Victoria Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre Victoria Rentenversicherung jederzeit kündigen. Sie müssen dabei aber beachten, dass der Versicherer Form und Frist für die Kündigung verbindlich vorgeben kann 
  • Wenn Sie Ihre Victoria Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt. Bei vielen Kunden entstehen hier deutliche Verluste, weil die Kosten höher als die bis zur Kündigung erwirtschafteten Renditen sind 
  • Zahllose Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Dadurch können diese Verträge noch heute rückabgewickelt werden

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Was unterscheidet eigentlich Lebens- und Rentenversicherungen? 

Kurze Frage, kurze Antwort: Nichts. Denn auch private Rentenversicherungen gehören zu den Lebensversicherungen im rechtlichen Sinne. Dies bedeutet, dass Sie im ersten Schritt Vermögen aufbauen, welches Ihnen später ausgezahlt wird. Der einzige relevante Unterschied zwischen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen besteht darin, dass Sie bei der Rentenversicherung eine lebenslange Rente und die Ablaufleistung der kapitalbildenden Lebensversicherung in einer Summe erhalten!

Es gilt:

Auch private Rentenversicherungen gehören zu den Lebensversicherungen. Alle rechtlichen Vorschriften kommen entsprechend zur Anwendung!

Im Fokus steht bei der privaten Rentenversicherung die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Denn es kann passieren, dass Ihr Vermögen (etwa die Ablaufleistung der Lebensversicherung) nicht ausreicht respektive irgendwann aufgebraucht ist. Dieser Nachteil besteht bei der privaten Rentenversicherung nicht, denn der Versicherer zahlt die Rente selbst dann weiter, wenn das Vertragsvermögen rechnerisch verbraucht ist. 

Private Rentenversicherungen haben also durchaus eine Daseinsberechtigung. Sie sollten aber darauf achten, eine Police mit viel Flexibilität, einer ordentlichen Rendite und möglichst niedrigen Kosten zu wählen. Viele Versicherer bieten mittlerweile auch ein sogenanntes Kapitalwahlrecht, also die Möglichkeit, zwischen Auszahlung des Vertragsvermögens als Rente und in einer Summe zu wählen. So bleiben Sie maximal flexibel

2Aus welchen Gründen immer mehr Kunden ihre Victoria Rentenversicherung kündigen

In den letzten Jahren ist die Menge der Kündigungen bei der Victoria Rentenversicherung massiv angestiegen. Immer mehr Kunden entscheiden sich, ihre Police abzustoßen und stattdessen auf andere Vorsorgemöglichkeiten zurückzugreifen. Statistisch gesehen fallen drei Kündigungsgründe besonders auf:

  • Die sinkenden Zinsen machen viele Rentenversicherungen beinahe nutzlos. Während der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) im Jahr 2000 noch bei guten vier Prozent lag, sind es in 2022 schon nur noch 0,25 Prozent. Zusammen mit den Gebühren für die Police und der Inflation sind die meisten Versicherungen im Großen und Ganzen ein hoher Verlust
  • Wer eine Rentenversicherung abschließen möchte, der muss gut und gerne auch mal etwas tiefer in die Tasche greifen. Seit einigen Jahren werden die Policen bei gleicher Leistung immer teurer, knapp zwei bis drei Prozent Kosten fallen insgesamt an. Wenn man die Rendite von etwa einem Prozent sowie die Inflation bedenkt, machen Sie mit einer Victoria Rentenversicherung immer ein Minusgeschäft
  • Eine klassische, zinsgebundene Rentenversicherung lässt sich gar nicht oder kaum an eine veränderte Lebenssituation anpassen. Wenn Sie beispielsweise ein Kind bekommen oder ein Haus bauen, sind Sie dennoch an die Vorgaben des Versicherers gebunden. Auch bei den Auszahlungen ist Ihr Mitspracherecht sehr stark beschränkt. Viele Kunden wechseln daher lieber zu einer flexibleren Anlage

Bei einer Rentenversicherung handelt es sich um eine Form des kollektiven Ansparens. Das bedeutet auch, dass Sie nicht wirklich wissen, wann Sie mit welcher Rendite rechnen können. Vielen Menschen ist das heute zu unsicher, auch die Versicherer haben bisher nichts an dieser Methode geändert. 

Jedoch:

Moderne und zeitgemäße Policen ermöglichen beispielsweise auch ein Investment in Aktien oder Fonds, mit welchen Sie für die Zukunft deutlich besser aufgestellt sind. Auch hier sollten Sie sich aber über die individuellen Konditionen bei Ihrem Versicherer informieren.

3Form und Inhalt der Kündigung Ihrer Victoria Rentenversicherung

Wenn Sie Ihre Victoria Rentenversicherung kündigen, müssen Sie die Form, die der Versicherer für die Kündigung vorschreibt, einhalten. Diese Vorgabe ist verbindlich, was insbesondere bedeutet, dass ein Formmangel zur Unwirksamkeit der Kündigung führen kann. Zu unterscheiden ist zwischen Schrift- und Textform: 

  • Schriftform: Sie lässt Kündigungen nur auf „echten Schreiben“, also per Brief und Fax, zu. Nicht erlaubt respektive wirksam sind Kündigungen in elektronischer Form, also zum Beispiel per Mail 
  • Textform: Sie geht über die Schriftform hinaus und ermöglicht neben Kündigungen per Brief und Fax auch solche per Mail oder über das Online-Portal des Versicherers, soweit vorhanden. Hier sind Sie entsprechend deutlich flexibler 

Dazu:

Bei der Victoria Rentenversicherung ist in der Regel die Schriftform vorgeschrieben. Nur bei neueren Verträgen lässt der Versicherer mitunter auch Kündigungen per E-Mail zu. 

Halten Sie die entsprechende Form unbedingt ein. Denn auf einen Formmangel wird Sie der Versicherer in der Regel nicht hinweisen. Die Folge ist, dass Sie die Kündigungsfrist möglicherweise bereits verpasst haben, wenn Sie den Fehler bemerken. Der Vertrag läuft dann mit allen anfallenden Kosten für mindestens ein Jahr weiter. Im Zweifel sollten Sie Ihre Victoria Rentenversicherung immer schriftlich kündigen. 

Behalten Sie außerdem im Hinterkopf, dass Sie als Absenderin oder Absender im Zweifel in der Beweispflicht sind, was den Zugang der Kündigung angeht. Daher sollten Sie eine schriftliche Kündigung immer per Fax versenden und den Faxbericht aufbewahren, alternativ per Post verschicken und hierbei das Einschreiben mit Rückschein wählen. Denn nur so sind Sie auf der sicheren Seite, was den Nachweis angeht. 

Tipp:

Bei elektronischen Kündigungen geht die Beweispflicht auf den Versicherer über. Er muss also im Zweifel darlegen, warum er Ihre Kündigung nicht erhalten hat. 

Was den Inhalt des Kündigungsschreibens angeht, machen Versicherungsgesellschaften in der Regel keine bestimmten Vorgaben. Allerdings sollten Sie stets beachten, dass der Versicherer Ihre Kündigung ohne Rückfragen und Zeitverzögerung verstehen sollte. Achten Sie daher auf die folgenden Punkte, wenn Sie Ihre Victoria Rentenversicherung kündigen: 

  1. Nennen Sie alle persönlichen Daten sowie Ihre Vertragsinformationen. Hierzu gehören unter anderem Name, Anschrift, Erreichbarkeit, Kunden- und Versicherungsnummer. So ermöglichen Sie dem Versicherer eine schnelle Zuordnung Ihrer Kündigung. 
  2. Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“. Damit können Sie vermeiden, dass es bei der Auslegung Ihres Kündigungsschreibens zu Missverständnissen kommt. Immer wieder gehen Versicherer zum Beispiel von Anträgen auf Beitragsfreistellung aus. 
  3. Nennen Sie einen festen Kündigungstermin oder kündigen Sie Ihre Victoria Rentenversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt – dies ist in der Regel das Ende der sogenannten Versicherungsperiode. 
  4. Bitten Sie den Versicherer, Ihnen die Kündigung zu bestätigen. Fordern Sie ihn außerdem auf, den Rückkaufswert zu berechnen und an Sie auszuzahlen. Geben Sie gegebenenfalls die Bankverbindung für die Überweisung an.
  5. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch. 

So stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung schnell bearbeitet werden kann. Sollten Sie nichts vom versichert hören, rufen Sie einfach persönlich dort an. In der Regel erhalten Sie am Telefon eine verbindliche Auskunft. 

4Versicherungsnehmer verstorben – was passiert mit der Rentenversicherung? 

Private Rentenversicherungen sehen eine Ein- und eine Auszahlungsphase vor. Die Ablaufleistung, die gegebenenfalls verrentet wird, steht dann am Ende der Einzahlungsphase fest, und es folgt die Auszahlung. Nun kann es passieren, dass die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer verstirbt, bevor die Auszahlungsphase erreicht wird. 

Anders als beispielsweise eine private Kranken- oder Unfallversicherung, wird die Victoria Rentenversicherung im Todesfall nicht einfach aufgelöst. Das in ihr enthaltene Vertragsvermögen geht vielmehr – wie auch alle weiteren Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag – auf die Rechtsnachfolger (gesetzliche oder testamentarische Erben) über. 

Als Erbin oder Erbe übernehmen Sie daher die gesamte Police, zahlen gegebenenfalls Beiträge und erhalten den Anspruch auf Auszahlung der Rente. Besonderheiten ergeben sich lediglich bei Fällen, in denen der frühere Versicherungsnehmer ein abweichendes Bezugsrecht nach § 159 VVG vereinbart hat. Denn hier stehen die Leistungen nicht dem Versicherungsnehmer selbst, sondern einer anderen Person – etwa dem Ehepartner – zu.

Ein solches Bezugsrecht können Sie, wenn es widerruflich vereinbart wurde, jederzeit wieder ändern (§ 159 Absatz 2 VVG). Ist die Vereinbarung hingegen unwiderruflich erfolgt, ist eine Anpassung des Bezugsrechts nach § 159 Absatz 3 VVG nur mit Zustimmung der aktuell bezugsberechtigten Person möglich. Die entsprechende Erklärung, die oft sogar notariell beglaubigt werden muss, müssen Sie dem Versicherer vorlegen. 

Allerdings können Sie die geerbte Victoria Rentenversicherung unabhängig vom Bezugsrecht jederzeit kündigen. Beachten Sie dabei, dass Sie

  • den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall informieren und entsprechende Nachweise, etwa den Erbschein, vorlegen sollten.
  • gegebenenfalls die beim Versicherer gespeicherte Bankverbindung ändern, um eine Überweisung auf ein nicht mehr existierendes Konto zu vermeiden.
  • je nach Vereinbarung das Bezugsrecht ändern.

Hinweis:

Der Rückkaufswert wird dann auf das Konto der bezugsberechtigten Person überwiesen. Der Todesfall löst kein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG aus, sodass Sie die Police nur im Rahmen der allgemeinen Vorschriften kündigen können. 

5Victoria Rentenversicherung kündigen: ordentliche vs. außerordentliche Kündigung

Möchten Sie Ihre Victoria Rentenversicherung kündigen, müssen Sie im ersten Schritt zwischen der ordentlichen auf der einen und der außerordentlichen Kündigung auf der anderen Seite unterscheiden. Denn während Sie für erstere keinen bestimmten Grund benötigen, ist dies bei der Sonderkündigung stets der Fall. Zusätzlich gibt es einige weitere, kleine, aber feine Unterschiede – wir geben einen Überblick.

Beide Formen der Kündigung sind detailliert im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Der Versicherer muss sich an diese Vorgaben halten, kann aber zu Ihren Gunsten von ihnen abweichen. 

Die ordentliche Kündigung der Rentenversicherung

Nach § 168 Absatz 1 VVG ist eine ordentliche Kündigung immer zum Ende der Versicherungsperiode, die auch „Versicherungsjahr“ genannt wird, möglich. Das Versicherungsjahr beginnt dabei mit Abschluss der privaten Rentenversicherung und endet, sofern keine kürzere Periode vereinbart wurde, 12 Monate später (§ 12 VVG). 

Außerdem:

Sie müssen die Kündigungsfrist, die der Versicherer nach § 11 Absatz 3 VVG zwischen einem und drei Monaten vereinbaren kann, einhalten. Bei der Victoria Rentenversicherung dauert die Frist regelmäßig drei Monate und bezieht sich auf das Ende des Versicherungsjahres. 

Beispiel: Sie haben Ihre Victoria Rentenversicherung am 01.05. abgeschlossen. Das Versicherungsjahr endet am 30.04. des Folgejahres, also 12 Monate später. Spätestens am 31.01. des jeweiligen Jahres (drei Monate vor dem Ende der Versicherungsperiode) muss der Versicherer Ihre Kündigung erhalten haben. 

Geht Ihre Kündigung zu spät beim Versicherer ein, wird sie erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode wirksam. Maßgeblich ist immer das Datum des Zugangs, wann Sie Ihr Schreiben absenden, spielt also keine Rolle. Beachten Sie außerdem, dass manche Versicherer ein abweichendes Versicherungsjahr vorgeben – dieses ist im ersten Jahr verkürzt und entspricht anschließend exakt dem Kalenderjahr. 

Die individuelle Versicherungsperiode entnehmen Sie der Police selbst, also Ihrem Versicherungsschein. Werfen Sie zur Sicherheit einen Blick in diese Dokumente. 

Die außerordentliche Kündigung der Victoria Rentenversicherung

Nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG können Sie Ihre Victoria Rentenversicherung außerordentlich kündigen, wenn der Versicherer eine Anpassung zu Ihren Ungunsten vornimmt. Dazu gehören insbesondere Beitragserhöhungen und Leistungsreduzierungen, jeweils ohne entsprechende Änderung der Leistung oder des Beitrags. Denn in beiden Fällen geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Änderung von dem abweicht, was Sie ursprünglich mit dem Versicherer vereinbart haben.

Der Versicherer ist verpflichtet, Sie auf eine solche Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden hinzuweisen. Entsprechend lange haben Sie dann Zeit, Ihre Victoria Rentenversicherung zu kündigen (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). 

Das Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG erlischt wieder, wenn Sie es nicht ausüben. Selbiges gilt, wenn Sie die besondere Frist des § 40 Absatz 1 Satz 2 VVG verpassen. Der Vertrag läuft dann entsprechend geändert weiter. 

Von § 40 VVG sind vor allem Rentenversicherungen betroffen, die mit Zusatzbausteinen wie einem BU-Schutz abgeschlossen wurden. Denn hier kommt es immer wieder vor, dass der entsprechende Zusatzbaustein nicht ohne die Hauptversicherung kündbar ist. In diesen Fällen bezieht sich das Sonderkündigungsrecht auf die Gesamtpolice. 

Wichtig:

Benennen Sie Ihre außerordentliche Kündigung unbedingt als solche. Denn der Versicherer wird sonst davon ausgehen, dass Sie Ihre Victoria Rentenversicherung ordentlich kündigen möchten! 

6Victoria Rentenversicherung kündigen: Auszahlung des Rückkaufswertes 

Wenn Sie Ihre Victoria Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie nach § 169 Absatz 1 VVG den Rückkaufswert ausgezahlt. Bei ihm handelt es sich aber nicht nur um die Summe aus Einzahlungen und Zinsen, sondern der Versicherer rechnet auch die entsprechenden Kosten direkt mit ein. Daher ist der Rückkaufswert der versicherungsmathematisch berechnete Gesamtwert des Vertragsvermögens (§ 169 Absatz 3 VVG).

Wie der Versicherer den Rückkaufswert konkret berechnet, können Sie in den Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) nachlesen. Generell kommt dabei die folgende – stark vereinfacht dargestellte – Formel zur Anwendung: 

Formel:

Summe der Beiträge – enthaltene Risikoanteile (zum Beispiel für BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungsbetrag 

Dabei gelten die folgenden Grundsätze, die das Versicherungsvertragsgesetz vorgibt: 

  • Der Rückkaufswert muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen. Risikoanteile, die in den Beiträgen enthalten sind, werden hier nicht berücksichtigt 
  • Risikoanteile bleiben deshalb außen vor, weil Sie den entsprechenden Versicherungsschutz und damit die Gegenleistung bereits erhalten haben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherungsfall bereits eingetreten ist oder nicht 
  • Eine Stornopauschale (Kündigungsgebühr) darf der Versicherer nur abziehen, soweit sie angemessen ist und vertraglich vereinbart wurde. Eine entsprechende Vereinbarung muss im Vorfeld bestehen (§ 169 Absatz 5 VVG)

Der Rückkaufswert wird am Ende der Versicherungsperiode berechnet und stets an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Im Schnitt warten Sie rund zwei Wochen auf die Auszahlung des Versicherers. 

7Victoria Rentenversicherung: kündigen oder widerrufen? 

Grundsätzlich entscheiden Sie als Kundin oder Kunde selbst, ob Sie Ihre Victoria Rentenversicherung kündigen oder einen der alternativen Wege gehen möchten. Dabei können Sie als Laie allerdings nur eingeschränkt entscheiden, welche Option tatsächlich die für Ihren Fall lukrativste ist. helpcheck gibt einen Überblick über die verfügbaren Möglichkeiten und zeigt, warum der „ewige Widerruf“ bei vielen Rentenversicherungen tatsächlich eine Alternative darstellt! 

Lassen Sie Ihre Victoria Rentenversicherung noch heute von erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht prüfen. Bei helpcheck tragen Sie keinerlei Kostenrisiko! 

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Die Kündigung: Rechnen Sie mit hohen Verlusten! 

Die Kündigung der Rentenversicherung ist regelmäßig der einfachste und entspannteste Weg, den laufenden Vertrag loszuwerden. Denn hier müssen Sie lediglich ein Schreiben an den Versicherer senden – er kümmert sich um die entsprechende Bearbeitung sowie die Auszahlung des Rückkaufswertes. Für diesen vermeintlichen Komfort nehmen Sie als Kundin oder Kunde allerdings oft hohe Verluste in Kauf. 

Hintergrund ist die Berechnung der Vertragsgebühren. Diese führt der Versicherer am Anfang der Vertragslaufzeit durch. Der so ermittelte „Kostenblock“ wird bei Auflösung der Rentenversicherung in voller Höhe abgezogen, wobei es keine Rolle spielt, ob Sie Ihre Victoria Rentenversicherung kündigen oder die Ablaufleistung erhalten. Entsprechend stark steigt die Kostenquote an, wenn Sie sich bereits wenige Jahre nach dem Abschluss für einen Rückkauf entscheiden. 

Die Verluste sind zwar auf 50 Prozent der Einzahlungen gedeckelt, dennoch ist im Zweifel die Hälfte Ihrer Beiträge schlicht verloren. Haben Sie 50.000 Euro eingezahlt, erhalten Sie im schlechtesten Fall nur noch 25.000 Euro ausgezahlt!

Lassen Sie Ihre Rentenversicherung daher von Experten prüfen. Bei helpcheck schauen erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht, welcher Weg sich am ehesten lohnt und ob die Kündigung dazugehört. Am Ende treffen Sie Ihre Entscheidung auf der Grundlage objektiver Zahlen und Fakten.

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Ein Pärchen spricht über ihre Lebensversicherung mit einer Maklerin

Der „ewige Widerruf“: Nutzen Sie Ihren Joker in der Hinterhand!

Versicherer müssen ihre Kunden nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehren. Die Belehrung muss dabei mindestens dem Deutlichkeitsgebot entsprechen, also alle relevanten Informationen enthalten und sichtbar hervorgehoben sein. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Widerrufsbelehrung unwirksam.

Nach § 8 Absatz 1 und 2 VVG beginnt die Widerrufsfrist – die regulär 30 Tage dauert (§ 152 Absatz 1 VVG) – nur, wenn Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Im Umkehrschluss kommt es weder zu einem Beginn noch zum Ende der Widerrufsfrist, wenn die Belehrung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Als Kundin oder Kunde haben Sie dann ein „ewiges Widerrufsrecht“.

Der „Widerrufsjoker“ wurde vom BGH schon mehrfach bestätigt und betrifft vor allem Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Relevant ist dabei besonders das Grundsatzurteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11), das ebenfalls eine unwirksame Widerrufsbelehrung zum Gegenstand hatte. 

Der Widerruf hat im direkten Vergleich mit der oft teuren Kündigung gleich mehrere Vorteile: 

  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge inklusive der Kosten (mit Ausnahme von Risikoanteilen) wieder ausgezahlt
  • Der Versicherer zahlt die Rendite, die er tatsächlich mit Ihren Prämien erwirtschaftet hat, aus. Eine Begrenzung auf einen eventuell vereinbarten Garantiezins findet nicht statt 
  • Der Widerruf wird sofort wirksam. Wenn Sie Ihre Victoria Rentenversicherung kündigen, müssen Sie mindestens bis zum Ende der aktuellen Versicherungsperiode warten

Mit dem Widerruf erhalten Sie daher regelmäßig tausende oder gar zehntausende Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt!

Lassen Sie Ihre Police noch heute prüfen. Ein Honorar fällt bei helpcheck nur an, wenn wir den Widerruf erfolgreich durchsetzen konnten und für Sie dabei tatsächlich ein Mehrwert entstanden ist. In allen anderen Fällen sind unsere Leistungen zu 100 Prozent kostenfrei – überzeugen Sie sich selbst!

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Häufige Fragen zu Victoria Rentenversicherung kündigen

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Über den Autor

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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  • 1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
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"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
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“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
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“Vielen Dank für die Unterstützung! Nach meiner Kündigung habe ich eine Abfindung in Höhe von 6.300€ erhalten - ich hätte das bei dem emotionalen Stress der Kündigung nicht auch noch selbst durchsetzen können. Danke!”
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  • Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
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