Zu schnell gewesen: Wann kommt beim mobilen Blitzer Post von der Bußgeldstelle?

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem mobilen Blitzer kommt Post oft nach zwei bis acht Wochen bei den Haltern an.
  • Durch den Anhörungsbogen und Halterermittlung gibt’s den Bußgeldbescheid nicht sofort.
  • Besonders wichtig ist die Wahrung der 2-Wochen-Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

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1 Wie lange braucht die Bußgeldstelle zur Bearbeitung?

Einmal nicht 100 Prozent auf den Verkehr geachtet und es blitzt: Mobile und feste Geschwindigkeitskontrollen sind auf deutschen Straßen an der Tagesordnung. Wer von einem Blitzer erfasst wird, fragt sich häufig, wie schnell Post von der Bußgeldstelle kommt? Grundsätzlich gibt es nur eine festgelegte Frist, bis zu welcher der Bußgeldbescheid zugestellt werden muss – die Verfolgungsverjährung nach drei Monaten.

Erst wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, können Autofahrer aufatmen (oder sich vielmehr Hoffnungen machen, doch nur eine Schrecksekunde erlebt zu haben). Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bußgeldstelle erheblich. Einige Autofahrer erhalten die Post von der zuständigen Behörde schon nach zwei Wochen, andere Halter müssen vielleicht acht Wochen warten.

Was die Bearbeitungszeit beim Bußgeldbescheid beeinflusst, sind verschiedene Faktoren. Unter anderem kann:

  • ein hoher Krankenstand,
  • die Urlaubszeit,
  • eine hohe Fallzahl,

zu Verzögerungen führen. Ist eine Behörde in den Ferien schon personell knapp besetzt und kommen dann auch noch mehrere Krankheitsfälle hinzu, können sich die Bearbeitungszeiten durchaus ausdehnen.

Die Bearbeitung mobiler Blitzer im Überblick

Im Rahmen mobiler Blitzer werden häufig Problemschwerpunkte – wie die Einhaltung von Tempo 30 vor einer Schule oder die Höchstgeschwindigkeit innerorts – überwacht. Zum Einsatz kommen verschiedene Lösungen, wie Blitzer aus Fahrzeugen am Straßenrand, Blitzer auf einfachen Stativen (inklusive der Radarkontrollen durch die Polizei) oder Blitzeranhänger (umgangssprachlich auch als Superblitzer bezeichnet).

Einfluss auf die Zeit bis zur Zustellung des Bußgeldbescheids (oder eines Verwarnungsgeldes) hat die Auswertung der Aufnahmen. Bei mobilen Blitzern, die von den Ordnungsbehörden täglich oder stundenweise eingesetzt werden, kann die Archivierung der Aufnahmen und deren Auswertung taggleich bzw. mit einem geringen zeitlichen Versatz erfolgen.

Für Blitzeranhänger oder ortsfeste Anlagen erfolgt die Sicherung in festen Zeitfenstern, wodurch sich die Bearbeitung schon einige Tage länger hinziehen kann.

In einem zweiten Schritt erfolgt die Ermittlung des Halters über den Abgleich des Kennzeichens mit einer Datenbank. Um Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, sich zur Sache zu äußern (und eventuell wichtige Informationen zum Tatvorwurf beizutragen), erfolgt der Versand eines Anhörungsbogens. Für die Reaktion auf die Anhörung räumt die Bußgeldstelle ein umfassendes Zeitfenster ein.

Erst nach Verstreichen dieser Frist wird der Bußgeldbescheid erlassen (wenn der Halter auf den Anhörungsbogen nicht reagiert bzw. dessen Aussagen nicht zu einer substanziellen Entkräftung der Vorwürfe beigetragen haben) und im Regelfall per Einwurf, Zustellurkunde oder Einschreiben zugestellt. Bis der Bußgeldbescheid erlassen wird, können also mehrere Wochen vergehen.

Der Ablauf vom mobilen Blitzer bis zur Post von der Bußgeldstelle:

  • Aufzeichnen des Verkehrsverstoßes
  • Auslesen der digitalen Datenträger
  • Halterermittlung über das Kennzeichen
  • Versand des Anhörungsbogens
  • Erlassen und Zustellung des Bußgeldbescheids.

2Wie lange ist ein Bußgeldbescheid unterwegs?

Rund um den Bußgeldbescheid gibt es um dessen Wirksamkeit und die Fristen immer wieder Missverständnisse. Einige Autofahrer sind immer noch der Ansicht, dass die Frist zur Wirksamkeit eines Bescheids von der Postversandzeit beeinflusst wird. Für die Bußgeldstelle ist aber weniger entscheidend, wie lange ein Bußgeldbescheid unterwegs war, es kommt auf die Zustellung an

Durch die Postzustellungsurkunde (erkennbar am charakteristischen gelben Briefumschlag) ist der Tag der Zustellung klar dokumentiert, der Fristablauf beginnt am darauffolgenden Tag. Somit kann die Behörde später genau nachweisen, wann der Bescheid beim Empfänger angekommen ist. Diese Dokumentation ist für alle weiteren Fristen von entscheidender Bedeutung. Die Postlaufzeiten zwischen ein und vier Werktagen sind für die Zustellung bzw. den Beginn der Einspruchsfrist und damit auch der Zahlungsfrist nicht von Bedeutung.

Die Bedeutung der Zustellurkunde

Die Postzustellurkunde übernimmt im Verfahren mehrere wichtige Funktionen. Sie gibt beiden Seiten Rechtssicherheit, da die Behörde im Falle des Einspruchs nachweisen kann, wann der Bescheid zugestellt wurde. Beschuldigte haben dagegen mit der Zustellurkunde ein klares Datum für den Fristbeginn vor Augen.

Die in der Urkunde dokumentierte Zustellung übernimmt auch für die Fristberechnung eine wichtige Rolle, da sich alle Fristen – wie die Einspruchsfrist, die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids und die Zahlungsfrist – am Zustelltag orientieren. Selbst für die Vollstreckungsverjährung ist die Zustellurkunde von Bedeutung (indirekt über die Rechtswirksamkeit beim Verzicht auf den Einspruch).

Mit der Urkunde kann die Bußgeldstelle auch den Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung führen. Durch die Dokumentation ist der Bescheid hinsichtlich der Fristen und Zustellung durch den Beschuldigten nicht einfach mit der Angabe anderer Daten angreifbar.

Merke:

Falls es später zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, dient die Zustellurkunde als Beweis für die ordnungsgemäße Zustellung.

3Was passiert nach dem Erhalt der Post aus einem mobilen Blitzer?

Für Betroffene ergeben sich an dieser Stelle sehr unterschiedliche Situationen – je nach Schreiben, das zugestellt wurde. Mit dem Anhörungsbogen versucht die Bußgeldstelle dem Beschuldigten die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Wer nicht gefahren ist – und damit auch nicht auf dem Blitzerfoto zu sehen sein kann, nutzt die Anhörung zur Angabe dieses Sachverhalts.

Wurde der Verstoß begangen, geht der Bogen mit der Adresse ohne weitere Einlassungen an die Bußgeldstelle zurück. Es muss sich niemand im Anhörungsbogen belasten, kann der Bußgeldstelle aber Fakten zur Entlastung darlegen. Wer die Frist zur Abgabe verstreichen lässt, bekommt wieder Post – diesmal in Form des Bußgeldbescheids.

Diesen bekommen auch Halter, die ein verhängtes Verwarnungsgeld nicht in der eingeräumten Frist begleichen. Damit wandelt sich diese als milde Strafe gedachte Sanktion in ein Bußgeldverfahren um. Letzteres kann beabsichtigt sein, wenn Halter dagegen vorgehen wollen. Sobald die Behörde mit der Post den Bußgeldbescheid zustellen lässt, hat der Empfänger zwei Möglichkeiten: Anerkennen und bezahlen oder Einspruch einlegen.

Der Ablauf nach Zustellung des Anhörungsbogens:

  • Angabe der erforderlichen Daten (weitere Informationen werden nur zur eigenen Entlastung vorgebracht) und Rücksendung oder Abwarten
  • Bearbeiten des Anhörungsbogens in der Bußgeldstelle
  • Aufgabe bei der Post und Zustellung des Bußgeldbescheids
  • Einspruch innerhalb von zwei Wochen oder Bezahlen des Bußgelds

Wer als Beschuldigter gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen will, hat dazu eine Frist von zwei Wochen. Diese werden beginnend mit dem Tag nach der Zustellung berechnet. Der Ablauf dieser Frist ohne Einspruch macht das Bußgeld und die Nebenstrafen (Punkte und Fahrverbote) rechtswirksam.

Lohnt sich der Einspruch immer?

Wer nach einem mobilen Blitzer Post der Bußgeldstelle in den Händen hält, kann zum Einspruch greifen – sollte an dieser Stelle aber sehr genau abwägen. Dieser Schritt ist vor dem Hintergrund des Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht immer gerechtfertigt. Ein Bußgeld von 100 Euro ohne Punkte oder ein Fahrverbot ist ein solches Beispiel (es sei denn, dass man den Verstoß nicht begangen und auch keinen Anhörungsbogen erhalten hat).

Anders ist die Situation bei hohen Bußgeldern, Punkten (mit denen das Risiko steigt, die Fahrerlaubnis zu verlieren) oder Fahrverboten. Gerade für Berufskraftfahrer oder Mitarbeiter in mobilen Pflegediensten sind damit besondere wirtschaftliche Nachteile verbunden. Hier ist der Einspruch in der Abwägung gerechtfertigt und kann in den Versuch einmünden, Fahrverbote in eine Geldstrafe umzuwandeln (Härtefallregelung, hier sollte die Begleitung durch einen Fachanwalt erfolgen).

4Handynutzung oder zu wenig Abstand: Wann bekomme ich Post von der Bußgeldstelle?

Anhörungen und Bußgeldbescheide für einen mobilen Blitzer erhalten Autofahrer in erster Linie für eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Mit einer zunehmenden Verbesserung der Technologie werden aber auch Geräte eingeführt, die Verstöße gegen das Abstandsgebot oder die Handynutzung dokumentieren. Eine zu hohe Geschwindigkeit bis 15 km/h führt zu einem Verwarnungsgeld. Höhere Überschreitungen ziehen einen Bußgeldbescheid mit Punkten und Fahrverboten nach sich. 

Beispiele für zu hohe Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften:

  • 21-25 km/h – 115 Euro, ein Punkt
  • 26-30 km/h – 180 Euro, ein Punkt, ein Monat Fahrverbot (bei Wiederholung innerhalb von 12 Monaten)
  • 31-40 km/h – 260 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot

Der zu geringe Sicherheitsabstand wird gerade bei einer hohen Geschwindigkeit ab 100 km/h bzw. 130 km/h mit erheblichen Bußgeldern und langen Fahrverboten sanktioniert. Wer bei 130 km/h mit weniger als 3/10 des halben Tachowerts erwischt wird, zahlt 240 Euro und kassiert zwei Punkte mit einem Monat Fahrverbot. Bei 1/10 des halben Tachowerts winken 400 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

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Häufige Fragen zu „Mobiler Blitzer: Wann kommt Post?”

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