Die Verjährung ist ein zentrales Element im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht, mit der verhindert wird, dass Verkehrsverstöße zeitlich unbegrenzt verfolgt werden. Grundsätzlich verjähren viele Verkehrsordnungswidrigkeiten nach drei Monaten, beginnend mit dem Tattag (diese zeitliche Einordnung ist für das Verfahren allgemein wichtig). Ausschlaggebend für die Verjährung ist § 26 Abs. 3 StVG (Straßenverkehrsgesetz), der den rechtlichen Rahmen festlegt und für viele Verstöße im Straßenverkehr gilt.
Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?
Autofahrern bietet die Verjährung Rechtssicherheit, dass über Jahre zurückliegende Ordnungswidrigkeiten nicht plötzlich verfolgt werden. Die Ansicht, nach Ablauf der drei Monate in jedem Fall nicht mehr mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert zu werden, liegt hier zwar nahe, trifft in der Praxis aber nur in Teilen zu. Wichtig ist zu wissen, dass die Verjährung nicht automatisch jeden Bußgeldbescheid verhindert.
Das Verkehrsrecht kennt mehrere Situationen, in denen die Verjährungsfrist unterbrochen wird und neu zu laufen beginnt. Deshalb kann ein Bußgeldbescheid auch dann noch wirksam sein, wenn zwischen dem Verstoß und dem Erhalt des Bescheids viel Zeit vergangen ist, etwa weil zuvor ein Anhörungsbogen verschickt wurde und damit die Verjährung unterbrochen hat. Genau das zeigt, warum sich eine genaue Prüfung jedes Bußgeldbescheids lohnt.
2Der Unterschied zwischen Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung
Im Verkehrsrecht sind zwei verschiedene Arten der Verjährung für Autofahrer relevant, deren Unterschiede in jedem Fall bekannt sein sollten - da sie im Einzelfall sehr unterschiedliche Auswirkungen für Betroffene haben.
Verfolgungsverjährung
Die Verfolgungsverjährung regelt, bis zu welchem Zeitpunkt die Bußgeldbehörde einen Bescheid erlassen darf. Sie beträgt für die meisten Verkehrsverstöße allgemein drei Monate und knüpft an den Tag der Tat an. Nach Ablauf dieser Frist eingeleitete Bußgeldverfahren können mit einer entsprechend hohen Erfolgsaussicht angefochten werden. Allerdings können verschiedene Verfahrenshandlungen nach 33 OWiG diese Frist unterbrechen; eine solche Verjährungsunterbrechung setzt den Beginn der Verjährungsfrist jeweils neu in Gang.
Zu den verjährungsunterbrechenden Handlungen gehören:
die Anordnung zum Versenden eines Anhörungsbogens
das Stellen eines Strafantrags
die Einleitung des Bußgeldverfahrens
im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens.
Ein Zeugenfragebogen unterbricht die Verjährung dagegen nicht.
Wichtig zu berücksichtigen:
Eine Unterbrechung kann mehrfach vorkommen – nach jeder Unterbrechung beginnt die Frist von vorn zu laufen. Endlos hinauszögern lässt sich die Verfolgung dadurch aber nicht, denn das Gesetz zieht eine absolute Grenze. Diese liegt beim Doppelten der regulären Verjährungsfrist, mindestens jedoch bei zwei Jahren - jeweils gerechnet ab dem Tag des Verstoßes. Spätestens dann ist die Tat endgültig verjährt, selbst wenn ein Gerichtsverfahren sehr lange dauert. Wird innerhalb der ersten drei Monate ein Bußgeldbescheid erlassen, verlängert sich die laufende Frist zusätzlich auf sechs Monate.
Vollstreckungsverjährung
Neben der Verjährung für die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit gibt es noch die Vollstreckungsverjährung, die erst bei einem rechtskräftigen Bescheid relevant wird. Diese bestimmt, bis wann ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vollstreckt werden kann und bis wann der staatliche Anspruch auf Zahlung noch durchsetzbar ist.
Allgemein ist diese Frist deutlich weiter gefasst und beträgt drei Jahre ab Rechtskraft des Bescheids (gilt für Geldbußen bis 1.000 Euro, darüber fünf Jahre). Innerhalb dieser Frist kann die zuständige Stelle eine Forderung aus dem Bußgeldbescheid auch durch Zwangsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Pfändung, vollstrecken.
Gibt es Unterschiede bei der Verjährung für verschiedene Ordnungswidrigkeiten?
Der Bußgeldkatalog sieht für Verstöße im Straßenverkehr stark gestaffelte Sanktionen vor: von Verwarnungsgeldern, die meist innerhalb einer Woche zu zahlen sind, über Bußgelder im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich bis hin zu Punkten in Flensburg und Fahrverboten. Die Höhe der Strafe spiegelt dabei wider, wie schwer der Verstoß hinsichtlich seines Gefährdungspotenzials wiegt.
Bei der Verjährung von Bußgeldbescheiden werden solche Unterschiede dagegen kaum gemacht. Für nahezu alle Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt die einheitliche Verjährungsfrist von drei Monaten. Dazu zählen unter anderem:
Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel, da in wenigen Fällen von der Frist abgewichen wird. Bei besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten kann eine längere Verjährungsfrist gelten. Diese orientiert sich an der Höhe der Strafe. Bei mehr als 1.000 Euro ist ein Jahr Verjährung vorgesehen, ab 2.501 Euro sind es bereits zwei Jahre. Beim Thema Alkohol entscheidet der Alkoholwert, es ist eine Verfolgungsverjährung zwischen zwei bis fünf Jahren möglich.
3Für diese Verstöße gibt es ein Bußgeld
Bußgeldbescheide werden bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr erlassen, die über das Verwarnungsgeld hinausgehen. Die Grenze liegt bei 60 Euro - ab diesem Betrag wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Typische Verstöße, die zu einem Bußgeldbescheid führen, sind:
Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts bzw. außerorts)
Rotlichtverstöße (einfacher Rotlichtverstoß bereits 90 Euro)
Abstandsverstöße (ab Unterschreitung des halben Tachowerts bei höheren Geschwindigkeiten)
Handy am Steuer (einfache Verstöße oder mit Gefährdung führen zu einem Bußgeld)
Alkoholverstöße.
4Schließt die Verjährung auch Punkte und Fahrverbote ein?
Generell umfasst die Verjährung den gesamten Bußgeldbescheid mit der Geldstrafe und den verschiedenen Nebenstrafen. Wenn eine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldbescheid nach drei Monaten verjährt ist, können weder das Bußgeld noch die damit verbundenen Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot verhängt werden.
Dies ist besonders wichtig für Autofahrer, die bereits mehrere Punkte in Flensburg haben. Wer beispielsweise sechs oder sieben Punkte gesammelt hat, für den können die zusätzlichen Punkte aus einem verjährten Verstoß den Unterschied zwischen dem Behalten und dem Verlust der Fahrerlaubnis bedeuten.
Wichtig ist an dieser Stelle zu bedenken, dass für bereits eingetragene Punkte eine separate Tilgungsfrist gilt. Diese beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids und beträgt je nach Schwere des Verstoßes zwischen zwei bis zehn Jahre. Die Verjährung der ursprünglichen Ordnungswidrigkeit hat keinen Einfluss auf bereits eingetragene Punkte.
5Bußgeldbescheid trotz Verjährung erhalten - was tun?
In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Bußgeldstellen auch nach Ablauf der Verjährungsfrist noch Bescheide erlassen. Dieser Schritt ist zunächst nicht ungewöhnlich und auch nicht automatisch unwirksam.
Ein Bußgeldbescheid sollte deshalb auch bei vermuteter Verjährung nicht einfach ignoriert werden. Ob tatsächlich Verjährung eingetreten ist, lässt sich nur durch einen Abgleich mehrerer Angaben klären: der gesetzlichen Frist, dem Tattag als Beginn dieser Frist und dem Datum, an dem der Bescheid ausgestellt bzw. zugestellt wurde. Entscheidend ist dabei häufig, ob die Frist zwischenzeitlich durch eine Verfahrenshandlung unterbrochen wurde.
Ein Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich – per Post oder Fax – bei der Behörde eingehen. Andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig.
Unterbricht ein Anhörungsbogen die Verjährung?
Die häufigste Unterbrechung erfolgt durch den Versand eines Anhörungsbogens. Diese Anhörung ist als behördliches Schreiben verfahrensrechtlich relevant. Wenn die Bußgeldstelle innerhalb des dreimonatigen Verjährungszeitraums einen Anhörungsbogen als Brief verschickt, wird die Verjährung unterbrochen und eine neue Frist beginnt zu laufen. Dies erklärt, warum Autofahrer auch noch Monate nach einem Verstoß den Bußgeldbescheid von der Behörde erhalten können.
In dieser Situation liegt der Verdacht nahe, dass der Bußgeldbescheid die Verjährung überschritten hat und damit unwirksam ist. Autofahrer sollten unbedingt prüfen, ob tatsächlich unterbrechende Handlungen stattgefunden haben. Durch Einsicht in die Akten lässt sich für die Betroffenen herausfinden, ob:
ein Anhörungsbogen (nicht) ordnungsgemäß zugestellt wurde
die Unterbrechung außerhalb der Verjährungsfrist stattfand
In solchen Fällen kann ein Einspruch wegen eingetretener Verjährung erfolgreich sein. Allerdings darf an dieser Stelle nicht einfach nur die Vermutung im Raum stehen, die Einspruchsgründe sind an die Prüfung der Verfahrensabläufe und Fristen gekoppelt. Für den eigentlichen Einspruch sollte in jedem Fall eine gründliche Fristberechnung erfolgen. Hier ist der Tattag nicht mitzurechnen – die Frist beginnt am Folgetag.
Im Bußgeldverfahren liegt die Beweislast für unterbrechende Handlungen – etwa Versand und Zustellung eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids – grundsätzlich bei der Behörde. Sie muss nachweisen und dokumentieren, dass und zu welchem Zeitpunkt verjährungsunterbrechende Verfahrenshandlungen erfolgt sind. Gerade beim Streit um die Verjährung ist es deshalb sinnvoll, im Einspruch ausdrücklich die Vorlage aller relevanten Unterlagen zu verlangen, zum Beispiel:
Zustellungsnachweise für Anhörungsbögen oder Bußgeldbescheide
behördliche Vermerke
Aktenauszüge mit einer chronologischen Darstellung des Verfahrensablaufs.
So werden Zustellungsprobleme sichtbar, etwa die Versendung an eine falsche Adresse. Zu beachten ist allerdings, dass eine Zustellung auch dann wirksam sein kann, wenn der Empfänger nicht zu Hause ist.
Wichtig ist vor allem, dass Betroffene die Einspruchsfrist von zwei Wochen einhalten – andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig. Da solche Verfahren oft eine gewisse Komplexität mitbringen, kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
6Wer nicht handelt, verliert seinen Vorteil
Entscheidend ist, dass Betroffene die Einspruchsfrist von zwei Wochen einhalten. Wer diese Frist verstreichen lässt, riskiert, dass selbst ein eigentlich verjährter Bußgeldbescheid rechtskräftig und damit vollstreckbar wird. Eine spätere Überprüfung ist dann nur noch eingeschränkt möglich, und bereits gezahlte Beträge lassen sich auch bei einer erst danach erkannten Verjährung in der Regel nicht zurückfordern.
Da viele dieser Sachverhalte eine gewisse Komplexität mit sich bringen, kann es sinnvoll sein, frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen – am besten, bevor die Einspruchsfrist abläuft.
Jetzt kostenlos prüfen lassen, ob sich juristische Schritte gegen Ihren Bußgeldbescheid lohnen.
Muss ich den Einspruch wegen der dreimonatigen Verjährung immer begründen?
Grundsätzlich kann der Einspruch schriftlich auch ohne eine stichhaltige Begründung bei der zuständigen Behörde eingelegt werden. Allerdings verzichten Autofahrer in diesem Zusammenhang auf ein wichtiges Instrument, um das Verfahren zu eigenen Gunsten zu entscheiden, da die Begründung den Sachverhalt in einem neuen Licht erscheinen lassen kann.
Muss ich auf einen Bußgeldbescheid nach der Verjährungsfrist überhaupt reagieren?
Wer als Autofahrer bzw. Halter einen Bußgeldbescheid erhält, darf diesen nicht einfach ignorieren – auch, wenn man eigentlich der Meinung ist, die Verjährung ist abgelaufen. In diesem Zusammenhang muss klar sein, dass gegen einen Bescheid nach Ablauf der zwei Wochen Einspruchsfrist nicht mehr ohne Weiteres vorgegangen werden kann.
Gilt die dreimonatige Verjährung auch für ein Bußgeld aus dem Ausland?
Nein, die dreimonatige Verjährungsfrist gilt nicht für Bußgelder aus dem Ausland. Grundsätzlich greift in diesem Zusammenhang immer die Verjährungsfrist des jeweiligen Landes, in dem der Verstoß begangen wurde. Viele europäische Staaten verankern im nationalen Verkehrsrecht deutlich umfassendere Fristen. Dies kann besonders problematisch werden, wenn nach einem länger zurückliegenden Verstoß wieder in das jeweilige Land eingereist wird.
Gelten bei Fahrern in der Probezeit andere Fristen?
Auch in der Probezeit gelten grundsätzlich die gleichen Fristen für Bußgeldverfahren und die Verjährung wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Unterschiede ergeben sich bei den Konsequenzen: Schwerwiegende Verstöße (A-Verstöße) führen in der Probezeit zusätzlich zu Maßnahmen wie einer Probezeitverlängerung um zwei Jahre und einem Aufbauseminar.
Timo Schell ist Rechtsanwalt mit Sitz in Frankfurt und spezialisiert auf Verkehrsrecht. Als Autor zahlreicher Artikel im helpcheck Ratgeber und Lexikon bringt er fundiertes juristisches Fachwissen ein, insbesondere zu Bußgeldbescheiden. Mit seiner Erfahrung unterstützt er Leser dabei, rechtliche Hintergründe besser zu verstehen und gezielt gegen unrechtmäßige Bescheide vorzugehen.
Lutz Hartmann ist Rechtsanwalt mit Sitz in Düsseldorf und spezialisiert auf Verkehrsrecht. Als Autor zahlreicher Artikel im helpcheck Ratgeber und Lexikon bringt er fundiertes juristisches Fachwissen ein, insbesondere zu Bußgeldbescheiden. Mit seiner Erfahrung unterstützt er Leser dabei, rechtliche Hintergründe besser zu verstehen und gezielt gegen unrechtmäßige Bescheide vorzugehen.
Inhaltsübersicht
Aktuelle Urteile
September 2022
Landgericht Zwickau
1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
August 2023
"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
Darius T.
Oktober 2022
Landgericht Oldenburg
3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
August 2023
"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
Alexandra M.
Mai 2023
Landgericht Stuttgart
500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
Aktuelle Urteile & Bewertungen
November 2021
Landgericht Traunstein
Klage auf Rückabwicklung einer Debeka Lebensversicherung
Erhalt von 35% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
November 2021
“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P.
October 2021
Landgericht Traunstein
Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchener Lebensversicherung
Erhalt von 27% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
März 2023
“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
Tobias E.
September 2022
Amtsgericht Aachen
Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
Erhalt von 2.700 € Nutzungsentschädigung und Rückerstattung
Aktuelle Urteile & Bewertungen
April 2022
Oberlandesgericht Frankfurt
Klage gegen Bwin
Der Anbieter wurde zur Rückzahlung von Spielverlusten i. H. v. 12.000 € verurteilt
März 2022
“Ich habe nicht damit gerechnet, dass es wirklich so einfach geht, aber: Vom gesamten Ablauf bis hin zum Ergebnis war ich durchweg positiv überrascht.”
Norbert K.
Januar 2021
Oberlandesgericht München
Klage gegen Mr. Green
Spielverluste i. H. v. 11.760 € müssen durch Mr. Green zurückgezahlt werden
März 2022
“Mit Hilfe von helpcheck konnte ich einen vierstelligen Betrag zurückfordern und das ganz einfach und ohne großen Aufwand. Sehr empfehlenswerter Service!”
David S.
Juni 2021
Landgericht Coburg
Klage gegen BWIN
BWIN wurde zur Rückzahlung von Verlusten i. H. v. 4.900 € verurteilt