Das Wichtigste in Kürze
- Ein Bußgeldbescheid-Einspruch ohne Anwalt ist grundsätzlich möglich.
- Gerade bei hohen Strafen und Fahrverboten empfiehlt sich die anwaltliche Begleitung.
- Fachanwälte übernehmen die Vertretung in den Gerichtsverfahren.
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Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, an die sich alle Verkehrsteilnehmer zu halten haben. Besonders umfassend sind die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) im Hinblick auf Kraftfahrer. Es gelten strenge Regelungen im Hinblick auf:
Wer als Autofahrer dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen – oft in Form von Bußgeldern. Laut Kraftfahrt-Bundesamt werden in Deutschland mehr als zwei Millionen Übertritte der Geschwindigkeitsregelungen pro Jahr geahndet, gefolgt von Verstößen gegen Abstandsgebote. Der Bußgeldbescheid ist dabei eines der wichtigsten Mittel der zuständigen Stellen. Autofahrer können dagegen grundsätzlich ohne Anwalt vorgehen, sind angesichts der Komplexität der Verfahren und des Verkehrsrechts aber schnell überfordert.
Innerhalb des Verkehrsrechts lassen sich verschiedene Sanktionsebenen unterscheiden. Verstöße, die als geringfügig eingestuft werden, ahndet das Verwarnungsgeld – zum Beispiel einen Parkverstoß oder nur niedrige Überschreitungen der Geschwindigkeit. Bei schwereren Verstößen, die eine Geldbuße von 60 Euro und mehr erreichen, wird ein Bußgeldbescheid verhängt.
Die Verwarnungsgelder bewegen sich zwischen 5 und 55 Euro und haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Fahreignungsregister in Flensburg (sie können auch nicht mit einem Einspruch angefochten werden). Der Bußgeldbescheid stuft die Strafen bei schwerwiegenden Verstößen ab. Zuerst werden nur Bußgelder verhängt, die in gewissen Situationen um Nebenstrafen wie Punkte im FAER und um Fahrverbote verschärft werden.
Typische Beispiele aus dem Bußgeldkatalog sind:
Gewisse Verstöße gegen das Verkehrsrecht werden auch als Straftat im Straßenverkehr – wie Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht oder illegale Autorennen. Diese ziehen auf der einen Seite fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen nach sich, werden aber auch durch die Staatsanwaltschaft und Gerichte behandelt. Hier kann es in besonders schweren Fällen zu Freiheitsstrafen kommen.
Eine anwaltliche Vertretung ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig.

Die Sanktionen aus den Bußgeldbescheiden werden durch den Bußgeldkatalog an die Schwere der Verstöße angepasst. Dabei werden Geschwindigkeitsüberschreitungen streng geahndet, wenn die Übertretung innerorts passiert ist. Besonders streng wird von Bußgeldstellen reagiert, sobald durch den Verstoß auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht. Innerhalb von Ortschaften drohen im Vergleich zur Autobahn früher Fahrverbote.
Das Punktesystem sieht für Ordnungswidrigkeiten zwischen einem und drei Punkten vor (diese werden für besondere schwere Verstöße verhängt). Das Punktesystem ist zusätzlich so aufgebaut, dass bei 8 Punkten der automatische Entzug der Fahrerlaubnis vorgenommen wird. Dieser unterscheidet sich vom Fahrverbot, da der Führerschein neu beantragt werden muss und es dafür eine Sperrfrist gibt.
Einem Bußgeldbescheid müssen Autofahrer nicht tatenlos hinnehmen. Für das Bußgeldverfahren gelten klare gesetzliche Vorgaben. So müssen Betroffene beispielsweise vor Erlass eines Bußgeldbescheids grundsätzlich angehört werden. Außerdem kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden.
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids und beginnt mit dem Tag der Zustellung. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Bußgeldbehörde eingelegt werden. Umgangssprachlich ist häufig von einem „Widerspruch" die Rede, rechtlich korrekt heißt das Rechtsmittel jedoch „Einspruch".
Um die Frist zu wahren, genügt zunächst auch ein formloser Einspruch. Ein einfacher Anruf reicht dafür allerdings nicht aus. Eine Begründung ist gesetzlich nicht erforderlich, kann aber sinnvoll sein, um die eigenen Einwände nachvollziehbar darzulegen und der Behörde neue Gesichtspunkte für ihre Entscheidung aufzuzeigen.
Wurde die Einspruchsfrist ohne eigenes Verschulden versäumt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden.
Anwälte wissen, dass ein Bußgeldbescheid auch als behördliches Dokument Fehler enthalten kann, die am Ende dazu führen, dass die Strafen wieder aufgehoben werden. Formelle Fehler können zum Beispiel folgende Aspekte sein:
Aber auch in der Sache selbst kann der Bescheid ungültig sein. Auch bei standardisierten Messverfahren sind Fehler nicht vollständig auszuschließen. Abweichungen entstehen mitunter durch eine fehlerhafte Ausrichtung von Blitzern auf die Fahrbahn, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden oder die Kalibrierung Fehler aufweist. Auch der Abstand zwischen dem Blitzer und der relevanten Beschilderung bietet Möglichkeiten, einen Einspruch zu begründen – genauso wie eine defekte Lichtsignalanlage oder Schilder, die durch Vegetation oder Schmutz verdeckt sind.
Ein Bußgeldbescheid-Einspruch ohne Anwalt ist grundsätzlich möglich, aber oft nur dann sinnvoll, wenn der Sachverhalt eindeutig ist. Geht es um Fahrverbote, hohe Bußgelder oder komplexe Messverfahren, können juristische oder technische Fehler ohne Fachkenntnisse leicht übersehen werden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Ermittlungsakte prüfen, Messfehler erkennen und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs besser einschätzen.
Verkehrsrechtslaien werden bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, etwa nach einem Rotlichtverstoß, häufig mit komplexen rechtlichen und technischen Fragen konfrontiert. Zwar lässt sich ein Einspruch zunächst unkompliziert einlegen, doch bei der Begründung und der weiteren Verfahrensführung stoßen viele Betroffene schnell an ihre Grenzen. Die Bewertung von Messverfahren, die Einordnung des Tatvorwurfs sowie die Beurteilung technischer Unterlagen oder möglicher Verfahrensfehler erfordern häufig Fachkenntnisse und Erfahrung.
Ohne anwaltliche Unterstützung bleiben Fehler im Bußgeldverfahren häufig unentdeckt. Dazu zählen beispielsweise fehlerhafte Messungen, formale Mängel oder Unstimmigkeiten in den Akten. Manche Betroffene greifen auf Muster für einen Einspruch zurück. Diese können jedoch die rechtliche und technische Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen.
Hinzu kommt der Zeitaufwand. Ein kurzer, fristwahrender Einspruch ist zwar schnell verfasst, die eigentliche Prüfung des Falls ist jedoch deutlich umfangreicher. Dazu gehören insbesondere:
Außerdem besteht das Risiko, dass der Einspruch erfolglos bleibt und – insbesondere bei einem gerichtlichen Verfahren – zusätzliche Kosten entstehen. Gerade bei modernen Messsystemen fällt es Laien häufig schwer, mögliche Messfehler oder Verfahrensmängel zu erkennen und rechtlich einzuordnen.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen, das Messverfahren rechtlich und technisch prüfen und einschätzen, ob ein Einspruch im konkreten Fall Aussicht auf Erfolg hat.
Dass die anwaltliche Vertretung im Sinne der Betroffenen sinnvoll ist, zeigen verschiedene Verfahren und Urteile. Beispielsweise wurden in der Vergangenheit durch Anwälte erfolgreich verschiedene Messverfahren und Überwachungsgeräte angefochten. Dabei ging es auch um Fragen, wie zuverlässig die Software zur Auswertung der Messung beispielsweise in Grenzbereichen arbeitete. Aber auch die Tatsache, dass Behörden mitunter veraltete Messsoftware verwenden, bietet Anwälten Angriffsfläche für den Einspruch (Az. 5 OWi 530 Js 17298/13). Eine Tatsache, die Autofahrer selbst wahrscheinlich nicht ohne Weiteres erkennen.
Ein weiteres Beispiel wäre das Erlassen von zwei unterschiedlichen Bußgeldbescheiden zum gleichen Verstoß. Dass sich auch Behördenmitarbeiter zum Beispiel in einer Anschrift irren können, ist menschlich. Allerdings rügte das Amtsgericht Landstuhl (Az.2 OWi 4211 JS 8465/22) die zuständige Behörde dahingehend, vor dem Erlass des zweiten Bescheids (der sich auch in der Höhe der Geldbuße unterschied) nicht den ersten Bußgeldbescheid aufgehoben hat.
Gerade bei drohenden Fahrverboten oder hohen Geldstrafen dürfen sich Autofahrer im Einspruchsverfahren eigentlich keine Fehler erlauben. Gerade, wenn es um so viele Punkte geht, dass auch noch der Entzug des Führerscheins droht, sollte sich in die Hände von Experten begeben werden. Neben dem Bußgeld drohen dann oft auch Punkte in Flensburg als praktische Folge. Gerade für Berufskraftfahrer oder Personen, die zum Beispiel zur Pflege von Angehörigen auf den Führerschein angewiesen sind, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid besonders lohnen, weil die Folgen schnell existenziell werden können.
Neben der Möglichkeit, einen Bußgeldbescheid auf formeller oder sachlicher Ebene anzugreifen, bietet die Beratung durch Anwälte weitere Möglichkeiten. Eine Option ist die Umwandlung von Fahrverboten. Ein weiterer Vorteil kann sein, Zeit für die rechtliche Prüfung oder eine Härtefallargumentation zu gewinnen. In Härtefällen können Gerichte unter Umständen höhere Geldstrafen verhängen und das Fahrverbot so umwandeln. Dieser Prozess ist immer eine Einzelfallentscheidung und erfordert juristische Kenntnisse – auch, um die persönliche Härte plausibel darzustellen.
Für das Bußgeldverfahren sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragt werden. Diese Spezialisierung ist entscheidend, da das Verkehrsrecht hochkomplex geworden ist. Fachanwälte für Verkehrsrecht können die verschiedenen Messtechniken, Blitzersysteme sowie die aktuelle Rechtsprechung und typische Fehlerquellen im Bußgeldverfahren fachkundig einschätzen.
Die Kosten für einen Fachanwalt im Bußgeldverfahren orientieren sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. Hinzu kommen mögliche Gerichtskosten bei einem abgelehnten und weiter verfolgten Einspruch. Die Höhe der Honorare kann aber auch über individuelle Sätze vereinbart werden.
Ja, ein Anwaltswechsel ist grundsätzlich möglich, Mandanten können die Vollmacht widerrufen und einen neuen Anwalt beauftragen. Wichtig ist, alle Fristen im Blick zu behalten – da diese unabhängig vom Anwaltswechsel weiterlaufen. Zu beachten ist auch, dass sich der neue Anwalt in den Sachverhalt erst einarbeiten muss.
Nein, eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht automatisch alle Anwaltskosten. Entscheidend ist der Verkehrsrechtsschutz im Versicherungsvertrag. Ist dieses Fachgebiet nicht enthalten, wird das Verfahren auch nicht übernommen. Zudem enthalten Versicherungen mitunter Klauseln zu Wartezeiten von drei Monaten oder schließen diverse Verstöße aus – wozu unter anderem Alkohol- oder Drogenverstöße gehören. Weiterhin ist eine eventuell vertraglich verankerte Selbstbeteiligung für die Verfahren zu beachten.