Die Anhörung im Bußgeldverfahren: Rechte und Pflichten von Verkehrsteilnehmern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anhörung im Bußgeldverfahren ist ein gesetzlich vorgeschriebener Verfahrensschritt nach § 55 OWiG, der dem eigentlichen Bußgeldbescheid vorausgeht.
  • Eine Anhörung im Bußgeldverfahren ohne den Betrag der Geldbuße zu verschicken, ist normal (konkrete Strafen werden erst im Bußgeldbescheid festgelegt).
  • Verkehrsteilnehmer haben das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten.

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1Einordnung der Anhörung in das Bußgeldverfahren

Pro Jahr werden in Deutschland mehrere Millionen Bußgeldverfahren eingeleitet, wobei die Geschwindigkeitsüberschreitungen einen sehr hohen Anteil ausmachen. Wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr festgestellt, setzt sich ein festgelegter Verfahrensablauf in Gang, in den auch die Anhörung im Bußgeldverfahren eingebettet ist.

Zu den rechtlichen Grundlagen gehört das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Neben einer (deutlich zu hohen) Geschwindigkeit sind es Rotlichtverstöße (hier besonders die qualifizierte Form) oder eine Unterschreitung des Abstands, die Bußgeldbescheide auslösen. 

Das Verfahren folgt einem klar definierten Ablauf: Der Verstoß wird durch Blitzer, Verkehrskontrollen oder andere Überwachungsmaßnahmen dokumentiert. Im Anschluss ermittelt die zuständige Bußgeldstelle – dazu wird das Kennzeichen benutzt – den Fahrzeughalter und leitet das Bußgeldverfahren ein. In dieses ist die Anhörung als zentrales Element (basierend auf § 55 OWiG) eingebunden und setzt § 163a Abs. 1 der Strafprozessordnung im Verfahren. 

Grundsätzlich gibt die Anhörung den Beschuldigten die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen und diese schon vor dem Erlassen des Bußgeldbescheids auszuräumen. Für die Bußgeldstellen hat die Anhörung unter anderem die Aufgabe, die Zahl der Einsprüche zu reduzieren – von Haltern, die nicht gefahren sind und den Verstoß demzufolge auch nicht begangen haben.

Hintergrund: Das deutsche Verkehrsrecht basiert auf dem Grundsatz der Täterhaftung, nicht der Halterhaftung. Dies bedeutet, dass nur jene Person bestraft werden kann, die den Verstoß tatsächlich begangen hat. Da aber über das Kennzeichen zunächst nur der Halter ermittelt werden kann, dient die Anhörung der Klärung des Sachverhalts.

Strafen und Sanktionen im Bußgeldverfahren

Ein im Bußgeldverfahren erlassener Bußgeldbescheid kann verschiedene Sanktionen umfassen, die sich an der Schwere der begangenen Ordnungswidrigkeit orientieren. Das Spektrum reicht von Bußgeldern ab 60 Euro bis hin zu mehrmonatigen Fahrverboten. Die Strafen für einzelne Verstöße legt der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog (BKatV) fest. Je schwerer die Ordnungswidrigkeit anzusehen ist, desto schwerer werden auch die Strafen. In besonders schweren Fällen kann von Behörden sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis in Erwägung gezogen werden.

Oft kommt es zu mehreren hundert Euro als Bußgeld und Punkte im Fahreignungsregister (FAER), für die bei Erreichen von acht Punkten der automatische Entzug der Fahrerlaubnis vorgesehen ist. Vor dem Hintergrund der Schwere verschiedener Strafen aus dem Bußgeldverfahren nimmt die Anhörung eine zentrale Rolle ein.

Eine Frau sitzt in ihrem Auto und ärgert sich.

2Funktion und Bedeutung der Anhörung

Zentral für die Funktion und Wirkung der Anhörung ist § 55 OWiG. Demnach hat jeder Beschuldigte das Recht, vor Erlass eines Bußgeldbescheids zur Sache gehört zu werden bzw. zu dem Vorwurf Stellung zu beziehen. Dieser Verfahrensschritt gewährleistet, dass Beschuldigte nicht ungehört verurteilt wird und stellt sicher, dass Umstände in die verhängte Strafe einfließen können – wie zum Beispiel ein medizinischer Notfall im Auto, bei dem mit dem rechtzeitigen Eintreffen des Rettungsdienstes nicht mehr zu rechnen war.

Damit übernimmt die Anhörung eine wichtige Aufgabe in der Aufklärung der Ordnungswidrigkeit und der Bemessung der Strafen. Betroffene Halter nutzen diesen Schritt beispielsweise für die Erklärung, zum Tatzeitpunkt nicht selbst gefahren zu sein. Parallel übernimmt sie eine wichtige Funktion in der Ermittlung des Täters, schützt gleichzeitig aber auch Angehörige der Halter – durch das Mittel des Zeugnisverweigerungsrechts. Letztlich ist die Anhörung die Grundlage für ein faires Verfahren.

Besonders im Zusammenhang mit Identitätsdiebstahl ist der Anhörungsbogen ein wichtiges Instrument. Machen Verkehrssünder nach einem Verstoß falsche Angaben zur eigenen Person und lenken damit die Aufmerksamkeit ab, kann dies ernste Folgen haben. Verschickt die Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen, sollte die Möglichkeit zur Richtigstellung in jedem Fall konsequent genutzt werden. Übrigens: Falsche Namensangaben im Bußgeldverfahren sind für sich genommen schon nach § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit.

Grundlegender Aufbau eines Anhörungsbogens

Der genaue Aufbau einer Anhörung kann sich in den Details zwischen den Behörden zwar unterscheiden, der Bogen folgt aber einer grundlegend ähnlichen Struktur aus:

  • Belehrung
  • Angaben zur Person des Beschuldigten
  • Angaben zur Sache.

Den Abschluss bilden Ort, Datum und Unterschrift. Dieser Aufbau entspricht in der Regel einer bis zwei DIN-A4-Seiten.

3Warum fehlen in der Anhörung konkrete Strafen?

Autofahrer sind mitunter verunsichert, da die Anhörung oft noch kein Strafmaß umfasst. Aber: Dass zwar zum Vorwurf klar Stellung bezogen wird, aber die Sanktionen fehlen, eine Anhörung im Bußgeldverfahren also ohne Betrag verschickt wird, erklärt sich aus dem Ermittlungscharakter. Die Informationen aus der Anhörung sollen ja dazu beitragen, den Verstoß in seiner Schwere und Tragweite zu bewerten. Hintergrund: Zum Zeitpunkt der Anhörung ist noch nicht endgültig geklärt, wer tatsächlich für die Ordnungswidrigkeit verantwortlich gewesen ist. Erst nach Abschluss des verkehrsrechtlichen Ermittlungsverfahrens wird der Bußgeldbescheid mit den entsprechenden Sanktionen erlassen.

4Ausfüllen der Anhörung: Darauf müssen Autofahrer achten

Sobald die Anhörung zugestellt wird, stellt sich die Frage: „Muss ich Anhörung im Bußgeldverfahren zurückschicken oder nicht?“. Es besteht grundsätzlich keine Pflicht, die Anhörung auszufüllen oder zurückzusenden. Im deutsche Rechtswesen ist auch verankert, dass jeder Beschuldigte zu Vorwürfen schweigen darf und keine Stellung beziehen muss. Allerdings ist diese Haltung mit gewissen Risiken verbunden. Wer sich im Anhörungsverfahren nicht äußert, kann auch nicht zur Entlastung der eigenen Person beitragen.

Sobald Halter Angaben machen können, die Strafen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg abwenden, empfiehlt es sich, die Anhörung im Bußgeldverfahren auszufüllen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn am Tatzeitpunkt andere Personen gefahren sind. Wichtig: An dieser Stelle das persönliche Schutzbedürfnis über die Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben zu stellen, zieht schnell strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da das Strafgesetzbuch unter anderem in § 164 StGB bis fünf Jahre Freiheitsstrafe für falsche Verdächtigung vorsieht.

Das Zeugnisverweigerungsrecht in der Anhörung

Nicht mit dem Auto gefahren zu sein, ist einer der wichtigen Gründe, die Anhörung im Bußgeldverfahren auszufüllen. An dieser Stelle übernimmt sie eine Schutzfunktion. Autofahrer sollten im Verfahren berücksichtigen, dass gegenüber der eigenen Person und engen Angehörigen ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.

Über die Pflichtangaben hinaus kann auf weitere Auskünfte verzichtet werden, da sich im deutschen Recht niemand selbst belasten muss. Eingeschlossen sind folgende Personen:

  • Ehepartner,
  • Lebenspartner,
  • Verlobte sowie
  • Verwandte in gerader Linie
  • Geschwister
  • miteinander verschwägerte Personen.

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5Setzt der Bußgeldbescheid immer eine Anhörung voraus?

Im Bußgeldverfahren kann es vorkommen, dass Verkehrsteilnehmer keinen Anhörungsbogen erhalten. Dahinter muss sich nicht zwingend ein Verfahrensfehler verbergen. Gerade im vereinfachten Verwarnungsverfahren kann die zuständige Behörde auf diesen Schritt verzichten. 

Sofern es sich um ein Verfahren basierend auf § 55 OWiG handelt, wäre die Unterlassung einer Anhörung allerdings als Verfahrensfehler zu werten. Auf diese Tatsache kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid stützen. Die Beweislast für Versand und Zustellung der Anhörung trägt die jeweilige Behörde.

Wichtig ist, die Einspruchsfrist von zwei Wochen unbedingt einzuhalten. Sie beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids und endet unabhängig von Wochenenden oder Feiertagen. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde erfolgen.

Häufige Fragen zu „Anhörung im Bußgeldverfahren ohne Betrag”

Kann ich einen anderen Fahrer angeben, der meine Punkte und das Fahrverbot übernimmt?

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Was passiert, wenn ich in der Anhörung falsche Angaben zu meiner Person mache?

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