Blitzerfotos: Wann tritt die Verjährung beim Bußgeldbescheid nach dem Einspruch ein?
Wird im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begangen, tritt nach Ablauf von drei Monaten die Verjährung ein. Damit kann der Verstoß theoretisch nicht mehr mit einem Bußgeldbescheid, der neben Bußgeldern auch Punkte im Fahreignungsregister vorsieht, geahndet werden. Wenn Autofahrer einen Bußgeldbescheid erhalten, greift noch eine zweite Verjährungsfrist, sobald der Bescheid rechtswirksam wird. Der Einspruch kann die Situation noch einmal verändern.
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