

Formel:

Rückkaufswert = Summe der Versicherungsbeiträge (ohne Zusatzbausteine wie BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale 

Eine Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) darf der Versicherer nur unter den Voraussetzungen des § 169 Abs.5 VVG abziehen. Sie muss unter anderem angemessen und im Vorfeld vereinbart worden sein. 

Der Versicherer berechnet den Rückkaufswert auf das Ende der Versicherungsperiode, zu dem die Police ausläuft. Daher kann es eine Weile dauern, bis die Überweisung auf Ihrem Konto eingeht. Fragen Sie im Zweifel einfach bei Ihrem Vertragspartner nach. 

7Warum möchten immer mehr Versicherungsnehmer ihre Rentenversicherung kündigen? 

Besonders in den letzten Jahren ist die Anzahl der Kunden, die ihre AachenMünchener Rentenversicherung kündigen, deutlich angestiegen. Hintergrund dieser Entscheidungen sind, das ergeben Umfragen immer wieder, vor allem die folgenden drei Punkte: 

  1. Niedrige Zinsen: Die Europäische Zentralbank gibt den sogenannten Höchstrechnungs- oder Leitzins vor. Er lag 2000 noch bei rund vier Prozent und wurde bis 2022 auf 0,25 Prozent abgesenkt. Da Versicherer mit diesen Sätzen kalkulieren müssen, erhalten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ebenfalls keine höheren Renditen mehr. Da die Kostenquote bei vielen Policen bereits bei ein oder zwei Prozent liegt, wird die Rentenversicherung Jahr für Jahr sogar weniger wert. Immer mehr Kunden möchten den damit drohenden Verlusten aus dem Weg gehen. 
  2. Hohe Kosten: Abschluss- und Verwaltungskosten werden bei Rentenversicherungen meist direkt von den Beiträgen abgezogen. Das Geld steht unmittelbar nach der Einzahlung bereits nicht mehr für Investments zur Verfügung. Grund für die hohen Gebühren sind Verwaltungsapparate, die viele Versicherungsgesellschaften bis heute nicht vollständig auflösen oder zumindest verkleinern konnten. 
  3. Wenig Flexibilität: Sind Sie mit Ihrer AachenMünchener Rentenversicherung nicht mehr zufrieden, können Sie die Form der Anlage nicht einfach ändern. Auch eine Umschichtung des Vertragsvermögens – beispielsweise in andere Fonds – ist nicht oder nur mit Mehrkosten möglich. Durch die Bindung und fehlende Flexibilität über viele Jahrzehnte sind klassische private Rentenversicherungen mit Garantiezins heute nicht mehr attraktiv.

Insgesamt sind es also mehrere Punkte, die Kunden zu einer Kündigung bewegen – vielleicht finden auch Sie sich in einem der Aspekte wieder. 

Der Fairness halber sollten wir aber auch Folgendes erwähnen: Andere Formen der Lebensversicherung, etwa die Berufsunfähigkeits- oder Unfallpolice, sind von diesen Nachteilen nicht betroffen. Sie entstammen ausschließlich solchen Versicherungen, bei denen Sie mit einem Garantiezins Vermögen aufbauen. 

8AachenMünchener Rentenversicherung kündigen – warum der Widerruf die bessere Alternative ist!

Grundsätzlich ist es Ihre Entscheidung als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, wie Sie Ihre AachenMünchener Rentenversicherung auflösen. Auf der einen Seite steht die bekannteste Möglichkeit, die Kündigung. Auf der anderen Seite gibt es mit dem „ewigen Widerruf“ eine deutlich weniger bekannte, dafür aber wesentlich lukrativere Option. helpcheck zeigt, wo die Vorteile liegen und wie Sie sie optimal nutzen! 

Die Kündigung der Rentenversicherung 

Wenn Sie Ihre AachenMünchener Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt – so weit, so bekannt. Allerdings entsteht hier in der Regel ein Verlust, der bis zu 50 Prozent Ihrer Einzahlungen betragen kann. Rechnerisch wäre er möglicherweise noch höher, der Gesetzgeber hat aber die 50-Prozent-Untergrenze als absolutes Minimum eingeführt. 

Beispiel: Sie haben bisher 10.000 Euro monatlich in Ihre Rentenversicherung eingezahlt und 2.000 Euro Zinsen erhalten. Die Abschluss- und Verwaltungskosten liegen bei 3.000 Euro. Kündigen Sie nun die Police, machen Sie einen Verlust von 1.000 Euro – und das, obwohl eigentlich ein Gewinn in Höhe von 2.000 Euro vorhanden ist.

Die Kosten stehen bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften außer Verhältnis zu den erzielbaren Renditen. Leider macht es auch eine Kündigung nicht besser, da Sie hier die – wenn Sie es so wollen – Buchverluste überhaupt erst realisieren. Sie sollten daher stets die Möglichkeit des ewigen Widerrufs und der Beitragsfreistellung prüfen, bevor Sie über den Rückkauf Ihrer AachenMünchener Rentenversicherung nachdenken. 

Tipp:

Prüfen Sie immer erst den Widerruf. Ist er nicht möglich, denken Sie an Beitragsfreistellung und Verkauf. Die Kündigung ist fast immer der schlechteste Weg und sollte daher als letztes ins Auge gefasst werden. 

Schild mit Bundesgerichtshof

Der Widerruf – Ihr Ass im Ärmel 

Beim Abschluss einer Rentenversicherung werden Sie vom Versicherer über Ihre Rechte und Pflichten belehrt. In § 8 Abs.2 Nr.1 und 2 VVG ist dabei vorgeschrieben, welche Informationen Ihnen mindestens zugehen müssen. Der Zugang dieser Informationen ist Voraussetzung dafür, dass die Widerrufsfrist überhaupt beginnen kann.

Bei Lebens- und Rentenversicherungen dauert die Widerrufsfrist 30 Tage. Sie beginnt, wenn Sie den Versicherungsschein, Pflichtinformationen und eine deutlich erkennbare und vollständige Widerrufsbelehrung erhalten haben. 

Und hier kommt das „Ass“:

Ist oder war die Widerrufsbelehrung Ihrer AachenMünchener Rentenversicherung unwirksam, konnte die Widerrufsfrist nie beginnen. Dadurch hat sie auch kein Ende und Sie haben zeitlich unbeschränkt die Möglichkeit, Ihre Rentenversicherung zu widerrufen. Der Widerruf führt zu einer vollständigen Rückabwicklung des Vertrags.

Der BGH hat die Möglichkeit des ewigen Widerrufs unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (AZ. IV ZR 76/11) bestätigt. Betroffen sind vor allem Rentenversicherungen aus dem Jahren 1994 bis 2007, da die Versicherer hier fehlerhafte, einheitliche Textbausteine für alle Policen genutzt haben. Ist ein Vertrag des Versicherers fehlerhaft, ist der Fehler wahrscheinlich auch in einem anderen Vertrag zu finden! 

Beim Widerruf darf der Versicherer weder Abschluss-, noch Verwaltungs- oder Stornokosten in Abzug bringen. Er muss Ihnen alle Beiträge inklusive der erhaltenen Zinsen und Überschüsse wieder auszahlen. Die meisten Kunden erhalten so eine Auszahlung, die tausende oder sogar zehntausende Euro über dem Rückkaufswert bei Kündigung liegt.

Lassen Sie den „ewigen Widerruf“ Ihrer AachenMünchener Rentenversicherung noch heute prüfen! Bei helpcheck nehmen erfahrene Anwälte den Fall unter die Lupe und holen das Maximum für Sie heraus – und das ohne jedes Kostenrisiko. Überzeugen Sie sich selbst!  

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9Jetzt Widerruf der AachenMünchener Rentenversicherung prüfen lassen! 

Beim Widerruf Ihrer AachenMünchener Rentenversicherung haben Sie nichts zu verlieren. Denn auch wenn er nicht möglich ist oder scheitert, können Sie die Police regulär zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen.

Lassen Sie sich Ihre Chance daher nicht entgehen und reichen Sie noch heute Ihre Vertragsunterlagen bei helpcheck ein. Ein Team aus erfahrenen Anwälten schaut sich den Sachverhalt an und meldet sich anschließend bei Ihnen. Ist der Widerruf möglich, übernehmen wir alle Anwalts- und Gerichtskosten, die das Verfahren verursacht. Scheitern wir am Ende, kommen auf Sie keinerlei Aufwendungen zu – Sie tragen also kein Kostenrisiko.

Gewinnen wir den Fall, erhalten Sie den Mehrwert abzüglich einer Provision von 29,75 oder 39,75 Prozent ausgezahlt. Dieses Honorar berechnen wir ebenfalls nur auf den Mehrwert, sodass Sie immer noch einen Gewinn zwischen 60 und 70 Prozent behalten. Sie können hier nur gewinnen – nutzen Sie unser Angebot! 

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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