Vienna Life Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Möchten Sie Ihre Vienna Life Lebensversicherung kündigen, ist dafür ein Schreiben an den Versicherer erforderlich (Schriftform). Es muss innerhalb der Kündigungsfrist, also spätestens drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres, eingehen 
  • Die Kündigung führt zur Auszahlung des Rückkaufswerts und bei vielen Kunden damit zu einem Verlust. Denn wegen zahlreicher Abzüge liegt der Auszahlungsbetrag meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge
  • Hat der Versicherer bei der Policierung Fehler gemacht, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein „ewiges Widerrufsrecht“. Dieses können Sie zeitlich unbeschränkt ausüben und schnell mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt bekommen

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1Die Kündigungsgründe – warum immer mehr Kunden ihre Policen auflösen

Besonders in den letzten Jahren zeigt sich ein eindeutiger Trend: Immer mehr Kundinnen und Kunden stellen ihre Lebensversicherung beitragsfrei, kündigen ihn oder entscheiden sich für einen Widerruf. Die Hintergründe dieser Entscheidung werden immer wieder statistisch erfasst und veröffentlicht. Dabei sind die „Top drei“ Gründe, aus denen Versicherungsnehmer ihre Vienna Life Lebensversicherung kündigen, folgende: 

  1. Niedrige Zinsen: Die Zinsen befinden sich aktuell auf einem Rekordtief. Denn sie liegen bei 0,25 Prozent und wurden von der EZB in den letzten 20 Jahren (Stand: 2022) immer weiter gesenkt. Dadurch werfen kapitalbildende Policen kaum mehr Rendite ab. Da auch die Versicherungsgesellschaften weniger Zinsen erwirtschaften und gleichzeitig Rücklagen für höher verzinste Altverträge aufbauen müssen, sinken die Überschussbeteiligungen oder fallen sogar vollständig aus.
  2. Hohe Kosten: Besonders in den ersten Jahren fallen bei Kapitallebensversicherungen hohe Kosten an. Hinzu kommen laufende Verwaltungsgebühren, die Jahr für Jahr vom Vertragsvermögen abgezogen werden. In Kombination mit sinkenden Zinsen entstehen hier schnell Verluste, da die Abzüge höher als die zu erwartenden Gewinne sind. Deutlich wird diese Entwicklung vor allem bei einem Blick auf die jährlichen Wertestandsmitteilungen der Versicherungsgesellschaften. 
  3. Kaum Flexibilität: Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer einer kapitalbildenden Lebensversicherung haben Sie keinen Einfluss auf die Anlageentscheidung des Versicherers. Sie sind daher gezwungen, schlechte Konditionen schlicht in Kauf zu nehmen. Im Vergleich zu anderen Anlageprodukten sind kapitalbildende Lebensversicherungen daher nicht nur mit die teuersten, sondern auch die unflexibelsten Wege, Vermögen aufzubauen. 

Unser Tipp: Schließen Sie heute keine Kapitallebensversicherung mit Garantiezins mehr ab und stellen Sie einen bestehenden Vertrag auf den Prüfstand. Möglicherweise besteht auch bei Ihrer Vienna Life Lebensversicherung ein „ewiges Widerrufsrecht“.

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2Vienna Life Lebensversicherung kündigen – Form und Inhalt der Kündigung

Grundsätzlich entscheidet der Versicherer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und im Versicherungsschein, in welcher Form Sie Ihre Vienna Life Lebensversicherung kündigen können. Dabei wird zwischen Schrift- und Textform unterschieden: 

  • Von der Schriftform sind nur „echte Schreiben“ umfasst. Dazu gehören also Brief und Fax, nicht aber elektronische Kündigungen
  • Die Textform schließt neben Brief und Fax auch elektronische Kündigungen (Mail, Online-Plattform des Versicherers) ein 

Möchten Sie Ihre Vienna Life Lebensversicherung kündigen, müssen Sie stets die Schriftform einhalten

Sie sollten die vom Versicherer vorgegebene Form stets einhalten. Tun Sie das nicht, ist Ihre Kündigung unwirksam. Dass Versicherungsgesellschaften ihre Kunden auf diese Tatsache hinweisen, ist aber eher selten – so kann es passieren, dass Sie den Fehler erst bemerken, wenn die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist. 

Was den Inhalt von Kündigungsschreiben angeht, machen weder Gesetzgeber noch Versicherer bestimmte Vorgaben. Sie vermeiden aber zeitaufwendige Rückfragen, wenn Sie den Vertragspartner direkt mit allen notwendigen Informationen versorgen. Nehmen Sie daher folgende Punkte in Ihre Kündigung auf: 

  1. Nennen Sie Ihre Vertragsdaten, vor allem also Kunden- und Versicherungsnummer. Achten Sie außerdem auf die korrekte Adressierung der Kündigung.
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung, um zu vermeiden, dass der Versicherer Ihr Schreiben falsch auslegt.
  3. Geben Sie den konkreten Kündigungstermin an oder kündigen Sie zum Ende der Versicherungsperiode, also zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“.
  4. Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
  5. Fordern Sie den Versicherer auf, Ihnen den vertraglichen Rückkaufswert der Police auszuzahlen.
  6. Geben Sie bei außerordentlichen Kündigungen zusätzlich den Kündigungsgrund an.
  7. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich. 

Sorgen Sie außerdem für einen Zugangsnachweis, denn die sogenannte Zugangsfiktion gilt nur bei elektronischen Kündigungen. Bei schriftlichen Kündigungen muss der Absender beweisen, dass sie beim Empfänger angekommen sind. Entscheiden Sie sich daher stets für den Versand mittels Einschreiben oder heben Sie bei einem Fax den Faxbericht auf. So sind Sie auf der sicheren Seite. 

3Außerordentliche und ordentliche Kündigung – die geltenden Fristen

Wenn Sie Ihre Vienna Life Lebensversicherung kündigen möchten, müssen Sie dafür die vom Versicherer festgelegten Fristen einhalten (ordentliche Kündigung). Außerdem gibt es in bestimmten Fällen die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Die entsprechenden Grundlagen finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in Ihrem Versicherungsschein (= der eigentlichen Police). 

Außerordentliche Kündigung 

Eine außerordentliche Kündigung ist bei der Vienna Life Lebensversicherung nur möglich, wenn einer der gesetzlichen Kündigungsgründe gegeben ist. Nach § 40 Abs.1 und 2 VVG ist das immer hier der Fall: 

  • Anpassung der Versicherungsbeiträge nach oben ohne Leistungserhöhung 
  • Reduzierung der Leistungen ohne Anpassung der Versicherungsbeiträge nach unten

Der Versicherer muss Sie einen Monat vorher auf die geplanten Anpassungen und das mit ihnen einhergehende Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Für die Sonderkündigung haben Sie dann bis zum Wirksamwerden der vereinbarten Änderungen, mindestens also einen Monat, Zeit.

Beachte:

Geben Sie bei der außerordentlichen Kündigung stets den Kündigungsgrund an. Denn der Versicherer wird sonst von einer ordentlichen Kündigung ausgehen.

Außerordentliche Kündigungen spielen bei kapitalbildenden Lebensversicherungen in der Regel nur dann eine Rolle, wenn Sie Ihre Police mit Zusatzbausteinen – etwa einem BU- oder Todesfallschutz – kombiniert haben. Erfolgt bei diesen Bausteinen eine Anpassung und kann der Baustein nicht ohne die Hauptversicherung gekündigt werden, können Sie beide Bestandteile der Vienna Life Lebensversicherung außerordentlich kündigen.

Im Übrigen gibt es keine Unterschiede zur „normalen“ Kündigung. Auch bei der Sonderkündigung muss der Versicherer den Rückkaufswert an den Bezugsberechtigten auszahlen. 

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist bei Lebensversicherungen jederzeit und ohne besonderen Grund möglich. Allerdings wird sie immer nur zum Ende der Versicherungsperiode wirksam (§ 168 Abs.1 VVG). Darüber hinaus bestimmt der Versicherer eine Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten, die sich stets auf die Versicherungsperiode bezieht (§ 11 Abs.3 VVG). Daher sollten Sie stets beide Zeiträume kennen. 

Bei der Vienna Life Lebensversicherung gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres. 

Die Versicherungsperiode wird auch „Versicherungsjahr“ genannt. Nach § 12 VVG dauert sie grundsätzlich 12 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und beginnt mit dem Abschluss der Lebensversicherung, etwa am 01.10. Allerdings beinhalten viele Versicherungsverträge eine Abweichung vom gesetzlichen Versicherungsjahr, was für Sie diese Folgen hat:

  1. Reguläre Versicherungsperiode: Bei einem Abschluss der Lebensversicherung am 01.10. endet die Versicherungsperiode ein Jahr später, also am 30.09. Gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist, muss Ihre Kündigung spätestens am 30.06. des jeweiligen Jahres beim Versicherer eingehen. 
  2. Abweichende Versicherungsperiode: Auch sie beginnt am 01.10. Sie endet aber bereits drei Monate später am 31.12., was zur Folge hat, dass alle weiteren Versicherungsjahre exakt dem Kalenderjahr entsprechen und ebenfalls am 31.12. enden. Dadurch müssen Sie Ihre Vienna Life Lebensversicherung bereits bis 30.09. kündigen.

Maßgeblich für die Einhaltung der entsprechenden Frist ist immer der Zugang der Kündigung bei der Versicherungsgesellschaft. Entgegen der weit verbreiteten Annahme, es käme auf den Zeitpunkt des Absendens an, ist gerade das nicht der Fall. Auch wann der Versicherer mit der Bearbeitung Ihrer Kündigung beginnt, spielt keine Rolle. In Zweifelsfällen ist das Datum auf dem Rückschein des Einschreibens maßgeblich.

4Vienna Life Lebensversicherung kündigen – was gilt bei Todesfällen?

Leider passiert es immer wieder, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Auszahlung der Versicherungsleistung verstirbt. Policen wie eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung werden dann durch den Versicherer aufgelöst, da sie ein individuelles Personenrisiko absichern und nicht übertragbar sind. Anders sieht es bei kapitalbildenden Lebensversicherungen aus. Denn bei ihnen handelt es sich um übertragbares Vermögen, über das die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer frei verfügen kann.

Bei einem Todesfall geht der Vertrag daher mit allen Rechten und Pflichten auf die gesetzlichen oder durch Testament bestimmten Erben über. Der Erbe führt die Police fort, er übernimmt also insbesondere das Bezugsrecht und ist verpflichtet, die vereinbarten Beiträge zu zahlen. Allerdings kann er die Vienna Life Lebensversicherung auch jederzeit kündigen. Dabei gilt es lediglich folgende Zusatzpunkte zu beachten:

  • Ohne Nachweis über die Erbschaft kann der Versicherer die Kündigung nicht bearbeiten. Legen Sie daher den Erbschein direkt in Kopie vor 
  • Ändern Sie die beim Versicherer gespeicherte Bankverbindung, da sie für die Überweisung des Rückkaufswerts relevant ist
  • Passen Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht an, sofern der frühere Versicherungsnehmer eine abweichende Berechtigung vereinbart hat (§ 159 VVG)

Achtung: Abweichende, unwiderrufliche Bezugsrechte lassen sich nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten ändern. Ein widerrufliches Bezugsrecht können Sie allerdings jederzeit anpassen (§ 159 Abs.2 und 3 VVG). 

5Der Rückkaufswert bei der Vienna Life Lebensversicherung

Jede Lebensversicherung hat einen sogenannten Rückkaufswert. Er gibt an, welchen Wert die Police aus Sicht Ihres Vertragspartners – der Versicherungsgesellschaft – hat und für den sie den Vertrag von Ihnen „zurückkauft“. Bei einer Kündigung muss der Versicherer diesen Betrag auszahlen (§ 169 Abs.1 VVG). Die Berechnung des Rückkaufswerts erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 169 Abs.3 VVG).

Hinter der Ermittlung stecken komplexe Formeln, die sich aber wie folgt vereinfacht darstellen lassen: 

Hilfsformel:

Rückkaufswert/Auszahlungsbetrag = Summe der eingezahlten Versicherungsbeiträge (ohne Risikoanteile) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale

Eine Stornopauschale darf nur unter den Voraussetzungen des § 169 Abs.5 VVG vom Rückkaufswert abgezogen werden. Sie muss insbesondere angemessen, beziffert und im Vorfeld vereinbart worden sein. Außerdem darf der Auszahlungsbetrag die Schwelle von 50 Prozent der eingezahlten Versicherungsbeiträge nicht unterschreiten. Sie erhalten also mindestens die Hälfte Ihrer Prämien zurück, wenn Sie Ihre Vienna Life Lebensversicherung kündigen. 

Der Rückkaufswert ist am letzten Tag der Versicherungsperiode zu berechnen und wird im Schnitt etwa eine Woche später ausgezahlt. Fragen Sie im Zweifel einfach beim Versicherer nach und holen Sie so eine verbindliche Auskunft ein! 

6Vienna Life Lebensversicherung kündigen – oder lieber widerrufen?

Grundsätzlich können Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer Ihre Vienna Life Lebensversicherung jederzeit kündigen. Allerdings ist die Kündigung nur selten die rational sinnvollste Entscheidung, da Sie mit ihr meist hohe Verluste in Kauf nehmen müssen. Die bessere Alternative ist der Widerruf. Mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite wählen Sie hier den Weg aus, der in Ihrer Situation am lukrativsten ist. 

Die Kündigung: Meist mit Verlusten verbunden

Wenn Sie Ihre Vienna Life Lebensversicherung kündigen, machen Sie dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Verlust. Hintergrund sind in erster Linie die hohen Abschlusskosten. Denn sie werden auf Basis des voraussichtlichen Vertrags-Endvermögens kalkuliert, allerdings auch dann in voller Höhe abgezogen, wenn der Vertrag bereits vorher durch Kündigung endet. Insgesamt stehen die Kosten dann außer Verhältnis zum erreichten Guthaben/Wert. 

Außerdem kann der Versicherer nach § 169 VVG weitere Abzüge vornehmen. Durch die einzige Vorgabe, dass der Rückkaufswert nicht weniger als 50 Prozent der Prämien betragen darf, kann der Verlust entsprechend hoch sein. 

In der Tat werden viele Kündigungen für Kundinnen und Kunden zum absoluten Verlustgeschäft. Das folgende Beispiel zeigt, wie der Verlust zustande kommen kann: 

Sie lösen Ihre Police nach 10 Jahren auf, haben 15.000 Euro eingezahlt und 1.200 Euro Zinsen erhalten. Gleichzeitig zieht der Versicherer 4.700 Euro Abschluss- und Verwaltungskosten sowie 500 Euro für die Stornierung ab. Sie erhalten 11.000 Euro ausgezahlt.

Trotz eines Gewinns von 1.200 Euro machen Sie aufgrund der zahlreichen Kosten einen Verlust von 4.000 Euro vor Berücksichtigung der Inflation. Daher sollte die Kündigung der Vienna Life Lebensversicherung immer nur der letzte Weg sein. Lassen Sie vorher die Alternativen, vor allem den Widerruf der Police, prüfen. 

Der Widerruf: Ihr „Joker“

Generell ist der Widerruf einer Lebensversicherung nur innerhalb von 30 Tagen, nachdem Sie die Vertragsunterlagen vom Versicherer erhalten haben und über das Widerrufsrecht belehrt wurden, möglich (§§ 8 Abs.1 und 2, 152 Abs.1 VVG). Alle Voraussetzungen müssen gemeinsam vorliegen. Kommen die Dokumente zum Beispiel zeitversetzt bei Ihnen an, beginnt die Widerrufsfrist erst mit Zugang der letzten Unterlagen.

Fehlt es allerdings an einer der gesetzlichen Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist, etwa der Widerrufsbelehrung, kann die Frist nicht beginnen. Daraus resultiert, dass sie auch nicht enden kann – als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie dann ein „ewiges Widerrufsrecht“. 

Bei zahlreichen Policen aus den Jahren 1994 bis 2007 haben Versicherer unwirksame Widerrufsbelehrungen genutzt, die etwa nicht dem sogenannten Deutlichkeitsgebot entsprechen. Diese Verträge lassen sich noch heute in vollem Umfang widerrufen. Als Kundin oder Kunde profitieren Sie besonders im Gegensatz zur Kündigung dabei gleich von mehreren Vorteilen:

  • Der Versicherer darf keine Abschluss- oder Stornokosten abziehen. Selbiges gilt in den meisten Fällen für die laufenden Verwaltungsgebühren. Bereits einbehaltene Kosten muss er wieder auszahlen
  • Der Widerruf wird sofort – und nicht wie die Kündigung erst zum Ende der Versicherungsperiode – wirksam 
  • Der Versicherer muss die gesamte Rendite, die er mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat, auszahlen – der Garantiezins spielt insoweit keine Rolle mehr 

Eine Frau kündigt ihre Lebensversicherung

Hinweis:

Kunden, die ihre Vienna Life Lebensversicherung nicht kündigen, sondern den Vertrag widerrufen, erhalten damit bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt. Die Auszahlung liegt also schnell mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert.

7Vienna Life Lebensversicherung kündigen – jetzt Beiträge zurückholen!

Mit helpcheck entscheiden Sie sich beim Widerruf Ihrer Vienna Life Lebensversicherung für einen erfahrenen Partner. Im ersten Schritt reichen Sie Ihre Vertragsunterlagen entweder komfortabel online oder auf dem Postweg ein. Im Anschluss prüfen unsere erfahrenen Partneranwälte für Versicherungsrecht, ob eine Widerrufsmöglichkeit besteht. Außerdem ermitteln wir den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag.

Lohnt sich der Widerruf, erhalten Sie also voraussichtlich mehr als bei einer Kündigung ausgezahlt, machen wir unsere Forderung beim Versicherer geltend. Ein Honorar fällt nur im Erfolgsfall, also wenn die tatsächliche Auszahlung am Ende höher ist als der Rückkaufswert, an. Es beträgt 29,75 oder 39,75 Prozent dieser Differenz.

Ihr Vorteil: Sie tragen keinerlei Kostenrisiko abgesehen von einer möglichen Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung!

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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