Bußgeldbescheid: Dauer der Bearbeitung, Einspruchsfrist & Verjährung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Dauer der Bearbeitung eines Bußgeldbescheids kann je nach Behörde erheblich variieren.
  • Mit der Zustellung haben Empfänger des Bußgeldbescheids für die Dauer von zwei Wochen eine Einspruchsmöglichkeit.
  • Auch zu spät zugestellte Bescheide dürfen von Haltern nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

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1Wie lange dauert es bis zum Bußgeldbescheid?

Verstöße gegen die geltenden Regeln im Straßenverkehr haben Konsequenzen. Allein Geschwindigkeitsüberschreitungen tauchen in den Statistiken jedes Jahr millionenfach auf, gefolgt von Übertretungen beim Abstand. Rote Ampeln, die überfahren werden, Alkohol und das Fahren unter dem Einfluss von Drogen und Betäubungsmitteln sind Verstöße, die im Verkehrsrecht mitunter als sehr schwerwiegend eingestuft werden.

Die Reaktionen auf eine festgestellte Ordnungswidrigkeit sind im Verkehrsrecht gestaffelt und erstrecken sich über:

Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Überschreitens der 8-Punkte-Grenze ist zwar ebenfalls eine Nebenfolge der Verstöße gegen das Verkehrsrecht, hat mit dem Bußgeldbescheid selbst und dessen Dauer von der Feststellung bis zur Zustellung nichts zu tun.

Wie lange Autofahrer warten müssen, hängt letztlich von sehr unterschiedlichen Faktoren ab. Die Behörden können einen Bußgeldbescheid aber auch nicht monatelang aufschieben. Es greift eine Verfolgungsverjährung, die sich im Straßenverkehr für viele Verstöße auf drei Monate beläuft. Nach dem Ablaufen dieser Frist kann der Verstoß eigentlich nicht mehr verfolgt werden.

Mit welcher Dauer Beschuldigte für den Bußgeldbescheid rechnen müssen, variiert. Der allgemeine Ablauf des Verfahrens ist für die zuständigen Bußgeldstellen zwar identisch. In der Praxis sorgen verschiedene Gründe dafür, dass der Bescheid in zeitlich sehr unterschiedlichem Abstand bei Beschuldigten eintrifft.

  • Arbeitsbelastung der Behörde: Bußgeldstellen mit einer sehr hohen Fallfrequenz haben oft längere Bearbeitungszeiten.
  • Komplexität des Falls: Bei einfach gelagerten Fällen ohne Ermittlungsverfahren des eigentlichen Fahrers sind die Bearbeitungszeiten in aller Regel kürzer als bei komplexen Verstößen.
  • Personalausstattung: Eine knappe Personaldecke beeinflusst die Dauer vom Verstoß zum Bußgeldbescheid.
  • Saisonale Veränderungen: Durch Urlaubsphasen oder einen sehr hohen saisonalen Krankenstand kann es immer wieder zu einem Flaschenhalseffekt kommen, der letztlich die Bearbeitungszeit beeinflusst.

Beachten Sie:

In der Praxis ist als Dauer für die Bearbeitung bei einfachen Fällen zwischen zwei Wochen und sechs Wochen durchaus eine realistische Annahme. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass der Bußgeldbescheid mit Strafen nach dem Bußgeldkatalog später kommt. Sachverhalte, die sich nur über einen Anhörungsbogen feststellen lassen, nehmen mitunter auch bis zu zehn Wochen in Anspruch.

Für den Bußgeldbescheid ist die Dauer des Postversands übrigens unerheblich. In der Regel erfolgt deren Versand mit einer Zustellurkunde (erkennbar am gelben Briefumschlag). Über die Postzustellungsurkunde kann die Bußgeldstelle nicht nur den Eingang, sondern auch den Tag der Zustellung genau festhalten. Der Fristablauf für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit einer Dauer von zwei Wochen beginnt am Folgetag.

Der typische Ablauf vom Verstoß bis zum Bescheid

Nach einem registrierten Verkehrsverstoß – durch einen Blitzer innerorts oder bei einer Polizeikontrolle – beginnt das Bußgeldverfahren. Die zuständige Behörde ermittelt zunächst den Halter des Fahrzeugs und hat zu klären, wer tatsächlich gefahren ist. Hintergrund: In Deutschland ist grundsätzlich der Täter haftbar zu machen und nicht pauschal der Halter des Fahrzeugs (sofern es sich nicht um eine Person handelt). Im Bußgeldverfahren ist die Anhörung ein wichtiges Element, um die Täterschaft zu klären und in § 55 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) festgeschrieben.

  • Schritt 1: Ermittlung des Halters: Über das Kennzeichen wird zunächst der Fahrzeughalter festgestellt. Dieser Schritt ist oft wenige Tage nach dem Verstoß erledigt.
  • Schritt 2: Anhörungsbogen: Das Anhörungsverfahren geht dem Bußgeldbescheid voraus. Es handelt sich hier um einen zentralen Verfahrensschritt, der sowohl für Betroffene als auch für die Bußgeldstelle Bedeutung hat. Betroffene Halter können zum Sachverhalt Stellung beziehen und sich mit dem Anhörungsbogen möglicherweise entlasten.
  • Schritt 3: Erlass des Bußgeldbescheids: Nach Auswertung der Anhörung bzw. wenn die Personalien zum Beispiel in einer Verkehrskontrolle direkt aufgenommen wurden, wird der Bußgeldbescheid erlassen.

Häufige Verkehrsverstöße und ihre Strafen

Einige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr treten besonders oft in Erscheinung. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen stehen ganz oben auf der Liste: Innerhalb von Ortschaften kostet eine Übertretung um 15 km/h 50 Euro und ist noch ein Verwarnungsgeld, ab 16 km/h gilt dies nicht mehr, es handelt sich mit 70 Euro bereits um ein Bußgeld.

Ab 21 km/h kommen noch Punkte in Flensburg hinzu. Wer 31 km/h zu schnell ist, muss mit 260 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen (bei einer Wiederholung innerhalb von 12 Monaten kann das Fahrverbot bereits bei 26 km/h verhängt werden).

Rotlichtverstöße werden ebenfalls schnell teuer. Wer eine Ampel bei Rot überfährt, die mehr als eine Sekunde das Lichtsignal gewechselt hat, begeht einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der 200 Euro kostet, mit zwei Punkten im FAER eingetragen wird und einen Monat Fahrverbot bedeutet. Der einfache Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro nach sich.

Neben zu hoher Geschwindigkeit ebenfalls sehr häufig registriert werden Abstandsverstöße. Unterschreitet die Distanz zum Vordermann weniger als die Hälfte des halben Tachowerts, bewegen sich Autofahrer ab 80 km/h direkt im Bußgeld- und Punktebereich. Sehr dichtes Auffahren bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn kann (über 130 km/h, mit weniger als 1/10 des Tachowerts) bis zu 400 Euro kosten und zieht neben zwei Punkten auch drei Monate als Fußgänger nach sich. 

2Die Verjährungsfrist: Wann ist die Dauer von drei Monaten für den Bußgeldbescheid um

Die Dauer für den Versand eines Bußgeldbescheids ist gesetzlich nicht explizit vorgegeben. Allerdings gibt es mit der Verfolgungsverjährung ein zentrales Steuerungselement, welches den Behörden auf der einen Seite einen klaren zeitlichen Rahmen definiert, für Verkehrsteilnehmer auf der anderen Seite aber Rechtssicherheit bedeutet. Verfahren, welche die Frist von drei Monaten (für einige Verstöße wie bestimmte Alkoholdelikte gelten andere Zeiträume) überschreiten, führen zu einer Verjährung der Tat.

Tritt die Verfolgungsverjährung wegen Fristüberschreitung ein, kann das Bußgeldverfahren nicht mehr rechtswirksam weiterverfolgt werden. Autofahrer, die keinen Bußgeldbescheid in der Dauer des dreimonatigen Zeitfensters erhalten haben, dürfen sich allerdings nicht zu sicher fühlen. Der Grund: Es sind im Verfahren verschiedene Gründe verankert, welche die Verjährung unterbrechen. Damit kann der Bußgeldbescheid hinsichtlich der Verfolgung länger dauern.

Unterbrechungsgründe der Verjährung

Die Situationen, in denen es zu einer wirksamen Unterbrechung der Verfolgungsverjährung kommt, stehen in direktem Zusammenhang mit dem Verfahren. Häufige Unterbrechungsgründe sind:

  1. Versand des Anhörungsbogens: Wird innerhalb der Drei-Monats-Frist ein Anhörungsbogen verschickt, beginnt die Verjährungsfrist neu. Wichtig ist dafür nicht die Zustellung, sondern dass die Bußgeldstelle den Versand des Bogens veranlasst hat.
  2. Ladung zu einer Vernehmung: Auch eine förmliche Ladung unterbricht die Verjährung, damit kann ein nach der Dauer von drei Monaten verschickter Bußgeldbescheid noch gültig sein.
  3. Einleitung des Bußgeldverfahrens: Mit der Einleitung des Verfahrens wird die Verjährung gehemmt.

3Der Einspruch: Zwei Wochen Dauer für Bußgeld entscheidend

Wer mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert wird, muss den Vorwurf und die Strafe nicht akzeptieren. Es gibt immer noch die Möglichkeit, über den Einspruch gegen einen Bescheid vorzugehen, der als ungerechtfertigt angesehen wird. Für diesen Schritt bleiben nach der Zustellung zwei Wochen. Wichtig ist aus Sicht der Beschuldigten, dass aus dem Bußgeldbescheid während dieser Dauer Strafen – ob Bußgelder oder Punkte – noch nicht wirksam sind.

Der Einspruch kann sich gegen verschiedene Aspekte des Bescheids richten. Auch Bußgeldstellen machen Fehler, zum Beispiel im Zusammenhang mit:

  • falschen Namen und Kennzeichen
  • fehlenden oder unvollständigen Rechtsbehelfsbelehrungen
  • einer nicht hinreichenden Formulierung der Tatvorwürfe.

Zudem können Zweifel daran bestehen, dass Messergebnisse korrekt ermittelt wurden. Ein zu geringer Abstand zwischen dem geschwindigkeitsregelnden Schild und dem Blitzer kann die Messung ungültig machen. Aber auch die Verwendung einer veralteten Software kann durch einen Anwalt im Einspruchsverfahren angegriffen werden. Wichtig ist nur, sich für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an die Dauer von zwei Wochen zu halten.

4Können Probleme bei der Zustellung für die Dauer des Verfahrens relevant sein?

Die Empfänger der Bußgeldbescheide bzw. des Anhörungsbogens lassen sich über die Kfz-Kennzeichen ermitteln. Schließlich ist hier ein Halter mit dessen Adresse hinterlegt. Es kann im Alltag passieren, dass Personen umziehen und sich am neuen Wohnort korrekt anmelden, der Zulassungsstelle den Wohnortwechsel aber nicht anzeigen.

Theoretisch geht der Bescheid dann (da der Zusteller an der alten Adresse den Empfänger nicht antrifft) an die Bußgeldstelle zurück, die anschließend eine Adressermittlung auf anderem Wege durchführen kann. Erhalten Betroffene den Bescheid nicht, dafür später aber eine Mahnung, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Da die Einspruchsfrist von zwei Wochen wahrscheinlich bereits verstrichen ist, fällt dieser Schritt aus.

Zusammen mit einem Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, um die Postzustellungsurkunde zu überprüfen. Möglicherweise fällt hier bereits ein Fehler auf, der Behörde oder Zusteller unterlaufen ist. Eine weitere Möglichkeit wäre der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Diese Möglichkeit stellt Betroffene so, als wäre die Dauer von zwei Wochen nicht versäumt worden (das Fristversäumnis muss dafür aber begründet sein).

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Häufige Fragen zu „Bußgeldbescheid Dauer”

Was passiert mit den Strafen aus dem Bußgeldbescheid für die Dauer des Einspruchs?

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