Mehrwert

Der Mehrwert ist die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie durch eine Kündigung erhalten würden bzw. bereits erhalten haben und dem Betrag, den Sie durch Widerruf und Rückabwicklung erhalten. Ihr Rückkaufswert bleibt somit unberührt.

Lebens­versicherung widerrufen

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Sollten Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, können Sie diese bei fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen noch heute widerrufen und einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurückfordern. Auch wenn die Versicherung bereits gekündigt wurde oder ausgelaufen ist.

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1. Kostenlos prüfen

Sie reichen Ihre Unterlagen ein. Diese werden unverbindlich von spezialisierten Anwälten geprüft. Ihnen entstehen hierfür keinerlei Kosten.
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Warum sollte ich meinen Vertrag widerrufen?

Durch den Widerruf Ihres Vertrages erhalten Sie bis zu 150% Ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Selbst bereits gekündigte oder ausgelaufene Verträge können widerrufen werden.

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Widerruf

Aktuelle Urteile & Bewertungen

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November 2021

Landgericht Traunstein

Klage auf Rückabwicklung einer Debeka Lebensversicherung
Erhalt von 35% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
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November 2021
“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P., Bietigheim-Bissingen
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Oktober 2021

Landgericht Landshut

Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchner Lebensversicherung
Erhalt von 27% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
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Oktober 2021
“Vielen Dank für die Unterstützung! Nach meiner Kündigung habe ich eine Abfindung in Höhe von 6.300€ erhalten - ich hätte das bei dem emotionalen Stress der Kündigung nicht auch noch selbst durchsetzen können. Danke!”
Francesca L., Bremen
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September 2021

Amtsgericht Aachen

Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
Erhalt von 2.700€ Nutzungsentschädigung und Rückerstattung

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Rechtsschutz­versicherung

Sie besitzen eine Rechtsschutzversicherung? Dann nutzen Sie diese für die Rückabwicklung: Unser Honorar in Höhe von 29,75% des erzielten Mehrwerts wird direkt mit der Auszahlung Ihres Versicherers verrechnet und fällt nur im Erfolgsfall an.
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Kosten-Airbag

Sie verfügen über keine Rechtsschutzversicherung? Qualifiziert sich Ihr Fall, werden die gesamten Prozesskosten von uns getragen. Unser Erfolgshonorar i.H.v. 39,75% des erzielten Mehrwerts wird direkt mit dem Zahlungsanspruch, den Sie gegen Ihre Versicherung haben, verrechnet.

Häufige Fragen zum Widerruf von Lebensver­sicherungen

Wie kann ich prüfen, ob mein Versicherungsvertrag fehlerhaft ist?

Hat ein Widerruf auch ohne professionelle Hilfe Aussicht auf Erfolg?

Was kostet mich ein Widerruf mit helpcheck?

Kann ich meine Unterlagen auch per Post senden?

Lebensversicherung Ratgeber

1Was bedeutet „Widerruf der Lebensversicherung“?

Bei Verträgen aller Art, also auch bei Versicherungsverträgen, ist klar zwischen einer Kündigung auf der einen und einem Widerruf auf der anderen Seite zu unterscheiden. Bei einer Kündigung lösen Sie Ihren Vertrag zu den geltenden Kündigungsbedingungen auf. Durch einen Widerruf hingegen werden Sie so gestellt, als hätten Sie den Vertrag gar nicht erst abgeschlossen. 

Ein Widerruf der Lebensversicherung ist damit eine besondere Form der Vertragsauflösung. Denn zusätzlich dazu, dass Ihnen als Kunde keine Nachteile entstehen können, benötigen Sie keinen besonderen Grund. Vielmehr ist das Widerrufsrecht gesetzlich festgehalten und kann ohne jeglichen Anlass ausgeübt werden. Wichtigste Rechtsgrundlage ist § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), in dem sinngemäß steht, dass der Widerruf ein „rückwirkendes Fehlen“ der für den Abschluss notwendigen Willenserklärung bewirkt.

Übrigens:

Der Widerruf ist auch vom sogenannten Rücktritt zu trennen. Bei letzterem sind die Rechtsfolgen zwar ähnlich, er ist anders als der Widerruf aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Treten Sie als Verbraucher von einem Vertrag zurück, werden Sie „unter dem Strich“ ebenfalls so gestellt, als hätten Sie diesen nie unterschrieben.

2Bei diesen Lebensversicherungen ist ein Widerruf möglich

Grundsätzlich ist ein Widerruf bei allen Lebensversicherungen möglich. Allerdings kommt es für die Entscheidung, ob vom Vertrag zurückgetreten oder ob er widerrufen wird, auf die Art des Abschlusses an. 

Relevant ist der Widerruf der Lebensversicherung beim sogenannten Policenmodell. Bei dieser Abschlussart unterzeichnet der Versicherte den Antrag auf Abschluss der Versicherung und erhält die Verbraucherinformation, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Versicherungsschein erst später. Davon zu unterscheiden ist das Antragsmodell und das damit verbundene Rücktrittsrecht, auf das wir weiter unten im Artikel noch genauer eingehen. 

Fristen beachten!

Beim Widerruf müssen Verbraucher außerdem zwischen Maßnahmen inner- und außerhalb der regulären Frist unterscheiden: 

  • Die standardmäßige Widerrufsfrist bei Lebens- und Rentenversicherung beträgt zwei Wochen. Konkret bedeutet das, dass Sie Ihren Vertrag zwei Wochen nach Unterzeichnung ohne Angabe von Gründen rückabwickeln lassen können. Alle bis dahin gezahlten Beiträge und Gebühren erhalten Sie dann zurück – finanzielle Nachteile entstehen nicht. Das ist gesetzlich geregelt. 
  • Enthält die Widerrufsbelehrung rechtliche Fehler, greift die normale Widerrufsfrist nicht mehr. In derartigen Fällen haben Sie praktisch unendlich lange Zeit, Ihren Vertrag zu widerrufen. Hintergrund ist, dass die Gültigkeit einer Widerrufsbelehrung an enge Voraussetzungen geknüpft ist und eine ungültige Belehrung einer fehlenden gleichgestellt ist. Eine Norm im Versicherungsvertragsgesetz, die die verlängerte Widerrufsfrist auf ein Jahr beschränken sollte, wurde 2014 vom EuGH gekippt. 

Der Deutlichkeitsgrundsatz

Gemäß § 355 Abs.2 BGB müssen Belehrungen über das Widerrufsrecht dem sogenannten Deutlichkeitsgrundsatz entsprechen. Er besagt, dass Verbraucher so über ihr Recht zum Widerruf der Lebensversicherung aufzuklären sind, dass sie es auch ohne entsprechendes Vorwissen ausüben können. Bei der Prüfung, ob eine Widerrufsbelehrung deutlich genug ist, legen die zuständigen Gerichte – einschließlich des Bundesgerichtshofs (BGH) – einen sehr strengen Maßstab an.

Widerruf bei gekündigter oder auslaufender Lebensversicherung: Ist das möglich?

Ein Widerruf der Lebensversicherung ist auch dann möglich, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde oder ausgelaufen ist. Dazu sind einige Punkte zu beachten:

  1. Die Voraussetzungen für eine Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung müssen vorliegen. Nur dann ist diese überhaupt angreifbar. 
  2. Der Widerruf sollte sich für Sie lohnen. Es ergibt keinen Sinn, eine bereits ausgezahlte Lebensversicherung nur um des Rechts willen zu widerrufen – denn am Ende stehen Sie finanziell möglicherweise schlechter da.
  3. Der Vertrag muss damals – abgesehen von der Widerrufsbelehrung – wirksam zustande gekommen sein. Denn auch Versicherungsunternehmen haben die Möglichkeit, Einwände gegen die Wirksamkeit des Vertragsabschlusses geltend zu machen. 

Aus rechtlicher Sicht: Sowohl der Vertragsabschluss als auch das Auslaufen der Lebensversicherung sind in den entsprechenden Vertragsbedingungen geregelt. Widerrufen Sie Ihren Versicherungsvertrag, haben sowohl der vereinbarte Beginn als auch das Ende der Lebensversicherung keine Bedeutung mehr für Sie. 

Die Experten von helpcheck kennen alle rechtlichen Fallstricke und mögliche Besonderheiten bestimmter Verträge. Nehmen Sie den Widerruf Ihrer Lebensversicherung daher nicht selbst in die Hand, sondern wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns. So sind Sie vom ersten Schritt an auf der sicheren Seite.

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3Widerruf der Lebensversicherung: Der rechtliche Hintergrund

Kunden im Geltungsbereich des BGB haben den Vorteil eines sehr starken und durchdachten Verbraucherrechts. Der Gesetzgeber hat im Laufe der Zeit immer mehr Vorschriften geschaffen, die Kunden von einer ungerechtfertigten und/oder nicht nachvollziehbaren Behandlung durch Versicherer zu schützen. Der wohl wichtigste Ausfluss dessen ist die Möglichkeit, Verträge nach § 355 BGB zu widerrufen. 

Hinter allen Vorschriften steckt der Gedanke, Verbraucher davor zu schützen, dass (Versicherungs-) Unternehmen ihre rechtlichen Kenntnisse ausnutzen und Kunden sprichwörtlich „übers Ohr zu hauen“. Vor allem im persönlichen Beratungsgesprächen fühlen sich Verbraucher schnell unter Druck gesetzt und unterschreiben – stellen dann aber später fest, dass die abgeschlossene Versicherung nicht ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.

Da Versicherer naturgemäß nicht mit einem Widerruf einverstanden sind, liegen die Fälle nahezu dauerhaft bei Gerichten in ganz Deutschland. 

Diese Urteile ermöglichen den Widerruf einer Lebensversicherung

Einige Urteile, in denen Gerichte beim Widerruf der Lebensversicherung zugunsten des Verbrauchers entschieden haben, sowie die entsprechende Begründung: 

  • Bundesgerichtshof (BGH), Az. IV ZR 76/119 aus 2014: Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurde, ist auch dann möglich, wenn sie zwischenzeitlich gekündigt wurde. Der Versicherer verstieß gegen das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs.2 BGB sowie gegen das Benachteiligungsverbot von Kunden. Im vorliegenden Fall enthielt der Versicherungsvertrag eine gesetzliche Klausel, die den Widerruf der Lebensversicherung ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung ausschließt. Diese Klausel ist unwirksam, da nicht mit Europarecht vereinbar – enthält die Belehrung Fehler, kann der Vertrag auch noch viele Jahre später widerrufen werden.  
  • Landgericht (LG) Chemnitz, Az. 1 O 77/12 aus 2014: Die 14-tägige Widerrufsfrist läuft nicht an, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß nach §§ 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) belehrt wird. Im vorliegenden Fall war in den entsprechenden Belehrungen lediglich von einem „Rücktrittsrecht“ die Rede. Außerdem verstieß die Versicherung gegen das Gebot zur Deutlichkeit, indem sie die Kundenbelehrung nicht erkennbar hervorhob. Zusatz: Weiterer Gegenstand des Verfahrens war auch hier das mögliche Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VVG (alte Fassung). Die entsprechende Klausel war aber mit dem Europarecht nicht vereinbar und damit von vorn herein unwirksam. 
  • Kammergericht (KG) Berlin, Az. 6U 65/16 aus 2016: Der Widerruf eines Lebensversicherungsvertrags ist auch sechs Jahre nach dessen Kündigung noch möglich und wirksam. Im vorliegenden Fall enthielt die Widerrufsbelehrung zwar alle notwendigen Angaben, sie war aber nicht deutlich genug hervorgehoben. Nach den Ausführungen des Gerichts konnte und musste der Kunde sie damit auch nicht beachten.
  • Bundesgerichtshof (BGH), Az. IV ZR 76/119 aus 2014: Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurde, ist auch dann möglich, wenn sie zwischenzeitlich gekündigt wurde. Der Versicherer verstieß gegen das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs.2 BGB sowie gegen das Benachteiligungsverbot von Kunden. Im vorliegenden Fall enthielt der Versicherungsvertrag eine gesetzliche Klausel, die den Widerruf der Lebensversicherung ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung ausschließt. Diese Klausel ist unwirksam, da nicht mit Europarecht vereinbar – enthält die Belehrung Fehler, kann der Vertrag auch noch viele Jahre später widerrufen werden.  
  • Landgericht (LG) Chemnitz, Az. 1 O 77/12 aus 2014: Die 14-tägige Widerrufsfrist läuft nicht an, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß nach §§ 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) belehrt wird. Im vorliegenden Fall war in den entsprechenden Belehrungen lediglich von einem „Rücktrittsrecht“ die Rede. Außerdem verstieß die Versicherung gegen das Gebot zur Deutlichkeit, indem sie die Kundenbelehrung nicht erkennbar hervorhob. Zusatz: Weiterer Gegenstand des Verfahrens war auch hier das mögliche Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VVG (alte Fassung). Die entsprechende Klausel war aber mit dem Europarecht nicht vereinbar und damit von vorn herein unwirksam. 
  • Kammergericht (KG) Berlin, Az. 6U 65/16 aus 2016: Der Widerruf eines Lebensversicherungsvertrags ist auch sechs Jahre nach dessen Kündigung noch möglich und wirksam. Im vorliegenden Fall enthielt die Widerrufsbelehrung zwar alle notwendigen Angaben, sie war aber nicht deutlich genug hervorgehoben. Nach den Ausführungen des Gerichts konnte und musste der Kunde sie damit auch nicht beachten.

Quintessenz:

Auch wenn Versicherungsunternehmen Anträge von Kunden, besonders wenn sie für die Versicherung mit Nachteilen verbunden sind, schnell ablehnen, bestehen gute Chancen im gerichtlichen Verfahren. Es lohnt sich daher in jedem Fall, den Widerruf der Lebensversicherung einmal von den helpcheck-Experten prüfen zu lassen – unverbindlich, kostenfrei und transparent.

Typische Fehler in der Widerrufsbelehrung im Überblick

Entscheidend beim Widerruf einer Lebensversicherung ist die konkrete Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung. Verbrauchern kommt hier zugute, dass alle Versicherer für sämtliche Verträge einen einheitlichen Textbaustein verwenden. Ist dieser bei einer Police fehlerhaft, stehen die Chancen gut, denselben Fehler auch bei anderen – früher oder später abgeschlossenen – Versicherungen zu finden. 

Eine Widerrufsbelehrung hält einer anwaltlichen bzw. gerichtlichen Deutlichkeitsprüfung etwa dann nicht stand, wenn eine oder mehrere der folgenden Punkte auf sie zutreffen: 

  • Der Beginn der Widerrufsfrist ist nicht eindeutig formuliert. Die meisten Versicherer senden ihren Kunden nicht alle Unterlagen zur Police auf einmal, sondern nacheinander zu. Hier wird in den seltensten Fällen kommuniziert, dass die Widerrufsfrist erst mit dem Erhalt der letzten Unterlagen – und nicht etwa bereits mit dem ersten Anschreiben – beginnt. 
  • Das Ende der Widerrufsfrist kann nicht eindeutig bestimmt werden. In vielen Widerrufsbelehrungen findet sich die Formulierung, dass das Widerrufsschreiben bis zum Ende der 14- oder 30-tägigen Frist beim Versicherer eingehen muss. Das ist so allerdings nicht korrekt; stattdessen kommt es darauf an, wann Sie das Schreiben abgesendet haben. Der Eingang bei der Versicherung spielt keine Rolle.

Tipp:

Versenden Sie Widerrufsschreiben immer per Einschreiben! Nur so können Sie im Zweifel belegen, dass Sie das Dokument pünktlich an die richtige Adresse verschickt haben. Hier sind Sie als Kunde in der Beweispflicht!

  • Die Länge der Widerrufsfrist ist nicht bestimmbar. Beispielsweise genügt die Formulierung „innerhalb eines Monats“ nicht den Vorgaben zur Deutlichkeit. Denn Monate sind unterschiedlich lang, weshalb die Frist entweder nach Tagen oder konkret anhand des Kalenders festzulegen ist. Derartige Widerrufsbelehrungen sind leicht angreifbar, wie etwa das BGH-Urteil vom 20.07.2016 (Aktenzeichen IV ZR 166/12) zeigt. 
  • Die Widerrufsbelehrung ist nicht eindeutig erkennbar, sondern versteckt sich etwa in mehreren hundert Seiten Vertragswerk. Hier hat der Gesetzgeber klar festgelegt, dass sich die Belehrung deutlich vom übrigen Text unterscheiden und praktisch „auf den ersten Blick“ erkennbar sein muss. 
  • Die Formvorgaben zum Widerruf sind ungültig. Der Widerruf einer Lebensversicherung ist auch per E-Mail möglich, eine reine Festlegung auf die Papierform ist nicht zulässig. E-Mails haben für Verbraucher außerdem den Vorteil, dass der Versicherer glaubhaft belegen muss, weshalb eine an die korrekte Mailadresse gesendete Nachricht nicht angekommen sein soll. Dennoch bleiben Sie als Verbraucher in der endgültigen Beweispflicht, weshalb hier dieselben Grundsätze wie beim schriftlichen Widerruf gelten: Dokumentation! 
  • Die Widerrufsbelehrung erhält neben der zum „reinen“ Widerruf auch andere Belehrungen, etwa zum gesetzlichen Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Auch derartige Konstellationen verstoßen gegen das Deutlichkeitsgebot im BGB, da Verbraucher nicht eindeutig zwischen den einzelnen Möglichkeiten unterscheiden können.

Grundsätzlich gilt:

Jegliche, auch kleinste, Verstöße gegen das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs.2 BGB machen Widerrufsbelehrungen und damit das gesamte Vertragswerk angreifbar. Scheuen Sie sich als Verbraucher nicht, Ihr Recht noch heute geltend zu machen!

4 Kündigung vs. Widerruf der Lebensversicherung: Die Vor- und Nachteile

Ist die Lebensversicherung erst einmal abgeschlossen, liegt ein wirksamer Vertrag auf dem Tisch. Beide Seiten haben sich damit zur Zahlung von Beiträgen bzw. zur späteren Auszahlung von Leistungen verpflichtet. Möchten Sie sich als Verbraucher wieder von der Police trennen, haben Sie dafür drei Möglichkeiten:

  • Kündigung
  • Rücktritt
  • Widerruf 

Auf den Rücktritt gehen wir in diesem Artikel nur kurz ein. Bei einem Rücktritt vom Vertrag erhalten Sie die eingezahlten Prämien plus Verzugszinsen erstattet. Dabei ist ein Rücktritt – wie auch der Widerruf – möglich, wenn die entsprechende Belehrung zu ungenau, unvollständig oder anderweitig nicht wirksam war. 

Bei Lebensversicherung kommt ein Rücktritt nur beim sogenannten Antragsmodell, bei dem der Versicherungsnehmer der Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen bereits bei seiner Unterschrift erhalten hat, in Frage. Später wird dem Versicherten nur noch der Versicherungsschein zugesendet.  

Vorteile und Nachteile der Kündigung

Vorteile

Eine Kündigung der Lebensversicherung bringt verhältnismäßig wenig Vorteile mit sich:

  • Der Versicherungsvertrag kann sofort und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Rechtliche Streitigkeiten sind eher selten. 
  • Die Bedingungen der Vertragsauflösung sind sowohl in der Art als auch der Höhe nach klar geregelt. Beide Seiten kennen ihre Verpflichtungen. 
  • Die Kündigung ist trotz finanzieller Einbußen manchmal günstiger, als die Versicherung weiterlaufen zu lassen – etwa bei extrem hohen Gebühren.

Nachteile

Dem gegenüber stehen erhebliche Nachteile, wegen derer sich Verbraucher die Kündigung ihrer Lebensversicherung zweimal überlegen sollten: 

  • Verbraucher sind an die (meist ungünstigen) Kündigungsvorgaben der Versicherung gebunden.
  • Versicherungsgesellschaften können Gebühren für die Bearbeitung der Kündigung erheben und machen von dieser Möglichkeit auch gerne Gebrauch. 
  • Der sogenannte Rückkaufswert liegt bei zahlreichen Policen unterhalb der Summe der eingezahlten Beiträge – unter Berücksichtigung der Inflation und entgangenen Zinsen in jedem Fall ein Verlustgeschäft. 
  • Die Kündigung kann mit nachträglichen Verpflichtungen verbunden werden. So kann der Versicherer Ihnen beispielsweise vorgeben, dass Sie weitere der Versicherung entstehende Nachteile ebenfalls auszugleichen haben. 

Vorteile und Nachteile des Widerrufs

Vorteile

Mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung profitieren Sie von deutlich mehr Vorteilen auf der einen und nahezu keinen Nachteilen auf der anderen Seite: 

  • Sie erhalten alle Beiträge, die Sie jemals in die Versicherung eingezahlt haben, zurück. Sie werden lediglich um die geringen Risikoanteile, die dem Versicherer zustehen, reduziert (etwa bei einer integrierten BU-Absicherung).

  • Die entsprechende Summe wird angemessen verzinst. Die Verzinsung gleicht die Nachteile aus, die Sie dadurch hatten, dass Ihnen das Geld nicht zur Verfügung stand. 

  • „Unter dem Strich“ ist die so ermittelte Gesamtsumme deutlich höher als der Rückkaufswert, den Sie bei einer klassischen Kündigung erhalten würden.

  • Der Widerruf bewirkt, dass alle Vertragsbeziehungen aus rechtlicher Sicht niemals existiert haben. Damit erlöschen alle Rechte und Pflichten Ihrerseits.

Wir unterstützen Sie gerne beim Widerruf Ihres Vertrages!

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Nachteile

Die Nachteile eines Widerrufs der Lebensversicherung sind dementsprechend sehr überschaubar:

  • Sie verärgern Ihren Versicherer, der Ihnen wahrscheinlich keine weitere Lebensversicherung mehr anbieten wird. Diesen Nachteil können Sie natürlich außer Acht lassen, wenn Sie den Abschluss einer neuen Police ohnehin nicht planen.
  • Der Widerruf ist mit deutlich mehr Aufwand als eine Kündigung verbunden. Daher sollten Sie ihn in die erfahrenen Hände des helpcheck-Teams geben, denn die finanziellen Vorteile wiegen den Mehraufwand in nahezu allen Fällen wieder auf. 

5Typische Gründe für den Widerruf einer Lebensversicherung

Für den Widerruf einer Lebensversicherung kann es viele Gründe geben. Die häufigsten drei sind aber: 

  1. Geldnot: Eine Lebensversicherung fungiert als automatisierter Sparplan, wodurch sich hier mit der Zeit größere Geldsummen ansammeln. Daher möchten viele Verbraucher ihrer Police widerrufen, wenn sie schnell einen größeren Betrag benötigen. 
  2. Performance: Selbst wenn die Lebensversicherung eine akzeptable oder sogar gute Rendite erzielt, fressen die oft hohen Gebühren einen großen Teil davon wieder auf. So kann der Zinseszinseffekt nie richtig zum Tragen kommen und viele Kunden spielen mit dem Gedanken eines Widerrufs.
  3. Konditionen: Wer seine Lebensversicherung bzw. die entsprechenden Vertragsbedingungen nicht versteht, tendiert eher zu einer Kündigung oder einem Widerruf. Viele Vertragswerke sind so umständlich formuliert, dass sie ohne rechtliches Vorwissen oder aufwendige Recherche kaum zu verstehen sind.

6Wie viel Geld erhalte ich mit dem Widerruf meiner Lebensversicherung?

Der Widerruf der eigenen Lebensversicherung ist immer mit der Rückzahlung aller Beiträge plus einer angemessenen Verzinsung und gegebenenfalls weiteren Leistungen der Versicherungsgesellschaft verbunden. Wir geben Ihnen ein praktisches Beispiel. 

Beispiel aus der Praxis (BGH-Entscheidung): So berechnet sich der Auszahlungsbetrag

In die Lebensversicherung wurden insgesamt 33.841, 79 Euro an Beiträgen eingezahlt. Darin enthalten sind die Beiträge für eine Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung (Todesfallschutz). Der Vertrag wurde gekündigt und anschließend widerrufen, wodurch der Versicherer bereits 21.688,70 Euro ausgezahlt hatte. 

Der BGH entschied mit Urteil vom 29.07.2015 (Az. IV ZR 384/14), dass der versicherten Person weitere 6.827, 47 Euro zustehen. Sie setzen sich aus den eingezahlten Prämien abzüglich der Risikoanteile für Berufsunfähigkeit und Todesfallrisiko (3.609,16 Euro und 1.816,46 Euro) sowie abzüglich der bereits ausgezahlten Summe zusammen. Zusätzlich musste der Versicherer im vorliegenden Fall 1.668,15 Euro an Nutzungsersatz (Zinsen) zahlen, da dem Versicherungsnehmer das Geld nicht zur freien Verfügung stand. 

Ein Richterhammer liegt auf Geldscheinen

Widerruf Lebensversicherung – unser Rechner für Verbraucher

Möchten Sie den möglichen Auszahlungsbetrag bei einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung selbst berechnen? Nutzen Sie einfach den kostenfreien Online-Rechner von helpcheck und verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck von Ihren Möglichkeiten. Unser Rechner besteht aus mehreren Stufen, die Sie nach und nach durchlaufen. Am Ende erhalten Sie einen ersten Richtwert, den Sie mit der Rückkaufsumme Ihrer Police vergleichen können.

Bitte beachten:

Allerdings ersetzt der Rechner keine professionelle und ausführliche Beratung durch unsere Experten. Er dient lediglich dazu, eine erste Einschätzung der finanziellen Vorteile des Widerrufs einer Lebensversicherung vorzunehmen.

7Wie genau widerrufe ich meine Lebensversicherung?

Der Widerruf der Lebensversicherung selbst, also ein Schreiben oder eine Mail an die Versicherungsgesellschaft, ist kein „Hexenwerk“. Allerdings will das Vorhaben ausführlich geplant sein, um am Ende auch alle Ansprüche durchsetzen zu können.

Benötige ich einen Anwalt für den Widerruf meiner Lebensversicherung?

Den Widerruf der eigenen Lebensversicherung selbst vorzunehmen, ist grundsätzlich nicht empfehlenswert. Das rechtliche Umfeld ist sehr komplex und Versicherungen häufig mit spezialisierten Anwälten auf derartige Kundenanfragen vorbereitet.

Demgegenüber stehen anwaltliche Leistungen. Sie haben jedoch ihren Preis, zumal viele Rechtsanwälte nicht oder nicht ausreichend Kenntnisse von der komplexen Materie des Versicherungsrechts haben. Hinzu kommt, dass der Widerruf einer Lebensversicherung je nach Vertragsart und Versicherer ein standardisiertes Vorgehen erfordert – ein Rechtsanwalt hingegen muss sich erst in die Thematik einarbeiten. 

helpcheck bietet hier die ideale Lösung für Verbraucher. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und völlig unverbindliche Prüfung Ihres Vertrags, bei der Sie im ersten Schritt nur das Abschlussjahr und die Versicherungsgesellschaft angeben müssen. 

Kommen wir zu dem Ergebnis, dass ein Widerruf der Lebensversicherung in Ihrem Fall möglich und aufgrund der bestehenden Rechtsprechung erfolgsversprechend ist, setzen wir Ihre Ansprüche gemeinsam mit Ihnen durch. Gebühren fallen nur an, wenn unsere spezialisierten Partneranwälte mit Ihrem Anliegen erfolgreich sind. 

Welche Unterlagen sind für den Widerruf erforderlich?

Für den Widerruf der Lebensversicherung sollten Verbraucher idealerweise folgende Unterlagen (Originale in Kopie) für helpcheck bereitstellen:

  • Den vollständigen Versicherungsschein und alle beim Abschluss erhaltenen Dokumente.
  • Den Antrag auf Abschluss der Lebensversicherung, sofern dieser noch vorliegt. 
  • Das Begleitschreiben der Versicherung, das den eigentlichen Vertragsunterlagen bei Abschluss beilag.

Dabei gilt:

Dokumente, die fehlen, fordern wir von Ihnen oder gemeinsam mit Ihnen bei der Versicherungsgesellschaft an. Das eigentliche Widerrufsschreiben senden wir nur ab, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen. Dabei werden Schriftsätze grundsätzlich mit Einschreiben versendet.

Muster: Vorlage Widerrufsschreiben – besser nicht selbst versuchen!

Eigenständige Widerrufe von Lebensversicherungen durch Privatpersonen haben kaum Erfolgschancen, selbst wenn sich mehrere Verbraucher zusammenschließen. Das zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit und die laufende Rechtssprechung. Nur ein spezialisierter und erfahrener Anwalt kann Ihre Ansprüche unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte geltend machen. 

Auch eine finanzmathematische Berechnung der auszuzahlenden Summe, die von allen Versicherungsgesellschaften beim Widerruf der Lebensversicherung verlangt wird, kann von Verbrauchern ohne Fachkenntnisse nicht angestellt werden. 

Daher stellen wir Ihnen an dieser Stelle kein Widerrufsschreiben als Muster zur Verfügung, denn dies könnte sich nachteilig auf Ihre Erfolgschancen auswirken.

8Fazit: Widerruf der Lebensversicherung – so geht er reibungslos über die Bühne

Der Widerruf einer Lebensversicherung ist in nahezu allen Fällen, in denen die entsprechende Belehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben genügt, möglich. Verbraucher sollten in jedem Fall prüfen lassen, ob ihr Versicherungsvertrag zu einem der betroffenen gehört und welche Möglichkeiten sie haben.

Lassen Sie sich von den erfahrenen Fachanwälten bei helpcheck helfen und versuchen Sie nicht, Ihren Vertrag alleine zu widerrufen. Die Erfahrung zeigt, dass hier leider fast alle Versuche ins Leere laufen. 

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