Bußgeldbescheid: Ist der Einspruch ohne Anwalt wirklich sinnvoll?

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids muss ein Fachanwalt nicht zwingend beauftragt werden.
  • Gerade bei hohen Strafen und Fahrverboten empfiehlt sich die anwaltliche Begleitung.
  • Fachanwälte übernehmen die Vertretung in den Gerichtsverfahren.

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1Teure Blitzer oder Rotlichtverstöße

Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, an die sich alle Verkehrsteilnehmer zu halten haben. Besonders umfassend sind die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) im Hinblick auf Kraftfahrer. Es gelten strenge Regelungen im Hinblick auf:

  • Geschwindigkeit
  • Abstand
  • Vorfahrt usw.

Wer als Autofahrer dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen – oft in Form von Bußgeldern. Laut Kraftfahrt-Bundesamt werden in Deutschland mehr als zwei Millionen Übertritte der Geschwindigkeitsregelungen pro Jahr geahndet, gefolgt von Verstößen gegen Abstandsgebote. Der Bußgeldbescheid ist dabei eines der wichtigsten Mittel der zuständigen Stellen. Autofahrer können dagegen grundsätzlich ohne Anwalt vorgehen, sind angesichts der Komplexität der Verfahren und des Verkehrsrechts aber schnell überfordert.

Wann kommt es zum Bußgeldbescheid?

Innerhalb des Verkehrsrechts lassen sich verschiedene Sanktionsebenen unterscheiden. Verstöße, die als geringfügig eingestuft werden, ahndet das Verwarnungsgeld – zum Beispiel einen Parkverstoß oder nur niedrige Überschreitungen der Geschwindigkeit. Bei schwereren Verstößen, die eine Geldbuße von 60 Euro und mehr erreichen, wird ein Bußgeldbescheid verhängt.

Die Verwarnungsgelder bewegen sich zwischen 5 und 55 Euro und haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Fahreignungsregister in Flensburg (sie können auch nicht mit einem Einspruch angefochten werden). Der Bußgeldbescheid stuft die Strafen bei schwerwiegenden Verstößen ab. Zuerst werden nur Bußgelder verhängt, die in gewissen Situationen um Nebenstrafen wie Punkte im FAER und um Fahrverbote verschärft werden. 

Typische Beispiele aus dem Bußgeldkatalog sind:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 16 km/h innerorts oder außerorts
  • Rotlichtverstöße (bereits 90 Euro Bußgeld bei einfachen Verstößen)
  • Abstandsunterschreitungen
  • Handynutzung am Steuer (100 Euro)
  • Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille

Gewisse Verstöße gegen das Verkehrsrecht werden auch als Straftat im Straßenverkehr – wie Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht oder illegale Autorennen. Diese ziehen auf der einen Seite fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen nach sich, werden aber auch durch die Staatsanwaltschaft und Gerichte behandelt. Hier kann es in besonders schweren Fällen zu Freiheitsstrafen kommen. 

Eine anwaltliche Vertretung ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig.

Wichtiger Hinweis zum Verwarngeld:

Wird es nicht innerhalb der gesetzten Frist durch den Beschuldigten bezahlt, wandelt es sich automatisch in ein Bußgeldverfahren um – allerdings mit zusätzlichen Verwaltungsgebühren.

Ein obiler Blitzer wird ausgelöst, während ein Auto daran vorbeifährt

Höhe der Bußgelder und Punktevergabe

Die Sanktionen aus den Bußgeldbescheiden werden durch den Bußgeldkatalog an die Schwere der Verstöße angepasst. Dabei werden Geschwindigkeitsüberschreitungen streng geahndet, wenn die Übertretung innerorts passiert ist. Besonders streng wird von Bußgeldstellen reagiert, sobald durch den Verstoß auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht. Innerhalb von Ortschaften drohen im Vergleich zur Autobahn früher Fahrverbote.

Das Punktesystem sieht für Ordnungswidrigkeiten zwischen einem und drei Punkten vor (diese werden für besondere schwere Verstöße verhängt). Das Punktesystem ist zusätzlich so aufgebaut, dass bei 8 Punkten der automatische Entzug der Fahrerlaubnis vorgenommen wird. Dieser unterscheidet sich vom Fahrverbot, da der Führerschein neu beantragt werden muss und es dafür eine Sperrfrist gibt.

2Reaktionsmöglichkeiten auf den Bußgeldbescheid

Autofahrer sind einem Bußgeldbescheid nicht schutzlos ausgeliefert. Es gelten konkrete Vorschriften, die an das Verfahren gerichtet sind – wie zum Beispiel die Tatsache, dass Beschuldigte anzuhören sind. Auf der anderen Seite kann auch gegen den Bescheid direkt mit einem Einspruch vorgegangen werden. Dazu bleiben nach Erhalt eines Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit. Der Einspruch selbst muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich, hilft aber dabei, den eigenen Standpunkt zu unterstreichen bzw. kann der Behörde neue Entscheidungsgründe liefern.

Was kann im Bußgeldbescheid alles falsch sein?

Anwälte wissen, dass ein Bußgeldbescheid auch als behördliches Dokument Fehler enthalten kann, die am Ende dazu führen, dass die Strafen wieder aufgehoben werden. Formelle Fehler können zum Beispiel folgende Aspekte sein:

  • Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung (jeder Bußgeldbescheid muss über Rechtsmittel informieren, also Form, Art und Frist)
  • Falsches oder fehlendes Aktenzeichen
  • unvollständige Angaben zu Strafen
  • falsche Angaben zur Person oder zum Fahrzeug.

Aber auch in der Sache selbst kann der Bescheid ungültig sein. Auch bei standardisierten Messverfahren sind Fehler nicht vollständig auszuschließen. Abweichungen entstehen mitunter durch eine fehlerhafte Ausrichtung von Blitzern auf die Fahrbahn, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden oder die Kalibrierung Fehler aufweist. Auch der Abstand zwischen dem Blitzer und der relevanten Beschilderung bietet Möglichkeiten, einen Einspruch zu begründen – genauso wie eine defekte Lichtsignalanlage oder Schilder, die durch Vegetation oder Schmutz verdeckt sind.

3Darum ist eine anwaltliche Vertretung bei Bußgeldern sinnvoll

Verkehrsrechtslaien (was auf viele Autofahrer zutrifft) werden beim Einspruch gegen Bußgelder und Fahrverbote – wie bei einem Rotblitzer – mit komplexen Sachverhalten konfrontiert und sind oft schnell überfordert. Die Bewertung von Messmethoden, die Interpretation von technischen Daten oder die Einschätzung von Verfahrensfehlern setzt eine gewisse Fachkenntnis und Erfahrung voraus.

Viele Fehler lassen sich einfach nicht auf den ersten Blick erkennen, weshalb ohne Anwalt fehlerhafte Angaben übersehen werden, die einen Bescheid eigentlich ungültig machen. Hinzu kommt der Zeitaufwand und die Verfahrenskosten. Für den Einspruch ohne anwaltliche Vertretung entstehen diese durch:

  • die persönliche Akteneinsicht 
  • die Einarbeitung und Auswertung von Messprotokollen (und in die Thematik)
  • Recherche und das Verfassen von Anschreiben an die Bußgeldstelle.

Nicht zuletzt droht immer das Risiko der Verschlechterung. Ohne fundierte verfahrensrechtliche Kenntnisse besteht die Gefahr, dass der Einspruch nicht erfolgreich ist und möglicherweise zusätzliche Kosten entstehen.

Gerade im Rahmen der komplexer werdenden Messtechnik ist es für Laien eine riesige Herausforderung, die Messsituationen nachzuvollziehen, was nur durch Akteneinsicht und eine fachkundige Auswertung gelingt. Anwälte für Verkehrsrecht fordern die Akteneinsicht an, können den Ablauf des Messverfahrens genauer nachvollziehen und den Bußgeldbescheid auf weitere Fehler hin überprüfen.

Worauf kann sich ein Anwalt beim Einspruch stützen?

Dass die anwaltliche Vertretung im Sinne der Betroffenen sinnvoll ist, zeigen verschiedene Verfahren und Urteile. Beispielsweise wurden in der Vergangenheit durch Anwälte erfolgreich verschiedene Messverfahren und Überwachungsgeräte angefochten. Dabei ging es auch um Fragen, wie zuverlässig die Software zur Auswertung der Messung beispielsweise in Grenzbereichen arbeitete. Aber auch die Tatsache, dass Behörden mitunter veraltete Messsoftware verwenden, bietet Anwälten Angriffsfläche für den Einspruch (Az. 5 OWi 530 Js 17298/13). Eine Tatsache, die Autofahrer selbst wahrscheinlich nicht ohne Weiteres erkennen.

Ein weiteres Beispiel wäre das Erlassen von zwei unterschiedlichen Bußgeldbescheiden zum gleichen Verstoß. Dass sich auch Behördenmitarbeiter zum Beispiel in einer Anschrift irren können, ist menschlich. Allerdings rügte das Amtsgericht Landstuhl (Az.2 OWi 4211 JS 8465/22) die zuständige Behörde dahingehend, vor dem Erlass des zweiten Bescheids (der sich auch in der Höhe der Geldbuße unterschied) nicht den ersten Bußgeldbescheid aufgehoben hat.

Vertretung bei hohen Strafen und Fahrverboten

Gerade bei drohenden Fahrverboten oder hohen Geldstrafen dürfen sich Autofahrer im Einspruchsverfahren eigentlich keine Fehler erlauben. Gerade, wenn es um so viele Punkte geht, dass auch noch der Entzug des Führerscheins droht, sollte sich in die Hände von Experten begeben werden. Wenn Berufskraftfahrer oder Personen, die zum Beispiel zur Pflege von Angehörigen auf den Führerschein angewiesen sind, sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Neben der Möglichkeit, einen Bußgeldbescheid auf formeller oder sachlicher Ebene anzugreifen, bietet die Beratung durch Anwälte weitere Möglichkeiten. Eine Option ist die Umwandlung von Fahrverboten. In Härtefällen können Gerichte unter Umständen höhere Geldstrafen verhängen und das Fahrverbot so umwandeln. Dieser Prozess ist immer eine Einzelfallentscheidung und erfordert juristische Kenntnisse – auch, um die persönliche Härte plausibel darzustellen.

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Häufige Fragen zu „Bußgeld: Einspruch ohne Anwalt”

Wie teuer ist eine Vertretung durch einen Fachanwalt?

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Zahlt eine Rechtsschutzversicherung den Anwalt immer?

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