Verkauf

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz
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Was ist der Verkauf der Lebens- oder Rentenversicherung?

Der Verkauf der eigenen Lebens- oder Rentenversicherung ist in der Regel die bessere Entscheidung als der sogenannte Rückkauf durch den Versicherer (= Kündigung). Spezialisierte Ankäufer zahlen im Schnitt fünf bis zehn Prozent über dem Rückkaufswert. Je nach Vertragsvermögen können hier schnell mehrere zehntausend Euro an Mehrwert für Versicherungskunden entstehen. 

Grundsätzlich gilt hier erstmal festzuhalten, dass Lebens- und Rentenversicherungen nahezu identisch aufgebaut sind. Beide gehören zu den Lebensversicherungen, wobei der wesentliche Unterschied bei der Rentenversicherung in der Art der Auszahlung liegt. Denn hier erhalten Sie das Vertragsvermögen nicht in einer Summe, sondern als monatliche und meist lebenslange Rente überwiesen. 

Wir sprechen in den nächsten Zeilen daher einheitlich vom „Verkauf der Lebensversicherung“. 

Beim Verkauf wird der Vertrag nicht aufgelöst, sondern geht auf den Käufer über. Er führt die Police als neuer Versicherungsnehmer fort und der bisherige Versicherungsnehmer verliert die Ansprüche aus der Lebensversicherung. Bestehende Bezugsrechte gehen daher ebenfalls auf den Käufer über. 

Gegenleistung ist – wie bei allen Kaufverträgen – ein Kaufpreis. Diesen berechnet der Ankäufer anhand der Vertragsdaten, auf die wir im nächsten Abschnitt eingehen. Im Gegenzug treten Sie alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ab.

Achtung:

Beim Verkauf müssen Zusatzbausteine wie eine Berufsunfähigkeits- oder Todesfallversicherung in der Regel aufgelöst werden. Denn sie sichern individuelle Risiken, die der Versicherer über die Gesundheitsfragen ermittelt hat, ab. Dadurch ist ein Übergang nicht möglich. Nur wenige Versicherungsgesellschaften bieten die Option an, den Zusatzbaustein nach einem Verkauf als eigenständige Versicherung fortzuführen. 

Wie sich der Kaufpreis der Lebensversicherung ermittelt 

Eine einheitliche Formel für die Berechnung des Kaufpreises existiert nicht – hier hat jeder Ankäufer seine eigenen Methoden. In der Regel richtet sich die Ermittlung aber nach dem sogenannten Rückkaufswert, der wiederum wie folgt zu ermitteln ist: 

Rückkaufswert = eingezahlte Beiträge – Risikoanteile (etwa für den BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen 

Den Rückkaufswert würden Sie auch bei einer Kündigung erhalten. Hier zieht der Versicherer allerdings gerne noch Stornopauschalen (= Kündigungsgebühren) ab. Sie fallen bei einem Verkauf weg, da der Vertrag ja gerade nicht gekündigt wird. 

Beim Rückkaufswert handelt es sich um den Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft. Der Ankäufer ermittelt nun anhand der voraussichtlichen Rendite, der bisher eingezahlten Summe, Ihres Alters, der Kostenquote und weiteren Faktoren die zu erwartende, zukünftige Wertentwicklung. Je besser dabei seine Prognose ist, desto höher wird auch der Kaufpreis, mit dem Sie rechnen können. 

Im Schnitt liegt der Kaufpreis zwischen fünf und zehn Prozent über dem Rückkaufswert. 

Nachdem der Käufer den Versicherungsvertrag übernommen hat, 

  • führt er ihn entweder bis zum vereinbarten Auszahlungstermin fort und erhält dann die Ablaufleistung oder
  • widerruft er ihn und sichert sich damit eine sofortige, meist deutlich über dem Rückkaufswert liegende, Auszahlung. 

Viele Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 sind wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch heute widerrufbar. Hier erhalten Sie im Schnitt mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert. Denn der Versicherer darf weder Abschluss- noch Verwaltungs- und Stornokosten berechnen und muss außerdem Verzugszinsen zahlen. 

Welche Voraussetzungen gelten für einen Verkauf der Lebensversicherung?

Auch bei den Voraussetzungen gibt es teils immense Unterschiede zwischen den einzelnen Ankäufern. Üblich sind aber die folgenden Bedingungen: 

  • Der aktuelle Rückkaufswert liegt bei 5.000 Euro, oft aber auch bei 10.000 Euro oder darüber 
  • Die verbleibende Laufzeit des Vertrages beträgt noch fünf oder zehn Jahre 
  • Im Vertrag wurde eine hohe Garantieverzinsung (etwa mindestens drei, vier oder fünf Prozent) vereinbart. Alternativ zahlt der Versicherer ordentliche Überschussbeteiligungen
  • Der Versicherungsvertrag unterliegt der Aufsicht der BaFin und damit den deutschen Regularien 

Der Verkauf der Lebensversicherung läuft dann in etwa in folgenden Schritten ab: 

  1. Dateneingabe: Sie übermitteln dem Ankäufer alle relevanten Daten zur Lebensversicherung. Relevant sind insbesondere der Versicherer, Vertragsnummer, Rückkaufswert, Restlaufzeit, Kontaktdaten und Art der Police. Gegebenenfalls müssen Sie die aktuellen Daten zunächst selbst beim Versicherer anfordern, was vor allem für den Rückkaufswert gilt. 
  2. Informationsvollmacht: Mit einer Auskunfts- oder Informationsvollmacht bekommt der Käufer das Recht, die eingegebenen Daten beim Versicherer zu überprüfen. Die Vollmacht sollten Sie immer zeitlich beschränkt ausstellen, etwa für vier Wochen. 
  3. Angebot oder Ablehnung: Nun lehnt der Versicherer Ihren Antrag ab oder macht ein Kaufangebot. Letzteres ist üblicherweise mindestens 14 Tage gültig. 
  4. Nehmen Sie das Angebot an, erhalten Sie den Kaufvertrag. Nachdem Sie ihn unterschrieben an den Ankäufer gesendet haben, leitet er alle weiteren Schritte in die Wege. Die Übernahme läuft zwischen Käufer und Versicherungsgesellschaft ab. Ist das Verfahren abgeschlossen, erhalten Sie den Kaufpreis überwiesen. 

Achtung:

Verträge mit abweichenden, unwiderruflichen Bezugsrechten lassen sich nur verkaufen, wenn das Bezugsrecht zunächst auf Sie übergeht. Dafür brauchen Sie die Zustimmung des aktuellen Bezugsberechtigten!

Beispiel: Sie haben eine Lebensversicherung und sind Versicherungsnehmer. Im Versicherungsfall erhält aber Ihre Ehefrau die Versicherungsleistung, sie ist unwiderruflich bezugsberechtigt. Nun muss das Bezugsrecht von Ihrer Partnerin auf Sie „zurückübertragen“ werden. Dazu ist die schriftliche Zustimmung erforderlich. 

Die steuerliche Seite des Verkaufs einer Lebensversicherung 

Der Verkauf einer Lebensversicherung ist entweder voll steuerpflichtig, oder voll steuerfrei. Maßgeblich ist der Gewinn, der nach der Formel „Auszahlung (= Verkaufspreis) minus Einzahlungen“ berechnet wird.

Beispiel: Sie erhalten als Kaufpreis 100.000 Euro. Eingezahlt haben Sie 70.000 Euro. Der Gewinn, den das Finanzamt für die Besteuerung heranzieht, liegt bei 30.000 Euro.  

Für die Steuerfreiheit bzw. Steuerpflicht ist der Abschlusszeitpunkt des Vertrags maßgeblich: 

  • Abschluss vor 2005: Der Verkaufsgewinn ist steuerfrei. Wichtig ist nur, dass Sie mindestens fünf Jahre Beiträge für Ihre Lebensversicherung gezahlt haben. Ist die Voraussetzung nicht erfüllt, gilt Punkt zwei entsprechend 
  • Abschluss nach 2005: Es fällt Abgeltungsteuer an. Sie beträgt wie bei Kapitalerträgen allgemein 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sind Sie nicht kirchensteuerpflichtig, liegt die Steuerbelastung bei 26,375 Prozent des Gewinns. Der Gewinn ist vor der Versteuerung allerdings noch um den Sparer-Pauschbetrag (801 Euro bei Singles, 1.602 Euro bei Ehepartnern) zu vermindern

Beispiel zur Versteuerung: Der Verkaufsgewinn liegt bei 30.000 Euro. Sie sind nicht verheiratet. Das Finanzamt zieht vom Gewinn daher den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro ab. Es verbleiben 29.199 Euro. Die darauf zu entrichtende Steuer (26,375 Prozent) beträgt 7.701 Euro. 

Der Sparer-Pauschbetrag kommt nur zum Ansatz, wenn er nicht bereits durch andere Kapitalerträge (etwa Dividenden, Aktiengewinne) ausgeschöpft wurde. Maßgeblich ist das Jahr, in dem der Kaufpreis zufließt (= Zuflussprinzip, § 11 EStG). 

Liegt Ihr individueller Steuersatz unterhalb der 26,375 Prozent, ist nur der niedrigere Steuersatz maßgeblich. Die sogenannte Günstigerprüfung nimmt das Finanzamt automatisch vor. Sie können hier nur „gewinnen“, denn höher als 26,375 Prozent kann die Steuerbelastung beim Verkauf der Lebensversicherung nicht ausfallen. 

Besitzen Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung? Mit einem erfolgreichen Widerruf Ihres Vertrages erhalten Sie bis zu 150% Ihrer eingezahlten Beiträge zurück - das gilt auch für bereits gekündigte und ausgelaufene Verträge.

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Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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