Als Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre PB Lebensversicherung kündigen. In den ersten Jahren ist die Kündigung nahezu immer mit einem spürbaren Verlust verbunden
Besonders wichtig bei der Kündigung ist deren Form sowie die Einhaltung der Kündigungsfrist. Beides kann zur Unwirksamkeit bzw. zur erst späteren Wirksamkeit Ihrer Kündigung führen
helpcheck prüft kostenfrei, ob Ihre PB Lebensversicherung gekündigt oder widerrufen werden sollte. Durch den Widerruf erhalten Sie bis zu 150 Prozent Ihrer eingezahlten Beiträge zurück
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
Um Ihre PB Lebensversicherung zu kündigen, reicht ein einfaches Schreiben an den Versicherer. Die PB schreibt die Schriftform vor, was bedeutet, dass Sie nur per Fax oder Post kündigen können. „Textform“ würde bedeuten, dass zusätzlich Kündigungen per Mail akzeptiert werden. Beachten Sie in jedem Fall die vorgegebene Form, da Ihre Kündigung sonst von vorne herein unwirksam sein kann. Die wenigsten Versicherer sind hier kulant.
Sorgen Sie außerdem für einen Zugangsnachweis der Kündigung, beim Versand mit der Post etwa durch ein Einschreiben. So ist sichergestellt, dass Sie im Zweifel beweisen können, dass der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat, sollte er das Gegenteil behaupten.
In Ihrem Kündigungsschreiben selbst sollten diese Punkte enthalten sein:
Vertrags- und persönliche Daten, insbesondere Kunden- und Versicherungsnummer (bzw. Vertragsnummer)
Der Begriff „Kündigung“, da der Versicherer so Ihr Schreiben nicht anders auslegen kann, als es gemeint ist
Der Kündigungstermin, wobei es ausreicht, wenn Sie zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen
Die Bitte um Berechnung und Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswertes
Ihre Unterschrift
Dieses Schreiben senden Sie jetzt nur noch an die Versicherungsgesellschaft. Sie kümmert sich um alles Weitere. Sollten Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten, haken Sie am besten nochmal beim Versicherer nach – so sind Sie auf der sicheren Seite.
2Diese Fristen gilt es bei der Kündigung einzuhalten
Generell muss Ihre Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist beim Versicherer eingehen. Die Frist wird immer vom Ende der Versicherungsperiode „zurück“ gerechnet und darf nach § 11 Abs.3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zwischen einem und drei Monaten dauern. Eine kürzere als die einmonatige Kündigungsfrist ist unzulässig.
Haben Sie Ihre Lebensversicherung am 01.10. abgeschlossen, beginnt hier die Versicherungsperiode. Sie dauert ein Jahr (§ 12 VVG) und endet entsprechend am 30.09. des Folgejahres. Bei einer Kündigungsfrist von einem Monat müsste Ihre Kündigung spätestens zum 31.08. beim Versicherer sein, bei einer dreimonatigen Frist wäre es der 30.06. des laufenden Jahres.
Hinweis:
Die PB Lebensversicherung hat in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine dreimonatige Kündigungsfrist festgelegt.
Geht Ihr Kündigungsschreiben zu spät, also nach Ablauf der Kündigungsfrist, beim Versicherer ein, ist das kein Weltuntergang. Die Kündigung wird aber dann erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode (§ 168 Abs.1 VVG) wirksam, also genau ein Jahr später. Daher ist es besonders bei knappenKündigungen wichtig, einen Nachweis über den tatsächlichen Zugang beim Versicherer in der Hinterhand zu haben. Denn nur dieser Zeitpunkt zählt.
3Versicherungsnehmer verstorben: Was passiert nun?
In jeder Lebensversicherung gibt es mehrere „Personen“, bei denen es sich theoretisch um verschiedene Menschen handeln könnte. Praktisch ist es aber üblich, dass alle Eigenschaften auf eine Person zutreffen:
Versicherungsnehmer: Die Person, die den Versicherungsvertrag unterschrieben hat, Beiträge zahlt und die Police kündigen oder widerrufen kann
Versicherte Person: Die- oder derjenige, bei dem der Versicherungsfall (etwa „Erreichen des 65. Lebensjahres“) eintreten muss, damit die Leistung gezahlt wird
Bezugsberechtigter: Die Person, die im Versicherungsfall die Leistung erhält. Ein widerrufliches Bezugsrecht kann jederzeit auf eine andere Person übertragen werden, bei einem unwiderruflichen Recht muss der frühere Bezugsberechtigte der Änderung zustimmen
Merke: Klassische Kapitallebensversicherungen sehen meist ein abweichendes Bezugsrecht im Todesfall vor. Hier erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungsleistung, im Erlebensfall steht sie dem Versicherungsnehmer selbst zu.
Stirbt der Versicherungsnehmer, geht die Police auf die Erbin oder den Erben über. Sie oder er wird neuer Versicherungsnehmer und kann umfassend über die Versicherung verfügen, sie etwa kündigen, beitragsfrei stellen oder anpassen. Sollten Sie eine geerbte PB Lebensversicherung kündigen wollen, beachten Sie lediglich folgende Punkte:
Teilen Sie dem Versicherer mit, dass es den Todesfall gab und dass Sie neuer Eigentümer der Versicherung sind
Legen Sie einen Nachweis über den Tod des früheren Versicherungsnehmers und den Erbschein vor
Teilen Sie der Versicherungsgesellschaft Ihre Bankverbindung mit, sofern sie noch nicht vorliegt
4PB Lebensversicherung kündigen: Wie lange dauert die Auszahlung?
Wenn Sie Ihre PB Lebensversicherung kündigen, muss der Versicherer nach § 169 Abs.1 VVG den sogenannten Rückkaufswert berechnen. Das ist der Wert, den die Lebensversicherung im Zeitpunkt der Kündigung aus Sicht der Versicherungsgesellschaft hat, für den sie sie also von Ihnen „zurückkauft“. Für die Berechnung des Betrags gelten versicherungsmathematische Grundsätze, vereinfacht folgende Formel:
Hilfsformel:
Rückkaufswert = Summe aller Beiträge + Summe aller Erträge (Überschüsse und Zinsen) – Abschlusskosten – Verwaltungskosten – Stornopauschale
Der Versicherer muss den Rückkaufswert auf den Stichtag derKündigung berechnen. In der Regel erfolgt die Auszahlung aber nur wenige Tage, maximal eine Woche, später. Wird Ihre Kündigung zum 30.09. wirksam, sollte das Geld in der ersten Oktoberwoche auf Ihrem Konto sein.
5Gründe für die Kündigung einer PB Lebensversicherung
Die Gründe, aus denen Menschen ihre PB Lebensversicherung kündigen, sind so vielfältig wie die Überlegungen beim Abschluss der Police. Besonders in den letzten Jahren haben die Kündigungen aber erheblich zugenommen, wofür es überwiegend diese Auslöser gibt:
Sinkende Zinsen: Die Garantiezinsen vieler Lebensversicherungen wurden und werden immer wieder gesenkt. Neuabschlüsse lohnen sich kaum noch und auch bei vielen Bestandsverträgen sieht es schlecht aus.
Sinkende Überschüsse: Auch die Versicherungsgesellschaften machen durch die Niedrigzinspolitik der EZB schlechtere Geschäfte. Entsprechend niedriger fallen die Überschussbeteiligungen, die Kundinnen und Kunden erhalten, aus. Hinzu kommt, dass die Versicherer hohe Rücklagen für die gut verzinsten Altverträge bilden müssen.
Steigende Gebühren: Um Gewinnausfälle auszugleichen, steigen die Abschluss- und Verwaltungskosten. Das motiviert ebenfalls viele Menschen zur Kündigung.
Weitere Gründe für die Kündigung sind die fehlende Anpassungsfähigkeit der meisten Lebensversicherungen an geänderte Lebensumstände und Geldnot.
Kündigen Sie keine gut verzinste Lebensversicherung, nur weil Sie Geld benötigen oder der Meinung sind, die Police lohnt sich nicht mehr.
Lassen Sie einen Experten von helpcheck über die Versicherung schauen – unsere Partneranwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
6Kündigung oder Widerruf? So holen Sie mehr aus Ihrem Vertrag
Um die unrentable Lebensversicherung loszuwerden, gibt es zwei Möglichkeiten. Auf der einen Seite steht die bekannte, komfortable, aber teure Kündigung. Auf der anderen Seite steht der Widerruf, der verhältnismäßig unbekannt und mit etwas mehr Aufwand verbunden ist. Dafür bringt ein wirksamer Widerrufder Lebensversicherung schnell mehrere tausend Euro mehr als eine Kündigung zum selben Zeitpunkt!
Kündigung: Der teure Weg
Wenn Sie Ihre PB Lebensversicherung kündigen, muss der Versicherer den Rückkaufswert nach oben genannter Formel berechnen und auszahlen. Der Nachteil: Besonders in den ersten Jahren, aber auch nach einer längeren Laufzeit, liegt er unter der Summe Ihrer eingezahlten Beiträge. Grund hierfür sind vor allem die immensen Kosten, die von den Versicherungsprämien abgezogen werden und nie ins Vertragsvermögen fließen.
Dazu ein Beispiel: Kapitallebensversicherung, Laufzeit bisher 10 Jahre. Eingezahlt: 25.000 Euro, Zinsen und Überschüsse erhalten: 3.000 Euro. Abschluss- und Verwaltungskosten: 4.000 Euro. Stornoabschlag: 800 Euro. Auszahlungsbetrag/Rückkaufswert 18.200 Euro.
Dieses Beispiel ist weder aus der Luft gegriffen noch ist der Zinssatz realistisch. In der aktuellen Zinsphase würden Sie deutlich weniger Gewinne erzielen, die Abschluss- und Verwaltungskosten wären aber unter Umständen sogar noch höher. Die Rechnung verdeutlicht, wie unrentabel viele Lebensversicherungen tatsächlich sind und warum eine Kündigung der mit Abstand teuerste Weg ist, die Police loszuwerden.
Tipp:
Schließen Sie in der aktuellen Niedrigzinsphase keine kapitalbildende Lebensversicherung mehr ab und lassen Sie den Widerruf bestehender Verträge prüfen! Entscheiden Sie sich für klügere Alternativen und rechnen Sie die Police grundsätzlich sorgfältig durch!
Widerruf: Ihr Joker bei der Auflösung der Lebensversicherung
Grundsätzlich können Sie Ihre Lebensversicherung innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie den Vertrag unterzeichnet haben, widerrufen (Widerrufsfrist). Die Frist beginnt zu laufen, wenn Ihnen alle Unterlagen nach der VVGInfoV sowie die Police und eine Widerrufsbelehrung zugegangen sind (§ 8 Abs.2 VVG). Fehlen die Dokumente oder gehen sie Ihnen unvollständig zu, gibt es keinen Fristbeginn – und in der Folge auch kein Fristende.
Der Clou: Zwischen 1994 und 2007 wurden zahllose Lebensversicherungen mit fehlerhaften Widerrufsinformationen verkauft. Diese Policen können noch heute widerrufen werden, weil die Widerrufsfrist nie zu laufen begann.
Wenn Sie Ihre PB Lebensversicherungwiderrufen, werden Sie so gestellt, als hätten Sie sie nie abgeschlossen. Der Versicherer muss alle Beiträge wieder auszahlen und darf nur die laufenden Verwaltungskosten und einen Prozentsatz für eventuelle Risikoanteile (BU- oder Todesfallschutz) abziehen. Außerdem erhalten Sie die tatsächlichen Gewinne, die die Gesellschaft mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, überwiesen.
Durch den Widerruf erhalten Sie bis zu 150 Prozent Ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Dabei reicht bereits ein Schreiben an den Versicherer, um von Ihrem Recht Gebrauch zu machen. Verzichten Sie nicht darauf!
Für den Widerruf Ihrer PB Lebensversicherung brauchen Sie einen starken Partner, der sich insbesondere um die Erstellung einer versicherungsmathematischen Berechnung kümmert. Mit helpcheck und unseren erfahrenen Kooperationsanwälten haben Sie ihn gefunden! Wir schauen uns Ihre Lebensversicherung genau an, prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, und machen am Ende den Widerruf beim Versicherer geltend.
8PB Lebensversicherung im Check: Die wichtigsten Infos zum Versicherer
Die PB Versicherungen sind ein Tochterunternehmen der Talanx AG und die Versicherungssparte der Postbank. Sie gehört zu den bekannteren Lebensversicherungsgesellschaften und ist auch speziell in dieser Versicherungsnische tätig. Leider machen die Lebensversicherungen der PB unter den Policen insgesamt keine Ausnahme: Auch hier sinken die Überschüsse und Zinsen immer weiter ab.
Daher lohnt es sich kaum mehr, eine Lebensversicherung bei der Postbank abzuschließen. Selbst wenn Sie einen Garantiezins von zwei Prozent erhalten, gleicht dieser gerade einmal die Inflation aus – das ist deutlich zu wenig.
Sie tragen kein Kostenrisiko! Ein Honorar fällt nur an, wenn durch den Widerruf tatsächlich ein Mehrwert entsteht. In diesem Fall berechnet sich unser Honorar prozentual anhand der Differenz zwischen Rückkaufswert und tatsächlicher Auszahlung.
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
August 2023
"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
Darius T.
Oktober 2022
Landgericht Oldenburg
3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
August 2023
"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
Alexandra M.
Mai 2023
Landgericht Stuttgart
500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
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Landgericht Traunstein
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Erhalt von 35% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
November 2021
“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P.
October 2021
Landgericht Traunstein
Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchener Lebensversicherung
Erhalt von 27% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
März 2023
“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
Tobias E.
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Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
Erhalt von 2.700 € Nutzungsentschädigung und Rückerstattung
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Der Anbieter wurde zur Rückzahlung von Spielverlusten i. H. v. 12.000 € verurteilt
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“Ich habe nicht damit gerechnet, dass es wirklich so einfach geht, aber: Vom gesamten Ablauf bis hin zum Ergebnis war ich durchweg positiv überrascht.”
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Spielverluste i. H. v. 11.760 € müssen durch Mr. Green zurückgezahlt werden
März 2022
“Mit Hilfe von helpcheck konnte ich einen vierstelligen Betrag zurückfordern und das ganz einfach und ohne großen Aufwand. Sehr empfehlenswerter Service!”
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