Lebensversicherung verkaufen: So geht es richtig

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Rentenversicherung verkaufen, geht der gesamte Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über. Er erhält die vereinbarte Versicherungsleistung und zahlt die Beiträge 
  • Im Schnitt erhalten Sie einen Kaufpreis, der zwischen fünf und zehn Prozent über dem Rückkaufswert bei Kündigung der Rentenversicherung liegt. Damit ist der Verkauf zwar lukrativer als eine Kündigung, im Vergleich zu den Alternativen aber dennoch nicht der günstigste Weg
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in zahllosen Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 führen dazu, dass Sie diese Policen noch heute widerrufen können. Dabei erhalten Sie alle eingezahlten Beiträge, sämtliche Kosten und in der Regel deutlich mehr Rendite ausgezahlt

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1Gründe für die Kündigung der eigenen Rentenversicherung 

Vor allem in den letzten Jahren haben sich immer mehr Versicherungskunden für eine Kündigung ihrer Rentenversicherung entschieden. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sind verschiedenste Gründe, in einschlägigen Statistiken stechen aber in erster Linie diese Punkte hervor: 

  • Hohe Kosten: Private Rentenversicherungen verursachen vor allem in den ersten Jahren und auch über die gesamte Laufzeit hohe Abschluss- und Verwaltungskosten. Dabei geht der Versicherer in der Regel von einem Prozentsatz aus, den er auf das voraussichtliche Endvermögen in der Police anwendet. Sie sollten aber bedenken, dass bei vielen Rentenversicherungen die Kosten steigen, weil die Versicherungsgesellschaften die immer weiter sinkende Rendite ihrer sicheren Anlagen kompensieren müssen
  • Niedrige Zinsen: Lag der sogenannte Leitzins, den die Europäische Zentralbank (EZB) vorgibt, im Jahr 2000 noch bei rund vier Prozent, ist er im Jahr 2022 bei etwa 0,25 Prozent angekommen. Hintergrund ist die anhaltende Niedrigzinspolitik der EZB, da die Versicherer keinen höheren Garantiezins als die aktuelle Leitverzinsung anbieten dürfen. Viele Rentenversicherungen werden daher nicht nur teurer, das vorhandene Vertragsvermögen wird auch immer schlechter verzinst und wächst damit langsamer
  • Niedrige Überschüsse: Die Rendite bei einer privaten Rentenversicherung setzt sich aus Zinsen (in der Regel einem festen Garantiezins) und Überschüssen zusammen. Letztere sind anteilige Jahresgewinne des Versicherungsunternehmens, die – so regelt es das Gesetz – anteilig an die Versicherten auszuzahlen sind. Da das Bestehen und die Höhe einer Überschussbeteiligung aber immer vom jeweiligen Wirtschaftsjahr abhängen, ist die Auszahlung nicht garantiert. Immer öfter fallen die Überschussbeteiligungen weg, weil die Versicherer ihre Jahresgewinne in Rücklagen einstellen, aus denen sie höher verzinste Altverträge weiterbedienen 
  • Kaum Flexibilität: Private Rentenversicherungen können aus mehreren Gründen immer unattraktiver für Kunden werden. Eine Geldanlage am Kapitalmarkt hat dabei den Vorteil, dass Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer jederzeit selbst entscheiden, wie Sie Ihr Vermögen strukturieren. Diese Option gibt es bei den meisten Rentenversicherungen nicht, denn hier bestimmt der Versicherer, ob, wie und wo er Ihre Einzahlungen anlegt. Möglicherweise gehen Ihnen hierdurch und auch infolge der hohen Kosten erhebliche Renditen durch die sprichwörtlichen Lappen

Im Ergebnis sind viele Lebens- und Rentenversicherungen nicht mehr attraktiv. Denn sie vereinen alle Nachteile einer wenig lukrativen Geldanlage. Allerdings – das gehört auch zur Fairness dazu – gibt es immer mehr Versicherer, die flexible, rentierliche und günstige Rentenversicherungen anbieten. Vor allem auf Altverträge treffen diese Merkmale aber nur selten zu.

Prüfen Sie daher Ihre laufende Rentenversicherung auf Rentabilität und gehen Sie nicht pauschal davon aus, dass es sich bei ihr um einen lukrativen Vertrag handelt. Möglicherweise gibt es mit dem Widerruf oder einem Verkauf der Rentenversicherung durchaus interessante Wege, den Vertrag sogar noch mit Gewinn für die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer aufzulösen. 

2Verlustrisiko: Gefahren bei der Kündigung der Rentenversicherung 

Die Kündigung einer Rentenversicherung ist gesetzlich geregelt und folgt daher einem bestimmten Muster. Unterschieden wird zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung (Sonderkündigung). Der Versicherer kann selbst bestimmen, inwieweit er Ihnen ein Kündigungsrecht einräumt, er muss dabei lediglich die gesetzlichen Mindeststandards einhalten – viele Gesellschaften erweitern daher zum Beispiel das Sonderkündigungsrecht. 

Egal ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung, sie wird immer zu einem bestimmten Stichtag wirksam. In der Regel ist dies das Ende der Versicherungsperiode (des Versicherungsjahres). Zu diesem Stichtag berechnet der Versicherer dann den Rückkaufswert, also den Betrag, den Sie schlussendlich – gegebenenfalls mit weiteren Abzügen – ausgezahlt bekommen. 

Für diese Berechnung gelten nach § 169 Absatz 1 und 3 VVG versicherungsmathematische Grundsätze. Diese müssen von einem sachkundigen Dritten und insbesondere durch die Gerichte nachvollzieh- und prüfbar sein. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Versicherungsgesellschaften nur die vertraglich vereinbarten Bestandteile in die Ermittlung des Rückkaufswertes einbeziehen. Vereinfacht dargestellt, erfolgt die Berechnung dabei nach der folgenden Formel

Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Beiträge (ohne gegebenenfalls einbehaltene Risikoanteile) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen 

Gegebenenfalls zieht der Versicherer noch eine Kündigungsgebühr (Stornopauschale) vom so ermittelten Rückkaufswert ab. Dabei gelten nach den Vorschriften des VVG die folgenden Grundsätze: 

  • Viele private Rentenversicherungen werden zusammen mit Zusatzbausteinen, zum Beispiel einem Berufsunfähigkeits-Schutz oder einer Absicherung für den Todesfall (Einmalzahlung) abgeschlossen. Die entsprechenden Beiträge für diese Zusatzversicherung sind dann in der Gesamtprämie enthalten, fließen aber nicht in den Vermögensaufbau, sondern dienen rein der Risikoabsicherung. Daher bleiben sie auch bei der Berechnung des Rückkaufswertes außer Ansatz
  • Der Rückkaufswert muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen. Maßgeblich sind dabei die Beiträge ohne enthaltene Risikoanteile
  • Stornopauschalen darf der Versicherer nur abziehen, wenn sie angemessen sind, vertraglich vereinbart wurden und nicht dazu führen, dass der Rückkaufswert unter die 50-Prozent-Schwelle fällt (§ 169 Absatz 5 VVG). Wurde also eine Kündigungsgebühr vereinbart und stellt sich bei der Berechnung aufseiten des Versicherers heraus, dass der Rückkaufswert bereits ohne diese Gebühr zu niedrig ist, scheidet der zusätzliche Abzug aus 

Generell ist die Kündigung aber vor allem mit Nachteilen verbunden. Denn je früher Sie Ihre Rentenversicherung nach dem Abschluss kündigen, desto höher sind die Abzüge. Nicht selten kommt es dabei vor, dass Ihnen tatsächlich nur 50 Prozent der eingezahlten Beiträge als Rückkaufswert zustehen. Wir raten daher von der Kündigung ab und dazu, erst alle verfügbaren Alternativen zu prüfen, bevor eine Entscheidung fällt. 

Reichen Sie Ihre Versicherungsunterlagen noch heute bei helpcheck ein. Wir prüfen für Sie, welcher Weg sich am ehesten lohnt!

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3Unterschiede zwischen Kündigung und Verkauf der Rentenversicherung 

Kündigung und Verkauf der Rentenversicherung stehen grundsätzlich nebeneinander. Denn entweder Sie kündigen Ihre Police selbst oder verkaufen die Rentenversicherung. Der Käufer kann den Vertrag dann zwar ebenfalls durch Kündigung auflösen, aus der Perspektive der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers gibt es aber nur eine der beiden Optionen. Daher stellt sich zwangsläufig die Frage, welcher der Wege sich am Ende mehr lohnt. 

Verkauf der Rentenversicherung – so gehen Sie vor 

Möchten Sie Ihre Rentenversicherung verkaufen, wenden Sie sich dafür in der Regel an einen spezialisierten Ankäufer. Die entsprechenden Unternehmen kaufen Rentenversicherungen, lösen sie später auf oder lassen sie bis zum ordnungsgemäßen Ende auslaufen. Sie übertragen also alle Rechte an den Käufer und erhalten im Gegenzug einen vereinbarten Kaufpreis. Der Käufer übernimmt auch die Zahlung der Beiträge. 

Ein typischer Verkauf läuft dabei nach den folgenden Schritten ab: 

  1. Sie suchen sich einen Ankäufer und machen die geforderten Angaben. Dazu gehören in der Regel Versicherer, Rückkaufswert, Verzinsung und Laufzeit.
  2. Der Ankäufer kommt auf Sie zu und macht Ihnen ein entsprechendes Angebot. In diesem Zusammenhang erhalten Sie direkt alle weiteren Anweisungen für den finalen Verkauf der Rentenversicherung.
  3. Entscheiden Sie sich dazu, die Rentenversicherung zu verkaufen, kommt es zu einer Übertragung der Police. Sie wird mit jeweils persönlicher Zustimmung beider Parteien über den Versicherer abgewickelt. 

Am Ende erhalten Sie den vereinbarten Kaufpreis und der Käufer führt den Vertrag fort. Hiermit ist der Prozess abgeschlossen.

Diese Rentenversicherungen können verkauft werden 

Bedenken Sie beim Verkauf einer Rentenversicherung immer, dass der Käufer den Vertrag mit allen Rechten, Pflichten und damit auch Risiken übernimmt. Da das jeweilige Unternehmen ebenfalls einen Gewinn mit der schlussendlichen Auszahlung der Rentenversicherung erzielen möchte, gelten in der Regel bestimmte Vorgaben für den Ankauf einer Rentenversicherung. Sie unterscheiden sich von Ankäufer zu Ankäufer, sehen aber üblicherweise ungefähr so aus: 

  • Es muss sich um einen Versicherer handeln, der der Aufsicht der BaFin unterfällt. Dies ist regelmäßig nur bei Versicherungsgesellschaften mit Sitz in Deutschland der Fall. Allerdings können auch inländische Tochterunternehmen ausländischer Versicherungsunternehmen unter die Aufsichtspflicht fallen 
  • Der Rückkaufswert der Rentenversicherung sollte zwischen 5.000 und 10.000 Euro liegen. Im Zweifel holen Sie eine entsprechende Auskunft beim Versicherer ein – oder der Käufer übernimmt diesen Schritt. Hintergrund ist, dass sich der Ankäufer die Option der späteren Kündigung offenhalten und hier nicht mit allzu hohen Verlusten rechnen möchte
  • Die Restlaufzeit der Police sollte zwischen fünf und 25 Jahren liegen. Hier haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer die besten Chancen, Ihre Rentenversicherung zu verkaufen. Bei einer zu kurzen Restlaufzeit kann der Käufer kaum mehr mit relevanten Renditen rechnen, und bei einer zu langen Laufzeit kommen zusätzliche – vor allem geldpolitische – Risiken hinzu 

Viele Ankäufer legen außerdem Wert auf einen möglichst hohen Garantiezins. Je später Sie Ihre Police dabei abgeschlossen haben, desto geringer sind die Chancen, hier noch einen ordentlichen Zinssatz zu erhalten. Denn die Garantiezinsen sind von vier Prozent (2000) auf etwa 0,25 Prozent (2022) gefallen – mit letztgenannten Konditionen wird es schwer, eine Rentenversicherung überhaupt zu verkaufen. 

Der Kaufpreis, den Sie beim Verkauf Ihrer Rentenversicherung erhalten, bemisst sich dabei in der Regel nach dem Rückkaufswert. Denn dies ist die geringstmögliche Auszahlung, die der Ankäufer bei einer Kündigung der Rentenversicherung erhalten würde. Im Schnitt liegen die Kaufpreise zwischen fünf und zehn Prozent, in einigen Fällen auch höher, über dem vertraglichen Rückkaufswert der Lebens- oder Rentenversicherung. 

Merke:

Der Verkauf einer Rentenversicherung kann durchaus eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein, muss aber nicht der beste Weg, den Vertrag loszuwerden. Daher gilt auch hier, dass Sie mögliche Alternativen prüfen lassen sollten – reichen Sie Ihre Unterlagen am besten noch heute bei helpcheck ein! 

4Was sind die Folgen eines Verkaufs der Rentenversicherung? 

Grundsätzlich handelt es sich beim Verkauf einer Rentenversicherung um einen weitgehend normalen Kaufvertrag. Dennoch sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welche Folgen es mitunter hat, eine laufende Rentenversicherung zu verkaufen. Im Fokus stehen dabei vor allem die folgenden Aspekte: 

  • Was passiert mit einem eventuell vereinbarten Zusatzschutz?
  • Wie ist der Kaufpreis steuerlich zu behandeln? 
  • Kann ich den Vertrag gegebenenfalls wieder zurückkaufen? 
  • Hat der Versicherer ein Mitspracherecht, wenn es um den abschließenden Verkauf geht? 

Zusatzbausteine im Versicherungsvertrag 

Bei mitversicherten BU- und Todesfall-Bausteinen handelt es sich rechtlich gesehen um eigenständige Versicherungen, die lediglich gemeinsam mit der eigentlichen Hauptpolice abgeschlossen wurden. Daher werden die gezahlten Beiträge für diese Bausteine auch vollständig von der eigentlichen Rentenversicherung getrennt behandelt. 

Wenn Sie Ihre Rentenversicherung verkaufen, verbleibt der Zusatzschutz daher bei Ihnen. Etwas anderes gilt nur, wenn beide Bestandteile der Versicherung tatsächlich „untrennbar“ miteinander verbunden sind. Hier ist in der Regel eine Auflösung des Berufsunfähigkeits- oder Todesfallschutzes erforderlich, da diese Module ein individuelles Risiko absichern und dadurch nicht übertragbar sind. 

Rückkauf und Mitspracherecht des Versicherers 

Wenn Sie Ihre Rentenversicherung verkaufen, vereinbaren Sie alle Konditionen direkt mit dem Käufer. Dadurch schließen Sie eine wirksame zivilrechtliche Vereinbarung über die Übertragung Ihres eigenen Vermögens ab, bei der der Versicherer kein Mitspracherecht hat. Er kann den Verkauf also weder verhindern noch herauszögern. 

Ein Mann umfasst ein Sparschwein mit Münzen

 

5Die beste Alternative zum Verkauf – Widerruf der Rentenversicherung

Kündigung und Verkauf der Rentenversicherung sind zwar Optionen, den Vertrag aufzulösen, beide vereint allerdings, dass für Sie als Kundin oder Kunde in der Regel ein Verlust entsteht. Nutzen Sie hier besser das „ewige Widerrufsrecht“, das Ihnen bei zahlreichen Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 zusteht. Schätzungen von Experten zufolge sind insgesamt und bundesweit rund 100 Millionen Rentenversicherungen betroffen. 

Hintergrund ist ein Urteil des BGH vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11). Hier hat das oberste deutsche Gericht entschieden, dass die Widerrufsfrist weder beginnt noch endet, wenn Sie als Kundin oder Kunde nicht wirksam oder gar nicht über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Betroffen sind vor allem Rentenversicherungen, die mit dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden.

Der Widerruf ist besonders im direkten Vergleich mit Verkauf und Kündigung mit mehreren Vorteilen verbunden: 

  • Es erfolgt eine vollständige Rückabwicklung des Vertrags – anders als bei der Kündigung, bei der Sie den Vertrag nachträglich zu den Bedingungen des Versicherers auflösen 
  • Der Versicherer hat alle Beiträge zu Unrecht einbehalten (mit Ausnahme der Risikoanteile) und muss sie entsprechend wieder auszahlen
  • Alle einbehaltenen Vertragskosten erhalten Sie wieder ausgezahlt. Dies gilt auch für die Stornopauschale, wenn Sie Ihre Rentenversicherung bereits gekündigt haben
  • Ihnen steht nicht nur der vereinbarte Garantiezins, sondern die tatsächliche Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, zu 
  • Der Widerruf wird sofort wirksam. Sie müssen weder bis zum Ende der Versicherungsperiode noch bis zur finalen Vereinbarung eines Kaufpreises warten

Eine Widerrufsbelehrung ist nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG unwirksam, wenn sie nicht dem Deutlichkeitsgrundsatz entspricht. Sie muss insbesondere frei von rechtlichen Fehlern, vollständig und deutlich erkennbar sein. 

Der Widerruf führt bei den meisten Kunden zu einer deutlich über dem Rückkaufswert liegenden Auszahlung. Im Schnitt können Sie hier mit mehreren tausend oder gar zehntausend Euro Gewinn rechnen! 

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6Rentenversicherung ohne Kostenrisiko prüfen lassen!

Auch helpcheck weiß, dass private Rentenversicherungen sich mit dem Widerruf zu bestmöglichen Konditionen für Versicherte auflösen lassen. Daher bieten wir Ihnen eine kostenfreie Prüfung aller Vertragsunterlagen an. Gemeinsam mit Anwälten und Gutachtern für Versicherungsrecht ermitteln wir, ob der Widerruf überhaupt infrage kommt und wie hoch Ihre Auszahlung ausfallen könnte. Am Ende vergleichen Sie diesen Betrag mit Rückkaufswert und Kaufpreis. 

Lohnt sich der Widerruf, machen wir ihn gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend. Erhalten Sie am Ende tatsächlich eine höhere Auszahlung, fällt ein Honorar an – allerdings nur auf den entsprechenden Mehrwert. Es beträgt zwischen 29,75 und 39,75 Prozent. 

Im Umkehrschluss fallen keinerlei Kosten an, wenn der Widerruf nicht infrage kommt oder unsere Anwälte sich nicht gegen den Versicherer durchsetzen können. 

Häufige Fragen zu Rentenversicherung verkaufen

Was ist der Rückkaufswert einer Rentenversicherung?

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Kann ich eine Kapitallebensversicherung ebenfalls widerrufen?

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Über den Autor
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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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