Bußgeldbescheide erlassen die zuständigen Stellen bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Die rechtliche Basis bildet das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG, speziell §§ 65 ff. OWiG). Es handelt sich rechtlich um einen Verwaltungsakt, der zur Zahlung einer Geldbuße auffordert und für den Empfänger mit verschiedenen Nebenstrafen verbunden sein kann.
Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten als fahrerlaubnisrechtliche Sanktion.
Im Alltag ist der Bußgeldbescheid vom einfachen Verwarnungsgeld abzugrenzen, wobei die rote Linie zwischen beiden bei Verstößen mit 60 Euro Geldbuße liegt. Entscheidend ist am Ende die Schwere des Regelverstoßes im Straßenverkehr.
Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Gründen für einen Bußgeldbescheid. Von den im FAER am 1. Januar mehr als 10 Millionen registrierten Personen wurden rund 2,4 Millionen Geschwindigkeitsverstöße begangen Bereits ab einer Überschreitung von 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder außerorts werden nicht nur höhere Geldstrafen fällig, sondern auch Punkte in Flensburg verhängt. Bei noch höheren Geschwindigkeiten drohen zusätzlich Fahrverbote.
Rotlichtverstöße ziehen ebenfalls Bußgeldbescheide nach sich. Wer bei Rot geblitzt wird, muss je nach Dauer der Rotphase mit 90 Euro (wird als einfacher Rotlichtverstoß) oder 200 Euro (der qualifizierte Rotlichtverstoß) als Bußgeld rechnen. Letztere Ordnungswidrigkeit ist zusätzlich mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot verbunden. Sofern Gefährdung oder sogar Unfälle hinzukommen, kann die Strafe aus dem Bußgeldbescheid noch höher werden.
Abstandsverstöße speziell auf Autobahnen werden nicht schnell teuer. zu empfindlichen Strafen. Bereits bei einem Abstand von weniger als der Hälfte des halben Tachowerts werden Bußgelder von 100 Euro und mehr verhängt. Bei extremen Unterschreitungen drohen Fahrverbote. Dabei ist die Geschwindigkeit entscheidend für die Höhe der Strafen. Bei mehr als 100 km/h bewegen sich Autofahrer nicht nur schnell im Punktebereich, weniger als 60 Meter Abstand bei Tempo 130 (der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen) sorgen für einen Monat Fahrverbot.
Weiterhin können der Grund für den Bußgeldbescheid die Nutzung des Handys am Steuer, das Missachten der Rettungsgasse sowie Alkohol im Straßenverkehr (als Autofahrer) ab 0,5 Promille sein.
2Welche Strafen umfasst ein Bußgeldbescheid?
Anhand der Beispiele ist unschwer zu erkennen: Ein Bußgeldbescheid kann verschiedene Sanktionen umfassen. Das Verkehrsrecht stuft die Strafen in diesem Zusammenhang nach ihrer Schwere ein. Das namensgebende Bußgeld erhöht sich teilweise drastisch – von unter 100 Euro für viele Vergehen bis auf hohe dreistellige Beträge (zu denen noch Verwaltungsgebühren kommen).
Die Punkte für das Zentralregister in Flensburg haben in erster Linie eine Abschreckungs- und Kontrollfunktion. Über das Punktekonto sind die Führerscheinstellen in der Lage, das Verhalten einzelner Teilnehmer im Verkehr zu beurteilen. Die Punkte werden bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten vergeben und haben eine langfristige Wirkung. Bei einem Punktestand von acht Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Im Punktesystem sind ein bis zwei Punkte für verschiedene Verkehrsverstöße vorgesehen. Bis fünf Punkte können Autofahrer aktiv einen Teil der Einträge löschen lassen.
Das Thema Fahrverbot im Bußgeldbescheid
Bei besonders schweren Vergehen wird außerdem ein Fahrverbot verhängt. Dieses kann zwischen einem und drei Monaten betragen und bedeutet, dass der Führerschein für diesen Zeitraum abzugeben ist. Anders als beim Führerscheinentzug (hier muss die Fahrerlaubnis erst neu beantragt werden) erhält der Autofahrer nach Ablauf des Fahrverbots seine Fahrerlaubnis automatisch zurück.
Achtung: Wird während des Fahrverbots trotzdem gefahren und man als Autofahrer erwischt, steht der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Raum. Und auch im Ausland sollte nicht gefahren werden (obwohl das Fahrverbot rechtlich hier eigentlich nicht gilt), da kein gültiger Führerschein nachgewiesen werden kann. Es handelt sich also de facto um das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Neben diesen Hauptstrafen fallen Verwaltungsgebühren und Zuschläge an. Die Verwaltungsgebühr beträgt fünf Prozent des festgesetzten Bußgeldes, mindestens aber 25 Euro. Für die Zustellung des Bescheids können zusätzlich 3,50 Euro berechnet werden.
3Wer verschickt den Bußgeldbescheid?
Von welcher Behörde Autofahrer ihren Bescheid über das Bußgeld und Punkte erhalten, richtet sich nach der Zuständigkeit. Bußgeldstellen der Kreise, Städte und Gemeinden sind für die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig, die im öffentlichen Straßenverkehr begangen werden. Es kann sich zum Beispiel um Ordnungsämter oder Landratsämter handeln.
Bei Verstößen auf Autobahnen sind häufig zentrale Bußgeldstellen der Länder zuständig. Diese bearbeiten eine ganze Reihe an verschiedenen Verkehrsverstößen. Daneben spielt die Polizei bei der Feststellung der Tatbestände eine zentrale Rolle – über die regelmäßigen Verkehrskontrollen. Neben Geschwindigkeitsübertretungen fallen hier Verstöße gegen:
Grundsätzlich ist die zuständige Behörde im Bußgeldbescheid klar benannt und ist der Ansprechpartner bei Fragen oder für den Einspruch. Dieser Punkt ist besonders wichtig, da der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid immer bei der Behörde eingelegt werden muss, die den Bescheid erlassen hat.
Kostenloser Check statt vorschnell zahlen – und im nächsten Schritt ggf. mit Anwalt gegen den Bescheid vorgehen.
Im Verkehrsrecht werden das Verwarnungsgeld und der Bußgeldbescheid getrennt betrachtet. Das Verwarnungsgeld wird bei minderschweren Ordnungswidrigkeiten verhängt. Nach dem Versand sind die fünf bis 55 Euro in aller Regel in der gesetzten Frist von einer Woche zu bezahlen.
Verwarnungsgelder bleiben ohne Eintragung ins Fahreignungsregister, sie sind im fahrerlaubnisrechtlichen Kontext neutral zu werten. Typische Beispiele sind Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h oder Parkverstöße (Ordnungswidrigkeiten im stehenden Verkehr).
Bußgeldbescheide hingegen werden bei schwerwiegenden Verstößen ab 60 Euro erlassen. Sie durchlaufen ein förmliches Verfahren und können mit Punkten in Flensburg sowie Fahrverboten verbunden sein. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
Zwischen beiden besteht ein wichtiger Unterschied: Gegen ein Verwarnungsgeld kann kein Einspruch eingelegt werden – gegen den Bußgeldbescheid schon. Wird das Verwarnungsgeld nicht fristgerecht gezahlt, wandelt es sich automatisch in ein Bußgeldverfahren um, wobei dann zusätzliche Verwaltungsgebühren anfallen. Autofahrer können dann zwar Einspruch einlegen, zahlen im schlimmsten Fall aber auch eine höhere Strafe.
5Was ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist ein Rechtsmittel, das Betroffenen die Möglichkeit gibt, sich gegen die verhängten Strafen zu wehren – etwa, wenn grobe Fehler im Bescheid zu erkennen sind. Es handelt sich um ein im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verankertes Recht, das grundsätzlich jedem Beschuldigten zusteht. Ein Einspruch stützt sich auf verschiedene Gründe.
Formelle Fehler sind falsche Personenangaben oder fehlerhaft angegebene Kennzeichen. Aber auch unvollständige Bescheide oder Verfahrensfehler wie das Überschreiten der Verjährungsfrist können den Einspruch begründen.
Materielle Einwände betreffen den eigentlichen Tatvorwurf. Hierzu zählen Messfehler bei Blitzern, eine nicht erkennbare Beschilderung sowie Zweifel an der korrekten Zuordnung des Verstoßes zum Beschuldigten. Auch unvermeidbare Geschwindigkeitsüberschreitungen in Notfallsituationen (wenn zum Beispiel Personen im Fahrzeug Hilfe geleistet werden muss) können den Einspruch rechtfertigen.
Nach dem Einspruch kommt es zu dessen erneuter Prüfung durch die Bußgeldstelle. Diese kann den Einspruch dann als begründet ansehen und das Verfahren einstellen. Hält sie jedoch am Vorwurf fest, wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben, wo es zu einer Verhandlung gegen den Bußgeldbescheid kommt.
6Ablauf und Fristen beim Einspruch
Die wichtigste Frist beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist die Zwei-Wochen-Frist, um den verhängten Strafen und Vorwürfen zu widersprechen. Diese beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids und ist eine Ausschlussfrist. Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Wer nicht gefahren ist, darf diese Frist deshalb nicht ungenutzt verstreichen lassen. Die Zustellung erfolgt in der Regel per Postzustellurkunde, was am gelben Briefumschlag deutlich zu erkennen ist. Dadurch ist für die Bußgeldstelle das genaue Zustelldatum dokumentiert und der Fristbeginn eindeutig nachvollziehbar.
Prüfung & Ablehnung des Einspruchs
Nach Eingang des Einspruchs prüft die Bußgeldstelle, ob diesem stattgegeben werden kann. Bei offensichtlichen Fehlern oder begründeten Einwänden besteht die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. In diesem Fall entstehen für den Betroffenen keine weiteren Kosten. Hält die Behörde den Einspruch für unbegründet, geht das Ganze den Weg über die Verkehrsgerichte – was bei einem (für den Autofahrer) negativen Ausgang mit höheren Kosten verbunden ist.
Das Gericht kann den Bußgeldbescheid letztlich bestätigen, abmildern oder das Verfahren einstellen. Ob sich dieser Schritt lohnt, hängt von der Schwere der Strafen und den persönlichen Rahmenbedingungen ab. Gerade Fahrverbote können bei Berufskraftfahrern erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unter Mithilfe eines Fachanwalts kann versucht werden, das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln.
7Wo muss der Einspruch eingelegt werden?
Grundsätzlich ist der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid immer gegenüber der Behörde einzulegen, die diesen auch ausgestellt hat. In der Regel ist die zuständige Stelle ohne Probleme zu identifizieren. Um gegen den Bescheid und die verhängten Strafen vorzugehen, gibt es zwei Wege:
Schriftlicher Einspruch per Post, Fax oder E-Mail (bei der elektronischen Übermittlung ist auf eine qualifizierte elektronische Signatur zu achten). Autofahrer müssen darauf achten, dass der Einspruch eindeutig erkennbar ist und sich auf den konkreten Bußgeldbescheid bezieht. Verschickt per Einschreiben mit Rückschein, lässt sich im Streitfall auch der Eingang bei der Behörde dokumentieren.
Der Einspruch zur Niederschrift in der ausstellenden Behörde setzt voraus, dass Beschuldigte persönlich erscheinen und den Einspruch mündlich zu Protokoll geben. In der Regel ist dies aufwändiger, da hierfür normalerweise ein Termin gebraucht wird.
Wichtig: Der Einspruch muss fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingehen – was sich auf das Eingangsdatum bezieht. Beim Postversand sind zwischen drei bis vier Tage für den Transport und die Zustellung einzuplanen.
Der erste Schritt zur Verteidigung: kostenloser Bußgeldcheck – schnell und digital.
Wer sich mit der Formulierung seines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid schwertut, kann es sich heute einfach machen und verschiedene Vorlagen nutzen. Ein Muster zum Widerspruch gegen das Bußgeld kann aber nur als Orientierung dienen und muss an den konkreten Fall angepasst werden.
Wichtig ist die Vollständigkeit aller Angaben. Hierzu gehören:
die vollständigen Daten der im Bescheid benannten Person,
das Aktenzeichen des Bußgeldbescheids
die Erklärung, dass gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird.
Das Muster kann folgendermaßen aussehen:
Adresse Bußgeldstelle
Adresse Beschuldigter
Aktenzeichen: [YYY-D-YYY]
Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids] mit Aktenzeichen [YYY-D-YYY] ein.
Ich bestreite die mir vorgeworfene Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 17 km/h und bitte um eine sorgfältige Überprüfung der zugrundeliegenden Messung hinsichtlich ihrer ordnungsgemäßen Durchführung, technischen Funktionsfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Kalibrierung der Messgeräte.
Des Weiteren bitte ich um Zusendung bzw. Einsicht in relevante Messunterlagen, einschließlich der Messfotos und Eichbescheinigungen, um den Sachverhalt umfassend zu prüfen.
Eine detaillierte Begründung meines Einspruchs reiche ich zeitnah nach.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Das Muster darf nur als Beispiel verstanden werden. Jeder Einspruch muss individuellen Besonderheiten gerecht werden. Bei komplexen Sachverhalten oder hohen Strafen empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen zu „Einspruch gegen Bußgeldbescheid”
Kann ich auch ohne Begründung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Grundsätzlich ist es möglich, gegen den Bußgeldbescheid ohne eine Begründung Einspruch einzulegen. Die Bußgeldbehörde prüft den Sachverhalt dann nach Aktenlage. Eine ausführliche Begründung kann neue Aspekte in die Prüfung einfließen lassen und damit die Chancen auf eine Bearbeitung im Sinne des beschuldigten Halters/Fahrers erhöhen.
Was kostet mich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Der Einspruch selbst ist kostenfrei. Gibt die Bußgeldstelle dem Einspruch statt und stellt das Verfahren ein, entstehen keine weiteren Kosten, das Bußgeld und die Nebenstrafen werden fallengelassen. Bleibt der Einspruch erfolglos, wird das Verfahren vor Gericht fortgesetzt – was zusätzliche Kosten verursacht. Zu berücksichtigen ist unter anderem, dass sich eine anwaltliche Vertretung bei den Gebühren am Streitwert orientiert.
Wie lange dauert es, bis über den Einspruch entschieden wird?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde und Komplexität des Falls. In der Regel prüft die Bußgeldstelle innerhalb von vier bis acht Wochen nach Eingang des Einspruchs, ob diesem stattgegeben werden kann. Bei einfachen Fällen kann es auch schneller gehen. Geht das Verfahren in die nächste Ebene, dehnt sich die Verfahrenszeit weiter aus.
Inhaltsübersicht
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“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
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