Provinzial Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können Ihre Provinzial Rentenversicherung jederzeit kündigen. Denn der Versicherer hat keine Möglichkeit, das Recht zur Kündigung auszuschließen oder auch nur einzuschränken. Vorgaben kann er nur bei Form und Frist machen 
  • Kündigen Sie Ihre Provinzial Rentenversicherung, erhalten Sie den Rückkaufswert – so regelt es der Gesetzgeber. Eine höhere Auszahlung können Sie nicht erwarten und durch hohe Abzüge führt die Kündigung meist zu einem spürbaren Verlust 
  • Durch rechtliche Fehler in der Widerrufsbelehrung lassen sich zahlreiche Rentenversicherungen noch heute widerrufen. Dabei darf der Versicherer kaum Kosten abziehen und der „ewige Widerruf“ führt bei den meisten Kunden zu hohen Gewinnen

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Das Langlebigkeitsrisiko: Unterschiede zwischen Lebens- und Rentenversicherung

Klassische, kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen gehören wie private Renten,- Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen zu den „Policen auf biometrische Risiken“. Damit verbunden ist die Einstufung als Lebensversicherung, was insbesondere bedeutet, dass auch alle gesetzlichen Vorschriften entsprechend gelten.

Der Unterschied einer Renten- zu einer klassischen Lebensversicherung liegt aber in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Denn bei beiden Policen ist die Ansparphase identisch, Sie zahlen also Beiträge ein, erhalten Zinsen und der Versicherer zieht die vereinbarten Kosten ab. Am Ende steht ein Vermögen von beispielsweise 200.000 Euro die Auszahlung bereit. 

Erhalten Sie diese 200.000 Euro nun in einer Summe, besteht das Risiko, dass das Geld bereits vor Ihrem Tod verbraucht ist. Bei einer Rentenversicherung kann das nicht passieren, denn Sie erhalten eine lebenslange Rente. Diese wird vor allem auch dann weitergezahlt, wenn das Vertragsvermögen rechnerisch bereits verbraucht ist. Das dadurch abgesicherte Risiko wird in der Versicherungsmathematik als „Langlebigkeitsrisiko“ bezeichnet.

Immer mehr private Rentenversicherer bieten ihren Kunden aber auch ein sogenanntes Kapitalwahlrecht an. Dabei entscheiden Sie am Ende der Vertragslaufzeit selbst, ob Sie das Vermögen in einer Summe oder als lebenslange Rente erhalten. 

Um die Höhe der monatlichen Rente zu erhalten, wenden Sie den vertraglichen Rentenfaktor auf das Vermögen an. Der Faktor gilt immer je 10.000 Euro Vertragsvermögen. Bei einem Rentenfaktor von 30 und einem Vermögen von 100.000 Euro erhalten Sie 300 Euro monatliche Rente (100.000 / 10.000 x 30). 

2Aus welchen Gründen immer mehr Kunden ihre Provinzial Rentenversicherung kündigen 

Dafür, dass immer mehr Kunden ihre Provinzial Rentenversicherung kündigen, gibt es generell zahlreiche Gründe. Sie werden allerdings immer wieder statistisch erfasst, wodurch sich ein klares Muster erkennen lässt. Die „Top drei“ der Kündigungsgründe sind dabei regelmäßig: 

  1. Hohe Kosten: Klassische Rentenversicherungen verursachen hohe Abschluss- und laufende Verwaltungskosten, die mehrere Prozent ausmachen können. Auch in den letzten Jahren haben viele Versicherer ihre Gebühren weiter angezogen oder neue Pauschalen eingeführt. Im Vergleich zu anderen Geldanlagen sind Rentenversicherungen damit oft nicht mehr attraktiv. 
  2. Kaum Flexibilität: Sind Sie mit Ihrer Provinzial Rentenversicherung unzufrieden, können Sie die Police nicht einfach anpassen. Selbiges gilt für eine Umschichtung des Vermögens, etwa im eine lukrativere Anlageform. Dadurch, dass Sie an die Vorgaben der Versicherungsgesellschaft gebunden sind, müssen Sie schlechte Konditionen in vielen Fällen einfach hinnehmen.
  3. Niedrige Zinsen: Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den sogenannten Leitzins, mit dem Versicherer kalkulieren müssen, zwischen 2000 und 2022 von rund vier auf 0,25 Prozent abgesenkt. Dadurch erwirtschaften die meisten Policen kaum mehr Renditen, wobei es gleichzeitig keine Absenkung der Kosten gab. Zusätzlich erhalten Versicherte immer weniger Überschüsse, da die Versicherungsgesellschaften ihre Gewinne in Rücklagen einstellen, aus denen sie vor allem höher verzinste Altverträge bedienen. 

3Die Kündigungsfristen: Außerordentliche und ordentliche Kündigung 

Möchten Sie Ihre Provinzial Rentenversicherung kündigen, müssen Sie die vom Versicherer vorgeschriebenen Kündigungsfristen einhalten. Diese finden sich zum einen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), zum anderen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In ihm hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für Versicherungsverträge aller Art festgelegt.

Es gilt:

Unterschieden wird dabei stets zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung, wobei Sie nur für die außerordentliche Kündigung einen Grund benötigen. 

Provinzial Rentenversicherung außerordentlich kündigen 

Um Ihre Provinzial Rentenversicherung außerordentlich kündigen zu können, brauchen Sie einen der in § 40 Abs.1 und 2 VVG normierten Kündigungsgründe. Ein solcher liegt vor, wenn der Versicherer 

  • Beiträge erhöht, Sie aber nicht mehr oder bessere Leistungen erhalten, und 
  • Leistungen reduziert oder aus dem Vertrag herausnimmt, Sie aber keinen niedrigeren Beitrag zahlen.

In beiden Fällen haben Sie ein Informationsrecht. Die Versicherungsgesellschaft muss Sie mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der geplanten Änderungen auf diese und das entsprechende Sonderkündigungsrecht hinweisen (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht dann ebenfalls für mindestens einen Monat. Es erlischt, wenn Sie es nicht ausüben - Sie gelten dann als mit den Anpassungen einverstanden. 

§ 40 VVG betrifft vor allem Rentenversicherungen, die beispielsweise mit einem BU-Schutz oder einer anderen Zusatzversicherung kombiniert wurden. Denn hier sind Verträge oft so gestaltet, dass sich der Zusatzbaustein nicht ohne die Hauptversicherung kündigen lässt. Die Folge ist, dass das Sonderkündigungsrecht nach § 40 Abs.1 VVG für beide Vertragsbestandteile gilt.

Achtung:

Geben Sie bei der Sonderkündigung unbedingt an, dass es sich um eine solche handelt. Sie riskieren sonst, dass der Versicherer von einer ordentlichen Kündigung ausgeht. 

Provinzial Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Die ordentliche Kündigung der Provinzial Rentenversicherung ist jederzeit und ohne besonderen Grund zum Ende einer Versicherungsperiode möglich (§ 168 Abs.1 VVG). Allerdings müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten, die der Versicherer im Rahmen von ein bis drei Monaten selbst festlegen kann (§ 11 Abs.3 VVG). 

Hinweis:

Bei der Provinzial Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist einheitlich drei Monate. 

Die Versicherungsperiode (= Versicherungsjahr) dauert 12 Monate. Sie beginnt mit Abschluss der Police und endet entsprechend genau ein Jahr später. Haben Sie Ihre Rentenversicherung also am 01.10. abgeschlossen, läuft das Versicherungsjahr bis 30.09. des Folgejahres. Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten muss Ihre Kündigung dem Versicherer spätestens am 30.06. vorliegen. 

Achtung: Einige Versicherer vereinbaren abweichende Versicherungsperioden, da das Versicherungsjahr nach § 12 VVG auch kürzer als 12 Monate dauern kann. Die Police wird dann beispielsweise so gestaltet, dass die Periode immer am 31.12. endet. In diesen Fällen müssen Sie Ihre Provinzial Rentenversicherung bereits zum 30.09. kündigen.

Maßgeblich ist dabei immer der Eingang beim Versicherer. Wann Sie Ihre Kündigung absenden oder wann sie bearbeitet wird, spielt keine Rolle. 

4Form und Inhalt – so sollte Ihr Schreiben an die Provinzial Rentenversicherung aussehen

Möchten Sie Ihre Provinzial Rentenversicherung kündigen, müssen Sie dabei – in erster Linie – die vom Versicherer vorgegebene Form einhalten. Hierzu gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die Versicherungsgesellschaft bestimmt also, ob die Schrift- oder die Textform einzuhalten ist. Die Unterschiede: 

  • Bei der Schriftform können Sie Ihre Police nur schriftlich, also per Brief, Fax oder persönlicher Abgabe des Kündigungsschreibens, kündigen. Elektronische Kündigungen entfalten keine Wirksamkeit 
  • Bei der Textform sind Kündigungen auch elektronisch, also zusätzlich zur Schriftform auch per Mail, möglich 

Wichtig:

Halten Sie die Form für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung unbedingt ein. Bei der Provinzial Rentenversicherung ist die Schriftform zwingende Voraussetzung! 

Hinsichtlich des Inhalts Ihrer Kündigung machen weder Gesetzgeber noch Versicherer besondere Vorgaben. Allerdings ist es zweckmäßig, das Schreiben möglichst detailliert zu verfassen und wesentliche Punkte anzusprechen, um eine schnelle Bearbeitung sicherzustellen: 

  1. Nennen Sie Ihre persönlichen Daten und die Vertragsinformationen, insbesondere Kunden- und Versicherungsnummer. So kann ihr Schreiben direkt zugeordnet werden.
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“ – je nach Art mit dem Zusatz „ordentlich“ oder „außerordentlich“. So lässt sich vermeiden, dass der Versicherer Ihr Schreiben falsch auslegt und beispielsweise von einem Antrag auf Beitragsfreistellung ausgeht. 
  3. Geben Sie den konkreten Kündigungszeitpunkt an oder kündigen Sie schlicht „nächstmöglich“. Der nächstmögliche Zeitpunkt ist bei Einhaltung der Frist immer das Ende der Versicherungsperiode bzw. des Versicherungsjahres, wie es im Vertrag vereinbart wurde. 
  4. Geben Sie bei der außerordentlichen Kündigung den zwingend notwendigen Kündigungsgrund an. 
  5. Denken Sie daran, den Versicherer um Auszahlung des Rückkaufswerts zu bitten, und fordern Sie eine Kündigungsbestätigung an. 
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich.

Als Absenderin oder Absender tragen Sie außerdem die Beweislast, was den Zugang der Kündigung angeht. Heben Sie daher den Faxbericht auf oder nutzen Sie das Einschreiben, um auf Nummer sicher zu gehen. Behauptet der Versicherer, er habe Ihre Kündigung nicht erhalten, können Sie gerichtsfest das Gegenteil beweisen.

Heben Sie den Nachweis bis zum Eingang der Kündigungsbestätigung auf. Bei E-Mails brauchen Sie keinen Nachweis, denn der Gesetzgeber geht zu Ihren Gunsten davon aus, dass die Nachricht den Empfänger erreicht hat.

5Provinzial Rentenversicherung Auszahlung: Der Rückkaufswert

Wenn Sie Ihre Provinzial Rentenversicherung kündigen, ist der Versicherer verpflichtet, den Rückkaufswert zu zahlen (§ 169 Abs.1 VVG). Der Rückkaufswert gibt den Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft wider. Er muss nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, die Sie in den Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) des Versicherers nachlesen könnten, berechnet werden (§ 169 Abs.3 VVG). Damit verhindert der Gesetzgeber eine Ungleichbehandlung von Versicherten. 

Vereinfach lässt sich die Formel zur Berechnung des Rückkaufswertes wie folgt darstellen: 

Formel:

Rückkaufswert = Summe der Versicherungsbeiträge ohne Risikoanteile (z.B. für einen BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen

Der so ermittelte Betrag wird um einen Stornoabschlag (= Kündigungsgebühr) vermindert, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Außerdem muss die Gebühr der Höhe nach angemessen sein, also in einem guten Verhältnis zum Wert selbst stehen (§ 169 Abs.5 VVG). Ohne entsprechende Vereinbarung darf der Versicherer keine Abzüge vom Rückkaufswert vornehmen.

Der finale Auszahlungsbetrag wird am letzten Tag der Versicherungsperiode berechnet (=Stichtag). Daher kann es im Schnitt rund zwei Wochen dauern, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht. Der Versicherer überweist die Summe grundsätzlich an den Bezugsberechtigten. 

6Provinzial Rentenversicherung kündigen oder widerrufen? 

Grundsätzlich entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Provinzial Rentenversicherung kündigen oder den Vertrag beispielsweise beitragsfrei stellen. Allerdings ist die Kündigung in den meisten Fällen der teuerste und damit unrentabelste Weg, die Police loszuwerden. Durch Fehler in der Widerrufsbelehrung kommt bei vielen Verträgen auch der „ewige Widerruf“ in Frage. Mit ihm erhalten Sie durchaus mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Ein Überblick! 

Die Kündigung – und warum sie sich in den meisten Fällen nicht lohnt 

Kündigen Sie Ihre Provinzial Rentenversicherung, erhalten Sie immer den gesetzlich geregelten Rückkaufswert. Eine höhere Auszahlung ist nicht möglich, allerdings kann es durch den Stornoabschlag zu höheren Verlusten kommen. Hintergrund sind vor allem die hohen Kosten, denn diese werden bei Abschluss der Police festgelegt und unabhängig von einer vorzeitigen Kündigung nicht mehr angepasst. Der Versicherer berechnet die Gebühren anhand der voraussichtlichen Laufzeit und des Endvermögens.

Da die gesamten Kosten bei der Kündigung vom reduzierten Vertragsvermögen abgezogen werden, passt das Verhältnis meist nicht mehr. Der Rückkaufswert ist nach unten zwar auf 50 Prozent der Beiträge beschränkt, dennoch liegt der Verlust im schlimmsten Fall bei ebendiesen 50 Prozent

Die Kündigung bzw. der Rückkauf ist damit zwar komfortabel – immerhin senden Sie nur ein Schreiben an den Versicherer – gleichzeitig aber auch sehr teuer. helpcheck rät von einer vorzeitigen Kündigung ab. Lassen Sie zunächst die Alternativen prüfen und entscheiden Sie sich auf dieser Grundlage für den besten Weg! 

Noch heute Vertragsunterlagen einreichen und von erfahrenen Anwälten prüfen lassen! 

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Der Widerruf – denken Sie an Ihren Joker in der Hinterhand! 

Bei Lebens- und Rentenversicherungen dauert die Kündigungsfrist 30 Tage (§ 152 Abs.1 VVG). Sie beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem Sie die Vertragsunterlagen vom Versicherer erhalten haben. Zu diesen gehören vor allem der Versicherungsschein, zahlreiche Pflichtinformationen und eine wirksame Widerrufsbelehrung (§ 8 Abs.2 VVG). Besonders strenge Anforderungen stellt der Gesetzgeber dabei an die Widerrufsbelehrung. 

Unwirksame Vertragsunterlagen führen in der Folge dazu, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt. Sie sind beispielsweise dann unwirksam, wenn die Widerrufsbelehrung nicht dem sogenannten Deutlichkeitsgrundsatz entspricht. Da eine Frist, die nicht beginnt, auch nicht enden kann, haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher ein „ewiges Widerrufsrecht“. Dieses hat der BGH unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt. 

Eine Person schreibt auf einem Blatt Papier

Der „Joker“:

In vielen Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 finden sich unwirksame Widerrufsbelehrungen. Diese Policen können Sie noch heute widerrufen! 

Der Widerruf führt zu einer vollständigen Rückabwicklung des Vertrags und hat für Sie als Kundin oder Kunde zahlreiche Vorteile. Dazu gehören unter anderem die folgenden Punkte: 

  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) wieder ausgezahlt. Außerdem stehen Ihnen die vollen Zinsen, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, zu. Ein eventuell vereinbarter Garantiezins spielt keine Rolle mehr 
  • Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam. Dadurch sind Sie den Vertrag früher los 
  • Der Versicherer darf keine Abschluss-, Verwaltungs- oder Stornokosten vom Vertragsvermögen abziehen. Bereits einbehaltene Gebühren muss er inklusive Zinsen wieder auszahlen 

Kunden, die ihre Provinzial Rentenversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen, erhalten im Schnitt mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Damit ist der „ewige Widerruf“ eine echte Chance, deutlich mehr aus der Police zu holen! 

Bei helpcheck lassen Sie Ihre Rentenversicherung kostenfrei und unverbindlich auf die Widerrufsmöglichkeit prüfen. Erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht ermitteln auf Basis Ihrer Vertragsunterlagen, ob der „ewige Widerruf“ infrage kommt und sich lohnt. Ist dies der Fall, setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft durch. 

Dabei tragen Sie keinerlei Kostenrisiko. Denn ein Honorar fällt nur an, wenn wir mit dem Widerruf erfolgreich sind. Ist er nicht möglich oder scheitern wir beispielsweise vor Gericht, sind alle Leistungen für Sie kostenfrei! 

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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