1Auch im Bußgeldbescheid stecken immer wieder Fehler
Jedes Jahr werden in Deutschland Millionen Bußgeldbescheide wegen verschiedener Verkehrsverstöße erlassen. Einen erheblichen Anteil machen dabei Übertretungen der Geschwindigkeit aus. Aber auch Abstandsverstöße oder Alkohol im Straßenverkehr ziehen Bußgelder nach sich – und Punkte in Flensburg. Was von Autofahrer oft unterschätzt wird: Auch ein Bußgeldbescheid kann fehlerhaft sein.
Dabei schleicht sich der „Fehlerteufel“ sowohl bei den Ermittlungen zur Ordnungswidrigkeit als auch bei der Erstellung des Bescheids ein. Auf diesen Fehlern kann ein falscher Bußgeldbescheid von Betroffenen oft angefochten werden. Die rechtliche Grundlage für Einsprüche gegen Bußgeldbescheide bildet § 67 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetzes). Dieser räumt das Recht ein, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids schriftlich Einspruch einzulegen.
2Formelle Fehler: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung und falsche Daten
Ein falscher Bußgeldbescheid kann aus verschiedenen Gründen entstehen. Entweder ist der Vorwurf sachlich nicht haltbar oder es kommt zu formellen Fehlern. Diese betreffen die äußere Gestaltung und das Verfahren beim Erlass des Bußgeldbescheids wegen zu hoher Geschwindigkeit, Alkohol oder Fahrerflucht.
Um wirksam zu werden, muss der Bescheid gewissen, gesetzlich vorgeschriebenen Formerfordernissen genügen. Sind diese in einem oder mehreren Punkten nicht erfüllt, kann dies zur Unwirksamkeit des gesamten Bescheids führen. Zu häufigen formellen Fehlern gehören falsche oder unvollständige Personenangaben – zum Beispiel bei:
Name,
Anschrift oder
Geburtsdatum.
Warum ist das wichtig?
Grundsätzlich greift in Deutschland immer die Täterhaftung. Dazu muss dieser aber genau identifizierbar und benannt sein. Bei fehlerhaften Angaben zur Person im Bescheid ist dies nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Das Thema Fahrzeugdaten im Bescheid
Ein weiterer kritischer Bereich sind fehlerhafte Fahrzeugdaten im Bußgeldbescheid. Sind das Kennzeichen, die Fahrzeugmarke oder das Modell falsch angegeben, kann dies den Tatvorwurf infrage stellen. Besonders problematisch wird die Situation, wenn die Angaben so ungenau sind, dass eine eindeutige Zuordnung des Verstoßes nicht möglich ist.
Gerade bei einer schlechten Darstellung des amtlichen Kennzeichens haben betroffene Halter gute Aussichten, den Bescheid anzufechten. Sofern ein Bußgeldbescheid kein Foto enthält, sollte mit dem Einspruch in jedem Fall eine Einsicht verlangt werden, um die Aufnahme hinsichtlich der Eindeutigkeit zu prüfen.
Fehler bei der Rechtsbehelfsbelehrung
Wer in Deutschland einem Tatvorwurf gegenübersteht, hat verschiedene Rechtsmittel, um sich zu wehren bzw. Sachverhalte aufzuklären (dies gilt nicht ausschließlich im Verkehrsrecht, sondern auch in anderen Rechtsgebieten). Die Rechtsbehelfsbelehrung muss vollständig und korrekt als Teil des Bußgeldbescheids erfolgen. Dieses Formerfordernis ist in § 37 Abs. 6 OWiG vorgeschrieben. Fehlt eine Belehrung über die zulässigen Rechtsbehelfe oder ist sie unvollständig, verlängert sich die Einspruchsfrist erheblich.
Damit ein Bußgeldbescheid seine Wirkung tatsächlich entfalten kann, muss der Tatvorwurf konkret beschrieben werden. Ohne die nötige Nachvollziehbarkeit ist der Bescheid anfechtbar, wenn zum Beispiel die festgestellten Promille oder die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und der Messort nicht angegeben sind.
Das Thema Anhörung im Bußgeldverfahren
Die Anhörung des Beschuldigten ist im Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 55 OWiG ein wesentlicher Verfahrensschritt, da sie dazu dient, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen und den Sachverhalt darzustellen. Grundsätzlich ist eine Anhörung immer dann erforderlich, wenn der Halter eines Fahrzeugs nicht eindeutig als Fahrer identifiziert werden kann. Die Bußgeldstelle verschickt daher häufig zuerst einen Anhörungsbogen.
Der Verzicht darauf ist nur möglich, wenn der Sachverhalt eindeutig ist. Dies wäre zum Beispiel bei Verstößen der Fall, die direkt vor Ort festgestellt werden – inklusive der Personalien. Wer als Halter nicht gefahren ist und direkt einen Bußgeldbescheid erhält, aber im Vorfeld nicht angehört wurde, hat daher durchaus Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch. Wichtig ist zu beachten, dass die Behörde den Versand eines Anhörungsbogens nachzuweisen hat.
3Messfehler bei Blitzern und Geschwindigkeitskontrollen
Ein Bußgeldbescheid kann neben dem finanziellen Aspekt auch ein Fahrverbot umfassen oder – wenn Punkte im FAER eingetragen werden – auch zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Umso wichtiger ist die Prüfung auf Fehler. Diese können sich auch aus der Messung selbst ergeben – zum Beispiel über Messfehler.
Grundsätzlich ist es im Bußgeldverfahren für Halter ohne Unterstützung durch einen Fachanwalt schwierig, Verstöße gegen die Mess- und Eichverordnung bzw. konkrete Fehler derGeschwindigkeitsmessgeräte nachzuweisen. Möglich wäre dies zum Beispiel bei einer gemessenen Geschwindigkeit, die über der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit liegt.
Messabstände nicht eingehalten
Gerade bei mobilen Blitzern kann eine Ursache für falsche Bußgeldbescheide ein Verstoß gegen Mindestabstände zur vorgeschriebenen Beschilderung sein. In den Bundesländern gelten dazu sehr unterschiedliche Regeln zwischen 0 und einigen hundert Metern. Wer geblitzt wird, sollte daher über digitale Kartendienste schon vor dem Erhalt des Bußgeldbescheids eine grobe Einordnung vornehmen – um gegebenenfalls Beweise zu sichern.
Gerade auf deutschen Autobahnen wird die Geschwindigkeit immer wieder mit ProViDa-Messungen (durch Nachfahren) überwacht. Diese unterliegen besonderen technischen Anforderungen. So muss die Messstrecke mindestens 300 Meter betragen und das Messfahrzeug darf bestimmte Toleranzbereiche nicht verlassen. Auch die korrekte Kalibrierung der Messgeräte und die ordnungsgemäße Dokumentation des Messvorgangs sind entscheidend für die Verwertbarkeit der Messergebnisse.
Ein wichtiger Punkt bei Rotlichtblitzer ist die Taktung mit der Ampel. Da die Blitzer mit Induktionsschleifen in der Fahrbahn arbeiten, kann es durchaus passieren, dass bei einer defekten Ampel der Blitzer trotzdem auslöst. Der darauf basierende Bußgeldbescheid ist natürlich fehlerhaft, da bei einem Defekt der Lichtsignalanlage die Beschilderung den Verkehr reguliert.
Beschilderung nicht erkennbar
Regelmäßig für Ärger sorgt eine Beschilderung, die im Straßenverkehr nicht mehr erkennbar ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein 30er Zone-Schild durch Baum- oder Heckenbewuchs nicht mehr als Verkehrsschild in seiner Bedeutung sichtbar ist. Aber auch die Witterung – zum Beispiel Schneeverwehungen im Winter – können die Beschilderung unkenntlich machen. In diesem Fall ist ein Bußgeldbescheid aus einem festen Blitzer unwirksam.
Allerdings ist dieser Sachverhalt im Einspruchsverfahren nachzuweisen. Besonders schwer haben es in diesem Zusammenhang Anwohner, da diesen die Beschilderung in der Regel bekannt ist. Grundsätzlich müssen nach § 3 Abs. 2 StVO Verkehrszeichen deutlich wahrnehmbar sein.
Verschmutzung durch Baustellenstaub, eine verblasste Aufschrift oder physische Beschädigungen können die Wirksamkeit aufheben. Entscheidend ist dabei der Zustand zum Tatzeitpunkt, nicht zum Zeitpunkt der späteren Überprüfung. Beweisfotos vom Tattag sind daher von erheblicher Bedeutung für einen erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
4Fehler im Bußgeldbescheid – wie gehen Halter hier vor?
Sobald Autofahrer mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert werden, ist schnelles und überlegtes Handeln wichtig. Prinzipiell gilt immer folgende Frist: Für den schriftlichen Einspruch bleiben nach der Zustellung zwei Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums haben Halter den Bescheid zu prüfen und können nach Fehlern suchen. Sobald die zwei Wochen abgelaufen sind, ist ein Vorgehen nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Damit ist der Bußgeldbescheid noch nicht wirksam, hierfür sind weitere zwei Wochen vorgesehen. Fallen Fehler in der formellen Gestaltung auf oder ist das Verkehrsschild zum Beispiel nicht erkennbar gewesen, wird der Einspruch schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht. Alternativ ist ein mündlicher Einspruch zur Niederschrift bei der Behörde möglich.
Da verschiedene Aspekte rund um den Bußgeldbescheid komplex ausfallen, ist eine Bewertung durch Fachanwälte in Erwägung zu ziehen. Deren fachliche Kompetenz erkennt falsche Bescheide nicht nur schneller, sie sind auch in der Lage, die Erfolgsaussichten zu bewerten. Hintergrund: Nicht jeder Fehler führt automatisch dazu, dass ein Bußgeldverfahren unwirksam wird. Teilweise verschieben sich nur Fristen.
Wichtig: Der Einspruch muss nicht zwingend mit einer Begründung erfolgen. Um die Frist von zwei Wochen zu wahren, kann diese weggelassen und zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden – um die eigene Darstellung und Argumentation zu unterstützen.
Ablauf des Einspruchsverfahrens im Überblick:
Bußgeldbescheid nach Erhalt innerhalb von zwei Wochen prüfen
Gegebenenfalls einen Fachanwalt hinzuziehen
Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift einlegen
Begründung zur Darstellung der eigenen Position einreichen bzw. nachreichen
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Sobald Autofahrer gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, erfolgt eine Prüfung des Sachverhalts durch die zuständige Stelle. Ergeben sich durch die Begründung bzw. durch vorgelegte Dokumente (zum Beispiel Fotos verdeckter Verkehrsschilder) neue Aspekte, kann die Bußgeldstelle den Bescheid abändern oder komplett fallen lassen. Ohne den Einspruch wird ein Bußgeldbescheid allerdings nicht korrigiert.
Woher weiß die Bußgeldstelle, wann ich den Bescheid erhalte?
Ein Bußgeldbescheid wird in der Regel nicht als gewöhnlicher Brief verschickt, sondern mit einer Postzustellurkunde. Hierüber ist das Einwurfdatum beim Empfänger auf den Tag genau vermerkt. Damit wird sichergestellt, dass der Fristablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist nicht zu spät oder zu früh erfolgt.
Was passiert, wenn ich als Halter nicht gefahren bin, aber keinen Einspruch einlege?
Erfolgt kein Einspruch, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und die Punkte werden dem Halter zugeordnet. Dies passiert auch dann, wenn tatsächlich eine andere Person gefahren ist. Eine Korrektur des Bescheids ist dann nur in bestimmten Fällen möglich – etwa beim Nachweis, dass das Fristversäumnis unverschuldet stattgefunden hat (zum Beispiel durch eine stationäre Heilbehandlung).
Lohnt sich der Einspruch bei geringfügigen Verstößen mit niedrigen Bußgeldern?
Bei niedrigen Bußgeldern ohne Punkte oder Fahrverbot ist ein Einspruch – ohne klar erkennbare, grobe Fehler – oft nicht wirtschaftlich. Die möglichen Verfahrenskosten bei einem erfolglosen Einspruch können das ursprüngliche Bußgeld übersteigen. Anders verhält es sich bei Verstößen mit Punkten oder Fahrverboten, da hier die langfristigen Folgen für die Fahrerlaubnis berücksichtigt werden müssen.
Timo Schell ist Rechtsanwalt mit Sitz in Frankfurt und spezialisiert auf Verkehrsrecht. Als Autor zahlreicher Artikel im helpcheck Ratgeber und Lexikon bringt er fundiertes juristisches Fachwissen ein, insbesondere zu Bußgeldbescheiden. Mit seiner Erfahrung unterstützt er Leser dabei, rechtliche Hintergründe besser zu verstehen und gezielt gegen unrechtmäßige Bescheide vorzugehen.
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