Basler Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer mehr Kunden möchten ihre Basler Rentenversicherung kündigen. Der Versicherer kann dieses Kündigungsrecht weder einschränken noch ausschließen, Sie müssen aber Form und Frist einhalten
  • Die Kündigung einer Rentenversicherung führt zur Auszahlung ihres Rückkaufswertes. Hier entsteht meist ein Verlust, wenn die Kosten höher als die bis zur Kündigung erzielten Renditen sind
  • Bei vielen Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 ist ein „ewiger Widerruf“ möglich. Hintergrund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die nicht dem Deutlichkeitsgrundsatz entsprechen. Der Widerruf führt in der Regel zu einer Auszahlung, die deutlich über dem Rückkaufswert liegt

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1Was die private Renten- von der kapitalbildenden Lebensversicherung unterscheidet

Grundsätzlich gehören alle Versicherungen „auf biometrische Risiken und zur Altersvorsorge“ zu den Lebensversicherungen im rechtlichen Sinne. Damit ist auch eine private Rentenversicherung eine Lebensversicherung, was insbesondere bedeutet, dass die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) auch auf diese Policen Anwendung finden. Der wesentliche Unterschied zwischen kapitalbildender Lebensversicherung und privater Rentenversicherung ist allerdings: 

  • Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung erhalten Sie das Vertragsvermögen (die sogenannte Ablaufleistung) in der Regel in einer Summe ausgezahlt
  • Bei der Rentenversicherung steht Ihnen die Ablaufleistung als monatliche, lebenslange Rente (Leibrente) zu

Das heißt:

Damit sichert die private Rentenversicherung das sogenannte Langlebigkeitsrisiko, das die Gefahr, die eigene Lebensdauer nie genau zu kennen, bezeichnet, ab. 

Viele Lebensversicherungen bieten Ihnen allerdings mittlerweile die Option eines sogenannten Kapitalwahlrechts, die Sie beim Abschluss der Police dazubuchen können. Durch dieses Wahlrecht entscheiden Sie bei Fälligkeit der Ablaufleistung selbst, ob Sie diese als Einmalzahlung oder in Form einer lebenslangen Rente erhalten möchten. Damit bleiben Sie hier maximal flexibel. 

Gut zu wissen: Schließen Sie Lebens- und Rentenversicherung bestenfalls gemeinsam, also parallel zueinander, ab. Denn erstere dient dem Vermögensaufbau, letztere tendenziell der Altersvorsorge. Alternativ entscheiden Sie sich für eine Police mit Kapitalwahlrecht, um maximal flexibel zu bleiben. 

2Warum immer mehr Kunden ihre Basler Rentenversicherung kündigen  

Knappe 70 Prozent aller Rentenversicherungen werden frühzeitig gekündigt. Dies hat oft persönliche Gründe wie etwa Geldnot oder das Bevorstehen einer großen Investition, aber auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Gründe können die Ursache sein. In der Statistik stechen drei Beweggründe für die Kündigung besonders heraus: 

  • Die hohen Kosten für eine private Basler Rentenversicherung sind nicht zu unterschätzen. Diese liegen bei etwa drei Prozent der Versicherungssumme, während die Rendite meist unter einem Prozent liegt. Zusammen mit der Inflation und anderen Abzügen machen Sie am Ende fast immer ein Minus, was andere Investitionsmöglichkeiten deutlich lukrativer macht 
  • Zudem sind es die langen Vertragslaufzeiten, die viele Kunden mittlerweile abschrecken. Kaum jemand weiß, wie sein Leben in 30 oder mehr Jahren aussehen wird – dennoch laufen die Policen über diesen Zeitraum. Wenn dann eine große Investition ansteht oder sich die eigene Lebenssituation ändert, geben viele Menschen die Versicherung lieber ab. Zudem geben die Versicherer keine Auskunft, wann genau mit welcher Rendite zu rechnen ist 
  • Eine klassische, zinsgebundene Rentenversicherung ist kaum flexibel und anpassbar. Bei den Auszahlungen sowie bei allem, was Sie an der Police ändern möchten sind Sie an die Vorgaben des Versicherers gebunden. Auch eine Nachversicherung ist in Altverträgen meist nicht möglich, was Sie in der Rente vor Probleme stellen kann. Andere Anlagemöglichkeiten sind hier meist die bessere Wahl 

Diese Nachteile gelten nicht pauschal für alle Rentenversicherungen, sondern vor allem für Altverträge und klassische Rentenversicherungen mit Zinsbindung. In modernen Policen kann es manchmal ganz anders aussehen, oft gibt es hier eine Nachversicherungsgarantie sowie die Option, in Aktien und ETFs zu investieren. Damit können Sie auch heute noch mit einer Rentenversicherung zukunftssicher aufgestellt sein!

3Form und Inhalt: So gehen Sie bei der Kündigung richtig vor!

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre Basler Rentenversicherung kündigen. Dabei müssen Sie allerdings die vom Versicherer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und im Versicherungsschein (der eigentlichen Police) vorgeschriebene Form einhalten. Bei ihr handelt es sich um eine der wenigen Vorgaben, die der Versicherer tatsächlich verbindlich machen darf. 

Zu unterscheiden ist zwischen der Schriftform auf der einen und der Textform auf der anderen Seite: 

  • Schriftform: Kündigungen sind nur per Brief und Fax möglich. Die elektronische Form, zum Beispiel E-Mails, scheidet aus
  • Textform: Neben Brief und Fax können Sie Ihre Basler Rentenversicherung auch elektronisch kündigen. Kündigungen sind dann beispielsweise per Mail oder über das Online-Portal des Versicherers möglich

Dazu:

Die Basler Rentenversicherung schreibt für ihre Verträge in der Regel die Schriftform vor. Neuere Policen lassen sich aber auch elektronisch per Mail und im Kundenbereich der Webseite kündigen. 

Die Vorgabe der Form ist für Sie als Kundin oder Kunde verbindlich. Ein Formmangel führt daher regelmäßig zur Unwirksamkeit Ihrer Kündigung, selbst wenn diese fristgerecht beim Versicherer eingeht. Kündigen Sie Ihre Basler Rentenversicherung im Zweifel schriftlich, denn diese Form ist bei allen Versicherungsgesellschaften und Verträgen zulässig. 

Bedenken Sie außerdem, dass Sie den Zugang der Kündigung im Zweifel beweisen müssen. Behauptet der Versicherer, er habe Ihr Schreiben nicht erhalten, sollten Sie daher einen entsprechenden Zugangsnachweis vorlegen können. helpcheck empfiehlt, schriftliche Kündigungen immer per Einschreiben zu versenden. Bei elektronischen Kündigungen gilt eine umgekehrte Beweislast, sodass hier der Versicherer in der Beweispflicht ist. 

Was den Inhalt der Kündigung angeht, gibt es keine besonderen Vorgaben. Sie sollten aber sicherstellen, dass der Versicherer Ihr Anliegen unverzüglich und ohne große Verzögerungen bearbeiten kann. Achten Sie daher auf die folgenden Punkte: 

  1. Nennen Sie Ihre Vertragsdaten. Dazu gehören insbesondere Kunden- und Versicherungsnummer, aber auch Angaben wie Anschrift und Telefonnummer. 
  2. Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“. So vermeiden Sie, dass der Versicherer Ihr Schreiben falsch auslegt. 
  3. Kündigen Sie entweder zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder nennen Sie einen konkreten Termin
  4. Fordern Sie den Versicherer auf, Ihnen die Kündigung möglichst zeitnah zu bestätigen – am besten schriftlich oder per Mail. Prüfen Sie die Bestätigung auf ihre Richtigkeit. 
  5. Bitten Sie um Berechnung und Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswerts; teilen Sie der Versicherungsgesellschaft gegebenenfalls Ihre Bankverbindung mit. 
  6. Unterschreiben Sie Ihre (schriftliche) Kündigung händisch; bei E-Mails ist keine Unterschrift erforderlich. 

Fragen Sie, sollte Ihnen keine Kündigungsbestätigung zugehen, am besten einfach persönlich nach dem Bearbeitungsstand. Heben Sie den Zugangsnachweis Ihrer Kündigung Ihrer Basler Rentenversicherung mindestens so lange auf, bis Sie eine entsprechende Bestätigung in den Händen halten. 

4Basler Rentenversicherung kündigen – Auszahlung des Rückkaufswertes 

Wenn Sie Ihre Basler Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt – so regelt es § 169 Absatz 1 VVG. Dieser wird vom Versicherer auf den Stichtag (Wirksamkeit Ihrer Kündigung) und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Schlussendlich steht der Rückkaufswert der bezugsberechtigten Person (§ 159 VVG) zu, wobei dies in der Regel der Versicherungsnehmer selbst ist. 

Die Berechnung muss für einen sachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Sachkundig sind dabei nicht nur Sachverständige und Gutachter, sondern insbesondere auch die zuständigen Gerichte (§ 169 Absatz 3 VVG). Vereinfacht können Sie bei der Berechnung des Rückkaufswertes Ihrer Basler Rentenversicherung von der folgenden Formel ausgehen: 

Formel:

Summe der Beiträge (ohne enthaltene Risikoanteile, zum Beispiel für einen BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungsbetrag 

Dabei gelten die folgenden Ausnahmen, Grundsätze und Mindeststandards

  • Der Rückkaufswert muss mindestens bei 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen, auch wenn nach der Berechnung des Versicherers eine niedrigere Auszahlung herauskommt 
  • Eine Stornopauschale – zusätzliche Kündigungsgebühr – darf der Versicherer nur einbehalten, wenn sie vertraglich vereinbart wurde. Außerdem darf die Gebühr nicht dazu führen, dass die 50-Prozent-Untergrenze für den Rückkaufswert unterschritten wird (§ 169 Absatz 5 VVG)
  • In die Berechnung des Rückkaufswertes fließen sogenannte Risikoanteile nicht mit ein. Haben Sie Ihre Basler Rentenversicherung etwa mit einem BU-Schutz abgeschlossen, liegen rechtlich gesehen zwei getrennte Versicherungsverträge vor. Für die Beiträge, die auf den BU-Schutz entfallen, haben Sie den entsprechenden Versicherungsschutz aber bereits erhalten. Daher erhalten Sie diese Beiträge nicht wieder zurück, selbst wenn kein Versicherungsfall eingetreten ist

Der Versicherer berechnet den Rückkaufswert am Ende der Versicherungsperiode, zu dem Ihre Kündigung wirksam wird. Daher dauert es im Schnitt rund zwei Wochen, bis die Auszahlung auf Ihrem Konto eingeht. Fragen Sie im Zweifel einfach persönlich bei der Versicherungsgesellschaft nach; rufen Sie beispielsweise an! 

5Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Die Fristen bei der Basler 

Wie die meisten Verträge, können Sie auch Ihre Basler Rentenversicherung sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündigen. Welche Kündigungsvariante dabei infrage kommt, richtet sich in erster Linie nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG, die den rechtlichen Rahmen für individuelle Vorgaben des Versicherungsunternehmens abstecken. 

Die ordentliche Kündigung 

Der Regelfall, die ordentliche Kündigung, ist bei den meisten Versicherungsnehmern einschlägig. Eine reguläre Kündigung ist nach § 168 Absatz 1 VVG immer zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Sie dauert nach § 12 VVG stets 12 Monate oder weniger und beginnt mit dem Abschluss der Rentenversicherung. Versicherer und Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben über die gesetzliche Vorgabe hinaus die Möglichkeit, eine abweichende, kürzere, Versicherungsperiode zu vereinbaren. 

Beispiel: Sie haben Ihre Basler Rentenversicherung am 01.07. abgeschlossen. Die Versicherungsperiode endet am 30.06. des jeweiligen Folgejahres und wird daher auch „Versicherungsjahr“ genannt. 

Die Kündigung muss dann innerhalb der Kündigungsfrist, die ein bis drei Monate beträgt und sich nach der Versicherungsperiode richtet, beim Versicherer eingehen (§ 11 Absatz 3 VVG). Die vertraglich vereinbarte Frist muss sich zwingend in diesem Rahmen befinden. 

Es gilt:

Bei der Basler Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate. 

Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang Ihres Schreibens bei der Versicherungsgesellschaft. Wann Sie es absenden oder wann es bearbeitet wird, spielt hingegen keine Rolle. Im Zweifel zählt das auf Ihrem Zugangsnachweis genannte Datum. 

Die außerordentliche Kündigung 

Wie der Name bereits verrät, ist eine außerordentliche Kündigung eine Kündigung der Police außerhalb der regulären Versicherungsperiode und Kündigungsfrist. Für sie gelten daher die besonderen Vorgaben des § 40 VVG, nach denen eine außerordentliche Kündigung nur möglich ist, wenn der Versicherer 

  • die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen entsprechend anzupassen, oder 
  • die Leistungen reduziert, ohne die Beiträge entsprechend anzupassen.

„Unter dem Strich“ handelt es sich hierbei um eine Anpassung des Vertrages, die sich zu Ihren Ungunsten auswirkt. Auf diese Tatsache und das mit ihr verbundene Recht, die Basler Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen, muss Sie der Versicherer maximal einen Monat vorher hinweisen (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). 

Auch die Sonderkündigung der Rentenversicherung führt zur Auszahlung des jeweiligen Rückkaufswertes auf den Stichtag. Sie ist in der Regel bei Policen möglich, die mit Risiko-Zusatzbausteinen wie einem BU-Schutz abgeschlossen wurden, wenn der Versicherer diesen Zusatzbaustein zu Ihren Ungunsten anpasst. 

6Todesfall beim Versicherungsnehmer – was passiert mit der Police? 

Stirbt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer bereits vor dem Beginn der Auszahlungsphase und handelt es sich bei der Rentenversicherung um eine solche mit Rückkaufswert, erfolgt keine Auflösung der Police. Vielmehr geht die Basler Rentenversicherung in diesem Fall schlicht auf die Erben über. Sie führen den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten fort.

Als neue Versicherungsnehmerin oder neuer Versicherungsnehmer können Sie die geerbte Basler Rentenversicherung aber auch kündigen. Beachten Sie dabei lediglich, dass Sie 

  • den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall informieren und erforderliche Dokumente, vor allem den Erbschein oder einen vergleichbaren Nachweis, vorzulegen.
  • gegebenenfalls das Bezugsrecht ändern, damit der Rückkaufswert nicht an die falsche Person überwiesen wird.
  • im Bedarfsfall die Bankverbindung anzupassen, um zu vermeiden, dass der Versicherer die Auszahlung an ein nicht mehr existierendes Konto vornimmt

So vermeiden Sie auch hier umständliche und zeitaufwendige Rückfragen der Versicherungsgesellschaft. Im Übrigen gelten für Erbfälle keine abweichenden Regelungen, sodass auch hier nur eine ordentliche Kündigung infrage kommt, die zur Auszahlung des Rückkaufswertes nach § 169 Absatz 1 VVG führt. 

7Basler Rentenversicherung: Kündigen oder besser widerrufen? 

Die Entscheidung, Ihre Basler Rentenversicherung zu kündigen, liegt stets bei Ihnen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer. Sie sollten aber bedenken, dass die Kündigung regelmäßig der ungünstigste Weg ist, eine laufende Rentenversicherung aufzulösen. Besser ist in aller Regel der Widerruf des Vertrages, der aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen oft noch Jahrzehnte nach dem eigentlichen Abschluss infrage kommt. 

Bei helpcheck lassen Sie Ihre Basler Rentenversicherung kostenfrei und von erfahrenen Anwälten auf die Widerrufsmöglichkeit prüfen. Reichen Sie Ihre Unterlagen noch heute ein und überzeugen Sie sich selbst! 

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Die Kündigung – oft mit immensen Einbußen verbunden 

Wenn Sie Ihre Basler Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert – so regelt es das Versicherungsvertragsgesetz. Der Versicherer darf von diesen Regelungen lediglich zu Ihren Gunsten abweichen, ist aus Gleichbehandlungsgründen aber an eine einheitliche Vorgehensweise gebunden. Am Ende erhalten daher alle Versicherten den Rückkaufswert, der nach den Grundsätzen des § 169 VVG berechnet wird.

Dabei entsteht allerdings in vielen Fällen ein hoher Verlust. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Versicherer alle Vertragskosten bereits bei Abschluss der Rentenversicherung berechnet. Er zieht den Kostenblock auch dann in voller Höhe ab, wenn Sie Ihre Basler Rentenversicherung kündigen, bevor die Ablaufleistung erreicht ist. Dadurch steigt die Kostenquote umso stärker an, je früher Sie den Vertrag auflösen. 

Wichtig:

helpcheck rät daher von einer vorschnellen Kündigung ab. Lassen Sie Ihre Basler Rentenversicherung zunächst auf mögliche Alternativen prüfen!

Eine ältere Dame schaut besorgt aus dem Fenster

Der „ewige Widerruf“ als Joker in der Hinterhand 

Allgemein ist der Widerruf einer Basler Rentenversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage nach ihrem Abschluss möglich (§ 152 Absatz 1 VVG). Die Widerrufsfrist beginnt, wenn Ihnen alle relevanten Vertragsunterlagen zugehen (§ 8 Absatz 1 und 2 VVG). Hierzu gehört neben dem Versicherungsschein und Verbraucherinformationen insbesondere die Widerrufsbelehrung, die nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG dem sogenannten Deutlichkeitsgrundsatz entsprechen muss. 

Fehlt es an einem dieser Dokumente, kommt es gar nicht erst zum Beginn der Widerrufsfrist. Nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen kann eine Frist, die nicht beginnt, aber auch nicht enden. Als Kundin oder Kunde haben Sie in der Folge ein „ewiges Widerrufsrecht“, das der BGH unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt hat. 

Dabei ist der Widerruf einer Rentenversicherung mit verschiedensten Vorteilen verbunden: 

  • Sie müssen nicht auf das Ende der Versicherungsperiode warten. Der Widerruf wird sofort und mit Eingang beim Versicherer wirksam 
  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) sowie die bereits gezahlten Kosten wieder zurück; noch ausstehende Gebühren zieht der Versicherer nicht ein
  • Sie erhalten die tatsächliche Verzinsung (Rendite), die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat. Es gibt keine Begrenzung auf einen eventuell vereinbarten Garantiezins bei der Rentenversicherung 

So erhalten Sie durch den Widerruf schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen! 

helpcheck prüft Ihre Basler Rentenversicherung mit erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht auf Herz und Nieren. Wir ermitteln unter anderem die mögliche Auszahlungssumme und darauf basierend, ob sich der Widerruf in Ihrem Fall lohnt. Ist dies der Fall, machen wir Ihre Ansprüche beim Versicherer geltend. Ein Honorar fällt dabei nur an, wenn am Ende eine Auszahlung über dem Rückkaufswert herauskommt – so tragen Sie keinerlei Kostenrisiko

Überzeugen Sie sich noch heute selbst und reichen Sie Ihre Vertragsunterlagen ein – komfortabel online oder per Post! 

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Häufige Fragen zu Basler Rentenversicherung kündigen

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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