Inora Life Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre Inora Life Lebensversicherung kündigen. Einschränkungen vonseiten des Versicherers sind hier nicht zulässig 
  • Viele Kunden erhalten bei der Kündigung weniger ausgezahlt, als sie eingezahlt haben. Das liegt vor allem daran, dass der Versicherer nur den Rückkaufswert zahlt und hier umfangreiche Kosten vom Vertragsvermögen abgezogen werden
  • Zur Kündigung gibt es verschiedene Alternativen, insbesondere den Widerruf der Lebensversicherung. Hier erhalten Sie schnell bis zu 150 Prozent der Beiträge, denn der Versicherer darf nahezu keine Kosten vom Vertragsvermögen abziehen

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1Aus diesen Gründen kündigen immer mehr Kunden ihre Inora Life Lebensversicherung

Dafür, dass vor allem seit einigen Jahren immer mehr Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre Inora Life Lebensversicherung kündigen oder beitragsfrei stellen, gibt es gleich mehrere Gründe. Diese sind so vielfältig wie die Motivationen für den Abschluss der Police selbst. Allerdings fallen besonders die folgenden „Top drei Gründe“ besonders auf.

  1. Kaum Flexibilität: Klassische Kapitallebensversicherungen lassen sich kaum an geänderte Vorstellungen, insbesondere bei der Altersvorsorge und beim Vermögensaufbau, anpassen. Sie sind „starr“ und unflexibel, was sich besonders in Zeiten niedriger Zinsen bemerkbar macht. Viele Kunden möchten ihre Inora Life Lebensversicherung daher so schnell wie möglich kündigen und ihr Geld anderweitig investieren. 
  2. Hohe Kosten: Besonders die Abschlusskosten schlagen bei Lebensversicherungen oft mit mehreren tausend Euro zu Buche. Durch die niedrigen Zinsen können die hohen Gebühren aber nicht wieder „reingeholt“ werden, wodurch bei vielen Policen selbst über die gesamte Vertragslaufzeit ein Verlust entsteht. Am Ende bekommen Sie sogar noch weniger ausgezahlt als Sie einbezahlt haben. 
  3. Niedrige Zinsen: Aktuell liegt der von der EZB vorgegebene Leitzins (bei Lebensversicherungen: Garantiezins) bei 0,25 Prozent (2022), während er im Jahr 2000 noch bei rund vier Prozent lag. Das Vertragsvermögen wächst damit kaum noch. Hinzu kommt, dass die Überschussbeteiligungen niedrig ausfallen, da die Versicherungsgesellschaften einen Großteil ihres Gewinns in Rücklagen für Verträge mit höheren Garantiezinsen einstellen müssen. 

Durch diese und viele weitere Punkte sind Kapitallebensversicherungen heute keine rentablen Anlageprodukte mehr. Wir raten Ihnen daher vom Neuabschluss ab.

Insgesamt sind es rund 50 Prozent aller Policen, die vor dem vertraglichen Ablauf auf irgendeine Weise aufgelöst werden. Davon wiederum sind rund 50 Prozent ausschließlich Kündigungen. 

Eine bestehende Inora Life Lebensversicherung können Sie kündigen, sollten aber prüfen, ob die Police nicht aufgrund der damals noch hohen Zinsen eine gute Rendite erwirtschaftet. Ist das nicht der Fall, prüfen Sie die Alternativen bestenfalls mit anwaltlicher Unterstützung und entscheiden Sie sich erst dann. Neben der Kündigung stehen Verkauf und Widerruf als attraktive Wege zur Auswahl!

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2Inora Life Lebensversicherung kündigen – Achtung bei Form & Inhalt der Kündigung!

Wie Sie Ihre Inora Life Lebensversicherung kündigen, ist Ihnen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer grundsätzlich selbst überlassen. Allerdings sollten Sie die vom Versicherer vorgegebene Form beachten, wobei hier zwischen Schrift- und Textform zu unterscheiden ist: 

  • Bei der Schriftform sind Kündigungen nur per Fax und auf dem Postweg, nicht aber per Mail möglich 
  • Bei der Textform können Sie neben Brief und Fax auch per E-Mail (elektronisch) kündigen 

Beachten Sie die Form, die der Versicherer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorgibt, genau. Sie laufen sonst Gefahr, eine unwirksame Kündigung einzureichen. In der Folge läuft Ihre Lebensversicherung einfach weiter. Bis Sie den Fehler bemerken oder vom Versicherer auf ihn hingewiesen wurden, ist die Kündigungsfrist dann möglicherweise bereits abgelaufen. 

Neben der Form gibt es keine weiteren Vorgaben, insbesondere nicht bezüglich des Inhalts, zur Kündigung. Dennoch empfehlen wir Ihnen, bestimmte Grundsätze einzuhalten – so vermeiden Sie Rückfragen und ermöglichen dem Versicherer eine schnellere Bearbeitung Ihres Anliegens: 

  1. Nennen Sie Ihre Vertragsdaten, vor allem Kunden- und Versicherungsnummer. Denken Sie außerdem an die richtige Adressierung Ihrer Kündigung.
  2. Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“, da Schreiben von Versicherern immer wieder falsch ausgelegt werden.
  3. Geben Sie den Kündigungsgrund an, soweit dies erforderlich ist (nur bei außerordentlichen Kündigungen).
  4. Nennen Sie einen konkreten Kündigungstermin. Kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt, endet der Vertrag mit Ablauf der Versicherungsperiode.
  5. Bitten Sie den Versicherer um Auszahlung des Rückkaufswerts und um eine – möglichst schriftliche – Kündigungsbestätigung.
  6. Denken Sie daran, Ihre Kündigung persönlich zu unterschreiben.

Schriftliche Kündigungen haben einen weiteren Haken: Im Zweifel müssen Sie beweisen, dass der Versicherer Ihr Schreiben erhalten hat. Wir raten Ihnen daher, es entweder per Fax mit Faxbericht oder per Post mit Einschreiben zu versenden. So haben Sie schwarz auf weiß, wann dem Versicherer Ihre Kündigung zugegangen ist. Heben Sie den Nachweis mindestens so lange auf, bis Sie die Bestätigung Ihres Vertragspartners erhalten haben. 

3Die Fristen bei Kündigung der Inora Life Lebensversicherung

Grundsätzlich können Sie Ihre Inora Life Lebensversicherung jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode kündigen (§ 168 Abs.1 Versicherungsvertragsgesetz; VVG). Allerdings müssen Sie dabei die Kündigungsfrist einhalten. Diese kann der Versicherer zwar selbst bestimmen, er muss dabei aber den Rahmen von ein bis drei Monaten des § 11 Abs.3 VVG beachten. Weder eine längere noch eine kürzere Frist ist zulässig. 

Übrigens:

Bei der Inora Life Lebensversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate.

Die Frist bezieht sich auf das Ende der Versicherungsperiode, die wiederum ein Jahr dauert (§ 12 VVG). Allerdings entspricht sie nur dann dem Kalenderjahr, wenn Sie Ihre Police am 01.01. eines Jahres abgeschlossen haben – dies ist aber eher selten der Fall. In der Regel beginnt die Versicherungsperiode (= Versicherungsjahr) unterjährig und endet hier auch entsprechend. Allerdings sind abweichende Vereinbarungen möglich.

  1. Beispiel: Sie haben Ihre Inora Life Lebensversicherung am 01.12. abgeschlossen. Da mit dem Versicherer kein abweichendes Versicherungsjahr vereinbart wurde, endet es 12 Monate später am 30.11. Drei Monate vorher, spätestens am 31.08., muss Ihre Kündigung den Versicherer erreichen. 
  2. Beispiel: Wie Beispiel 1, nur wurde ein abweichendes Versicherungsjahr vereinbart. Die erste Periode beginnt am 01.12., endet aber direkt zum 31.12. wieder. Der Vorteil: Alle weiteren Versicherungsjahre entsprechen nun dem Kalenderjahr. Dadurch müssen Sie Ihre Inora Life Lebensversicherung jeweils bis 30.09. kündigen.

Tipp: Werfen Sie stets einen Blick in Ihren Versicherungsschein. So finden Sie die tatsächlich relevante Versicherungsperiode heraus und vermeiden Fristversäumnisse. 

Neben der ordentlichen gibt es noch die außerordentliche Kündigung nach § 40 Abs.1 und 2 VVG. Sie ist innerhalb eines Monats, nachdem Sie der Versicherer über eine Beitragserhöhung oder Leistungsreduzierung informiert hat, zulässig. Er muss Sie außerdem auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Verpassen Sie die Frist, erlischt das Sonderkündigungsrecht und die Police kann nur im Rahmen der regulären Fristen aufgelöst werden. 

Während Sie bei ordentlichen Kündigungen keinen Grund benötigen, ist er bei der außerordentlichen Kündigung umso wichtiger. Denn sonst riskieren Sie, dass der Versicherer von einer ordentlichen Kündigung ausgeht. 

4Inora Life Lebensversicherung kündigen: Todesfall beim Versicherungsnehmer

Leider kommt es immer wieder vor: Der Versicherungsnehmer stirbt, bevor die Ablaufleistung der Lebensversicherung zur Auszahlung kommt. Das bislang erreichte Vertragsvermögen „steckt“ daher in der Police fest. Allerdings werden Lebensversicherungen – anders als etwa eine BU-Versicherung – bei einem Todesfall nicht einfach aufgelöst. Denn hier handelt es sich um „normales“ Vermögen, das im Rahmen der Erbfolge und auf sonstigen Wegen übertragbar ist. 

Als Erbin oder Erbe übernehmen Sie daher die Police mit allen Rechten und Pflichten. Auf der einen Seite müssen Sie Beiträge zahlen, auf der anderen Seite erhalten Sie das Bezugsrecht auf die Ablaufleistung

Beachte:

Oft werden abweichende Bezugsrechte vereinbart (§ 159 VVG). Ein solches bleibt auch beim Erbfall bestehen. Achten Sie daher genau auf eventuelle Zusätze in der Police.

Möchten Sie die geerbte Inora Life Lebensversicherung kündigen, können Sie dies jederzeit im Rahmen einer ordentlichen Kündigung tun. Der Todesfall löst kein Sonderkündigungsrecht des „neuen Versicherungsnehmers“ aus. Beachten Sie bei der Kündigung einige zusätzliche Punkte

  • Informieren Sie die Versicherungsgesellschaft darüber, dass es einen Erbfall gab und dass Sie den Vertrag als Erbin oder Erbe übernommen haben
  • Weisen Sie die Erbschaft nach, etwa durch Vorlage des Erbscheins in Kopie 
  • Ändern Sie die Bankverbindung und passen Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht auf die Ablaufleistung an, wenn es widerruflich vereinbart wurde 

Da es sich bei Kündigung einer geerbten Lebensversicherung um eine normale, ordentliche Kündigung handelt, benötigen Sie keinen besonderen Grund. Auch gibt es keine Unterschiede zu sonstigen Kündigungen, Sie erhalten also auch hier den Rückkaufswert der Police ausgezahlt. 

5Die Auszahlung des Rückkaufswerts der Inora Life Lebensversicherung

Wenn Sie Ihre Inora Life Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert des Vertrags ausgezahlt (§ 169 Abs.1 VVG). Der Rückkaufswert ist ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelter Betrag, der den Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft wiedergibt (§ 169 Abs.3 VVG). Um Manipulationen zu vermeiden, muss der Versicherer Sie in den Technischen Berechnungsgrundlagen über die exakte Berechnung informieren.

Die TBG sind Teil der Vertragsbedingungen. Ein sachkundiger Dritter muss jederzeit die Möglichkeit haben, die Rechenschritte des Versicherers nachzuprüfen. Vereinfacht kommt bei der Berechnung folgende Formel zur Anwendung: 

Hilfsformel:

Auszahlungsbetrag = Summe der Versicherungsbeiträge (ohne Risikoanteile) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale

Die Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) zieht der Versicherer in der Regel als Prozentsatz vom Rückkaufswert ab. Sie ist allerdings nur zulässig, wenn sie angemessen, beziffert und vereinbart ist (§ 169 Abs.5 VVG). Gibt es keine entsprechende Vereinbarung mit der Versicherungsgesellschaft, darf sie bei Kündigung auch keine zusätzlichen Abzüge vom berechneten Rückkaufswert vornehmen. 
Außerdem gilt beim Auszahlungsbetrag eine Untergrenze von 50 Prozent der eingezahlten Beiträge, ohne Risikoanteile (etwa für einen BU-Schutz). Sie erhalten bei der Kündigung also mindestens die Hälfte Ihrer Prämien ausgezahlt, der Versicherer darf keine weiteren Abzüge vornehmen.

Da der Versicherer den Rückkaufswert nach dem sogenannten Stichtagsprinzip am letzten Tag der Versicherungsperiode berechnet, kann er ihn frühestens hier auszahlen. Im Schnitt warten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer rund eine Woche, bis Sie die Überweisung des Versicherers erhalten haben. Fragen Sie hier aber im Einzelfall einfach nach und erhalten Sie so eine verbindliche Auskunft über den Sachstand! 

6Inora Life Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?

Grundsätzlich entscheiden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer selbst, ob Sie Ihre Inora Life Lebensversicherung kündigen oder den Vertrag lieber widerrufen möchten. helpcheck empfiehlt aber, bei dieser Frage einen erfahrenen Anwalt zurate zu ziehen. Denn mit ihm stellen Sie sicher, dass Sie sich für den wirtschaftlich sinnvollsten Weg entscheiden. In der Regel führt die Kündigung zu einem schmerzhaften Verlust

Warum die Kündigung schnell zum Verlustgeschäft wird

Bei Abschluss der Lebensversicherung berechnet der Versicherer alle anfallenden Kosten im Vorfeld. Dazu nimmt er das voraussichtliche Endvermögen Ihrer Police als Grundlage. Kündigen Sie die Inora Life Lebensversicherung nun vorzeitig, fällt der gesamte „Gebührenblock“ an – auch wenn er außer Verhältnis zum tatsächlich erreichten Vertragsvermögen steht. 

Die Abzüge sind dann schnell so hoch, dass die gesamten Zinsen und ein Teil der Einzahlungen aufgefressen werden. Außerdem müssen Sie unter Umständen eine Stornopauschale in Kauf nehmen, die die Auszahlungssumme weiter mindert. Das folgende Beispiel zeigt, wie aus einer rentablen Geldanlage so schnell ein Verlustgeschäft wird: 

Sie kündigen Ihre Lebensversicherung nach 10 Jahren und haben 12.000 Euro eingezahlt. An Zinsen haben Sie 2.000 Euro erhalten. Der Versicherer bringt Abschluss- und Verwaltungskosten mit 3.500 Euro und eine Stornopauschale mit 1.500 Euro in Abzug. Somit erhalten Sie 9.000 Euro ausgezahlt – ein Verlust von 3.000 Euro.

Die Abzüge führen also dazu, dass aus einem Gewinn von 2.000 Euro ein Verlust in Höhe von 3.000 Euro wird. Ähnlich sieht es bei zahlreichen Versicherungen aus. Daher raten wir Ihnen dringend davon ab, Ihre Inora Life Lebensversicherung vorschnell zu kündigen. Sie sollten stets alle möglichen Alternativen prüfen lassen, bevor Sie eine finale Entscheidung treffen. 

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Der Widerruf als „Joker“ in der Hinterhand

Grundsätzlich ist der Widerruf der Inora Life Lebensversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage, nachdem Sie alle Unterlagen vom Versicherer erhalten haben, möglich (Widerrufsfrist), §§ 8 Abs.1 und 152 Abs.1 VVG. Kommen die Dokumente zeitversetzt beim Versicherungsnehmer an, beginnt die Frist erst, wenn die letzten Unterlagen eingegangen sind (§ 8 Abs.2 Nr.1 VVG). 

Außerdem muss der Versicherer Sie über das Widerrufsrecht belehren. Dazu hat er eine Widerrufsbelehrung zu erstellen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Deutlichkeitsgebot des § 8 Abs.2 Nr.2 VVG). Ein Verstoß gegen diese Grundsätze führt dazu, dass die Belehrung insgesamt unwirksam ist und es dadurch an einer der Grundvoraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist mangelt. 

Fristen, die nicht beginnen, enden auch nicht. Dieser allgemeine Grundsatz findet bei Versicherungsverträgen uneingeschränkt Anwendung. So haben Sie ein „ewiges Widerrufsrecht“, wenn der Versicherer damals eine ungültige Widerrufsbelehrung genutzt hat (BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11). 

Betroffen sind vor allem Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007. Mit einem Widerruf profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen, besonders gegenüber der teuren Kündigung: 

  • Sie erhalten die Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, vollständig ausgezahlt – der Garantiezins spielt vorerst keine Rolle mehr 
  • Alle abgezogenen Kosten, insbesondere für Abschluss, Stornierung und Verwaltung, muss der Versicherer inklusive Zinsen wieder auszahlen
  • Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende des Versicherungsjahres wirksam

So erhalten viele Kunden bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge oder mehrere tausend Euro über dem Rückkaufswert. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!

Bei helpcheck lassen Sie Ihre Inora Life Lebensversicherung von erfahrenen Anwälten prüfen. Reichen Sie Ihre Vertragsunterlagen einfach online oder per Post ein. Wir machen den Widerruf für Sie geltend und ziehen dafür, wenn erforderlich, auch vor Gericht. Nur wenn Sie am Ende eine höhere Auszahlung als bei einer Kündigung erhalten, fällt ein Honorar an. Es bemisst sich dann nach dem erzielten Mehrwert, sodass der Rückkaufswert unberührt bleibt.

Kein Erfolg, kein Honorar! Sie tragen bei helpcheck keinerlei Kostenrisiko und geben dieses vollständig an uns ab. Nur wenn wir tatsächlich einen Mehrwert für Sie erzielen, fällt ein Honorar an.

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Häufige Fragen zu Inora Life Lebensversicherung kündigen

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Über den Autor
Stephanie Prinz

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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