Württembergische Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Ihre Württembergische Rentenversicherung kündigen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass mit der Kündigung einer Rentenversicherung oft hohe Verluste verbunden sind
  • Der Versicherer kann Form und Frist verbindlich vorgeben. Halten Sie beide ein, damit Ihre Kündigung tatsächlich zum gewünschten Zeitpunkt wirksam wird – der Versicherer weist Sie in der Regel nicht auf die Unwirksamkeit einer Kündigung hin
  • Bei vielen Versicherungsverträgen ist ein Widerruf noch heute möglich. Hintergrund sind fehlerhafter Widerrufsbelehrungen, die dazu führen, dass es niemals zu einem Beginn (und damit auch nicht zum Ende) der Widerrufsfrist kam

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1Aufbau und Funktionsweise einer privaten Rentenversicherung 

Für die private Württembergische Rentenversicherung gelten alle Vorschriften, die auch auf „klassische“ kapitalbildende Lebensversicherung Anwendung finden, entsprechend. Hintergrund ist, dass auch die Rentenversicherung zu den Lebensversicherungen im rechtlichen Sinne gehört, da sie sich nur durch die Art der Auszahlung von ihr unterscheidet. 

Während der Vertrag läuft, zahlen Sie bei beiden Varianten der Lebensversicherung die vereinbarten Beiträge an den Versicherer. Gegebenenfalls sind in diesen Prämien auch Risikoanteile, zum Beispiel für einen mitversicherten Berufsunfähigkeitsschutz (BU-Schutz) enthalten. Am Ende der Einzahlungsphase, etwa mit dem 62. Lebensjahr, steht dann die sogenannte Ablaufleistung fest. Sie wird 

ausgezahlt. Damit dient die klassische Lebensversicherung dem Vermögensaufbau, während die private Rentenversicherung die Aufgabe hat, das sogenannte Langlebigkeitsrisiko abzusichern. Es bezeichnet im „Versicherungsdeutsch“ die Gefahr, dass die versicherte Person noch lebt, ihr Vermögen aber bereits für den Ruhestand verbraucht hat. Der Versicherer zahlt das einmal angesparte Vermögen aber auch dann weiterhin als Rente aus, wenn es (rechnerisch) bereits verbraucht wurde. 

Im Optimalfall schließen Sie daher beide Versicherungsformen nebeneinander ab. Mit der kapitalbildenden Police bauen Sie sich ein Vermögen auf, während Sie mit der Rentenversicherung im Ruhestand dauerhaft versorgt sind. Achten Sie aber bei beiden Versicherungen auf ein gutes Verhältnis zwischen Kosten, Rendite und Risiko. 

2Warum immer mehr Kunden ihre Württembergische Rentenversicherung kündigen 

Viele Menschen haben eine Württembergische Rentenversicherung abgeschlossen – mehr oder weniger, weil es ,,normal“ war, eine solche Police zu besitzen. Doch im Laufe der Jahre wurde mehr und mehr klar, dass die klassische, zinsgebundene Rentenversicherung in den allermeisten Fällen ein Verlustgeschäft ist. Viele Gründe können dazu führen, dass Menschen sich entscheiden, ihre Württembergische Rentenversicherung zu kündigen, statistisch stechen jedoch die folgenden sehr heraus: 

  • In vielen Fällen läuft die Rentenversicherung erst einige Jahre nach dem tatsächlichen Renteneintritt ab. Wenn Sie beispielsweise altersbedingt in Teilzeit arbeiten müssen oder in den Vorruhestand geben, bekommen Sie so noch keine Leistungen. Aus diesem Grund ist für viele Menschen die Kündigung der einzige Weg, um an den Rückkaufwert der Police zu kommen. Hohe Verluste werden hier oft in Kauf genommen 
  • Wissen Sie, was in 30 Jahren sein wird? Vermutlich nicht, und dennoch haben die Rentenversicherungen oft lange Laufzeiten, bei denen sich die Lebenssituation nicht oder nur schwer abschätzen lässt. Der Versicherer verdient an langlaufenden Policen mehr, Ihnen wird allerdings auch eine höhere Rendite versprochen – wann diese eintritt, jedoch nicht. Wenn sich Ihre Lebenssituation dann plötzlich ändert, bleibt meist nur die Kündigung 
  • Im Jahr 2000 lag der Leitzins der europäischen Zentralbank (EZB) noch bei knappen vier Prozent, und war somit lukrativ für Rentenversicherungen. Jetzt liegt dieser jedoch nur noch bei 0,25 Prozent, und im Zusammenspiel mit Inflation und hohen Kosten für die Police verlieren Sie meistens Geld. Andere Anlagemöglichkeiten bieten deutlich bessere und planbare Renditen sowie eine höhere Anpassungsfähigkeit, was viele Kunden darauf zurückgreifen lässt 

Das Zeitalter der klassischen Rentenversicherung ist mittlerweile vorbei, denn die Policen lohnen sich schlicht und ergreifend nicht mehr. Jedoch gibt es auch moderne Policen, welche beispielsweise das Investieren in Aktien oder andere spekulative Anlagen ermöglichen – mit diesen sind Sie zukunftssicherer aufgestellt und können auch mehr Veränderungen vornehmen! 

3Form und Inhalt: So kündigen Sie Ihre Württembergische Rentenversicherung richtig!

Wenn Sie Ihre Württembergische Rentenversicherung kündigen, müssen Sie in erster Linie die Form, die der Versicherer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorschreibt, einhalten. Außerdem gelten die Vorgaben im Versicherungsschein, also der eigentlichen Police, der auf den AVB aufbaut. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Kündigungen in Schrift- und solchen in Textform: 

  • Bei der Schriftform ist eine Kündigung nur per Brief oder Fax an den Versicherer möglich. Sie müssen also ein „echtes Schreiben“ an Ihren Vertragspartner versenden, mit dem Sie Ihre Württembergische Rentenversicherung kündigen
  • Bei der Textform können Sie den Vertrag auch elektronisch, zum Beispiel per Mail oder über ein verfügbares Online-Portal, kündigen. Auch hier ist aber eine Kündigung per Brief oder Fax möglich 

Die Württembergische schreibt für Kündigungen regelmäßig die Schriftform vor. Nur neuere Verträge können auch in Textform gekündigt werden. 

Vergewissern Sie sich bereits vor der eigentlichen Kündigung bezüglich der einzuhaltenden Form. So vermeiden Sie Fehler, auf die Sie nur wenige Versicherer hinweisen werden. Am Ende verpassen Sie die Kündigungsfrist, weil Sie die fehlerhafte Form zu spät bemerken und der Vertrag bereits für mindestens ein Jahr weiterläuft. Kündigen Sie Ihre Württembergische Rentenversicherung im Zweifel schriftlich, da diese Form bei allen Versicherungsgesellschaften wirksam ist. 

Als Absenderin oder Absender sind Sie bei schriftlichen Kündigungen außerdem in der Beweispflicht, was den Zugang angeht, wenn der Versicherer behauptet, er habe Ihre Kündigung nicht erhalten. Stellen Sie daher zum Beispiel durch ein Einschreiben mit Rückschein sicher, dass Sie im Zweifel beweisen können, dass und wann Ihr Schreiben den Versicherer erreicht hat. Bei elektronischen Kündigungen liegt die Beweislast beim Versicherer. 

Bestimmte Inhaltsvorgaben machen Versicherungsgesellschaften in der Regel nicht. Sie sind in der Gestaltung Ihrer Kündigung daher frei, sollten aber beachten, dass der Versicherer Ihr Schreiben sofort verstehen sollte. helpcheck empfiehlt daher, mindestens auf die folgenden Punkte einzugehen, wenn Sie Ihre Württembergische Rentenversicherung kündigen: 

  1. Nennen Sie Ihre aktuellen persönlichen und Vertragsdaten. Dazu gehören neben Name, Anschrift und telefonischer Erreichbarkeit auch die Kunden- und Versicherungsnummer. Damit ermöglichen Sie dem Versicherer eine schnelle und zweifelsfreie Zuordnung Ihrer Kündigung.
  2. Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“. Immer wieder werden Kündigungsschreiben falsch ausgelegt, was Sie durch eine klare Benennung Ihres Anliegens vermeiden können. 
  3. Sprechen Sie die Kündigung entweder zu einem bestimmten oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus. Im letztgenannten Fall wird sie zum Ende der Versicherungsperiode wirksam. 
  4. Bitten Sie den Versicherer um eine Kündigungsbestätigung. Kontrollieren Sie die Bestätigung, sobald sie Ihnen vorliegt, auf ihre Richtigkeit – vor allem mit Blick auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit. 
  5. Fordern Sie Ihren Vertragspartner auf, Ihnen den Rückkaufswert der Württembergische Rentenversicherung auszuzahlen. Geben Sie gegebenenfalls das Bankkonto für die Überweisung an, sofern es von dem dem Versicherer bereits bekannten Konto abweicht. 
  6. Unterschreiben Sie Ihre (schriftliche) Kündigung händisch. Bei elektronischen Kündigungen ist keine persönliche Unterschrift erforderlich. 

Merke:

Mit einer klaren und gut formulierten Kündigung vermeiden Sie nicht nur Probleme bei der Auslegung, sondern stellen auch sicher, dass eine zeitnahe Bearbeitung ohne umständliche Rückfragen möglich ist!

4Württembergische Rentenversicherung kündigen: Auszahlung des Rückkaufswertes

Wenn Sie Ihre Württembergische Rentenversicherung kündigen, erhalten sie den Rückkaufswert nach § 169 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ausgezahlt. Er wird versicherungsmathematisch berechnet (§ 169 Absatz 3 VVG) und unmittelbar an die bezugsberechtigte Person überwiesen (§ 159 VVG). Die Berechnung des Rückkaufswertes muss für sachkundige Dritte, insbesondere Gutachter und Gerichte, nachvollziehbar sein und erfolgt daher nach einer festen Formel.

Vereinfacht können Sie, um den Rückkaufswert Ihrer Württembergische Rentenversicherung zumindest ansatzweise selbst berechnen zu können, von der folgenden – stark vereinfacht dargestellten – Formel ausgehen: 

Summe der Beiträge (ohne Risikoanteile, zum Beispiel für einen BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungsbetrag 

Dabei gelten nach dem VVG die folgenden Regelungen für Berechnung und Auszahlung der Württembergische Rentenversicherung:

  • Der Rückkaufswert muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien ohne entsprechende Risikoanteile betragen (Untergrenze) 
  • Risikoanteile im Beitrag, die beispielsweise auf einen mitabgeschlossenen BU-Schutz oder eine Todesfallabsicherung entfallen, bleiben bei der Berechnung des Rückkaufswertes und der 50-Prozent-Untergrenze außen vor. Hintergrund ist, dass Sie den entsprechenden Schutz, den der Zusatzbaustein bietet, bereits erhalten haben, auch wenn es nicht zu einem Versicherungsfall kam
  • Abschluss- und Verwaltungskosten zieht der Versicherer nur ab, soweit sie bis zum Stichtag der Kündigung (Ende der Versicherungsperiode) angefallen sind 

Der Rückkaufswert wird am letzten Tag der Versicherungsperiode berechnet (Stichtag). Im Schnitt warten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer daher rund zwei Wochen auf die abschließende Auszahlung des Versicherers. Mit der Überweisung der finalen Summe endet der Versicherungsvertrag und alle gegenseitigen Rechte sowie Pflichten erlöschen. 

5Fristen bei der Württembergische Rentenversicherung: Ordentliche und außerordentliche Kündigung 

Wie die meisten Verträge, können Sie auch die Württembergische Rentenversicherung innerhalb der entsprechenden Frist kündigen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der ordentlichen auf der einen und der außerordentlichen Kündigung auf der anderen Seite. Für beide Kündigungsvarianten finden sich entsprechende Vorgaben im Versicherungsvertragsgesetz, die der Versicherer mit Regelungen im Versicherungsschein selbst konkretisiert. 

Generell gilt: Nur für die außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung) benötigen Sie einen konkreten Grund. Die reguläre Kündigung ist ohne einen solchen möglich!

Die ordentliche Kündigung 

Ordentliche Kündigungen sind bei der Württembergische Rentenversicherung, sofern sie eine monatliche oder jährliche Beitragszahlung vorsieht, immer zum Ende der Versicherungsperiode möglich (§ 168 Absatz 1 VVG). Dabei kann der Versicherer nach § 11 Absatz 3 VVG eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten vorschreiben. Die Versicherungsperiode wird auch „Versicherungsjahr“ genannt, weil sie regelmäßig 12 Monate dauert; eine kürzere Versicherungsperiode kann vertraglich vereinbart werden. 

Wie bei den meisten Versicherungsunternehmen, dauert die Kündigungsfrist auch bei der Württembergische Rentenversicherung drei Monate. Sie bezieht sich auf das Ende des Versicherungsjahres.

Auch wenn das Versicherungsjahr 12 Monate dauert, entspricht es nur selten dem Kalenderjahr. Denn es beginnt mit Abschluss der Rentenversicherung und endet exakt ein Jahr später. Um dies zu vermeiden, legen einige Versicherer fest, dass die erste Versicherungsperiode bereits am 31.12. des Abschlussjahres endet. Die Folge ist, dass alle weiteren Versicherungsjahre am 01.01. beginnen und – da sie 12 Monate dauern – damit dem Kalenderjahr entsprechen. 

Beispiel: Sie haben Ihre Württembergische Rentenversicherung am 01.05. abgeschlossen. Eine abweichende Versicherungsperiode wurde nicht vereinbart. Das Versicherungsjahr endet daher am 30.04. des Folgejahres. Drei Monate vorher, spätestens am 31.01. des jeweiligen Jahres, muss Ihre Kündigung den Versicherer erreichen. 

Wichtig:

Für die Wirksamkeit ist einzig der Zugang der Kündigung beim Versicherer maßgebend. Keine Rolle spielt indes, wann Sie das Schreiben absenden oder wann es bearbeitet wird. In Zweifelsfällen kommt es auf den Zugangsnachweis und das Datum, das auf diesem genannt wird, an. 

6Versicherungsnehmer verstorben – was gilt für die Rentenversicherung? 

Immer wieder kommt es leider vor, dass der Versicherungsnehmer einer Rentenversicherung verstirbt, bevor es zu einer Auszahlung der Rente kommt. Anders als beispielsweise eine private Krankenversicherung, wird die Rentenversicherung in diesen Fällen aber nicht aufgelöst. Vielmehr gehen das Vertragsvermögen sowie die Police selbst mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben des Verstorbenen über. 

Als Erbin oder Erbe führen Sie den gesamten Versicherungsvertrag fort. Sie zahlen also die vereinbarten Beiträge und erhalten im Leistungsfall die entsprechende Rente. Ausnahmen gelten nur, wenn ein abweichendes Bezugsrecht im Sinne der § 159 Absatz 2 und 3 VVG vereinbart wurde. Denn dieses bleibt auch bei einem Wechsel des Versicherungsnehmers bestehen und muss im Einzelfall angepasst werden.

Außerdem sollten Sie die folgenden Punkte beachten, wenn Sie eine geerbte Württembergische Rentenversicherung kündigen

  • Informieren Sie den Versicherer zeitnah über den Todesfall und die damit verbundene Erbschaft der Rentenversicherung. Legen Sie einen geeigneten Nachweis, zum Beispiel den Erbschein, vor
  • Ändern Sie die beim Versicherer gespeicherte Bankverbindung, falls das Konto des Verstorbenen nicht mehr besteht
  • Passen Sie gegebenenfalls und soweit notwendig das Bezugsrecht an, um zu vermeiden, dass der Rückkaufswert nicht an Sie überwiesen wird

7Württembergische Rentenversicherung – kündigen oder widerrufen?

Grundsätzlich entscheiden Sie als Kundin oder Kunde selbst darüber, ob Sie Ihre Württembergische Rentenversicherung kündigen oder eine der Alternativen wählen. Dabei sollten Sie allerdings im sprichwörtlichen Hinterkopf behalten, dass die Kündigung regelmäßig einer der teuersten Wege ist, eine Rentenversicherung aufzulösen. 

Lassen Sie Ihren Vertrag daher anwaltlich prüfen. Bei helpcheck erfahren Sie, ob sich die Kündigung lohnt!

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Die Kündigung & warum sie hohe Kosten verursacht 

Beim Abschluss der Rentenversicherung ermittelt der Versicherer auf Basis der voraussichtlichen Laufzeit und des voraussichtlichen Endvermögens alle Abschluss- und Verwaltungskosten. Diese werden dann festgesetzt und nicht mehr angepasst, auch dann nicht, wenn Sie Ihre Württembergische Rentenversicherung vorzeitig kündigen.

Das Problem: Bei einer vorzeitigen Kündigung haben Sie das damals kalkulierte Endvermögen lange nicht erreicht. Dennoch zieht die Versicherungsgesellschaft alle zu Beginn der Laufzeit kalkulierten Kosten ab, was dazu führt, dass der Abzug außer Verhältnis zum Vermögen der Police steht. 

Außerdem verzichten Sie dadurch auf den Schlussüberschuss, da er Ihnen nur zusteht, wenn die Police wie vertraglich vereinbart bis zum Ende läuft. Der Überschuss macht bei vielen Policen aber rund ein Drittel der gesamten Rendite aus! 

Daher sollten Sie Ihre Württembergische Rentenversicherung nicht vorschnell kündigen. Gehen Sie hier strukturiert vor und schauen Sie sich zunächst die Alternativen an. Erst wenn Sie mehrere Wege miteinander verglichen haben, können Sie anhand objektiver Werte eine Entscheidung für oder gegen die Kündigung treffen. So verschenken Sie kein Geld.

helpcheck nimmt Ihre Vertragsunterlagen in Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht kostenfrei unter die Lupe. Reichen Sie sie noch heute ein! 

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Ein älteres Paar spricht über ihre Rentenversicherung

Der Widerruf – denken Sie an Ihren Joker in der Hinterhand! 

Bei Lebens- und Rentenversicherungen dauert die Kündigungsfrist 30 Tage (§ 152 Absatz 1 VVG). Sie beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem Sie die Vertragsunterlagen vom Versicherer erhalten haben. Zu diesen gehören vor allem der Versicherungsschein, zahlreiche Pflichtinformationen und eine wirksame Widerrufsbelehrung (§ 8 Absatz 2 VVG). Besonders strenge Anforderungen stellt der Gesetzgeber dabei an die Widerrufsbelehrung. 

Unwirksame Vertragsunterlagen führen in der Folge dazu, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt. Sie sind beispielsweise dann unwirksam, wenn die Widerrufsbelehrung nicht dem sogenannten Deutlichkeitsgrundsatz entspricht. Da eine Frist, die nicht beginnt, auch nicht enden kann, haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher ein „ewiges Widerrufsrecht“. Dieses hat der BGH unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt. 

In vielen Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 finden sich unwirksame Widerrufsbelehrungen. Diese Policen können Sie noch heute widerrufen! 

Der Widerruf führt zu einer vollständigen Rückabwicklung des Vertrags und hat für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer zahlreiche Vorteile. Dazu gehören vor allem die folgenden Punkte: 

  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) wieder ausgezahlt. Außerdem stehen Ihnen die vollen Zinsen, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, zu. Ein eventuell vereinbarter Garantiezins spielt keine Rolle mehr 
  • Der Versicherer darf keine Abschluss-, Verwaltungs- oder Stornokosten vom Vertragsvermögen abziehen. Bereits einbehaltene Gebühren muss er inklusive Zinsen wieder auszahlen 
  • Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam. Sie kommen also entsprechend früher aus dem Vertragsverhältnis heraus

Kunden, die ihre Württembergische Rentenversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen, erhalten im Schnitt mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Damit ist der „ewige Widerruf“ eine echte Chance, deutlich mehr aus der Police zu holen! 

Bei helpcheck lassen Sie Ihre Rentenversicherung kostenfrei und unverbindlich auf die Widerrufsmöglichkeit prüfen. Erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht ermitteln auf Basis Ihrer Vertragsunterlagen, ob der „ewige Widerruf“ infrage kommt und ob sich diese Alternative zur in der Regel teuren Kündigung lohnt. 

Dabei tragen Sie keinerlei Kostenrisiko. Denn ein Honorar fällt nur an, wenn wir mit dem Widerruf erfolgreich sind. Ist er nicht möglich oder scheitern wir beispielsweise vor Gericht, sind alle Leistungen für Sie kostenfrei! 

Häufige Fragen zu Württembergische Rentenversicherung kündigen

Was muss beim Widerruf alles vom Versicherer zurückgezahlt werden?

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Warum gibt es den ,,ewigen Widerruf“?

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Über den Autor
Stephanie Prinz

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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