Familienfürsorge Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kündigungsrecht von Verbrauchern ist gesetzlich verankert. Daher entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre Familienfürsorge Lebensversicherung kündigen – der Versicherer darf hier keine Einschränkungen auferlegen
  • Anders als bei der Kündigung, bei der Sie nur den Rückkaufswert ausgezahlt bekommen, erhalten Sie mit dem Widerruf Ihrer Lebensversicherung bis zu 150 Prozent Ihrer Beiträge zurück. Nutzen Sie diese Möglichkeit 
  • Mit den erfahrenen Kooperationsanwälten von helpcheck haben Sie starke Partner an Ihrer Seite, die den Widerruf auch im Gerichtsverfahren durchsetzen. Dabei tragen Sie keinerlei Kostenrisiko – denn ein Honorar wird nur im Erfolgsfall fällig

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Familienfürsorge Lebensversicherung kündigen: Die Gründe der meisten Kunden

Die Gründe für eine Kündigung der Familienfürsorge Lebensversicherung sind so vielfältig wie die Gründe für den Abschluss der Police. Besonders in den letzten Jahren und damit während der Niedrigzinspolitik sind aber folgende Anlässe besonders häufig: 

  • Schlechte Renditechancen: Kapitalbildende Lebensversicherungen werden durch den abgesenkten Garantiezins, der sich auch auf die Überschussbeteiligungen der Versicherer auswirkt, immer unrentabler. Hinzu kommt, dass diverse Versicherungsgesellschaften ihre Garantieverzinsung bereits vollständig abgeschafft oder ausgesetzt haben
  • Hohe Kosten: Zum Ausgleich der schlechten Zinslage erhöhen viele Versicherer ihre Abschluss- und Verwaltungskosten oder führen neue Gebührenpositionen in ihren Lebensversicherungsverträgen ein. Auch Geld, das als Rücklage für gut verzinste Altverträge „auf die Seite gelegt“ wird, steht Kundinnen und Kunden nicht mehr zur Verfügung
  • Fehlende Flexibilität: Lebensversicherungen gehören nicht gerade zu den flexibelsten Anlageprodukten – denn hier ist der Verlauf der Geldanlage von vorne herein statt festgelegt. Viele Kundinnen und Kunden möchten ihr Geld aber lieber anderweitig – etwa am Kapitalmarkt – investieren. Die Lebensversicherung passt dann nicht mehr zur individuellen Situation und den eigenen Vorstellungen
  • Geldnot: In einer schwierigen Finanzsituation wird schnell die eigene Lebensversicherung „angezapft“, um Liquidität sicherzustellen. Davon raten wir aber ab, wenn es sich nicht ohnehin um einen Vertrag handelt, den Sie aus anderen Gründen auflösen möchten. Denn im Zweifel riskieren Sie Ihre Altersvorsorge

Dazu:

Mit einem Policendarlehen oder dem Verkauf Ihrer Lebensversicherung sorgen Sie für finanzielle Mittel, ohne Ihren Vertrag teuer kündigen zu müssen. 

2So läuft die Kündigung der Lebensversicherung ab

Die wichtigste Voraussetzung für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung ist die Einhaltung der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorgegebenen Form. Der Versicherer kann selbst entscheiden, ob er Ihre Kündigung in Schrift- oder Textform erhalten möchte: 

  • Schriftform bedeutet, dass Sie per Fax oder auf dem Postweg kündigen möchten. Eine E-Mail entfaltet keine Wirkung
  • Die Textform umfasst neben Brief und Fax auch die Kündigung per E-Mail

Wichtig:

Bei der Familienvorsorge Lebensversicherung ist die Schriftform für die Kündigung vorgeschrieben! 

In Ihrem Schreiben an die Versicherungsgesellschaft sollten mindestens folgende Punkte enthalten sein: 

  • Ihre persönlichen Daten, insbesondere die Vertragsinformationen wie Kunden- und Versicherungsnummer
  • Der Begriff „Kündigung“, durch den der Versicherer Ihr Schreiben nicht anders auslegen kann – sicher ist sicher
  • Der gewünschte Kündigungstermin, wobei es hier ausreicht, wenn Sie den „nächstmöglichen Zeitpunkt“ angeben
  • Die Bitte um eine schriftliche oder per Mail übersandte Kündigungsbestätigung sowie die Bestätigung des Kündigungszeitpunktes
  • Die Aufforderung zur Berechnung und Überweisung des vertraglichen Rückkaufswertes
  • Gegebenenfalls die Bankverbindung, auf die die Auszahlung überwiesen werden soll 
  • Ihre händische Unterschrift 

Unser Tipp:

Sorgen Sie außerdem dafür, dass Sie den Zugang der Kündigung im Zweifel beweisen können. Denn als Absender tragen Sie die sogenannte Beweislast. Beim Fax reicht der Faxbericht, bei einer Kündigung auf dem Postweg wählen Sie optimalerweise das Einschreiben mit Rückschein. So sind Sie auf der sicheren Seite.

3Familienfürsorge Lebensversicherung kündigen: Die Kündigungsfristen

Auch die Kündigungsfristen ergeben sich zum einen aus den AVB des Versicherers, zum anderen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In § 11 Abs.3 VVG ist vorgeschrieben, dass der Versicherer eine Frist zwischen einem und drei Monaten bestimmen muss. Weder eine kürzere noch eine längere Frist ist zulässig. Möchten Sie Ihre Familienfürsorge Lebensversicherung kündigen, müssen Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten.

Geht Ihre Kündigung fristgerecht beim Versicherer ein, wird sie zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirksam (§ 168 Abs.1 VVG). Die Versicherungsperiode dauert, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ein Jahr. Sie entspricht aber nicht dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem Abschluss der Police. 

Beispiel:

Haben Sie Ihre Lebensversicherung etwa am 01.07. abgeschlossen, läuft die Periode folgerichtig bis zum 30.06. des nächsten Jahres. Durch die dreimonatige Frist muss Ihre Kündigung dann spätestens am 31.03. beim Versicherer eingehen, um zum 30.06. wirksam zu werden. 

Daher empfehlen wir besonders bei „knappen“ Kündigungen, also kurz vor der Kündigungsfrist, den Versand via Einschreiben. Besonders wenn es um einen Tag „haben oder nicht haben“ geht, müssen Sie den Zugang des Schreibens beweisen. Mit dem Einschreiben umgehen Sie rechtliche Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld. 

Sonderfall Beitragsanpassung: Erhöht der Versicherer die Beiträge, ohne dass Sie mehr Leistungen erhalten, haben Sie nach § 40 Abs.1 VVG ein Sonderkündigungsrecht. Hier sind keine Kündigungsfristen zu beachten und der Versicherer muss Sie nach § 40 Abs.2 VVG sowohl auf die fristlose Kündigungsmöglichkeit als auch auf die Beitragsanpassung aufmerksam machen!

4Todesfall beim Versicherungsnehmer: Das gibt es zu beachten

Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, gehört die Lebensversicherung zur sogenannten Erbmasse. Sie geht entsprechend der gesetzlichen Vorschriften auf die gesetzlichen oder im Testament bestimmten Erben über, die in die Rechtsstellung des Verstorbenen eintreten. Erben Sie eine Lebensversicherung, haben Sie dieselben Rechte und Pflichten wie der frühere Versicherungsnehmer. Ausnahmen gibt es keine. 

Achten Sie in jedem Fall auf bestehende Bezugsrechte

  • Widerrufliches Bezugsrecht: Kann jederzeit vom Versicherungsnehmer geändert werden
  • Unwiderrufliches Bezugsrecht: Kann vom Versicherungsnehmer nur geändert werden, wenn die bezugsberechtigte Person der Änderung zustimmt

Erben Sie beispielsweise als Tochter die Lebensversicherung und hat die Ehefrau des Verstorbenen ein unwiderrufliches Bezugsrecht, haben Sie keinerlei Leistungsanspruch – auch dann nicht, wenn Sie die Prämien weiterzahlen. In diesem Fall macht es Sinn, die Police entweder ganz auf die Ehefrau zu überschreiben, eine Einigung zu erzielen oder den Versicherungsvertrag aufzulösen. 

Generell können Sie als Erbin oder Erben die Familienfürsorge Lebensversicherung kündigen. Dabei besteht aber kein Sonderkündigungsrecht, sondern nur die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Beachten Sie bei der Kündigung einer geerbten Lebensversicherung folgende Zusatzpunkte:

  • Informieren Sie den Versicherer zeitnah über den Erbfall und darüber, dass Sie die Lebensversicherung als neuer Versicherungsnehmer weiterführen
  • Legen Sie den Erbschein oder einen anderen Nachweis über die Erbschaft vor – das verhindert umständliche Rückfragen
  • Teilen Sie dem Versicherer Ihrer Bankverbindung mit, sofern sie ihm nicht bereits vorliegt 

So wird die Kündigung Ihrer Familienfürsorge Lebensversicherung eine „runde Sache“ und führt im Regelfall zu keinerlei Rückfragen des Versicherers!

5Familienfürsorge Lebensversicherung kündigen: Wann erfolgt die Auszahlung?

Wenn Sie Ihre Familienfürsorge Lebensversicherung kündigen, muss der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnen und auszahlen (§ 169 Abs.1 und 3 VVG). Einzige Vorgabe dazu ist, dass der Betrag nicht niedriger sein darf als die Hälfte Ihrer eingezahlten Beiträge. Theoretisch kann der Verlust aber bei bis zu 50 Prozent liegen! 

Die Formel für die Berechnung des Rückkaufswerts lautet vereinfacht:

Beiträge + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale 

Da die Versicherungsgesellschaft den Rückkaufswert immer auf den letzten Tag der Versicherungsperiode, den Kündigungsstichtag, berechnen muss, erfolgt die Auszahlung meist in der Woche danach, Fragen Sie zur Sicherheit aber nochmal beim Versicherer nach, wenn er Ihnen den Auszahlungszeitpunkt nicht bereits in der Kündigungsbestätigung mitgeteilt hat.

6Kündigung vs. Widerruf der Lebensversicherung: Die Vor- und Nachteile

Wer seine Lebensversicherung „loswerden“ möchte, entscheidet sich meist kurzfristig für eine Kündigung des Vertrags. Das ist einmal mehr deshalb der Fall, weil die Alternativen entweder kaum bekannt sind oder als nicht lukrativ eingeschätzt werden. Insbesondere mit dem Widerruf können Sie als Kundin oder Kunde aber einen hohen Gewinn erzielen. Wir zeigen, warum die Kündigung der teuerste Weg ist, die eigene Lebensversicherung aufzulösen!

Die Kündigung: Beim Rückkaufswert ist Schluss!

Wenn Sie Ihre Familienfürsorge Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt – nicht mehr und nicht weniger. Dabei ist die Kündigung vergleichsweise komfortabel, da ein einfaches Schreiben an den Versicherer bereits ausreicht. Der Haken: Durch hohe Kosten entsteht bei der Kündigung schnell ein Verlust, wie das folgende Beispiel anschaulich zeigt:

Sie besparen Ihre Kapitallebensversicherung seit 10 Jahren, haben insgesamt 20.000 Euro eingezahlt und 5.000 Euro an Erträgen erzielt. Die Kosten für Abschluss und Verwaltung liegen in der Summe bei 6.000 Euro, darüber hinaus wird eine Stornopauschale von fünf Prozent (1.250 Euro) fällig. Ihr Rückkaufswert beträgt damit 2.250 Euro weniger als die eingezahlten Beiträge – das bedeutet einen Verlust in dieser Höhe!

Sind die Renditen niedriger und die Kosten höher, was bei den meisten Lebensversicherungen leider der Fall ist, entsteht ein noch größerer Verlust. helpcheck empfiehlt daher, die Familienfürsorge Lebensversicherung nur dann zu kündigen, wenn alle Alternativen entweder mit größeren Verlusten verbunden oder rechtlich nicht möglich sind.

Der Widerruf: Nutzen Sie Ihr sprichwörtliches Ass im Ärmel!

Die Widerrufsmöglichkeit ist wie die Kündigung ein Verbraucherrecht, das Ihnen nach dem Versicherungsvertragsgesetz zusteht. Gemäß § 8 Abs.1 VVG können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang aller Unterlagen widerrufen. Der Versicherer wird dann verpflichtet, alle eingezahlten Prämien wieder auszuzahlen und Sie so zu stellen, als hätten Sie die Police niemals abgeschlossen. 

Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist ist, dass Ihnen alle Unterlagen (Police, AVB- Auszug und Informationen nach der VVG-InfoV) zugehen. Außerdem müssen Sie wirksam über das Widerrufsrecht belehrt worden sein (Widerrufsbelehrung; § 8 Abs.2 VVG).

Die Belehrung muss dem Deutlichkeitsgrundsatz entsprechen. Das ist nur der Fall, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt: 

  • Der Absatz ist deutlich von den übrigen Vertragsbestandteilen zu unterscheiden, insbesondere optisch (etwa durch Fettdruck)
  • Sie werden auf das Widerrufsrecht hingewiesen und Beginn sowie Ende der Frist werden eindeutig bezeichnet
  • Die Form des Widerrufs ist eindeutig enthalten (etwa Textform)
  • Der Vertragspartner, dem gegenüber das Widerrufsrecht auszuüben ist, wird unter Angabe der Adresse genannt 

Besonders in den Jahren 1994 bis 2007 wurden zahlreiche Lebensversicherungen verkauft, bei denen die Widerrufsbelehrung unwirksam war. Schätzungen zufolge sind davon etwa 100 Millionen Verträge betroffen. 

Ein Paar schaut gemeinsam ein Dokument an

Der Clou:

Beginnt die Widerrufsfrist aufgrund einer unwirksamen Belehrung nicht, kann sie auch nicht enden. Als Verbraucherin oder Verbraucher steht Ihnen dann ein „ewiges Widerrufsrecht“ zu; dieses können Sie auch Jahrzehnte nach dem Abschluss der Lebensversicherung noch ausüben. 

Wenn Sie Ihre Familienfürsorge Lebensversicherung nicht kündigen, sondern die Vertragserklärung widerrufen, darf der Versicherer vom Vertragsvermögen nur folgende Anteile abziehen: 

  • Risikobausteine (etwa BU- und Todesfallschutz)
  • Laufende Verwaltungskosten der Police 

Ein Abzug der Abschlusskosten oder einer Stornopauschale ist nicht zulässig. So erhalten Sie bis zu 150 Prozent der eingezahlten Prämien wieder ausgezahlt. So kommt schnell eine Erstattung zustande, die um tausende oder sogar zehntausende Euro höher ist als bei einer Kündigung zum selben Zeitpunkt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!

7Familienfürsorge Lebensversicherung widerrufen: Jetzt Geld zurückholen!

Mit helpcheck entscheiden Sie sich beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung für einen erfahrenen Partner. Unsere Kooperationsanwälte prüfen bereits anhand weniger Unterlagen, ob sich Ihre Lebensversicherung noch heute widerrufen lässt. Ist das nicht der Fall, erfahren Sie mehr über die Alternativen zu Kündigung und Widerruf. Die Beratung ist für Sie dabei immer kostenfrei und ohne Risiko

Ist der Widerruf nach § 8 Abs.1 VVG möglich, machen unsere Anwälte ihn für Sie geltend. Dabei fällt nur ein Honorar an, wenn wir vor Gericht gegen den Versicherer ankommen und einen Mehrwert für Sie erzielen. Das Honorar bemisst sich dann am erzielten Mehrwert gegenüber der Kündigung und beträgt zwischen 29,75 und 39,75 Prozent der Differenz.

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Beispiel: Rückkaufswert 10.000 Euro. Erhalten durch den Widerruf: 15.000 Euro. Berechnungsgrundlage für das Erfolgshonorar unserer Partneranwälte: 5.000 Euro. 

Häufige Fragen zu Familienfürsorge Lebensversicherung kündigen

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Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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