Im Straßenverkehr geblitzt: Mit welchen Strafen ist zu rechnen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Blitzer innerorts ziehen bereits ab 31 km/h Überschreitung ein Fahrverbot nach sich.
  • Bei 8 Punkten in Flensburg droht automatisch der Führerscheinentzug.
  • Auch Motorrad- und Fahrradfahrer können geblitzt werden und müssen mit Strafen rechnen.

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1Auf der Straße geblitzt: Was passiert jetzt?

Jeden Tag werden in Deutschland tausende Verkehrsteilnehmer von Blitzern erfasst. Die Konsequenzen hängen dabei stark davon ab, wo und mit welchem Fahrzeug zu schnell gefahren wird. Das deutsche Verkehrsrecht unterscheidet zwischen verschiedenen Verkehrssituationen und bezieht das Gefährdungspotenzial in die Strafe mit ein. Gerade Geschwindigkeitsverstöße sind eine der häufigsten Ordnungswidrigkeiten, von denen gleichzeitig auch ein hohes Unfallrisiko ausgeht.

Blitzer mit dem Auto innerorts: Es drohen schneller 

Im Verkehrsrecht wird eine wichtige Unterscheidung getroffen – zwischen zu schnellem Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Im Ort müssen Autofahrer – wenn Schilder nichts anderes anzeigen – die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beachten. Wer trotzdem zu schnell fährt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Gerade in Ortschaften sind Fußgänger besonderen Gefahren ausgesetzt, da bereits bei geringer Geschwindigkeit der Bremsweg mit dem Auto durch Überschreitungen erhöht wird. Was kann bei einem Blitzer im Ort passieren? Ab 21 km/h drohen Punkte, die bei einem entsprechenden Punktestand in Flensburg zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Bereits mit 26 km/h bewegen sich beim Blitzer Wiederholungstäter im Bereich des Fahrverbots. Letzteres erhöht sich bei schweren Verstößen auf bis zu drei Monate.

Bußgelder und Strafen bei Blitzern innerorts (Stand: August 2025):

  • bis 10 km/h zu schnell – Bußgeld 30 Euro
  • 11-15 km/h zu schnell – Bußgeld 50 Euro
  • 16-20 km/h zu schnell – Bußgeld 70 Euro
  • 21-25 km/h zu schnell – Bußgeld 115 Euro & ein Punkt
  • 26-30 km/h zu schnell – Bußgeld 180 Euro & ein Punkt (ein Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
  • 31-40 km/h zu schnell – Bußgeld 260 Euro & zwei Punkte + ein Monat Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell – Bußgeld 800 Euro & zwei Punkte + drei Monate Fahrverbot

Übrigens: Es kann im Ort nicht nur wegen einer zu hohen Geschwindigkeit blitzen. Auch ein Rotlichtverstoß wird regelmäßig im Bild festgehalten. Wer bei Rot über die Ampel fährt, hat bei weniger als einer Sekunde zwischen Verstoß und Umschaltvorgang Glück. Handelt es sich um einen qualifizierten Verstoß (die Ampel ist bereits länger als eine Sekunde Rot), werden 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot verhängt. 

Ein mobiler Blitzer auf der Autobahn.

Außerhalb von Ortschaften und auf der Autobahn – Blitzer werden nicht ganz so schnell teuer

Nach dem Ortsausgangsschild treten Autofahrer gern auch mal aufs Gas. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind für Pkw unter normalen Bedingungen 100 km/h zugelassen. Trotzdem sollte jeder Autofahrer im Hinterkopf behalten, dass auch hier Regeln gelten. Außerhalb von Ortschaften müssen sich zum Beispiel Gespanne und Lkw an besondere Vorschriften halten, es gelten 80 km/h. Wer nicht geblitzt, sondern bei einer Verkehrskontrolle mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt wird, muss dann mit Bußgeld (oder mehr) rechnen. 

Strafen bei Blitzern außerorts (Stand: August 2025):

  • bis 10 km/h zu schnell – Bußgeld 20 Euro
  • 11-15 km/h zu schnell – Bußgeld 40 Euro
  • 16-20 km/h zu schnell – Bußgeld 60 Euro
  • 21-25 km/h zu schnell – Bußgeld 70 Euro & ein Punkt
  • 26-30 km/h zu schnell – Bußgeld 150 Euro & ein Punkt (ein Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
  • 31-40 km/h zu schnell – Bußgeld 200 Euro & zwei Punkte (ein Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
  • 41-50 km/h zu schnell – Bußgeld 320 Euro & zwei Punkte + ein Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h zu schnell – Bußgeld 480 Euro & zwei Punkte + ein Monat Fahrverbot
  • 61-70 km/h zu schnell – Bußgeld 600 Euro & zwei Punkte + zwei Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell – Bußgeld 700 Euro & zwei Punkte + drei Monate Fahrverbot

Sowohl innerorts als auch außerhalb von Ortschaften gilt eine sogenannte Wiederholungstäterregel. Wer innerhalb von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h geblitzt wird, darf zur Strafe nach dem Bußgeldbescheid bereits früher als Ersttäter laufen. Zudem wirken sich wiederholte Verstöße im Straßenverkehr auch darauf aus, wann das Fahrverbot beginnt.

Was das Thema Blitzer und Autobahn betrifft, gilt folgender Sachverhalt. Auf freigegebenen Abschnitten mit einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h darf auch schneller gefahren werden. Es ergeben sich daraus keine führerscheinrechtlichen Konsequenzen. Allerdings kann, wenn es zu einem Unfall kommt, die Schuldfrage von der Überschreitung und damit die Versicherungsleistung berührt werden.

Die 130 km/h Richtgeschwindigkeit können durch Beschilderung oder die Witterung aufgehoben werden. Autofahrer sind grundsätzlich dazu angehalten, die Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen.

Der Toleranzabzug auf der Autobahn

Wenn Autofahrer geblitzt werden, ist die Strafe von der gemessenen Geschwindigkeit abhängig. Prinzipiell werden von der Messung drei Stundenkilometer abgezogen – wenn es sich um einen festen oder mobilen Blitzer handelt. Damit ist im Ort eine Überschreitung von 15 km/h nach Abzug nur noch eine Ordnungswidrigkeit von 13 km/h.

Sollte es sich nicht um einen Blitzer, sondern eine ProViDa-Messung handeln, werden fünf Stundenkilometer abgezogen. Ist eine Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h gemessen worden, verändert sich das Verfahren. Beim Blitzer beläuft sich der Abzug auf drei Prozent, bei ProViDa-Messung wird der Wert um fünf Prozent gemindert.

2Geblitzt mit dem Motorrad: Gleiche Strafen, anderes Risiko

Motorradfahrer müssen sich an die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie Autofahrer halten und werden mit den gleichen Bußgeldern und Nebenstrafen wie Autofahrer belegt. Allerdings sind Zweiradfahrer besonderen Risiken ausgesetzt, es droht eine höhere Unfallgefahr. Dieser Aspekt kann, wenn es zu Verhandlungen vor Verkehrsgerichten kommt, besonders gewürdigt werden. Wer mit hohen Bußgeldern und Fahrverboten konfrontiert ist, sollte daher Hilfe bei Fachanwälten suchen.

Zusätzliche Risiken für Motorradfahrer:

  • Höhere Wahrscheinlichkeit schwerer Unfälle bei Geschwindigkeitsverstößen
  • Strengere Bewertung durch Versicherungen
  • Bei extremen Verstößen mitunter Verdacht auf illegale Rennen

3Was passiert bei einem Blitzer mit dem Fahrrad?

Radfahrer sind in der Regel nicht mit Geschwindigkeiten unterwegs, die zu einer Ordnungswidrigkeit führen. Allerdings bestätigen die Ausnahmen sprichwörtlich die Regel. Trainierte Straßenradfahrer (oder Radfahrer mit technischer Unterstützung) sind in der Lage, mehr als 30 km/h und mitunter auch deutlich mehr als 50 km/h zu erreichen.

Grundsätzlich greifen auch hier Bußgeld-Vorschriften bei einem Blitzer – wenn auch die klare Zuordnung durch fehlende Identifikationsmerkmale schwierig ist.

Strafen für Radfahrer bei Geschwindigkeitsverstößen:

  • In 30er-Zonen – bis zu 35 Euro
  • Bei Gefährdung – bis zu 60 Euro
  • Punkte in Flensburg gibt es für Radfahrer normalerweise nicht

Ein wichtiger Punkt ist bei einem S-Pedelec/Elektrofahrrädern zu beachten. Sind diese in der Lage, über 25 km/h mit Motorunterstützung zu fahren, gelten sie als Kraftfahrzeuge und unterliegen den gleichen Regeln wie Autos - inklusive Führerscheinpflicht und Punktevergabe im Fall eines entsprechenden Bußgelds für Blitzer.

4Der Blitzer in der 30er-Zone – eine besonders teure Angelegenheit

In 30er-Zonen - die nur innerhalb von Ortschaften eingerichtet werden dürfen - gelten grundsätzlich die strengen Bußgelder innerhalb geschlossener Ortschaften. Dies macht solche Bereiche (vor besonderen Gefahrenzonen) zu Kostenfallen. Beispiel 61 km/h in der 30er-Zone: Wer in einer 30er-Zone mit 61 km/h geblitzt wird (nach Toleranzabzug 58 km/h), fährt damit 28 km/h zu schnell. Da 30er-Zonen als innerorts liegen, greifen hier:

  • 180 Euro Bußgeld (statt 50 Euro bei einer regulären Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h)
  • ein Punkt in Flensburg
  • bei Wiederholung ein Monat Fahrverbot

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5Wann droht ein Entzug der Fahrerlaubnis?

Der Führerscheinentzug ist die schwerste verkehrsrechtliche Sanktion, die in Deutschland zur Verfügung steht, und wird in verschiedenen Situationen ergriffen. Anders als beim Fahrverbot, das als Strafe vor allem erzieherisch wirken soll, geht es beim Entzug der Fahrerlaubnis darum, Betroffene tatsächlich aus dem Verkehr zu ziehen. Grundlage ist die Vermutung der zuständigen Führerscheinstelle, dass keine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen mehr vorliegt.

Automatischer Entzug bei acht Punkten

Das Punktesystem in Flensburg sieht eine automatische Entziehung der Fahrerlaubnis bei acht Punkten vor. Bis zu drei Punkte bleiben ohne weitere Folgen, zwischen vier und fünf Punkte ziehen eine Ermahnung mit dem Hinweis auf das Fahreignungsseminar (kann auch zum Punkteabbau genutzt werden) nach sich. Bei sechs bis sieben Punkten folgt eine Verwarnung (mit Seminarempfehlung). Ab acht Punkten kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis mit mindestens 6 Monaten Sperrfrist.

Sofortiger Entzug bei extremen Verstößen

Neben diesem gestaffelten System (das Fahreignungsregister wird beim Kraftfahrtbundesamt geführt) ziehen auch einzelne schwere Verstöße den direkten Führerscheinentzug nach sich. Hierzu gehören unter anderem:

  • Blitzer mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 70 km/h
  • Alkohol am Steuer ab 1,1 Promille
  • Illegale Rennen
  • Fahren unter Drogeneinfluss

Die Strafe Führerscheinentzug droht also nicht nur für Blitzer, sondern auch wegen einer Reihe anderer Delikte.

Häufige Fragen zu „Blitzer Strafen”

Was passiert, wenn ich im Ausland geblitzt werde?

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Wie wirken sich Blitzer auf meine Kfz-Versicherung aus?

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